- Berichterstattung über die Umsetzung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 bis 2015 auf der Basis der Vorlage Nr. R 1460/16. TA vom 15.01.2009
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Berichterstattung der Verwaltung über die Umsetzung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 bis 2015 zu den Prüfaufträgen
1.1. Erhöhung von Ausschüttungen an den Kernhaushalt,
1.2. Reduzierung von Eigen- bzw. Stammkapital,
1.3. Übertragung der Baumaßnahme Hochwasserschutz Hitdorf auf die TBL AöR,
1.4. Übertragung der Straßenbeleuchtung auf die TBL AöR,
1.5. Überprüfung einer PPP-Konzeption für den U 3 Bereich,
1.6. verstärkte Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden, Infrastrukturvermögen
1.7. und Änderungen / Kündigungen von Verträgen mit Dritten
zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Der bis Anfang 2009 gültige „Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten“ fordert nicht nur innerhalb der Kernverwaltung, sondern auch in Bezug auf Ausgliederungen (einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen) eine konsequente Anwendung der Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung. Diese Maßstäbe wurden in dem vom Innenministerium NRW am 06.03.2009 veröffentlichten neuen Leitfaden, der „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ festgelegt und den oben genannten Handlungsrahmen ersetzt, fortgeschrieben.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat auf dieser Grundlage und dessen von der Bezirksregierung eingeforderten Umsetzung in seiner Sitzung am 16.02.2009 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 bis 2015 beschlossen (Vorlage R 1460/ 16. TA) und der Verwaltung Prüfaufträge erteilt.
Die Ergebnisse zu den Prüfaufträgen sind nachstehend dargestellt:
Punkt 1.1. Erhöhung der Ausschüttung
Anlagenbetriebe zur Verwertung und
Entsorgung von Abfällen GmbH & Co. KG (AVEA)
Die Gesellschafterversammlung der AVEA hat ihre Jahresergebnisse 2002 (Gründungsjahr) bis 2006 stets in voller Höhe ausgeschüttet. Wegen der bei der Gesellschaft angelaufenen Großinvestitionen (Erneuerung Turbinen, Ersatzinvestition 4. Ofen) und deren Finanzierung hat die Gesellschafterversammlung auf Grundlage von entsprechenden Weisungsbeschlüssen des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlagen R 1265, 1641/ 16. TA) und des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes für das Jahresergebnis 2007 und für das Jahresergebnis 2008 keine Vollausschüttungen vorgenommen. Dies ist auch wirtschaftlich sinnvoll, denn die Finanzierung mit eigenen liquiden Mitteln verhindert die Aufnahme von Verbindlichkeiten und verbessert somit die jeweiligen Jahresergebnisse durch ersparte Zinsaufwendungen.
Aus den Jahresergebnissen 2007 und 2008 wurden insgesamt 8,0 Mio. € (davon 6,9 Mio. € Gewinne der Tochtergesellschaften aus den Vorjahren) in die Kapitalrücklage eingestellt und 3,0 Mio. €, davon 0,580 Mio. € in 2007, auf neue Rechnung vorgetragen.
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)
Die EVL gewährleistet regelmäßig eine Vollausschüttung ihres Jahresergebnisses. Das negative Jahresergebnis 2008 wurde durch Entnahmen aus dem Eigenkapital ausgeglichen und darüber hinaus werden durch entsprechende Entnahmen eine Ausschüttung an den Sportpark im Jahre 2009 auf Grundlage eines Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlage R 1664/ 16. TA) sichergestellt. Die Entnahmen aus dem Eigenkapital sind entsprechend der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung aus den Jahresergebnissen 2009 bis 2012 wieder zuzuführen. Für das laufende Jahr 2009 prognostiziert die EVL eine Ausschüttung von rd. 5,6 Mio. € (= Anteil Stadt Leverkusen bereits unter Berücksichtigung der Wiederzuführung der Kapitalrücklage).
Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG)
Die Gesellschafterversammlung der LPG hat zuletzt aus dem Jahresergebnis
2007, das maßgeblich durch die Veräußerung der Rathaus-Garage im Rahmen des Projektes ECE-Rathaus-Galerie geprägt war, eine Ausschüttung in Höhe von 150.000 € beschlossen. Seit dem Geschäftsjahr 2008 ist die LPG aufgrund ihrer Verlustsituation nicht in der Lage, Ausschüttungen vorzunehmen.
WFL Wirtschaftsförderung
Leverkusen GmbH
Im Hinblick auf die WFL ist die Stadt in Gesprächen mit der Sparkasse Leverkusen zur Erhöhung der finanziellen Zuführung an die WFL. Erste Signale der Sparkasse sind diesbezüglich positiv.
Sparkasse Leverkusen (SPK)
Die Ausschüttung der SPK hat sich für das Geschäftsjahr 2008 in 2009 deutlich von zuletzt 0,832 Mio. € auf 1,5 Mio. € erhöht.
Wohnungsgesellschaft
Leverkusen GmbH (WGL)
Die Gesellschafterversammlung der WGL hat auf Weisung des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlage R 752/ 16 TA) für 2006 eine Vorabausschüttung in Höhe von 4,136 Mio. € beschlossen, die in Höhe von 2,6 Mio. € aus einer Entnahme aus der Gewinnrücklage realisiert wurde.
Für die Höhe der Ausschüttung waren neben den Vorgaben des Handlungsrahmens insbesondere die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 2008, die eine Nutzung von Wahlrechten zur Vermeidung einer steuerlichen Belastung bei der WGL i. H. v. 5,3 Mio. € erforderlich machten, maßgeblich. Für die WGL führt die Ausübung des Wahlrechtes zu einer faktisch bestehenden Ausschüttungssperre bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2017.
Abschließend zu diesem Prüfungsblock noch der Hinweis, dass detaillierte Informationen zu allen städtischen Beteiligungen aus dem aktuellen Beteiligungsbericht der Stadt zu entnehmen sind.
Punkt 1.2: Reduzierung von Eigen- bzw.
Stammkapital
Eine Reduzierung von Eigen- bzw. Stammkapital bedingt grundsätzlich einen Ersatz durch Fremdkapital und hat immer eine unmittelbare Auswirkung auf das Jahresergebnis der Gesellschaft.
Bezogen auf die Bilanz der Stadt Leverkusen muss bei jeder Reduzierung geprüft werden, ob einen Teilwertabschreibung auf den Beteiligungswert erfolgen muss.
Insbesondere in Bezug auf den zum 31.12.2010 erstmalig aufzustellenden Gesamtabschluss führt eine Reduzierung von Eigen- bzw. Stammkapital zu einer Belastung des Gesamtergebnisses, da lediglich zinsgünstiges kurzfristiges Fremdkapital bei der Stadt Leverkusen durch höher verzinstes langfristiges Fremdkapital bei den betreffenden Gesellschaften getauscht wird.
Punkt 1.3. Übertragung der Baumaßnahme Hochwasserschutz
Hitdorf auf die TBL
Die Übertragung des Rhein-Hochwasserschutzes der Stadt Leverkusen auf die TBL AöR wird auf Basis der Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlage R 1674/ 16.TA) zum 01.01.2010 umgesetzt. Für den operativen Haushalt der Stadt Leverkusen wird sich in den Folgejahren eine Entlastung i. H. v. 0,4 – 0,5 Mio. € jährlich ergeben.
Punkt 1.4: Übertragung der Straßenbeleuchtung auf die
TBL AöR
Die rechtlichen Aspekte als auch die finanzwirtschaftlichen Wirkungen einer Übertragung der Straßenbeleuchtung wurden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft analysiert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine rechtliche Übertragung zwar möglich ist, aber finanzwirtschaftliche Verbesserungspotentiale nicht vorhanden sind, da u. a. die Durchführung der Aufgabe der Straßenbeleuchtung mittelfristig an die EVL gebunden ist.
Punkt 1.5:
Überprüfung einer PPP-Konzeption für den U 3 Bereich
Ausgangspunkt waren die haushaltsrechtliche- und gesellschaftsrechtliche
Abhängigkeiten durch die Evaluierung des PPP-Projektes an den kaufmännischen
Schulen Bismarckstr. in Leverkusen-Manfort mit dem Ziel, falls sich die
Wirtschaftlichkeit der Maßnahme rückblickend bestätigt und eine Übertragung auf
die städtischen Kindertagesstätten ableiten lässt, auch bezogen auf die Kosten
in Bezug auf die U 3 Betreuung in ähnliche Überlegungen einzusteigen.
Bestandteil der Vergabe des PPP-Projektes an den Berufsbildenden Schulen
an der Bismarckstr. in Leverkusen-Manfort war u. a., dass nach Abschluss des
Projektes und nach Bezug und tatsächlicher Aufnahme des Schulbetriebes, eine
Evaluierung der Ergebnisse (Kostenevaluierung) stattfindet.
Durch die zum damaligen Zeitpunkt mit der administrativen Umsetzung
beauftragte Unternehmensberatung pspc wurde ein entsprechendes Gutachten
erstellt. Die wesentlichen Ergebnisse wurden den Mitgliedern des
Finanzausschusses am 28.09.2009 in nicht-öffentlicher Sitzung
(Verschwiegensheitspflicht gegenüber den Vertragspartnern) durch den
Geschäftsführer der pspc präsentiert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nach
Ermittlung der pspc die absolute Vorteilhaftigkeit -Barwertvergleich zwischen
Eigenrealisierung und PPP-Modell- bei 6,5 % zugunsten des PPP-Modells liegt.
Die vorgelegte Kostenevaluierung berücksichtigt hierbei selbstverständlich auch
die
o allgemeine Preis- und Baupreissteigerung von
2,0 %,
o die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf
19 % sowie die
o Anpassungen der Investitionskosten aufgrund
von Änderungsvereinbarungen (ca. 200 T€) während der Planungs- und Bauphase.
In der Entwicklung des PPP-Projektes, von der Machbarkeitsstudie im Jahr
2003 bis zur Kostenevaluierung im Jahr 2009, lässt sich zusammenfassend
feststellen, dass nach vorliegender Berechnung die finanzielle
Vorteilhaftigkeit des PPP-Models gegeben ist.
Prüfung der Übertragbarkeit
auf erforderliche Neubauten in Bezug auf das Betreuungsangebot für Kinder unter
3 Jahren
Bund und Länder haben sich darauf
verständigt, das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren für eine
durchschnittliche Betreuungsquote von 35 % bis zum Jahr 2013 sicherzustellen.
Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig.
Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung heraus
muss die Stadt Leverkusen den Neubau von ca. 10 bis 14 Kindertagesstätten,
im gesamten Stadtgebiet, erfüllen. Nach Einschätzung der Fachverwaltung wird das
Investitionsvolumen für die Neubauten auf rd. 20 Mio. €, das Gesamtvolumen der
Umsetzung (inkl. Um- und Anbauten) derzeit auf rd. 38 Mio. € geschätzt.
Vor dem
Hintergrund der nachfolgend beschriebenen Haushaltssituation ist es ständige
Aufgabe der Verwaltung optimierte Finanzierungs- und Organisationsmodelle - mit
dem Ziel der Haushaltskonsolidierung - zu untersuchen.
Aktuelle
Haushaltssituation
Die Stadt Leverkusen befindet sich seit dem
Jahr 2004 ununterbrochen im Nothaushaltsrecht. Im Jahr 2008 hat die Stadt
Leverkusen die im Land NRW bis 2009 geforderte flächendeckende Umstellung nach
dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement vorgenommen. Die mittelfristige
Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 geht - von doppisch -
ermittelten Ergebnissen im konsumtiven Haushalt von - 80 Mio. € bis – 110 Mio.
€ aus. Nach heutigen Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass im Jahr
2015 das Eigenkapital verzehrt sein wird und zu diesem Zeitpunkt eine
buchmäßige Überschuldung eintreten wird.
Durch die Regelungen des
Innenministererlasses NRW „Regelungen
für Bezirksregierung zum Umgang mit Kommunen im Nothaushalt“ darf die Kommune
nur investive Finanzierungen vornehmen, wenn sichergestellt ist, dass das
gesamte Finanzierungsvolumen u. a. durch Kredite abgedeckt sind, die 2/3 der
Tilgungsleistung nicht übersteigen dürfen. Dies bedeutet eine erhebliche
Einschränkung gegenüber den Vorjahren. Nach der aktuellen Haushaltsplanung
übersteigt das Investitionsvolumen im investiven Haushalt (inkl. der o. g.
Investitionen zur Sicherstellung der U3 Betreuung bis 2013) die Kreditaufnahmemöglichkeit
in den Jahren 2011 bis 2013. Bei angenommener Umsetzung eines PPP –
Projektes, werden allerdings die zur Umsetzung des Projektes im investiven Teil
aufzunehmenden Darlehensbeträge pauschal mit 10% auf den Kreditdeckel
angerechnet.
Die Stadt Leverkusen ist aufgrund der
positiven Erfahrungen mit dem PPP-Projekt der Berufsbildenden Schulen an der
Bismarckstr. in Leverkusen-Manfort bestrebt, alternative Organisationsmodelle
und Finanzierungsmodelle für die Realisierung der Neubaumaßnahmen
zu untersuchen. Hierzu soll eine Markterhebung erfolgen und eine vorläufige
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden, um Aufschluss darüber zu
erhalten, ob ein PPP-Modell - als Mietmodell oder Inhabermodell - gegenüber der
konventionellen „Eigenrealisierung“ wirtschaftlicher ist. Im Anschluss an die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann sich – unter dem Vorbehalt der
nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit - die Vorbereitung und Durchführung einer
Ausschreibung bis hin zur Realisierung der Gesamtmaßnahme anschließen. Dies
erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Leverkusen.
Einen entsprechenden Auftrag hat
die Verwaltung, unter Zugrundelegung der ausdrücklichen Befürwortung und
finanziellen Beteiligung (50 %) durch das Finanzministerium NRW zur Markterhebung
und Machbarkeitsstudie (vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) erteilt.
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen
Ausgangslage sind folgende Fragen im Rahmen der zu erstellenden
Markterhebung/Machbarkeitstudie zu beantworten bzw. zu analysieren:
A. Durchführung einer Markterhebung mit dem Ziel der Benennung von möglichen im Verlauf
der Realisierung erforderlichen Geschäftspartnern. Die möglichen
Geschäftspartner für die Realisierung eines solchen PPP-Projektes sind dem
Auftraggeber zu benennen.
B. Untersuchung der Organisationsmodelle und Finanzierungsmodelle, insbesondere
Mietmodell und Inhabermodell, u. a. mit dem Ziel den Investitionshaushalt der
Stadt Leverkusen zu entlasten bzw. nicht zusätzlich zu belasten. Hierbei ist
auf die verschiedensten Fördermöglichkeiten und -bedingungen und deren
Auswirkungen einzugehen.
C. Erarbeitung der Vor- und Nachteile der aufgezeigten Modelle (Buchstabe B).
D. Nennung Referenzobjekte,
möglichst im Bereich der Kindertagesstätten.
Die Gesamtkosten der Markterhebung und Machbarkeitsstudie belaufen sich
abzüglich der finanziellen Beteiligung durch das Finanzministerium NRW auf
12.250 € (brutto). Das Ergebnis der Untersuchung liegt der Verwaltung
voraussichtlich im Februar 2010 vor. Der Verwaltungsvorstand hat der Erteilung
eines Auftrages am 03.11.2009 einheitlich zugestimmt. Der Rat der Stadt
Leverkusen wird über das Ergebnis zeitnah informiert.
Wie eingangs beschrieben wird der Rat der Stadt Leverkusen ausdrücklich
jede weitere Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise treffen. Sicherlich wird
in diesem Zusammenhang auch ein evtl. vorliegendes Ergebnis/Urteil der
Verfassungsklage (s. Beschluss des Rates zur Unterstützung einer
Verfassungsklage vom 26.10.2009) bei der Entscheidung des Rates
Berücksichtigung finden.
Punkt 1.6. Verstärkte Veräußerung von Grundstücken,
Gebäuden, Infrastrukturvermögen
Nach den aktuellen Vorgaben zu den bereits unter 1.5. zitierten
Innenministererlasses müssen Erlöse aus der Veräußerung von Anlagegütern – also
insbesondere Grundstücken – grundsätzlich zum Abbau der Verschuldung eingesetzt
werden. Sie können nur ausnahmsweise zur Finanzierung des investiven Haushaltes
dienen.
Die Stadt hat bezogen auf das laufende Haushaltsjahr den Auftrag des
Rates umgesetzt, wobei an dieser Stelle darauf hingewiesen wird, dass der
Ansatz im investiven Teilfinanzplan eine liquiditätswirksame Darstellung
vorsieht.
Ansatz 2009: 1.950.000
€
Stand Nov. 2009 4.450.000
€
Über diesen Weg kann (so Sachstand Anfang November 2009) u. a.
verhindert werden, dass 2009 – so wie in den Jahren 2004, 2006 und 2008 – nicht
nur keine neuen investiven Schulden aufgenommen werden müssen, sondern
die langfristige Verschuldung weiter gesenkt werden kann.
Für 2010 werden nach heutigem Sachstand Grundstückserlöse von rd. 3,6
Mio. € (ohne Bahnstadt) prognostiziert. Der Haushaltsplanentwurf 2010 weist
einen Ansatz von 2 Mio. € aus, sodass die Differenz wiederum zum Abbau von
Verbindlichkeiten zur Verfügung steht.
Punkt 1.7. Änderung / Kündigung von Verträgen mit Dritten
Der Rat erteilt der Verwaltung Prüfaufträge zur Analyse der finanziellen,
personellen und organisatorischen Synergien und Möglichkeiten sowie der
haushalts- und gesellschaftsrechtlichen Abhängigkeiten, durch Änderung / Kündigung
von Verträgen mit Dritten und adäquater Neuvergabe (sofern Pflichtaufgabe).
Im Zusammenhang mit dem o. g. Prüfauftrag wurden alle Dezernate und Fachbereiche im Rahmen der Mittelanmeldung gebeten, insbesondere vor dem Hintergrund der Kürzung im freiwilligen Bereich (sog. Kürzungsliste), alle vertraglichen Vereinbarungen auf ihre Möglichkeiten der Änderung, Kürzung und oder Kündigung hin zu überprüfen. Die Ergebnisse aus den Fachbereichen sind Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung 2010 – 2013 und spiegeln sich insbesondere in der Transferliste wieder, die dem Rat mit Schreiben vom 03.11.2009 zur Verfügung gestellt wurde.
Vor dem Hintergrund des § 82 GO NW und der schwierigen Haushaltssituation muss dieser Block leider als Daueraufgabe der Verwaltung angesehen werden. Der Abbau von freiwilligen Leistungen ist im Rahmen des rechtlich vertretbaren permanent zu überwachen. Weiterhin sind alle Möglichkeiten der Ertragsverbesserung – z. B. Sponsoring, Spenden, Zuschüsse - auszuschöpfen.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Befassung des Rates der Stadt Leverkusen mit der Berichterstattung über die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 bis 2015 wird in Verbindung mit den Haushaltsplanberatungen und deren Verabschiedung angestrebt.