Betreff
Forstwirtschaftsplan 2012
Vorlage
1380/2011
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den im Forstwirtschaftsplan 2012 aufgeführten und von der Unteren Forstbehörde durchzuführenden Arbeiten wird zugestimmt.

 

2. Die Bezirksvertretungen I, II und III nehmen den Forstwirtschaftsplan 2012 im Wege der Anhörung zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Leichlingen / Leverkusen, wirtschaftlicher Verein. Die Bewirtschaftung der im städtischen Eigentum befindlichen Waldbestände wurde durch den Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag auf das Regionalforstamt Bergisches Land, Untere Forstbehörde übertragen.

 

Auf der Grundlage des zur Zeit geltenden Forsteinrichtungswerkes (10-jährige forstliche Betriebsplanung) hat die Untere Forstbehörde die 2012 durchzuführenden Bewirtschaftungsmaßnahmen geplant und der Stadt in Form des beigefügten Forstwirtschaftsplanes zur Genehmigung vorgelegt.

Weitere Auskünfte und Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen werden auf Wunsch in der Sitzung durch Herrn Forstamtmann Zimmermann vom Regionalforstamt Bergisches Land erteilt.

Nach diesem Bewirtschaftungsplan sind folgende Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2012 vorgesehen:

 

Erträge:

 

Verkaufserlöse                                                                                                          € 4.000

 

 

Aufwendungen:

 

Unterhaltungskosten                                                                                     € 30.000

 

In diesem Jahr stehen keine Aufforstungen an. Im Rahmen der naturnahen Bewirtschaftung des Waldes wird verstärkt auf Naturverjüngung gesetzt, so dass für 2012 keine Pflanzungen zur Aufforstung erforderlich sind.

 

Die Maßnahmen im Rahmen der Unterhaltung betreffen die regelmäßigen Arbeiten wie Freischneiden der Neuanpflanzungen der vergangenen Jahre und der Grenzen von Gärten und Straßen, Beseitigung von Windwurf und Ausbesserung der Forstwirtschaftswege. Der kommunale Beitrag zur Forstbetriebsgemeinschaft wird sich aufgrund minimaler Gebührenveränderungen (Mitgliedsbeitrag zur FBG, Waldbrandversicherung) leicht erhöhen (ca. 200 €).

 

Die Einzelaufstellung der Ausgaben sowie die Hiebsorte und einzelne Kulturmaßnahmen sind in der Anlage aufgeführt.

 

Das schriftliche Einverständnis der Verwaltung zum Forstwirtschaftsplan 2012 wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt erklärt. Der Beirat für Natur und Landschaft diskutiert die vorliegende Planung in der Sitzung am 13.12.11.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1380/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Frau Arand / Fachbereich Umwelt/ Telefon: 3240……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Pflichtaufgabe § 35 Landesforstgesetz NRW

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 320014050101 / 140501 / 1405

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

30.000 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

30.000 €

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)