- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1
BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der
Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/B Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen
I/B 2: Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb
Postfach 10 07 63
47707 Krefeld
I/B 3: Bezirksregierung
Köln Dezernat 53
50606 Köln
I/B 4: Landwirtschaftskammer
Bahnhofstr 9
51789 Lindlar
I/B 5: NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt
u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU Landesgem.
Naturschutz und Umwelt
Friedenstr. 3
51373 Leverkusen
I/B 6: Fachbereich 32 – Umwelt
Stadt Leverkusen
2.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe
(Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2
der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1. 15_Änd_FNP_Stellungnahme_01
vom 22.09.2024
II/A 2. 15_Änd_FNP_Stellungnahme_02 vom 19.09.2024
II/B Stellungnahmen der
Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange
II/B 1: Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen
II/B 2: Fachbereich
32 – Umwelt
Stadt Leverkusen
II/B 3: NABU
– Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU Landesgem.
Naturschutz und Umwelt
Friedenstr. 3
51373 Leverkusen
II/B 4: Bezirksregierung
Köln Dezernat 53
50606 Köln
II/B 5: Landwirtschaftskammer
Bahnhofstr 9
51789 Lindlar
3. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen dieses Verfahrens zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung wird verwiesen.
4.
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich
„Bohofsweg" (Anlage 3 und 4 der Vorlage) wird gemäß
§ 5 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.
Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der
Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.
November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. sowie § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B.
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.
Dezember 2023; Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft
getreten am 31. Juli 2024, beschlossen.
5.
Die als
Anlage 3 der Vorlage beigefügte
Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich „Bohofsweg" wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich „Bohofsweg“ liegt im Stadtteil Leverkusen-Steinbüchel. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch den Weg „In der Wasserkuhl“, im Osten teilweise durch die östliche Grenze des Flurstücks 303, im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks 269 und im Westen durch den Bohofsweg. Das Änderungsgebiet hat eine Größe von ca. 0,49 ha.
Planungsanlass:
Zur Sicherung der Versorgung der Leverkusener Bevölkerung mit Betreuungsplätzen für Kinder ist ein entsprechender Neubau von Einrichtungen notwendig. Entsprechend der Vorlage Nr. 2017/1790 „Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen - Grundsatzbeschluss über Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs und Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Alter zwischen einem Jahr bis zum Schuleintritt“ sind für den Bereich Bohofsweg/In der Wasserkuhl die notwendigen Bauleitplanänderungsverfahren einzuleiten.
Ziel
+ Zweck der Änderung des FNP:
Der
FNP stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Änderung
des FNP ist erforderlich. Bei dieser Änderung, entsprechend der anliegenden
Planzeichnung, wird die Darstellung landwirtschaftliche Fläche in eine Darstellung
Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ geändert.
Verfahren:
Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen wurde am 16.10.2018 der Aufstellungsbeschluss der 15. Änderung des FNP gefasst (Vorlage Nr. 2017/2038). Als weiterer Beschlusspunkt dieser Vorlage ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen worden. Ursprünglich sollten im Bereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ nach § 13b BauGB Wohnnutzungen und eine neue 8-gruppige Kindertagesstätte (Kita) entsprechend des Grundsatzbeschlusses vom 16.10.2017 (Vorlage Nr. 2017/1790) realisiert werden.
Für ein Bauleitplanverfahren nach dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden § 13b BauGB war eine Änderung des FNP nicht notwendig. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist für den ursprünglich geplanten Bebauungsplans Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ in der Zeit vom 15.01.2020 bis zum 12.02.2020 durchgeführt worden. Aufgrund vielfältiger politischer Diskussionen und aufgrund zeitnah nicht lösbarer Problemstellungen im Plangebiet hat sich die Stadt Leverkusen im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit entschieden, an diesem Standort nur die Entwicklung der Kita weiter zu betreiben. Der Geltungsbereich der 15. Änderung des FNP im Bereich „Bohofsweg“ wird entsprechend verkleinert. Entsprechend wurde das § 13b BauGB-Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ eingestellt und da für die ausschließliche Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche ein förmliches Verfahren notwendig ist, dieses als Bebauungsplan Nr. 251/III „Mathildenhof-Kita Bohofsweg“ eingeleitet (Aufstellungsbeschluss (förmliches Verfahren) des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 07.06.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0550).
Durch die Änderung der Verfahrensart und der Einleitung eines förmlichen Verfahrens ist es notwendig, die 15. Änderung des FNP im Bereich „Bohofsweg“ mit geändertem Geltungsbereich weiter zu betreiben. Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn diese bereits zuvor auf einer anderen Grundlage erfolgt ist. Eine frühzeitige Beteiligung zur Änderung des FNP wäre inhaltlich lediglich eine formale Wiederholung der für das Bebauungsplanverfahren durchgeführten frühzeitigen Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das ursprünglich betriebene Bebauungsplanverfahren 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg wird daher als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das Änderungsverfahren des FNP gewertet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das ursprünglich betriebene Bebauungsplanverfahren 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg wurde als Aushang vom 15.01.2020 bis zum 12.02.2020 und als Informationsveranstaltung am 22.01.2020 durchgeführt. Es wurden folgende Themenschwerpunkte behandelt:
·
Dauer
und Art des Verfahrens,
·
Verkehrssituation
in Mathildenhof,
·
Umweltbelange,
·
Wohnraumbedarf/Grundstücksverkauf,
·
Größe
des Plangebiets.
Die frühzeitige Beteiligung gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange wurde in
der Zeit vom 07.11.2022 bis einschl. 07.12.2022 durchgeführt. Insgesamt wurde
folgende Anzahl an Äußerungen zum Vorentwurf der Änderung des FNP vorgetragen:
·
25
Äußerungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange,
·
12
Äußerungen von Fachbereichen.
Themenschwerpunkte
der Äußerungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche
waren:
·
Anregung
zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche auf das Mindestmaß,
·
Anregung
zum Freiraumschutz,
·
Hinweis
auf die zu berücksichtigende Erdbebenzone,
·
Hinweise
auf bestehende Telekommunikationslinien im Plangebiet, dem Erfordernis zur Sicherstellung
eines Weiterbetriebs,
·
Hinweis
auf Ver- und Entsorgungsleitungen im Plangebiet bzw. in der Nachbarschaft,
·
Hinweis
auf Kampfmittelfunde bzw. Kampfmittelverdachtsflächen.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentlichen Aushang des
Entwurfs der 15. Änderung des FNP sowie der Entwurfsbegründung mit
Umweltbericht und der vorliegenden umweltbezogenen Äußerungen im Zeitraum vom 23.08.2024 bis zum 23.09.2024 im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen
(Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite der Stadt
Leverkusen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und die
Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen beteiligt.
Insgesamt wurde
folgende Anzahl an Äußerungen zum Vorentwurf der Änderung des FNP vorgetragen:
·
2 Stellungnahmen
der Öffentlichkeit,
·
12
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange,
·
10
Stellungnahmen von Fachbereichen.
Themenschwerpunkte
der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden, Träger öffentlicher
Belange und der Fachbereiche bildeten folgende Themen:
·
Verfahrensrechtliche
Fehler,
·
Schutz
des Freiraumes,
·
stadtklimatische
Auswirkungen,
·
Widerspruch
zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche,
·
Hinweis
auf Ver- und Entsorgungsleitungen im Plangebiet bzw. in der Nachbarschaft.
Abwägungs- und
Feststellungsbeschluss:
Nach dem förmlichen
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
BauGB und dem Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zu der Offenlage
des Plans soll der Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen über
die 15. Änderung des FNP und im Parallelverfahren der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 251/III „Mathildenhof - Kita Bohofsweg“ erfolgen. Der im
Parallelverfahren betriebene Bebauungsplan Nr. 251/III „Mathildenhof - Kita
Bohofsweg“ wird nach Genehmigung der 15. Änderung des FNP und den jeweiligen
öffentlichen Bekanntmachungen rechtsverbindlich. Die 15. Änderung des FNP
erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 251/III
„Mathildenhof - Kita Bohofsweg“ (siehe Vorlage Nr. 2025/3289).
(Hinweis
des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem
Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter
Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |