- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1
BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der
Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/A 1: Äuß_28_FNP_Öffent_001
I/A 2: Äuß_28_FNP_Öffent_002
I/A 3: Äuß_28_FNP_Öffent_003
I/B Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU Landesgem.
Naturschutz und Umwelt, Friedenstr. 3, 51373 Leverkusen
I/B 2: Bezirksregierung
Köln, Dezernat 54, 50606 Köln
I/B 3: Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, Postfach 10 07 63,
47707 Krefeld
I/B 4: LVR Amt für
Bodendenkmalpflege, Endenicher Str. 133, 53115
Bonn
II/ C: Äußerung
der Fachbereiche der Stadt Leverkusen
II/C 1: Stadt Leverkusen Fachbereich Feuerwehr (FB 37)
II/C 2: Stadt Leverkusen, Fachbereich Umwelt (FB 32)
II/C 3: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen, AöR
(TBL)
2.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe
(Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2
der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1: 28_Änd_FNP_Stellungnahme_01 vom 18.12.2024
II/A 2: 28_Änd_FNP_Stellungnahme_02 vom 14.12.2024
II/A 3: 28_Änd_FNP_Stellungnahme_03 vom 14.12.2024
II/A 4: 28_Änd_FNP_Stellungnahme_04 vom 20.12.2024
II/B Stellungnahmen der
Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange
II/B 1: Bezirksregierung
Köln Dezernat 53, 50606 Köln
II/B 2: NABU
– Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU Landesgem.
Naturschutz und Umwelt
Friedenstr. 3, 51373 Leverkusen
II/B 3: Vodafone
West GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf
3. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen dieses Verfahrens zu eigen. Auf die Begründung und die Abwägung wird verwiesen.
4.
Die 28. Änderung Flächennutzungsplan Bereich
„Weinhäuserstraße" (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) wird gemäß
§ 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.
Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der
Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.
November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. sowie § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B.
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.
Dezember 2023; Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444),
in Kraft getreten am 31. Juli 2024, beschlossen.
5.
Die als
Anlage 3 der Vorlage beigefügte
Begründung zur 28. Änderung
Flächennutzungsplan Bereich „Weinhäuserstraße“ wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Planungsanlass:
Die Stadt
Leverkusen verzeichnet seit einigen Jahren einen zunehmenden Bedarf an
Betreuungsplätzen, der jedoch durch die bestehenden Kindertagesstätten (Kita)
nicht gedeckt werden kann. Aus der statistischen Berechnung der Bevölkerungsentwicklung
und dem daraus ermittelten Anteil an zu erwartenden Kindern unter sechs Jahren
ergibt sich für den Stadtteil Leverkusen-Hitdorf sowie in gesamtstädtischer
Betrachtung ein Betreuungsplatzdefizit. Um dem gesetzlichen Anspruch auf eine
Betreuung dem bestehenden und dem zukünftigen Bedarf zu entsprechen, soll mit
der Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans und des parallel
betriebenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 252/l die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Errichtung einer 6-zügigen Kita in Leverkusen-Hitdorf
geschaffen werden.
Insgesamt stehen
derzeit sowohl in Leverkusen-Hitdorf als auch in anderen Stadtteilen keine
geeigneten städtischen Flächen zur Realisierung einer Kita zur Verfügung. Durch
die Bereitschaft eines privaten Grundstückseigentümers zur Errichtung einer
Kita an der Weinhäuserstraße im Stadtteil Leverkusen-Hitdorf besteht für die
Stadt Leverkusen die Möglichkeit, durch die Realisierung einer Kita weitere
Betreuungsplätze für Kleinkinder in Leverkusen zu schaffen. Darüber hinaus
bietet das Plangebiet eine ausreichende Fläche zur Stärkung des Angebots an
naturnah gestalteten Frei- und Spielflächen im Stadtteil. Daher ist analog zur
Umsetzung der Kita die Entwicklung einer großzügigen öffentlichen Grünfläche
vorgesehen. Auf diese Weise soll insbesondere den Kindern sowohl innerhalb als
auch außerhalb des Kita-Betriebs ein (wohnortnaher) Ort zum freien Spiel sowie
zur Naturerfahrung geboten werden. Im Verbund der öffentlichen und privaten
Grundstücke im Norden von Leverkusen-Hitdorf kann eine ausreichend große Fläche
zur Umsetzung des Planvorhabens entwickelt werden.
Ziele und
Zwecke der Planung:
Das Ziel dieser
Planung ist die Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen für die geplante
Entwicklung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. Hierzu ist die 28.
Änderung des Leverkusener Flächennutzungsplans für den Bereich
„Weinhäuserstraße“ erforderlich. Der im aktuellen Flächennutzungsplan als
Grünfläche dargestellte Geltungsbereich des Vorhabens soll künftig teilweise
als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden. Die Erschließung des Gebiets sowie
die Bebauungs- und Nutzungsstruktur werden durch den parallel zu erarbeitenden
Bebauungsplan Nr. 252/I „Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße“ festgelegt.
Verfahrensstand:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen (SPB) hat am 16.05.2022 die Aufstellung und
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit der 28. Änderung Flächennutzungsplan Bereich
„Weinhäuserstraße“ beschlossen (Vorlage Nr. 2022/1422). Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 16.08.2022
bis 15.09.2022. Während dieser Zeit konnten die Unterlagen im Internet und als
Aushang (Verwaltungsgebäude Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) eingesehen
werden. Am 18.08.2022 erfolgte zudem im Rahmen des parallellaufenden
Bebauungsplanverfahrens eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit
in der Stadthalle Hitdorf mit ca. 200 Besuchenden.
Ergebnis:
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
neben den Anmerkungen während der Informationsveranstaltung vier schriftliche
Stellungnahmen eingebracht. Diese bezogen sich insbesondere auf folgende
Themen:
§ Erfordernis und Standort der Kita an der
Weinhäuserstraße,
§ Verkehrsqualität und Verkehrsgutachten,
§ Hinweise zur Begründung,
§ Erhalt als öffentliche Grünfläche.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
bezogen sich insbesondere auf folgende Themen:
§ Berücksichtigung des Bundesraumordnungsplans
Hochwasserschutz (Bez.-Reg. Köln, Dez. 54, Wasserwirtschaft),
§ Berücksichtigung
der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst NRW),
§ Hinweise
zum Hochwasserschutz, Abwasserbehandlung und -ableitung (Fachbereich Umwelt, FB
32),
§ Hinweise
zu den Themen Leitungen und Trassen, Erdbebengefährdung.
Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingebrachten Äußerungen wurden gesichtet, betrachtet und, wenn möglich und erforderlich, berücksichtigt.
Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 die öffentliche Auslegung der 28. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Weinhäuserstraße“ beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB. Die Beschlüsse wurden erstmalig im Amtsblatt Nr. 36 vom 18.10.2024 bekannt gemacht. Durch einen technischen Fehler konnte der in der Bekanntmachung eingefügte Internetlink nicht von der Öffentlichkeit aufgerufen werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgte eine erneute Bekanntmachung mit Angabe des neuen Internetlinks und der neuen Auslegungszeit. Die bis dato eingegangenen Stellungnahmen wurden vollständig berücksichtigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 39 vom 13.11.2024 im Zeitraum vom
18.11.2024 bis 20.12.2024. Während dieser Zeit konnten die Unterlagen im
Internet und als Aushang (Verwaltungsgebäude Elberfelder Haus, Hauptstraße 101)
eingesehen werden. Insgesamt sind hierbei 12 Stellungnahmen eingegangen. Die im
Zeitraum der ersten Veröffentlichung eingetroffenen Stellungnahmen wurden
hierbei vollständig berücksichtigt. Insbesondere bezogen sich die Stellungnahmen
auf die folgenden Themen:
§ Bedarf an Kitaplätzen,
§ Standortwahl,
§ Verkehrsbeeinträchtigungen und
Erschließungsplanung,
§ umweltbezogene Themen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 18.11.2024 bis 20.12.2024. Aufgrund eines technischen Fehlers erfolgte zudem eine separate und zeitlich verschobene (Teil)-Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 10.01.2025 bis zum 13.02.2025. Die im Rahmen der Beteiligung eingetroffenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bezogen sich insbesondere auf folgende Themen:
§ Anmerkungen
zur Art der baulichen Nutzung und zum Schallgutachten (Bez.-Reg. Köln, Dez. 53,
Immissionsschutz),
§ umweltbezogene
Themen, u. a. Versiegelung, Klimaanpassungs- und Mobilitätskonzept,
Kaltluftschneisen, Ausgleichsfläche und Lichtverschmutzung (BUND, NABU, LNU),
§ Hinweise
zu Leitungen und Auskünfte (Vodafone West GmbH).
Die
Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt und im Rahmen des Verfahrens
soweit möglich und erforderlich berücksichtigt.
Weiteres
Vorgehen:
Abwägungs-
und Feststellungsbeschluss:
Nach
dem förmlichen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
BauGB und dem Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zu der Offenlage
des Plans soll der Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen über
die 28. Änderung des Flächennutzungsplans und im Parallelverfahren der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 252/I
„Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße“ erfolgen. Der im
Parallelverfahren betriebene Bebauungsplan Nr.
252/I „Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße“ wird nach der
Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans und den jeweiligen
öffentlichen Bekanntmachungen rechtsverbindlich. Die 28. Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 252/I „Hitdorf - Kindertagesstätte
Weinhäuserstraße“ (siehe Vorlage Nr. 2025/3270).
Kosten und
Umsetzung der Planung:
Für die
Aufstellung der Bauleitpläne und die Umsetzung der Planung entstehen der Stadt
Leverkusen keine Kosten. Die Kosten der Planerarbeitung, inkl. Gutachten,
werden von der Investorin getragen. Mit der Investorin wird vor dem Satzungsbeschluss
des Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der insbesondere
die Kostenübernahme, das städtebauliche Bebauungskonzept sowie grünordnerische
Maßnahmen regeln wird.
Hinweise:
Im Ratsinformationssystem Session sind sämtliche Anlagen in farbiger und
vergrößerter Darstellung einzusehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |