Betreff
Entsiegelung des Parkplatzes an der Musikschule der Stadt Leverkusen
Vorlage
2025/3319
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Baumaßnahme zur Entsiegelung des Parkplatzes der Musikschule der Stadt Leverkusen mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 879.000 € (davon Eigenanteil: 175.800 €) wird vorbehaltlich der Förderzusage durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugestimmt.

gezeichnet:

                                                                           In Vertretung

Richrath                                                               Deppe


Begründung:

Die Musikschule der Stadt Leverkusen befindet sich im hochverdichteten Innenstadtbereich von Leverkusen-Wiesdorf. Durch die starke Versiegelung entwickelt sich das Quartier im Sommer zu einem extremen Hitze-Hotspot. Die Musikschule war ursprünglich eine Jungenschule. Der ehemalige Schulhof ist nahezu vollständig versiegelt und für die Nutzung als Parkplatz überdimensioniert. Es bietet sich daher an, im Rahmen der geplanten Entsiegelungsmaßnahme den Anteil an Freiflächen im Stadtteil zu erhöhen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz im Quartier sowie in der Gesamtstadt zu leisten.

Die befestigten Flächen sollen größtenteils zurückgebaut und durch einen kleinen Hain mit Blühwiese ersetzt werden. Das Regenwasser soll soweit wie möglich vor Ort durch oberflächliche Versickerung dem Grundwasser zugeführt werden. Durch Sitzgelegenheiten und eine kleine Bühne soll die Fläche insgesamt aufgewertet und belebt werden, sodass sie sich von einem „Hotspot“ zu einem „Coolspot“ entwickelt. Zudem kann die Musikschule die Fläche für Open-Air-Konzerte und ähnliche Veranstaltungen nutzen.

Gestaltungskonzept (Materialien und Ausstattung):

Es ist geplant, rund 1.200 m² derzeit versiegelte Fläche zu entsiegeln und in einen kleinen Hain sowie Blühwiesen umzuwandeln. Darüber hinaus sollen die verbleibenden ca. 25 Parkplätze entsiegelt und mit einem wasserdurchlässigen Belag neu hergestellt werden. Das anfallende Regenwasser wird vor Ort über Versickerungseinrichtungen dem Grundwasser zugeführt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen dient zugleich als Feuerwehrzufahrt und wird in Asphalt neu hergestellt. Ein kleiner Platz mit wassergebundener Wegedecke und Sitzgelegenheiten soll zum Verweilen einladen. Der Schatten der neu gepflanzten Bäume macht diesen Bereich im Sommer zu einem angenehmen Aufenthaltsort - einem „Coolspot“. Ein Fußweg wird sich durch den neu angelegten Hain schlängeln.

Barrierefreikonzept:

Im Rahmen des Bauantrags wird kein Barrierefreikonzept erstellt. Die Höhenplanung weist jedoch eine barrierefreie Gestaltung der Fläche aus. Die Zugänge zum Gebäude werden im Zuge dieser Maßnahme nicht verändert.

Nachhaltigkeit:

Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde im Rahmen der Projektbearbeitung nicht erstellt, da ein Vergleich von Bestand und Planung eine deutliche ökologische Aufwertung zeigt. Eine solche Bilanzierung ist somit entbehrlich. Die Versickerung des Niederschlagswassers wird wie oben beschrieben umgesetzt. Elemente wie Vogelkästen, Fledermauskästen, Insektentränken und Insektenhotels fördern zusätzlich die Biodiversität. Die Planung sieht keine Baumfällungen vor. Es ist vorgesehen, 23 neue Bäume zu pflanzen.

Förderung:

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat Fördermittel für Projekte zur Klimaanpassung bereitgestellt. Unter dem Titel „Klimaanpassung.Kommunen.NRW 2024“ hat sich die Stadt Leverkusen mit dem oben beschriebenen Projekt beworben und wurde für die zweite Stufe ausgewählt. Das entsprechende Antragsverfahren wird derzeit bearbeitet.

Das Projekt wird vom MUNV NRW mit mindestens 80 % gefördert. Eine Aufstockung auf 90 % aufgrund der aktuellen Haushaltssperre ist möglich und wird derzeit geprüft. Die Maßnahme wird nur umgesetzt, wenn die Fördermittel bewilligt werden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für den städtischen Eigenanteil. Die Kosten betragen 879.000 € und wurden auf der Finanzstelle 67001305011067, Finanzposition 783300, angemeldet.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305011067 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 879.000 €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja mind. 80 %

Name Förderprogramm: Klimaanpassung.Kommunen.NRW 2024, MUNV NRW

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 703.200 €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12:

Die Maßnahme wurde bisher wie folgt etatisiert:

Finanzstelle:                                                                    67001305011067

Finanzposition:                                                                              783300

Ansatz 2024:                                                                                 24.000 €

Mittelabfluss 2024:                                                                                 0 €

Ansatz 2025:                                                                                 70.000 €

Ansatz 2025 VE:                                                                          785.000 €

Ansatz 2026:                                                                               785.000 €

Ansatz 2027:                                                                                 30.000 €

Somit stehen im Entwurf aktuell 885.000 € zur Verfügung.

Als Fördermittel beinhaltet die aktuelle Planung folgende Ansätze:

Ansatz 2025:                                                                                 56.000 €

Ansatz 2026:                                                                               314.000 €

Ansatz 2027:                                                                               338.000 €

Bei einer positiven Beschlussfassung dieser Vorlage dürfen diese Ansätze im weiteren Aufstellungsverfahren nicht mehr verändert werden.

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, bedarf es vor einer Auftragsvergabe der Freigabe nach § 82 GO NRW durch die Aufsichtsbehörde.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein