Beschlussentwurf:
Der Baumaßnahme zur Entsiegelung des Parkplatzes der Musikschule der Stadt Leverkusen mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 879.000 € (davon Eigenanteil: 175.800 €) wird vorbehaltlich der Förderzusage durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Die Musikschule der Stadt Leverkusen befindet sich im hochverdichteten Innenstadtbereich von Leverkusen-Wiesdorf. Durch die starke Versiegelung entwickelt sich das Quartier im Sommer zu einem extremen Hitze-Hotspot. Die Musikschule war ursprünglich eine Jungenschule. Der ehemalige Schulhof ist nahezu vollständig versiegelt und für die Nutzung als Parkplatz überdimensioniert. Es bietet sich daher an, im Rahmen der geplanten Entsiegelungsmaßnahme den Anteil an Freiflächen im Stadtteil zu erhöhen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz im Quartier sowie in der Gesamtstadt zu leisten.
Die befestigten Flächen sollen größtenteils zurückgebaut und durch einen kleinen Hain mit Blühwiese ersetzt werden. Das Regenwasser soll soweit wie möglich vor Ort durch oberflächliche Versickerung dem Grundwasser zugeführt werden. Durch Sitzgelegenheiten und eine kleine Bühne soll die Fläche insgesamt aufgewertet und belebt werden, sodass sie sich von einem „Hotspot“ zu einem „Coolspot“ entwickelt. Zudem kann die Musikschule die Fläche für Open-Air-Konzerte und ähnliche Veranstaltungen nutzen.
Gestaltungskonzept (Materialien und Ausstattung):
Es ist geplant, rund 1.200 m² derzeit versiegelte Fläche zu entsiegeln und in einen kleinen Hain sowie Blühwiesen umzuwandeln. Darüber hinaus sollen die verbleibenden ca. 25 Parkplätze entsiegelt und mit einem wasserdurchlässigen Belag neu hergestellt werden. Das anfallende Regenwasser wird vor Ort über Versickerungseinrichtungen dem Grundwasser zugeführt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen dient zugleich als Feuerwehrzufahrt und wird in Asphalt neu hergestellt. Ein kleiner Platz mit wassergebundener Wegedecke und Sitzgelegenheiten soll zum Verweilen einladen. Der Schatten der neu gepflanzten Bäume macht diesen Bereich im Sommer zu einem angenehmen Aufenthaltsort - einem „Coolspot“. Ein Fußweg wird sich durch den neu angelegten Hain schlängeln.
Barrierefreikonzept:
Im Rahmen des Bauantrags wird kein Barrierefreikonzept erstellt. Die Höhenplanung weist jedoch eine barrierefreie Gestaltung der Fläche aus. Die Zugänge zum Gebäude werden im Zuge dieser Maßnahme nicht verändert.
Nachhaltigkeit:
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde im Rahmen der Projektbearbeitung nicht erstellt, da ein Vergleich von Bestand und Planung eine deutliche ökologische Aufwertung zeigt. Eine solche Bilanzierung ist somit entbehrlich. Die Versickerung des Niederschlagswassers wird wie oben beschrieben umgesetzt. Elemente wie Vogelkästen, Fledermauskästen, Insektentränken und Insektenhotels fördern zusätzlich die Biodiversität. Die Planung sieht keine Baumfällungen vor. Es ist vorgesehen, 23 neue Bäume zu pflanzen.
Förderung:
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat Fördermittel für Projekte zur Klimaanpassung bereitgestellt. Unter dem Titel „Klimaanpassung.Kommunen.NRW 2024“ hat sich die Stadt Leverkusen mit dem oben beschriebenen Projekt beworben und wurde für die zweite Stufe ausgewählt. Das entsprechende Antragsverfahren wird derzeit bearbeitet.
Das Projekt wird vom MUNV NRW mit mindestens 80 % gefördert. Eine Aufstockung auf 90 % aufgrund der aktuellen Haushaltssperre ist möglich und wird derzeit geprüft. Die Maßnahme wird nur umgesetzt, wenn die Fördermittel bewilligt werden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für den städtischen Eigenanteil. Die Kosten betragen 879.000 € und wurden auf der Finanzstelle 67001305011067, Finanzposition 783300, angemeldet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305011067 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 879.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja mind. 80 %
Name Förderprogramm: Klimaanpassung.Kommunen.NRW
2024, MUNV NRW
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 703.200 €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12:
Die Maßnahme wurde bisher wie folgt
etatisiert:
Finanzstelle: 67001305011067
Finanzposition:
783300
Ansatz 2024: 24.000
€
Mittelabfluss 2024: 0
€
Ansatz 2025: 70.000
€
Ansatz 2025 VE: 785.000
€
Ansatz 2026: 785.000
€
Ansatz 2027: 30.000
€
Somit stehen im Entwurf
aktuell 885.000 € zur Verfügung.
Als Fördermittel
beinhaltet die aktuelle Planung folgende Ansätze:
Ansatz 2025: 56.000
€
Ansatz 2026: 314.000
€
Ansatz 2027: 338.000
€
Bei einer positiven
Beschlussfassung dieser Vorlage dürfen diese Ansätze im weiteren
Aufstellungsverfahren nicht mehr verändert werden.
Da es sich um eine neue
Maßnahme handelt, bedarf es vor einer Auftragsvergabe der Freigabe nach § 82 GO NRW durch die Aufsichtsbehörde.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |