Betreff
Widmung der Siedlung Am Telegraf
Vorlage
1384/2011
Aktenzeichen
660-3102-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW

 

1. als Gemeinde-/Anliegerstraße:

-          Am Junkernkamp

-          Diedenhofer Straße

-          Hagenauer Straße

-          Kolmarer Straße

-          Metzer Straße

-          Mühlhausener Straße

 

2. als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr:

-          Metzer Straße (Weg zum Dünnwalder Grenzweg)

-          Metzer Straße (Durchgang zur Straßburger Straße)

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Das Straßen- und Wegegesetz ist am 1.1.1962 in Kraft getreten. Die Überleitungsvorschriften des § 60 zur faktischen Widmung verlangen gerichtlich nachprüfbare Beweise, dass eine Straße bereits zuvor den Charakter einer öffentlichen Straße hatte. Dieses kann für die im Beschlussentwurf genannten Straßen nicht gelten.

Sie gehörten zur Siedlung Am Telegraf, für die 1939 ein Erschließungsvertrag abgeschlossen worden war. Nur die Straßburger Straße wurde 1959, d.h. vor dem Stichtag, fertig gestellt und 1961 abgerechnet.

Die Straße Am Junkernkamp wurde erst 1964 hergestellt und 1965 abgerechnet. Die inneren Erschließungsstraßen und –wege sind im Dezember 1963 der Stadt übertragen worden. Obwohl niemals an der Öffentlichkeit der Straßen gezweifelt wurde, ist ein formeller Widmungsakt nach Straßen- und Wegegesetz erforderlich.

 

Die zu widmenden Straßen und Wege sind in der Anlage ersichtlich. Die Fußwege sind zusätzlich schraffiert.