1. Die am 01.01.2007 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Vermietung der vom Sportpark Leverkusen verwalteten Sport- und Turnhallen (Sporthalle Bergisch Neukirchen, Turnhalle Robert-Blum-Straße, Turnhalle Dhünnstraße)“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.07.2025 aufgehoben.
2. Die „Entgeltordnung für die vom Sportpark Leverkusen verwaltete Sporthalle Bergisch Neukirchen“ (Anlage 2 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.08.2025 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Die Sporthalle Bergisch Neukirchen stellt als einzige, durch den Sportpark Leverkusen (SPL) verwaltete Sporthalle, einen Sonderfall für die Leverkusener Sport- und Turnhallen dar, denn sie unterliegt nicht der „Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafträumen“ der Stadt Leverkusen.
Die städtische Entgeltordnung wurde seit dem Beschluss der „Entgeltordnung für die Vermietung der vom Sportpark Leverkusen verwalteten Sport- und Turnhallen (Sporthalle Bergische Neukirchen, Turnhalle Robert-Blum-Straße, Turnhalle Dhünnstraße)“ preislich angehoben und die städtischen Entgelte liegen mittlerweile deutlich über denen, die durch die Entgeltordnung des SPL aufgerufen werden. Da die Turnhalle Robert-Blum-Straße im Jahr 2012 durch den Sportpark Leverkusen an die AVEA GmbH & Co. KG veräußert wurde und die Sporthalle Dhünnstraße an die Tanz-Sport-Gemeinschaft Leverkusen e. V. bis 2032 verpachtet wurde, sind auch weitere Anpassungen der Entgeltordnung notwendig. Um eine stadtweite, gleichwertige Vermietung der Turn- und Sporthallen in Leverkusen zu erreichen, sollen die Entgelte für Mitgliedsvereine des SportBund Leverkusen e. V. für die Nutzung der Sporthalle Bergisch Neukirchen daher an die der städtischen verwalteten Schulsporthallen angeglichen werden. Die Entgelte für Nicht-Mitgliedsvereine des SportBund Leverkusen e. V. bleiben unverändert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |