Betreff
Änderung der "Entgeltordnung für die Vermietung der vom Sportpark Leverkusen verwalteten Sport- und Turnhallen (Sporthalle Bergisch Neukirchen, Turnhalle Robert-Blum-Straße, Turnhalle Dhünnstraße)“ zum 01.08.2026
Vorlage
2025/3328
Aktenzeichen
sr-wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Die am 01.01.2007 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Vermietung der vom Sportpark Leverkusen verwalteten Sport- und Turnhallen (Sporthalle Bergisch Neukirchen, Turnhalle Robert-Blum-Straße, Turnhalle Dhünnstraße)“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.07.2025 aufgehoben.

2.     Die „Entgeltordnung für die vom Sportpark Leverkusen verwaltete Sporthalle Bergisch Neukirchen“ (Anlage 2 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.08.2025 in Kraft.

gezeichnet:

                                               In Vertretung                            In Vertretung

Richrath                                   Molitor                                     Adomat


Begründung:

Die Sporthalle Bergisch Neukirchen stellt als einzige, durch den Sportpark Leverkusen (SPL) verwaltete Sporthalle, einen Sonderfall für die Leverkusener Sport- und Turnhallen dar, denn sie unterliegt nicht der „Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafträumen“ der Stadt Leverkusen.

Die städtische Entgeltordnung wurde seit dem Beschluss der „Entgeltordnung für die Vermietung der vom Sportpark Leverkusen verwalteten Sport- und Turnhallen (Sporthalle Bergische Neukirchen, Turnhalle Robert-Blum-Straße, Turnhalle Dhünnstraße)“ preislich angehoben und die städtischen Entgelte liegen mittlerweile deutlich über denen, die durch die Entgeltordnung des SPL aufgerufen werden. Da die Turnhalle Robert-Blum-Straße im Jahr 2012 durch den Sportpark Leverkusen an die AVEA GmbH & Co. KG veräußert wurde und die Sporthalle Dhünnstraße an die Tanz-Sport-Gemeinschaft Leverkusen e. V. bis 2032 verpachtet wurde, sind auch weitere Anpassungen der Entgeltordnung notwendig. Um eine stadtweite, gleichwertige Vermietung der Turn- und Sporthallen in Leverkusen zu erreichen, sollen die Entgelte für Mitgliedsvereine des SportBund Leverkusen e. V. für die Nutzung der Sporthalle Bergisch Neukirchen daher an die der städtischen verwalteten Schulsporthallen angeglichen werden. Die Entgelte für Nicht-Mitgliedsvereine des SportBund Leverkusen e. V. bleiben unverändert.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein