1. Die am 01.01.2024 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.12.2025 aufgehoben.
2. Die am 01.01.2024 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und des Hallen- und Freibades Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2 der Vorlage) wird zum 31.12.2025 aufgehoben.
3. Die „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2026 in Kraft.
4. Die „Entgeltordnung für die Hallenbäder und das Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2026 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Schwimmbäder stellen
einen wichtigen Eckpfeiler für
gesundheitliche Prävention, Rehabilitation und Kommunikation dar und dienen der
Leverkusener Bürgerschaft als Freizeitausgleich, sei es durch die Nutzung im
Rahmen von Vereinssport oder als alltägliche Freizeitgestaltung. Die
Bereitstellung von Bädern, welche einem modernen Freizeit- und
Gesundheitsbewusstsein gerecht werden, ist eine grundlegende Aufgabe des
Sportparks Leverkusen (SPL).
Bäder sind kostenintensive Betriebe mit
aufwendiger Technik und hohem Personalbedarf. Trotz verstärktem Einsatz
moderner Energiespartechnik verursachen sie hohe Kosten. Darum wird im Hinblick
auf mögliche Kosteneinsparungen der Energie- und Personalbedarf in den
einzelnen Einrichtungen regelmäßig überprüft und an die jeweiligen Bedingungen
angepasst. Im Zuge des Stärkungspaktgesetzes hat die
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY WPG) mit der Überprüfung der Optimierungs-
und Einsparpotenziale des SPL beauftragt. Der Abschlussbericht der EY WPG (Vorlage Nr. 2016/0999) empfiehlt u. a.
erstmalig ab 2016 eine regelmäßige Anhebung der Eintrittsgelder in den Bädern,
beispielsweise in einem zweijährigen Turnus, zur Anpassung an die
Ausgabensteigerungen bzw. an das Angebot der Marktbegleitenden.
Daher wird das wettbewerbliche Umfeld der Bäder und der Sauna regelmäßig beobachtet. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurden im Sinne einer Kundenbindung auf Entgelterhöhungen verzichtet. Zum 01.01.2022 wurden die Preise wegen der auslaufenden Corona-Pandemie nur geringfügig angehoben. Auch die Erhöhung zum 01.01.2024 fiel trotz der Energiekrise im Rahmen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gemäßigt aus. Der angefallene Mehraufwand konnte lediglich durch Entlastungsmittel des Bundes teilweise aufgefangen werden.
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des SPL, besonders bedingt durch die hohen Energiekosten, ist jedoch auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der EY WPG eine Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unerlässlich. Bei den vorgeschlagenen Preisen wird bewusst auf eine lineare Kostenerhöhung in allen Tarifen verzichtet. Vielmehr orientieren sich die vorgeschlagenen Preise zielgruppengerecht an den Nutzenden und dem Nutzerverhalten. Dabei sind Erhöhungen der Entgelte für schwimmsporttreibende Leverkusener Vereine nach der letzten Anhebung im Jahr 2015 aufgrund der aktuellen Steigerungen der Betriebskosten unvermeidlich. Da die Leverkusener Vereine eine wichtige Rolle in der Schwimmausbildung der Leverkusener Bevölkerung leisten, wurde bei den Erhöhungen auf eine Verträglichkeit mit der ehrenamtlichen Ausrichtung der Vereine geachtet. Somit sollen gegebenenfalls existierende, für den Bestand der Vereine notwendige Finanzierungsmöglichkeiten nicht in einem schädlichen Maße belastet werden.
Durch
die geopolitische Lage sowie die wirtschaftliche Entwicklung und die damit
einhergehenden inflationsbedingten Kostensteigerungen bei Energie, Material und
Personal, auf die der SPL keinen Einfluss hat, werden weiterhin zu starken
Teuerungen bei den Betriebs- und Energiekosten führen. Eine Beruhigung der
Situation ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist
es aus Sicht des SPL unumgänglich, die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der
Unterhaltung und Dienstleistungen in einem sozial vertretbaren Rahmen zu
beteiligen. Damit soll erreicht werden, dass die Kostendeckung erhöht und
folglich die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel reduziert wird.
Freizeitbad CaLevornia und Park-Sauna
Das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna sind nach wie vor beliebte Freizeitziele und besucherstarke Sport- und Freizeitanlagen in der Region. Nach den krisenbedingten Besucherrückgängen der vergangenen Jahre haben sich die Besuchenden- und Umsatzzahlen insoweit stabilisiert, dass sie sich mittlerweile auf dem Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie befinden. Die Preise in der Schwimmlandschaft wurden letztmalig zum 01.01.2024 erhöht. Bei der vorgesehenen Entgelterhöhung beträgt der Eintrittspreis für Kinder von 0 bis 3 Jahre unverändert 1 €. Die Tarife für Kinder und Jugendliche erhöhen sich jeweils um 0,50 €, die für Erwachsene jeweils um 0,50 € und die Minigruppenkarten im jeweiligen Tarif um 1,70 €. Die Preise für das Freibad am CaLevornia werden für Erwachsene um 0,40 € erhöht, für Kinder/Jugendliche steigt der Preis um 0,30 €.
Die Park-Sauna steht in einem starken Wettbewerbsumfeld, was ständig wachsende Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen und Angebote mit sich bringt. Trotz der großen Konkurrenz durch andere Anbietende wurde die Park-Sauna sowohl im vergangenen als auch in diesem Jahr gut besucht. Eine Voraussetzung zum Erhalt bzw. der Verbesserung des bewährten Standards ist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Preise der Park-Sauna wurden zuletzt zum 01.01.2024 angepasst. Es wird eine Anpassung um je 2,50 € für den 2- und 3-Stunden-Tarif sowie den Mondscheintarif in den Abendstunden vorgeschlagen. Für den Tagestarif wird eine Erhöhung um 3 € vorgeschlagen.
Verglichen mit den Preisen anderer
Marktbegleiter*innen zeigt sich, dass die Park-Sauna ihren Kundinnen und Kunden
trotz der geplanten Erhöhung weiterhin ein gutes Preis-Leistung-Verhältnis
bietet und die Eintrittspreise nach einer Erhöhung noch unter denen der
Konkurrenz liegt. Darüber hinaus können die Kundinnen und Kunden weiterhin die
bewährten-Prepaid-Vorteilskarten zu den bisherigen Preisen erwerben und
erhalten damit eine entsprechende Rabattierung auf die Eintrittspreise (Bronze
5 %, Silber 10 %, Gold 15 %, Platin 30 %).
Hallenbäder und das Hallen- und Freibad
Wiembachtal
Das
Hallen- und Freibad Wiembachtal ist das zentrale Bad für sport- und
gesundheitsbewusste Schwimmerinnen und Schwimmer sowie für den Schul- und
Vereinssport in Leverkusen. Auch in Zukunft soll das Image als „Sport- und Gesundheitsbad“
durch die dort stattfindenden Kurse und Veranstaltungen weiter ausgebaut
werden. Die letzte Entgelterhöhung im Hallen- und Freibad Wiembachtal
erfolgte zum 01.01.2024, wobei nur die Entgelte für Erwachsene und der
Minigruppentarif erhöht wurden. Vereine, die dem SportBund Leverkusen e. V.
angehören und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im Rahmen des
Vereinsbeitrages anbieten, zahlen seit dem 01.01.2015 die gleichen Beträge. Eine
Preisanpassung für die Sportvereine ist angesichts der stetig steigenden
Betriebskosten notwendig. Daher wird eine Erhöhung des Entgelts für die Nutzung
der Mehrzweckbecken um 1 € pro Bahn und Stunde vorgeschlagen. Die Preise
für die Nutzung der Lehrschwimmbecken und der Schwimmhalle MediLev steigt um
3 €, beziehungsweise 4 € pro Stunde.
Für schwimmsporttreibende
Vereine, die dem SportBund Leverkusen e. V. angehören und Kurse/entsprechend
befristete Angebote gegen eine Gebühr/einen Beitrag für Vereins- und
Nichtvereinsmitglieder anbieten, wird eine Entgelterhöhung in Höhe von
2,10 € pro Bahn und Stunde vorgeschlagen. Die Preise für die Nutzung der
Lehrschwimmbecken und der Schwimmhalle MediLev werden um 5,90 € und 8,50 € pro
Stunde erhöht.
Kindern
und Jugendlichen soll weiterhin ein preiswertes Angebot im Hallen- und Freibad
Wiembachtal geboten werden können. Das Entgelt der ermäßigten Tageskarte soll
daher um 0,30 € erhöht werden. Der Einzelpreis für Erwachsene soll um 0,40 €
erhöht werden. Die Preisanpassung der Zwölferkarte erfolgt um 7 € für
Erwachsene sowie um 3,50 € für Kinder, Jugendliche und Studierende. Der Preis
der Minigruppenkarte wird um 1 € erhöht. Die Erhöhung des Preises für die
Jahreskarte ist um 35 € geplant. Der Preis der Sommerferienkarte für Kinder
und Jugendliche, der zuletzt zum 01.01.2022 auf 40 € angehoben wurde, wird
nunmehr um 5 € erhöht.
Um Anregungen von Kundinnen und Kunden aufzugreifen, wurde zum 01.01.2024 ein
Freibad-Saisonticket, insbesondere für das sportliche Schwimmen, eingeführt.
Der Preis des Saisontickets soll um 30 € erhöht werden. Als erweiternde
Alternative zum Sommerferienticket soll für die Zielgruppe Kinder und
Jugendliche sowie Studierende analog ein ermäßigtes Saisonticket zum Preis von
99 € eingeführt werden. Diese beiden Optionen sollen, wie bereits in den
vergangenen zwei Jahren, besonders aktiven Leverkusener Schwimmerinnen und
Schwimmern die Möglichkeit geben, das Außenschwimmerbecken regelmäßig zu
sportlichen Zwecken nutzen zu können.
Rabattierungen
Die bestehenden Rabattierungen für die
Inhaberinnen und Inhaber einer Jugendleiterkarte, einer Ehrenamtskarte oder
eines „Leverkusen für alle“-Passes sollen weiterhin in gleicher prozentualer
Höhe gelten, d.h. 50 % bei Vorlage einer Jugendleiterkarte oder 20 % bei
Vorlage einer Ehrenamtskarte oder des „Leverkusen für alle“-Passes.
Bäderübergreifende Regelung der
Freibadtickets
Um die Nutzung der Freibäder des SPL
kundenfreundlicher zu gestalten, sollen die Saisontarife und das
Sommerferienticket sowohl im Freibad am CaLevornia als auch im Freibad
Wiembachtal genutzt werden können.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die neuen Tarife am wettbewerblichen Umfeld im Bereich der Bäder und der Sauna orientieren. Die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen erfolgen aus Sicht des SPL in einem angemessenen Umfang. Vor dem Hintergrund stetig steigenden Energie- und Personalkosten sowie der Umsetzung der Empfehlungen der EY WPG ist die Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unumgänglich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |