Beschlussentwurf:

1.   Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den im Rahmen des Zukunftsprozesses für Wiesdorf erarbeiteten Masterplan zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Leverkusen-Wiesdorf, inklusive Anlagen, als handlungsleitenden Orientierungsrahmen für die weitere Zukunftsentwicklung und -gestaltung der Innenstadt und des Stadtteils unter dem Claim „Mein Wiesdorf. Unsere City. Gemeinsam gestalten. Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf“.

2.   Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Masterplan zum ISEK Leverkusen-Wiesdorf (2025) gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) als sonstige städtebauliche Planung für den Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf.

3.   Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der Förderantragsunterlagen gemäß der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 als Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung.

gezeichnet:

                                               In Vertretung                            In Vertretung

Richrath                                   Lünenbach                               Deppe


Begründung:

Hintergrund

a.     Bisherige Stadtteilentwicklung von Leverkusen-Wiesdorf

Auf der Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Leverkusen zum Integrierten Handlungskonzept Wiesdorf (InHK Wiesdorf) vom 01.10.2018 für die Innenstadt und die angrenzenden urbanen Gebiete von Leverkusen-Wiesdorf als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB und als Voraussetzung zur Beantragung von Städtebaufördermitteln von Bund und Land (Vorlage Nr. 2018/2400) sowie eines Dringlichkeitsbeschlusses des Rates vom 19.12.2016 (Ergänzungsvorlage Nr. 2016/1333/1) wurde mit dem umfassenden Transformationsprozess von Wiesdorf mit Unterstützung durch Bundes- und Landesmittel in den Jahren 2017 ff. begonnen.

Im Rahmen eines laufenden Monitorings und jährlicher Sachstandsberichte wurden die Projektstände und Zuwendungen überprüft, festgehalten und dem Fördermittelgeber mitgeteilt sowie als Ratsmitteilungen veröffentlicht. Insgesamt konnten mit dem InHK Wiesdorf über Förderanträge in den Jahren 2017 bis 2022 Städtebaufördermittel in Höhe von rund 20,4 Mio. Euro und Mittel aus Sonderförderprogrammen in Höhe von rund 800.000 Euro akquiriert werden. Viele für den Stadtteil erforderliche und wertvolle Projekte konnten und können hierüber finanziert und umgesetzt werden, beginnend mit dem Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofs, über erforderliche Spielplatz- und Platzsanierungen, Großprojekte für das Gemeinwohl sowie die Gesamtmaßnahme begleitenden Planungen und Instrumente, wie das Stadtteilmanagement, das Quartiersmanagement, das Hof- und Fassadenprogramm mit baufachlicher Beratung für private Immobilienbesitzende, Verfügungsfondprojekte und mehr. Das größte Projekt der Förderperiode stellt das Projekt Quartierstreffpunkt Dönhoffstraße/Alte Feuerwache mit insgesamt rund 10,3 Mio. Euro Zuwendungen aus der Städtebauförderung dar. Die umfassende und erfolgreiche Umsetzung der Projekte und Maßnahmen steht für den Erfolg und die Verlässlichkeit der Stadt Leverkusen im Rahmen der Abwicklung von Förderprojekten.

Im Vorfeld der Stadtteilentwicklung sowie prozessbegleitend steht die Stadt Leverkusen in kontinuierlichem Austausch mit der/dem Fördermittelgebenden. Aus Sicht der Bezirksregierung Köln ist es notwendig und sinnvoll, für einen neuen Förderantrag die im InHK Wiesdorf für die Phase II formulierten Projekte zu überprüfen und den Masterplan entsprechend fortzuschreiben und zu aktualisieren.

b.     Anlass zur Fortschreibung und Aktualisierung des InHK Wiesdorf

Das bisherige InHK Wiesdorf umfasst als Masterplan der Stadtteilentwicklung insgesamt 48 Maßnahmen und Projekte (inklusive privater Projekte), aufgeteilt in zwei Projektphasen. Gegenstand des Gesamtantrags auf Städtebaufördermittel war damals die Phase I mit insgesamt 20 förderfähigen Projekten und Maßnahmen. Zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2023 wurde der letzte Förderantrag aus der Projektphase I gestellt. Die weiteren Projekte wurden in Abstimmung mit der/dem Fördermittelgebenden damals der Projektphase II zugeordnet.

Um die Strategie der Innenstadtentwicklung weiter zu verfolgen und weitere Projekte mit Hilfe öffentlicher Fördergelder finanzieren zu können, benötigte es in den Jahren 2023 - 2025 einer umfassenden Überprüfung, Fortschreibung und Aktualisierung des InHK Wiesdorf an neue inhaltliche und planerische Rahmenbedingungen. In die Fortschreibung des Masterplans mussten vielfältige neue Herausforderungen, Aspekte und Rahmenbedingungen, mit zum Teil hohem Handlungsdruck, Eingang finden, die unmittelbar Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt und des Stadtteils haben. Dazu gehören besonders die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19 Pandemie, die Veränderungen der Arbeitswelten und Bevölkerungsstrukturen, die Verkleinerung und die Aufgabe innerstädtischer Nutzungen und verschärfende Schieflagen (z. B. im Bereich der City C, die perspektivische Teilaufgabe der Kirche Herz Jesu und die Geschäftsschließung der Galeria Kaufhof), die neuen Anforderungen an Klimaschutz/-anpassung/-resilienz und nachhaltige Mobilität sowie die inhaltliche und verfahrenstechnische Neuerung der Förderbedingungen in Form der neuen Förderrichtlinie Städtebauförderung 2023.

c.     Neue Akteurin der Stadtteilentwicklung - Die Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH

Über die Berücksichtigung der zwischenzeitlich komplexeren gesellschaftlichen, strukturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen und Änderungen hinaus müssen auch neue Planungen und Projekte sowie Projektbeteiligte in einem Gesamtkonzept gebündelt werden.

Die Vielzahl an angestoßenen Projekten und Entwicklungen in Leverkusen-Wiesdorf haben neue Steuerungsstrukturen innerhalb der Stadtverwaltung Leverkusen erforderlich gemacht. Im Juli 2021 wurde die Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort (SWM) vom Stadtrat als neue Akteurin gegründet (Beschlussvorlage Nr. 2021/0770). Als 100%ige städtische Tochtergesellschaft übernahm die SWM die Koordination von mehreren zugewiesenen Projekten in den Stadtteilen Leverkusen-Wiesdorf und Leverkusen-Manfort. Unter ihrem neuen Namen Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI) übernimmt die Gesellschaft darüber hinaus seit 2025 auch stadtweite Projekte. In Leverkusen-Wiesdorf ist sie zuständig für die Entwicklung des Bahnhofsquartiers Leverkusen-Mitte, der City C sowie des Businessquartiers an der Niederfeldstraße mit direktem Bezug zum vorliegenden Masterplan. Ihre Tochtergesellschaft Stadtteilentwicklungs- und Projektgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SEPG) ist darüber hinaus mit der Neuausrichtung der Großimmobilie Corner82 (ehemals Galeria Kaufhof) betraut. Eine klare und transparente Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Leverkusen und der LEVI ist somit entscheidend für den Erfolg von Projekten und dem gemeinsamen Ziel einer erfolgreichen Stadtteilentwicklung von Leverkusen-Wiesdorf.

 

Erläuterung zu Beschlusspunkt 1:

Zukunftsprozess und Masterplan zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Leverkusen-Wiesdorf

Parallel zur Abwicklung der laufenden Fördermaßnahmen des InHK Wiesdorf startete ab 2022 der Prozess zur Überarbeitung des InHK Wiesdorf unter dem neuen Namen „Masterplan zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Leverkusen-Wiesdorf“. Mit der Erarbeitung und Prozessbegleitung wurde das Büro scheuvens + wachten plus aus Dortmund beauftragt. Unter dem Claim „Mein Wiesdorf. Unsere City. Gemeinsam gestalten. Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf“ wurde ein Zukunftsprozess angestoßen, mit dem Ziel, die Inhalte der Stadtteilentwicklung zu überprüfen und unter breit angelegter Beteiligung entwicklungsrelevanter Akteur*innen zu aktualisieren.

Zurückgegriffen wurde bei der Kommunikation des Prozesses auf die etablierte Organisations- und Gremienstruktur, welche bereits 2021 vom Verwaltungsvorstand beschlossen und in den politischen Gremien vorgestellt wurde. In enger Zusammenarbeit der städtischen Fachbereiche und Tochtergesellschaften, insbesondere des Fachbereichs Stadtplanung (FB 61) und der SWM/LEVI mbH sowie einer Vielzahl an qualifizierten Beteiligungen und Informationsveranstaltungen für Politik und Öffentlichkeit, wurde ein Bewusstsein für den Wandel von Wiesdorf geschaffen. Auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (Beschlussvorlage Nr. 2024/2675) wurde zudem der CityBeirat als interdisziplinärer Lenkungskreis gegründet, bestehend aus ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung Leverkusen, der Politik, externen Beraterinnen und Beratern sowie lokalen Stakeholderinnen und Stakeholdern. Der CityBeirat soll den Entwicklungsprozess auch weiterhin begleiten und Empfehlungen aussprechen.

Bereits zu Beginn des Prozesses wurden in verschiedenen Formaten Politik, entwicklungsrelevante Akteurinnen und Akteure und die Öffentlichkeit über die Strategie und den Zukunftsprozess informiert, sensibilisiert und mobilisiert. Der breit angelegte, kontinuierliche, offene und transparente Dialog innerhalb der Stadtgesellschaft ermöglichte es, eine Vielzahl an Belangen, Haltungen und Interessen zu berücksichtigen und bereits in einem frühen Stadium der Planung Akzeptanz und nachhaltige Impulse für die Stadtteilentwicklung von Leverkusen-Wiesdorf zu erreichen. Die hierüber entstandenen gemeinsam erarbeiteten Erkenntnisse wurden innerhalb des Prozesse kontinuierlich rückgekoppelt und sind in die inhaltliche und strategische Ausrichtung des Masterplans eingeflossen. Zu den Beteiligungsergebnissen ist eine umfassende Broschüre entstanden (siehe Anlage 2).

Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung sowie einer Bestandsaufnahme und den Ergebnissen eines umfangreichen Arbeits- und Partizipationsprozesses wurden vier zentrale Handlungsfelder - Leverkusen-Wiesdorf „grün und nachhaltig“, „zukunftsweisend mobil“, „vielseitig und alltagstauglich“, „kooperativ und offen“ - mit dazugehörigen Leitzielen für die Zukunftsentwicklung des Stadtteils Leverkusen-Wiesdorf ausgearbeitet. Hieraus abgeleitet erfolgte anschließend die Ausformulierung konkreter Projekte und Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Alle Arbeitsergebnisse wurden im Masterplan zum ISEK Leverkusen Wiesdorf (2025) zusammengeführt (s. Anlage 1), welcher mit dieser Vorlage in die politische Beratung eingebracht und zur Beschlussfassung vorgelegt wird (s. Beschlusspunkt 1).

Prozessschema und Meilensteine der Beteiligung der Jahre 2023-2025 (Q: scheuvens + wachten plus)

Zielsetzung

Der Masterplan zum ISEK Leverkusen-Wiesdorf stellt ein strategisches Zukunftskonzept bzw. handlungsleitenden Orientierungsrahmen dar, mit Ausrichtung auf langfristige, übergeordnete und nachhaltige Ziele, die es weiterzuverfolgen gilt. Die Strategie des ursprünglichen InHK Wiesdorf wurde weiterentwickelt, zugleich wurde das InHK Wiesdorf auf seinen Umsetzungserfolg überprüft und entsprechend fortgeschrieben (siehe hierzu Anlage 3 - Projektübersicht InHK Wiesdorf - Evaluierung und -fortschreibung). Die schematische Übersicht macht deutlich, welche wichtigen Impulse für die Stadtteilentwicklung von den Projekten des InHK Wiesdorf ausgegangen sind und dass ein Transformationsprozess in Gang gesetzt wurde, den es nun im Rahmen der weiteren Stadtteilentwicklung fortzusetzen gilt. Bisher nicht durchgeführte Projekte bestehen inhaltlich weiter oder sind in neuen Projekten aufgegangen. Zudem ergänzen sich die Projekte im Masterplan inhaltlich und thematisch und können nicht losgelöst voneinander entwickelt werden.

Erläuterung zu Beschlusspunkt 2:

Der Masterplan zum ISEK Leverkusen Wiesdorf als Grundlage für zukünftige Stadtteilentwicklung und weitere (Städtebau-)Förderung

Ein gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept ist eine der Voraussetzungen, um Städtebaufördermittel zu erhalten. Der Masterplan zum ISEK Leverkusen-Wiesdorf stellt damit eine wichtige Grundlage für die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Allgemeinen, insbesondere aber eine notwendige Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln dar. Der Masterplan soll auch den Zugang zu ergänzenden Förderprogrammen ermöglichen, bei denen oftmals ebenfalls ein städtebauliches Gesamtkonzept Fördergrundlage ist.

Eine weitere Voraussetzung ist zudem die prozessbegleitende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Darstellung der Ziele und Maßnahmen im Gebiet. Darüber hinaus müssen nach der neuen Förderrichtlinie (FRL) Städtebauförderung 2023 bei einer Neuaufstellung oder wie im vorliegenden Fall Überarbeitung eines integrierten städtebaulichen Konzeptes eine Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz sowie die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen erfolgen (vgl. Nr. 4.1.1 FRL Städtebauförderung 2023 / Art. 3 (1) VV 2023). Beides ist im Rahmen des Zukunftsprozesses und bei der Erstellung des Masterplans zum ISEK Leverkusen-Wiesdorf erfolgt (vgl. Ausführungen zum Beschlusspunkt 1).

Rechtliche Grundlage für die Beantragung und Bewilligung von Städtebaufördermitteln ist die räumliche Abgrenzung eines Fördergebiets. Bereits mit dem InHK Wiesdorf (2018) wurde eine solche Gebietsabgrenzung getroffen und mit dem Gebietsbeschluss als Sanierungsgebiet gemäß der §§ 136 ff. BauGB in Form des Satzungsbeschlusses zur Ergänzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ (Vorlage Nr. 2017/1778) festgelegt. Die hierin festgelegte Gebietskulisse wurde im Masterplan in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln weiterhin beibehalten und zugrunde gelegt.

Erläuterung zu Beschlusspunkt 3:

Vorbereitung Städtebauförderantrage und weitere Qualifizierung von (Kern-)Projekten

Der Masterplan zum ISEK Leverkusen-Wiesdorf stellt die strategische Grundlage für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung des Stadtteiles dar. Er beinhaltet alle Maßnahmen, die für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtteil erforderlich sind, auch unabhängig einer Förderkulisse. Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Leverkusen ist es nicht möglich, alle Projekte und Maßnahmen, die für erforderlich erachtet werden, zeitnah durchzuführen. Vielmehr dient der Masterplan als gesamtheitliche Strategiegrundlage und langfristige Entwicklungsperspektive von Wiesdorf sowie als Grundlage auch für potenziell weitere Förderprogramme.

Um auf akute Missstände und Schieflagen reagieren zu können und weiterhin von der Städtebauförderung zu profitieren, ist es erforderlich, den Masterplan im Hinblick auf die neue Förderrichtlinie Städtebauförderung 2023 weiter auszuarbeiten und für wesentliche Konzentrationsbereiche zu qualifizieren. Im Rahmen des Zukunftsprozesses haben sich Kernprojekte herauskristallisiert, die grundsätzlich für eine weitere Städtebauförderung in Frage kommen. Mit der Entwicklung des Innenstadteingangs West am westlichen Ende der Fußgängerzone sowie der städtebaulichen, architektonischen und nutzungstechnischen Neustrukturierung der City C im Übergang zum Bahnhof Leverkusen-Mitte befinden sich gleich zwei Kernprojekte in der Planung. Beide Projekte markieren wichtige Eingangsbereiche zur City bzw. der zentralen Fußgängerzone von Wiesdorf, an denen dringender Handlungsbedarf zur Behebung der deutlichen und zunehmenden Missstände besteht. Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2023 bis 2025 Qualifizierungsverfahren durchgeführt, die für diese Bereiche neue Perspektiven aufzeigen. Insbesondere für diese Projekte werden zurzeit die Grundlagen für einen Städtebauförderantrag erarbeitet und in kontinuierlichem Austausch mit der Bezirksregierung Köln rückgekoppelt. Die grundsätzliche Förderfähigkeit einzelner Teilbausteine (z.B. Platz- und Freiflächensanierung) beider Kernprojekte wurden bisher in Gesprächen mit der Bezirksregierung bestätigt. Ein Förderantrag auf Städtebaufördermittel ist in Abhängigkeit des jeweiligen Projektfortschrittes und unter Voraussetzung der weiteren Prüfung auf Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Köln frühestens ab 2026 möglich und sinnvoll. Voraussetzung für die Einreichung eines Förderantrags ist v. a. die durch die Förderrichtlinien geforderte Planungs- und Kostenkonkretisierung.

Organisatorisch sind diese Projekte aufgeteilt in die Zuständigkeiten Stadt und LEVI mbH. Im Hinblick auf die Akquirierung von Städtebaufördermitteln und der zeitlichen Umsetzung der Projekte bestehen Abhängigkeiten, die es in einem gemeinsamen Förderantrag zu lösen gilt. Hierzu muss unter anderem der Masterplan mit seiner Vielzahl an Maßnahmen und Projekten und dem damit verbundenen inhaltlichen und zeitlichen Umfang deutlich reduziert und als ISEK Leverkusen-Wiesdorf in einem 25-seitigen Kurzbericht gem. neuer Förderrichtlinie Städtebauförderung 2023 (Nr. 13.2 FRL Städtebauförderung 2023) dargestellt werden.

Da zum jetzigen Zeitpunkt bei der überwiegenden Zahl der Projekte des Masterplanes noch keine konkreten quantitativen Bedarfsangaben (in Form von Nutzeinheiten oder Flächen) und/oder qualitativen Bedarfe (z. B. Ausstattungsstandards) vorliegen, ist die Nennung eines Kostenrahmens nicht möglich oder förderlich. Die Bedarfe können erst durch weitere Projektqualifizierungen und weiterführende Bearbeitungsstände ermittelt werden.

Die politischen Gremien werden über den Projektfortschritt weiter informiert, notwendige Beschlüsse und Beteiligungen im Rahmen der Projektentwicklungen und des Förderantrages werden entsprechend eingeholt, insbesondere bezüglich der weiter zu konkretisierenden Kosten. Auch bei zukünftigen Anpassungen oder Änderungen des Masterplans zu Einzelprojekten erfolgt eine Einbindung und Information der Politik.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

Mit den vorgenannten Beschlusspunkten werden keine konkreten Maßnahmen zum Beschluss gestellt. Diese sind in separaten Vorlagen fachlich aufzubereiten und zum Beschluss vorzuschlagen. Daher hat diese Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Realisierung von Maßnahmen aus dem Masterplan zum ISEK Leverkusen-Wiesdorf (2025) ggf. zusätzliche Ressourcen benötigt bzw. Kosten und/oder Folgekosten anfallen werden. Die jeweils zuständigen Fachbereiche sorgen in diesem Fall für die Veranschlagung entsprechender Mittel im Haushaltsplan bzw. von Stellen im Stellenplan der Stadt Leverkusen.

Bei der Bewilligung des Masterplans zum ISEK Leverkusen-Wiesdorf als handlungsleitendem Orientierungsrahmen und Auftrag der Verwaltung zur Konkretisierung und Erarbeitung der Förderantragsunterlagen gem. Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 können zukünftig anfallende Kosten über Städtebaufördermittel bezuschusst werden.

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein