Betreff
Widmung Siedlung Dünnwalder Grenzweg (südlicher Teil)
Vorlage
1386/2011
Aktenzeichen
660-3115-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW

 

1. als Gemeinde- / Anliegerstraßen:

-     Dünnwalder Grenzweg von Mülheimer Straße bis Eidechsenweg

-     Salamanderweg

-          Eidechsenweg

-          Schlebuscher Heide

-          Verbindungsstraße zwischen Schlebuscher Heide und Eidechsenweg

-          Verbindungsstraße zwischen Eidechsenweg und Salamanderweg

 

2. als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr:

-          Verbindungsweg am Ende von Schlebuscher Heide und Eidechsenweg

-          Verbindungsweg am Ende von Eidechsenweg und Salamanderweg

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Im Bebauungsplangebiet 143 b/III „Dünnwalder Grenzweg - Wohnen“ wurden die Bauabschnitte 1+2 seitens der Stadt von dem Bauträger übernommen.

Neben den neuen Erschließungsstraßen Salamanderweg, Eidechsenweg und Schlebuscher Heide gehörte hierzu ein Teil des Dünnwalder Grenzweges.

 

Außer dem neuen Teilstück zwischen Friedlandstraße und Eidechsenweg wird auch der schon vorhandene Teil zwischen Mülheimer- und Friedlandstraße einbezogen.

Dieser Abschnitt wurde 1975 erstmals endgültig ausgebaut und 1979 veranlagt. Hierzu war man von einer faktischen Widmung (vor dem 1.1.1962 vorhandenen Straße) ausgegangen. Da es sich hierbei nur um eine rechtlich nachprüfbare Vermutung handelt und erst die Herstellung den Umfang der Widmung bestimmt, wird zur Rechtssicherheit das Teilstück in die formelle Widmung einbezogen.

 

Die zu widmenden Straßen sind in den Anlageplänen dargestellt, die zu beschränkenden Wege sind zusätzlich schraffiert.

 

Die Widmung des restlichen Dünnwalder Grenzweges (einschließlich Quartierplatz), sowie der in den Grünzug hineinführenden Wege erfolgt nach Eigentumsübertragung. Der nördliche Teil des Baugebietes mit Dünenweg und Lurchenweg ist noch nicht von der Stadt übernommen.