Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
- Abberufung und Bestellung eines Mitglieds im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
Vorlage
1387/2011
Aktenzeichen
we
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.      Den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, in der nächsten Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Herr Wolfgang Mues wird unter den Bedingungen der Begründung zum

__.__.____ zum Geschäftsführer der WGL für die Dauer von fünf Jahren  bestellt und angestellt.

 

b) Die Geschäftsführer der WGL - Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan

Altenbach - werden unter den Bedingungen der Begründung zum __.__.____ abberufen. Mit gleichem Zeitpunkt enden die Geschäftsführeranstellungsverträge.

 

2.      Der Rat der Stadt Leverkusen beruft nach Beschlussfassung zu Ziffer 1 gemäß § 113 Abs. 1 der GO NRW Herrn Beigeordneten Wolfgang Mues mit Ablauf des __.__.____ als Mitglied des Aufsichtsrates der WGL ab.

 

3.      Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW mit Wirkung zum __.__.____ Herrn Oberbürgermeister Buchhorn in den Aufsichtsrat der WGL.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Zu 1 a): Bestellung Geschäftsführer

 

Die Vorlage 1013/2011 - Weisungsbeschluss zur Bestellung von Herrn Wolfgang Mues zum Geschäftsführer der WGL - (Ratsbeschluss vom 11.04.2011) wurde aufgrund eines im Verfahren festgestellten Mangels (unberücksichtigte Bewerber) durch den Oberbürgermeister in der Sitzung des Rates am 18.07.2011 beanstandet. Die Beanstandung - Vorlage 1164/2011 - hatte zur Konsequenz, dass der Rat über die Aufhebung des Weisungsbeschlusses entscheiden musste. Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Beanstandung mehrheitlich mitgetragen.

Nach erneuter Befassung mit den Bewerbungsunterlagen einschließlich der bis dahin unberücksichtigten Unterlagen durch die Mitglieder der Findungskommission hat die Findungskommission dem Aufsichtsrat der WGL am 29.07.2011 empfohlen, Herrn Mues zum Geschäftsführer zu bestellen.

 

In gemeinsamer Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL am 29.07.2011 wurde der mehrheitliche Beschluss gefasst, Herrn Mues zum Geschäftsführer zu bestellen. Dieses Ergebnis wurde mit Datum vom 01.08.2011 dem Oberbürgermeister schriftlich mitgeteilt.

 

Die Umsetzung des vorstehenden Weisungsbeschlusses obliegt den zuständigen Organen der WGL. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach § 6 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 2 Buchst. k) des Gesellschaftsvertrages der WGL geschlossen. Dabei hat sich der Aufsichtsrat in der Ausgestaltung des Vertrages an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren.

 

 

Zu 1 b): Abberufung Geschäftsführer

 

Die derzeitigen Geschäftsführer, Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach, wurden zum 01.01.2011 zu Geschäftsführern der WGL bestellt, um die Handlungsfähigkeit der WGL nach dem Ausscheiden von Herrn Heiko Leonhard sicherzustellen. Nach deren Abberufung von der Geschäftsführung werden Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach entsprechend den vertraglichen Regelungen, welche vor Bestellung zur Geschäftsführung vorlagen, wieder zu Prokuristen der WGL bestellt.

 

 

Zu 2): Abberufung eines Mitglieds im Aufsichtsrat der WGL

 

Gemäß § 8.1 a) des Gesellschaftsvertrages der WGL besteht der Aufsichtsrat aus 8 vom Rat der Stadt Leverkusen zu wählenden Bürgern der Stadt sowie gemäß § 8.1 b) dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Verwaltung. Bei Herrn Mues handelt es sich um das nach § 8.1 b) bestellte Mitglied. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Verwaltungsdienst und einer damit einhergehenden Abberufung ist eine Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer des Abberufenen vorzunehmen.

 

 

Zu 3): Bestellung eines Mitglieds im Aufsichtsrat der WGL

 

Als Nachfolger/-in für Herrn Mues kommt nach 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht. Der Beschlussentwurf zu Ziffer 3 trägt dieser gesetzlichen Regelung Rechnung.

Die Verwaltung wird hinsichtlich der weiteren Mitgliedschaften von Herrn Mues in Organen eine entsprechende Vorlage für den nächsten Turnus fertigen.

 

Bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern handelt es sich um weisungsabhängige Geschäftsvorfälle im Sinne der Vorlage R 90 (Beschlussfassung des Rates vom 24.04.1995 / siehe Anlage 2 des aktuellen Beteiligungsberichtes).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1387/201

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wendling, Dezernat II, 406-8823

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

s. Begründung

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

s. Begründung

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. Begründung

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. Begründung

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

s. Begründung