Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (aktueller Stand).
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Die 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde mit der Vorlage Nr. 2024/2719 sowie der Ergänzungsvorlage Nr. 2024/2719/1 eingebracht und vom Rat der Stadt Leverkusen am 06.05.2024 (inkl. der aktuellen Änderungen der Anlage 3 der Vorlage Nr. 2024/2719/1) beschlossen.
Es wurde auf die noch ausstehende Einigung mit den Kostenträgerinnen bzw. den Kostenträgern hingewiesen. Nachdem in den Verhandlungen kein Einvernehmen hergestellt werden konnte, wurden die noch strittigen Punkte in einem durch die Bezirksregierung Köln geleiteten Verfahren beigelegt.
Es wird mit dieser Vorlage die finale Fassung des Rettungsdienstbedarfsplans eingebracht. Die strittigen Punkte und deren Lösung sind entsprechend der Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln in einem Protokoll festgehalten, welches als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Über zwei weitere Themen wurde die Entscheidung im Nachgang zum Gespräch durch die Bezirksregierung Köln getroffen. Das diesbezügliche Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 10.04.2025 ist ebenfalls als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Insgesamt konnten gegenüber der Vorlage 2024/2719 Kostensenkungen in den Bereichen
- Personal (jährlich): 199.500 € (konsumtiv)
- Fahrzeugbeschaffung: 1.650.000 € (investiv)
- Mobile Datenerfassung: 0 €
- weiterführende Gutachten: 29.000 € (konsumtiv)
erzielt werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Name: Stephan Reichwaldt ( 20 41
Die mit dem Rettungsdienstbedarfsplan
verbundenen Haushaltsmittel sind bzw. werden mit dem Haushalt 2025 ff.
etatisiert vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2025 und
den Folgejahren.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Aus dem Rettungsdienstbedarfsplan werden umzusetzende Maßnahmen abgeleitet, die unterschiedliche Bereiche betreffen. Die Realisierung der dargestellten Maßnahmen wird sukzessive, aufgeteilt auf mehrere Jahre, erfolgen. Die nachfolgende Darstellung bietet daher einen Überblick über den zu erwartenden gesamten Kostenrahmen.
Die finanziellen Veränderungen gegenüber der Vorlage Nr. 2024/2719, die sich aus dem Verfahren mit den Kostenträgerinnen bzw. Kostenträgern ergeben haben, sind in der folgenden Übersicht kenntlich gemacht.
Personal, Kosten pro Jahr (Kosten refinanzierbar):
Etatisierung der Personalkosten durch den Fachbereich Personal und Organisation
Vorlage 2024/2719 |
Vorlage 2025/3356 |
|
|
78.050 € |
0 € |
1 VZÄ Praxisanleiter Bes.-Gr. A10 LBesG |
51.450 € |
0 € *wurde kostenneutral über BEM besetzt |
|
105.000 € |
35.000 € |
Fahrzeugbeschaffung
(Kosten anteilig refinanzierbar):
Finanzstelle 37000270012001, Finanzposition 782600
Vorlage 2024/2719 |
Vorlage 2025/3356 |
|
3 Rettungswagen (RTW) |
1.140.000 € |
1.140.000 € |
2 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) |
560.000 € |
560.000 € |
|
400.000 € |
100.000 € * angepasste
Kostenschätzung und Beladung aus Lagerbeständen |
1 Logistik-PKW |
150.000 € |
100.000 € * angepasste Kostenschätzung |
|
1.300.000 € |
0 € |
1 Einsatzleitwagen (ELW) |
300.000 € |
300.000 € |
Weitere Maßnahmen:
Die Maßnahmen erstrecken sich über einen Durchführungszeitraum von mehreren Jahren und werden verschiedene Kostenstellen betreffen.
Telenotarzt (Kosten refinanzierbar)
Das Projekt wurde zum 01.10.2024 gestartet und wird zum 01.07.2025 in Betrieb
gehen. Der Anteil der Kosten stellt sich durchschnittlich pro Jahr wie folgt
dar. Zum Zeitpunkt der ersten Einbringung des RDBP war die Vergabe noch nicht
abgeschlossen, sodass die Kostenschätzung und Verteilung investiv/konsumtiv
nunmehr angepasst wurde.
Vorlage 2024/2719 |
Vorlage 2025/3356 |
|
investiv (Technische Ausrüstung Rettungsmittel, Leitstelle und Wachen) |
306.000 € |
221.000 € |
konsumtiv (Schulungen, Betriebskosten, Personalkosten Telenotärzte) |
220.000 € |
393.000 € |
Mobile Datenerfassung (Kosten refinanzierbar):
Das Projekt ist noch nicht ausgeschrieben und eine Kostenschätzung daher nicht
belastbar möglich.
Vorlage 2024/2719 |
Vorlage 2025/3356 |
|
investiv (Technische Ausrüstung Rettungsmittel, Leitstelle und Wachen) |
30.000 € |
30.000 € |
konsumtiv (Schulungen) |
1.800.000 € |
1.800.000 € |
Weiterführende Gutachten (Kosten anteilig refinanzierbar):
Vorlage 2024/2719 |
Vorlage 2025/3356 |
|
Leitstellengutachten (Kosten anteilig refinanzierbar) |
50.000,00 € |
ca. 21.000 € *Kosten nach Vergabe |
Katastrophenschutzbedarfsplan (Kosten anteilig refinanzierbar) |
ca. 80.000 € |
ca. 80.000 € |
Weitere Maßnahmen sind bereits Bestandteil des Etats bzw. stellen keine
markanten Veränderungen gegenüber dem bisherigen Haushaltsvolumen dar und
werden daher hier nicht separat dargestellt.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die interne finale Abstimmung erst jetzt erfolgen konnte, wird zur Beschlussfassung noch im laufenden Juni-Turnus die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.