Betreff
Anhörung zur Neu- und Wiederbestellung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2025/3357
Aktenzeichen
50-16-grü
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

Die Verfügung der Bezirksregierung vom 15.05.2025, 31.2/9216/Stadt-LEV, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.

gezeichnet:

Richrath


Begründung:

Gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW vom 8. Dezember 2020) werden die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte durch die Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, bestellt. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie bündelt die Bezirksregierung die Bestellungen des Gutachterausschusses in der Stadt Leverkusen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen sind zum 01.09.2025 wieder- bzw. neu zu bestellen.

Die Bezirksregierung beabsichtigt daher, mit Wirkung vom 01.09.2025 bis 31.08.2030 die Wiederbestellung von

                                                  Herrn Timm Dolenga, Radevormwald,

zum Vorsitzenden

sowie die Wiederbestellung von

                                                  Herrn Christopher Bowien, Langenfeld,

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen.

Weiterhin ist beabsichtigt, für den gleichen Zeitraum

                                                  Herrn Ludwig Hoffmann, Düren,

sowie

                                                  Herrn Dieter Hagemann, Hennef,

zu stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern wieder zu bestellen und

                                                  Frau Iris Spottke, Köln,

zur stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachterin neu zu bestellen.

Mit Wirkung vom 01.09.2025 bis 31.08.2030 beabsichtigt die Bezirksregierung ebenfalls

                                                  Herrn Andreas Kölsch, Leverkusen,

                                                  Herrn Marco Müller, Leverkusen,

                                                  Herrn Detlev Szczukowski, Leverkusen,

                                                  Herrn Thomas Krings, Leverkusen,

                                                  Herrn Christoph Roth, Leverkusen,

                                                  Frau Andrea Brünig, Leverkusen,

                                                  Herrn Georg Kollbach, Leverkusen,

                                                  Frau Maria Poppenhusen, Leverkusen,

zu ehrenamtlichen Gutachterinnen bzw. Gutachtern wieder zu bestellen und

                                                  Frau Bärbel Steinacker, Leverkusen

zur ehrenamtlichen Gutachterin neu zu bestellen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag der Bezirksregierung zuzustimmen, da alle neu- und wiederbestellten Personen in der Wertermittlung erfahren sind und über entsprechende Sachkunde verfügen. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen des § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie ferner die Voraussetzungen der §§ 5 - 7 der GrundWertVO NRW.

Eine Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Leverkusen ist in der Sitzung am 07.07.2025 zwingend erforderlich, da ansonsten die Stadt Leverkusen ab 01.09.2025 keinen eigenen Gutachterausschuss (gesetzliche Verpflichtung nach § 192 BauGB i. V. m. § 4 GrundWertVO NRW) hat.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein