Kenntnisnahme:
Die Verfügung der Bezirksregierung vom 15.05.2025, 31.2/9216/Stadt-LEV, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW vom 8. Dezember 2020) werden die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte durch die Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, bestellt. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie bündelt die Bezirksregierung die Bestellungen des Gutachterausschusses in der Stadt Leverkusen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen sind zum 01.09.2025 wieder- bzw. neu zu bestellen.
Die Bezirksregierung beabsichtigt daher, mit Wirkung vom 01.09.2025 bis 31.08.2030 die Wiederbestellung von
Herrn Timm Dolenga, Radevormwald,
zum Vorsitzenden
sowie die Wiederbestellung von
Herrn Christopher Bowien, Langenfeld,
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen.
Weiterhin ist beabsichtigt, für den gleichen Zeitraum
Herrn Ludwig Hoffmann, Düren,
sowie
Herrn Dieter Hagemann, Hennef,
zu stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern wieder zu bestellen und
Frau Iris Spottke, Köln,
zur stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachterin neu zu bestellen.
Mit Wirkung vom 01.09.2025 bis 31.08.2030 beabsichtigt die Bezirksregierung ebenfalls
Herrn Andreas Kölsch, Leverkusen,
Herrn Marco Müller, Leverkusen,
Herrn Detlev Szczukowski, Leverkusen,
Herrn Thomas Krings, Leverkusen,
Herrn Christoph Roth, Leverkusen,
Frau Andrea Brünig, Leverkusen,
Herrn Georg Kollbach, Leverkusen,
Frau Maria Poppenhusen, Leverkusen,
zu ehrenamtlichen Gutachterinnen bzw. Gutachtern wieder zu bestellen und
Frau Bärbel Steinacker, Leverkusen
zur ehrenamtlichen Gutachterin neu zu bestellen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag der Bezirksregierung zuzustimmen, da alle neu- und wiederbestellten Personen in der Wertermittlung erfahren sind und über entsprechende Sachkunde verfügen. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen des § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie ferner die Voraussetzungen der §§ 5 - 7 der GrundWertVO NRW.
Eine Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Leverkusen ist in der Sitzung am 07.07.2025 zwingend erforderlich, da ansonsten die Stadt Leverkusen ab 01.09.2025 keinen eigenen Gutachterausschuss (gesetzliche Verpflichtung nach § 192 BauGB i. V. m. § 4 GrundWertVO NRW) hat.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |