Betreff
Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates für Natur und Landschaft
Vorlage
1389/2011
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) vom 16.03.10 als Ersatz für die verstorbene Vertreterin der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU)

 

Frau ___________________________

 

in den Beirat für Natur und Landschaft.

 

gezeichnet:   

Buchhorn

 

Begründung:

 

Gemäß § 11 LG ist ein Beirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen zu wählen. Gemäß § 11 Abs. 5 LG i. V. m. § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.10.1994, wählt der Rat die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

Von den am 26.10.2009 vom Rat gewählten Personen verstarb Frau Feierabend-Proske als stellvertretendes Mitglied der LNU. Die LNU hat folgende Personen für die Neuwahl benannt:

 

Stellvertretendes Mitglied

Ersatzkandidatin

 

Verband/Verein

Verena Gawel,

Im Bruch 4,

51371 Leverkusen

Dr. Yvonne Pfeiffenschneider, Leichlinger Str. 33,

51379 Leverkusen

Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU)

 

 

Für die Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters waren von der LNU mindestens zwei Personen vorzuschlagen.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 der DVO-LG ist ein Nachfolger zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter vorzeitig ausscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hat.

 

Die aufgeführte Bewerberin/ der Bewerber erfüllen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 LG, da sie ihre Wohnung in Leverkusen haben und nicht Bedienstete der Stadt Leverkusen sind.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1389/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Arand/FB Umwelt Tel. 3240……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Keine weiteren finanziellen Auswirkungen, da die neu gewählte Person eine ausgeschiedene ersetzt.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)