- Übernahme des Trägeranteils
- Gewährung 3%iger Verwaltungskostenzuschlag
- Übernahme Mietkosten
Beschlussentwurf:
- Für die in der Begründung aufgeführten Kindertageseinrichtungen freier Träger übernimmt die Stadt Leverkusen für den Betrieb der jeweiligen Kindertageseinrichtung, abhängig von der jeweiligen Antragstellung,
- den gesetzlichen Trägeranteil zu den jeweilig für ein Kindergartenjahr festgelegten Kindpauschalen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 3 % auf der Grundlage der für ein Kindergartenjahr festgelegten Kindpauschalen gemäß dem KiBiz
- bei angemieteten Kitas die anerkennungsfähigen Mietkosten, die nicht über KiBiz refinanziert werden.
- Die notwendigen Finanzmittel, sowohl im Ertrag als auch im Aufwand, werden im Rahmen des jeweiligen Etats mit dem Kindergartenjahr der Antragstellung bzw. mit dem Kindergartenjahr der Inbetriebnahme beim Innenauftrag 510006050203, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen freier Trägerschaft bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Für die in der Anlage aufgeführten Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden im Rahmen der Beschlussfassung auf der Grundlage der jeweiligen Antragstellung die zu Beschlusspunkt 1 genannten Kosten übernommen.
Der Anlage sind ebenfalls die jeweilige Platzzahl u3/ü3, die jeweiligen Prozentsätze Trägeranteile gemäß KiBiz, sowie die jeweiligen voraussichtlichen Beträge zu entnehmen.
Alle Träger begründen die erforderliche Übernahme durch die Stadt Leverkusen, dass der Fortbestand der Trägerschaft nur möglich ist, wenn eine über KiBiz hinausgehende Förderung zu den Kindpauschalen und den Mietkosten und eine 3%iger Verwaltungskostenpauschale auf die Kindpauschalen durch die Stadt Leverkusen übernommen wird.
Finanziell betrachtet ist aufgrund der
gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher
prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer
100%igen Finanzierung einer Tageseinrichtung für Kinder, d.h., der Übernahme des
Trägeranteils und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch
die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft durch einen Freien Träger gegenüber
einer städtischen Trägerschaft ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis
für den städtischen Etat gegeben. Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell
nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom
vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den
Betreuungszeiten. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der
jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das jeweils
kommende Kindergartenjahr getroffen.
Dem positiven finanziellen Ergebnis steht
dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im
Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in
einer Tageseinrichtung für Kinder, der sich ausschließlich gegen die Stadt
Leverkusen richtet, eine nicht so unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit
gegeben ist, wie bei einer Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.
Aus diesem Grund schließt die Stadt
Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz, analog zu
weiteren Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger, zu allen in der Anlage
aufgeführten Kindertageseinrichtungen mit den jeweiligen Trägern einen Vertrag.
Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe
zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Im Vertrag wird festgehalten, dass
wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit,
neben der Umsetzung der gesetzlich
geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung
und der darüber hinaus zugesagten Übernahme
des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und der beim Träger
verbleibenden Mietkosten (je nach Antragstellung) durch die Stadt, eine offene
Kommunikation sowie Transparenz bezüglich des pädagogischen Betreuungsangebotes
und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.
Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze
der Tageseinrichtung nur an Kinder aus
dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt
aus dem jeweiligen Einzugsbereich der
Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus
pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen, die Aufnahme oder der Fortbestand
eines Betreuungsangebotes für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es
dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt.
Mit dem Vertrag sagen die jeweiligen Träger
zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz
in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des
sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt Leverkusen im Rahmen der
vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0605 Sachkonto: 533150
Aufwendungen für die Maßnahme: 2025 =
257.300,00 € und ab 2026 ff 617.371,00 € zuzüglich der jährlichen
Fortschreibung KiBiz
Fördermittel beantragt: Nein Ja Förderung gemäß KiBiz
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahmen sind bisher im
Haushalt im Rahmen der gesetzlichen Förderung gemäß KiBiz ausreichend
veranschlagt
Ansätze für Förderung gemäß KiBiz sind
ausreichend; die mit der über KiBiz
hinausgehenden Förderung erforderlichen Mittel in Höhe von 617.371 € sind im
Haushalt bisher nicht berücksichtigt.
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025 ff
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025ff
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt: 0605 Sachkonto 414100
(Landeszuweisung für laufende Zwecke, hier: Landesförderung gemäß KiBiz) und
Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20:
Die Kostenübernahme durch die Stadt
Leverkusen führt in 2025 zu zusätzlichen finanziellen Belastungen in Höhe von
257.300 € und ab 2026 in Höhe von 617.371 €. Diese Aufwendungen sind im
Haushaltsplanentwurf bisher nicht etatisiert, so dass im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzepts entsprechende Kompensationsmaßnahmen entwickelt
werden sollten.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Da die Anträge dem Fachbereich Kinder und Jugend bereits seit 2024 vorliegen und mit Blick auf die im August 2024 ausgesprochene Haushaltssperre, einhergehend mit verschiedenen Überlegungen zu finanzwirtschaftlichen Einsparungen, ist es nun mit Blick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2025 ff zwingend geboten, die vorliegenden Anträge mit den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der Etatberatungen einzubeziehen.