Betreff
Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils
- Gewährung 3%iger Verwaltungskostenzuschlag
- Übernahme Mietkosten
Vorlage
2025/3390
Aktenzeichen
510-121-000-js
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

  1. Für die in der Begründung aufgeführten Kindertageseinrichtungen freier Träger übernimmt die Stadt Leverkusen für den Betrieb der jeweiligen Kindertageseinrichtung, abhängig von der jeweiligen Antragstellung,

-        den gesetzlichen Trägeranteil zu den jeweilig für ein Kindergartenjahr festgelegten Kindpauschalen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

-        einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 3 % auf der Grundlage der für ein Kindergartenjahr festgelegten Kindpauschalen gemäß dem KiBiz

-        bei angemieteten Kitas die anerkennungsfähigen Mietkosten, die nicht über KiBiz refinanziert werden.

  1. Die notwendigen Finanzmittel, sowohl im Ertrag als auch im Aufwand, werden im Rahmen des jeweiligen Etats mit dem Kindergartenjahr der Antragstellung bzw. mit dem Kindergartenjahr der Inbetriebnahme beim Innenauftrag 510006050203, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen freier Trägerschaft bereitgestellt.

gezeichnet:

                                       In Vertretung                              In Vertretung

Richrath                           Molitor                                       Adomat


Begründung:

Für die in der Anlage aufgeführten Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden im Rahmen der Beschlussfassung auf der Grundlage der jeweiligen Antragstellung die zu Beschlusspunkt 1 genannten Kosten übernommen.

Der Anlage sind ebenfalls die jeweilige Platzzahl u3/ü3, die jeweiligen Prozentsätze Trägeranteile gemäß KiBiz, sowie die jeweiligen voraussichtlichen Beträge zu entnehmen.

Alle Träger begründen die erforderliche Übernahme durch die Stadt Leverkusen, dass der Fortbestand der Trägerschaft nur möglich ist, wenn eine über KiBiz hinausgehende Förderung zu den Kindpauschalen und den Mietkosten und eine 3%iger Verwaltungskostenpauschale auf die Kindpauschalen durch die Stadt Leverkusen übernommen wird.

Finanziell betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Tageseinrichtung für Kinder, d.h., der Übernahme des Trägeranteils und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft durch einen Freien Träger gegenüber einer städtischen Trägerschaft ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben. Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.

Dem positiven finanziellen Ergebnis steht dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, eine nicht so unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.

Aus diesem Grund schließt die Stadt Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz, analog zu weiteren Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger, zu allen in der Anlage aufgeführten Kindertageseinrichtungen mit den jeweiligen Trägern einen Vertrag. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Im Vertrag wird festgehalten, dass wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit,

neben der Umsetzung der gesetzlich geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung

und der darüber hinaus zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und der beim Träger verbleibenden Mietkosten (je nach Antragstellung) durch die Stadt, eine offene Kommunikation sowie Transparenz bezüglich des pädagogischen Betreuungsangebotes und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.

Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze der Tageseinrichtung nur an Kinder aus

dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt aus dem jeweiligen Einzugsbereich der

Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen, die Aufnahme oder der Fortbestand eines Betreuungsangebotes für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt.

Mit dem Vertrag sagen die jeweiligen Träger zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt Leverkusen im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0605 Sachkonto: 533150

Aufwendungen für die Maßnahme: 2025 = 257.300,00 € und ab 2026 ff 617.371,00 € zuzüglich der jährlichen Fortschreibung KiBiz

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja Förderung gemäß KiBiz

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahmen sind bisher im Haushalt im Rahmen der gesetzlichen Förderung gemäß KiBiz ausreichend veranschlagt

 Ansätze für Förderung gemäß KiBiz sind ausreichend; die mit der über KiBiz hinausgehenden Förderung erforderlichen Mittel in Höhe von 617.371 € sind im Haushalt bisher nicht berücksichtigt.

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025 ff

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025ff

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt: 0605 Sachkonto 414100 (Landeszuweisung für laufende Zwecke, hier: Landesförderung gemäß KiBiz) und Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:

Die Kostenübernahme durch die Stadt Leverkusen führt in 2025 zu zusätzlichen finanziellen Belastungen in Höhe von 257.300 € und ab 2026 in Höhe von 617.371 €. Diese Aufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf bisher nicht etatisiert, so dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts entsprechende Kompensationsmaßnahmen entwickelt werden sollten.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

Da die Anträge dem Fachbereich Kinder und Jugend bereits seit 2024 vorliegen und mit Blick auf die im August 2024 ausgesprochene Haushaltssperre, einhergehend mit verschiedenen Überlegungen zu finanzwirtschaftlichen Einsparungen, ist es nun mit Blick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2025 ff zwingend geboten, die vorliegenden Anträge mit den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der Etatberatungen einzubeziehen.