Kenntnisnahme Sachstandsbericht, Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW zur Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat
der Stadt Leverkusen nimmt den Sachstandsbericht zur Informationsverarbeitung
Leverkusen GmbH (ivl) zur Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der ivl
die Weisung, Herrn Dr. Ulf Dunker mit Wirkung zum Ablauf des 09.07.2025
als Geschäftsführer der ivl abzuberufen. Das vorsitzende Mitglied der
Gesellschafterversammlung der ivl wird beauftragt, mit Herrn Dr. Ulf Dunker
einen entsprechenden Aufhebungsvertrag abzuschließen.
3.
Der Rat
der Stadt Leverkusen erteilt nach Beschlussfassung zu 2. gem. § 113 Abs. 1 GO
NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der
Gesellschafterversammlung der ivl die Weisung, Herrn Holger Breuer mit Wirkung
zum 10.07.2025 befristet bis längstens zum Ablauf des 31.12.2026 als
Interims-Geschäftsführer der ivl zu bestellen. Das vorsitzende Mitglied der
Gesellschafterversammlung der ivl wird beauftragt, mit Herrn Holger Breuer
einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Zu Punkt 1 -
Sachstandsbericht zur Kenntnis:
Die
Standortanalyse des Strategieprojekts „Zukunftssichere ivl 2030“ zeigt, dass
die ivl in ihrer heutigen Struktur an Grenzen stößt, um die wachsenden
Anforderungen ihrer Gesellschafter – insbesondere der Stadt Leverkusen – in den
Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Innovationsfähigkeit gerecht zu
werden.
Die digitale
Transformation ist neben der Haushaltskonsolidierung das Change-Projekt der
künftigen Jahre.
Gerade vor dem
Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt ist deshalb die konsequente
Digitalisierung kommunaler Prozesse ein zentraler Hebel zur
Effizienzsteigerung. Dringend benötigt werden hochspezialisierte Kompetenzen
und Ressourcen, moderne Skalierungsfähigkeit und standardisierte Leistungen,
wie sie nur ein größerer IT-Dienstleister bieten kann. Deshalb wurde in der
Gesellschafter-Sitzung der ivl am 08.04.2025 beschlossen, dass die ivl bis
spätestens zum 01.01.2027 mit einem größeren IT-Dienstleister fusionieren soll.
Mit der Fusion
soll die digitale Handlungsfähigkeit der Stadt Leverkusen deutlicher als bisher
unterstützt und damit gestärkt werden.
Die anstehende
Transformationsaufgabe innerhalb der ivl erfordert Führungsstärke,
Steuerungskompetenz und strategische Zielorientierung.
Zur Umsetzung der
strategischen Neuausrichtung soll daher Herr Holger Breuer bis längstens zum
31.12.2026 als Interims-Geschäftsführer eingesetzt werden, um die Fusion
strukturiert und zielgerichtet zu steuern. Sein Werdegang ist dem beigefügten
Lebenslauf zu entnehmen. Herr Breuer bringt umfassende Erfahrungen in
IT-Strategie, Projektmanagement und Organisationsentwicklung mit und erfüllt
damit die Voraussetzungen, um die anstehenden Veränderungen erfolgreich zu
begleiten.
Weitere zielgerichtete Informationen zum ivl-Projekt, der Fusion und der notwendigen Entscheidungen durch den Stadtrat werden für den nächsten Turnus vorbereitet.
Zu Punkt 2 und 3 – Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung:
Herr Dr. Ulf
Dunker ist nach Weisung des Rates vom 05.06.2023 gemäß der Vorlage Nr.
2023/2229 mit Wirkung zum 01.09.2023 durch die Gesellschafterversammlung der
ivl für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer der ivl bestellt worden.
Am 10.07.2025 wird eine
Gremiensitzung der ivl stattfinden, die die Abberufung des bisherigen
Geschäftsführers und die Bestellung des neuen Interims-Geschäftsführers zum
Gegenstand haben wird. Die
Bestellung von Herrn Holger Breuer erfolgt – wie oben ausgeführt - interimsweise
für die Dauer des Transformationsprozesses „Zukunftssichere ivl 2030“,
längstens bis zum 31.12.2026. Sollte dieser Prozess durch die geplante Fusion
mit einem noch auszuwählenden IT-Dienstleister vor diesem Datum beendet werden,
ist eine entsprechende Abberufung des Interims-Geschäftsführers auch vorher
möglich.
Neben der Auflösung des
Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers der
ivl, Herrn Dr. Ulf Dunker, ist auch
die Abberufung vorzunehmen, damit die Organstellung
des Geschäftsführers ebenfalls beendet wird. Die Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung sowie der Abschluss
des Anstellungsvertrages obliegen gem. § 14 Buchstabe e) des
Gesellschaftsvertrages der ivl der Gesellschafterversammlung, wobei die
Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen gem. § 7 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages
der ivl einheitlich für die Stadt nach Weisung handeln. Nach § 11 Nr. 3 des
Gesellschaftsvertrages der ivl erfolgt vor der Entscheidung in der
Gesellschafterversammlung eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat. Das
Vorschlagsrecht für die Bestellung der Geschäftsführung liegt nach § 7 Nr. 1
des Gesellschaftsvertrages der ivl aufseiten der Stadt Leverkusen.
Bei der
Festsetzung der Anstellungsbedingungen haben sich die Gesellschafter
grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der
Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer
Mehrheit (Antrag Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter
auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher
der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.
Beim Abschluss
eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des §
108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten
werden.
Der Lebenslauf
von Herrn Holger Breuer ist als nichtöffentliche Anlage dieser Vorlage
beigefügt.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst jetzt zum Nachtragstermin final erstellt werden. Eine Beschlussfassung sollte noch in der Ratssitzung am 07.07.2025 und somit unmittelbar vor den Gremiensitzungen der ivl erfolgen.