Betreff
Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) -
Kenntnisnahme Sachstandsbericht, Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW zur Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung
Vorlage
2025/3393
Aktenzeichen
205-schw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Sachstandsbericht zur Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) zur Kenntnis.

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der ivl die Weisung, Herrn Dr. Ulf Dunker mit Wirkung zum Ablauf des 09.07.2025 als Geschäftsführer der ivl abzuberufen. Das vorsitzende Mitglied der Gesellschafterversammlung der ivl wird beauftragt, mit Herrn Dr. Ulf Dunker einen entsprechenden Aufhebungsvertrag abzuschließen.

3.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach Beschlussfassung zu 2. gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der ivl die Weisung, Herrn Holger Breuer mit Wirkung zum 10.07.2025 befristet bis längstens zum Ablauf des 31.12.2026 als Interims-Geschäftsführer der ivl zu bestellen. Das vorsitzende Mitglied der Gesellschafterversammlung der ivl wird beauftragt, mit Herrn Holger Breuer einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.

gezeichnet:                                         

                                                           In Vertretung

Richrath                                               Molitor


Begründung:

Zu Punkt 1 - Sachstandsbericht zur Kenntnis:

Die Standortanalyse des Strategieprojekts „Zukunftssichere ivl 2030“ zeigt, dass die ivl in ihrer heutigen Struktur an Grenzen stößt, um die wachsenden Anforderungen ihrer Gesellschafter – insbesondere der Stadt Leverkusen – in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Innovationsfähigkeit gerecht zu werden.

Die digitale Transformation ist neben der Haushaltskonsolidierung das Change-Projekt der künftigen Jahre.

Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt ist deshalb die konsequente Digitalisierung kommunaler Prozesse ein zentraler Hebel zur Effizienzsteigerung. Dringend benötigt werden hochspezialisierte Kompetenzen und Ressourcen, moderne Skalierungsfähigkeit und standardisierte Leistungen, wie sie nur ein größerer IT-Dienstleister bieten kann. Deshalb wurde in der Gesellschafter-Sitzung der ivl am 08.04.2025 beschlossen, dass die ivl bis spätestens zum 01.01.2027 mit einem größeren IT-Dienstleister fusionieren soll.

Mit der Fusion soll die digitale Handlungsfähigkeit der Stadt Leverkusen deutlicher als bisher unterstützt und damit gestärkt werden.

Die anstehende Transformationsaufgabe innerhalb der ivl erfordert Führungsstärke, Steuerungskompetenz und strategische Zielorientierung.

Zur Umsetzung der strategischen Neuausrichtung soll daher Herr Holger Breuer bis längstens zum 31.12.2026 als Interims-Geschäftsführer eingesetzt werden, um die Fusion strukturiert und zielgerichtet zu steuern. Sein Werdegang ist dem beigefügten Lebenslauf zu entnehmen. Herr Breuer bringt umfassende Erfahrungen in IT-Strategie, Projektmanagement und Organisationsentwicklung mit und erfüllt damit die Voraussetzungen, um die anstehenden Veränderungen erfolgreich zu begleiten.

Weitere zielgerichtete Informationen zum ivl-Projekt, der Fusion und der notwendigen Entscheidungen durch den Stadtrat werden für den nächsten Turnus vorbereitet.

Zu Punkt 2 und 3 – Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung:

Herr Dr. Ulf Dunker ist nach Weisung des Rates vom 05.06.2023 gemäß der Vorlage Nr. 2023/2229 mit Wirkung zum 01.09.2023 durch die Gesellschafterversammlung der ivl für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer der ivl bestellt worden.

Am 10.07.2025 wird eine Gremiensitzung der ivl stattfinden, die die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und die Bestellung des neuen Interims-Geschäftsführers zum Gegenstand haben wird. Die Bestellung von Herrn Holger Breuer erfolgt – wie oben ausgeführt - interimsweise für die Dauer des Transformationsprozesses „Zukunftssichere ivl 2030“, längstens bis zum 31.12.2026. Sollte dieser Prozess durch die geplante Fusion mit einem noch auszuwählenden IT-Dienstleister vor diesem Datum beendet werden, ist eine entsprechende Abberufung des Interims-Geschäftsführers auch vorher möglich.

Neben der Auflösung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers der ivl, Herrn Dr. Ulf Dunker, ist auch die Abberufung vorzunehmen, damit die Organstellung des Geschäftsführers ebenfalls beendet wird. Die Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung sowie der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegen gem. § 14 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrages der ivl der Gesellschafterversammlung, wobei die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen gem. § 7 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der ivl einheitlich für die Stadt nach Weisung handeln. Nach § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der ivl erfolgt vor der Entscheidung in der Gesellschafterversammlung eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Geschäftsführung liegt nach § 7 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der ivl aufseiten der Stadt Leverkusen.

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen haben sich die Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Antrag Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.

Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.

Der Lebenslauf von Herrn Holger Breuer ist als nichtöffentliche Anlage dieser Vorlage beigefügt.


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die Vorlage konnte erst jetzt zum Nachtragstermin final erstellt werden. Eine Beschlussfassung sollte noch in der Ratssitzung am 07.07.2025 und somit unmittelbar vor den Gremiensitzungen der ivl erfolgen.