- Verkauf der Anteile an der Physio-Centrum MEDILEV GmbH (PCM) durch die Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat
der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
Leverkusen in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung, dem Verkauf
von 51% der Anteile an der Physio-Centrum MEDILEV GmbH (PCM) zuzustimmen.
2.
Die
Geschäftsführung wird ermächtigt, den Kaufvertrag zwischen Klinikum Leverkusen
gGmbH als Verkäuferin und den Käufern final zu verhandeln und zu unterzeichnen
und den Verkauf operativ abzuwickeln.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkauf der Gesellschaft nach § 115 Abs.
1 GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen.
gezeichnet:
in Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Hintergrund:
Die Klinikum Leverkusen gGmbH hat
2009 gemeinsam mit den Herren Frank Heimann, Rolf Mittmann und Klaus Müller die
Physio-Centrum MEDILEV GmbH gegründet und hält seither als
Mehrheitsgesellschafterin 51% der Anteile. Das Unternehmen wurde zu dem Zweck
gegründet, ambulante und stationäre Physiotherapie-Leistungen zu erbringen
(vgl. § 2 des Gesellschaftsvertrags). Insbesondere sollte durch die
Gesellschaft fortan die Versorgung der Patient:innen der Klinikum Leverkusen
gGmbH mit physiotherapeutischen Leistungen erfolgen und somit der
Versorgungsauftrag des Klinikums erfüllt werden. Die physiotherapeutischen
Leistungen sollen künftig aus den folgenden Gründen durch die Klinikum
Leverkusen gGmbH selbst erbracht werden:
- Der
Einsatz eigener Mitarbeitender wird sich aufgrund vergangener Änderungen im
Heilmittelkatalog positiv auf die Kosten für die Leistungen auswirken.
- Der Einsatz der Therapeut*innen
kann durch die eingesetzte Therapiekoordination wesentlich besser in Hinblick
auf ihre Qualifikationen und den Indikationsbedarf (insbesondere innerhalb der
Komplexbehandlungen) koordiniert werden. Dies hat einen wesentlichen positiven
Einfluss auf die Patientenbehandlung und die Mitarbeitendenzufriedenheit.
Der vollständige
Verkauf der Mehrheitsanteile in Höhe von 51% an der Physio-Centrum MEDILEV GmbH
an die Minderheitsgesellschafter soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum
01.01.2025 beschlossen werden.
Die Verkaufserlöse
abzgl. des Beteiligungsbuchwertes und der Ertragssteuern wird zusammen mit dem
Jahresergebnis 2025 in das Eigenkapital der Klinikum Leverkusen gGmbH eingehen.
Die Liquidität der Klinikum Leverkusen gGmbH wird durch den Verkauf gestärkt.
Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. d) des
Gesellschaftsvertrags des Klinikums obliegt die Veräußerung von
Geschäftsanteilen der Gesellschafterversammlung. Da es sich außerdem um einen
weisungsabhängigen Vorgang handelt, erfolgt der Beschluss vorbehaltlich der
Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.
Hinweis: Alle
weiteren Details zum Verkauf können der nicht öffentlichen Anlage entnommen
werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst jetzt zum Nachtragstermin final
erstellt werden. Eine Beschlussfassung sollte noch in der Ratssitzung am
07.07.2025 und somit zeitnah zu den Gremiensitzungen des Klinikums erfolgen.