Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW

- Verkauf der Anteile an der Physio-Centrum MEDILEV GmbH (PCM) durch die Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Vorlage
2025/3396
Aktenzeichen
205-as
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung, dem Verkauf von 51% der Anteile an der Physio-Centrum MEDILEV GmbH (PCM) zuzustimmen.

2.    Die Geschäftsführung wird ermächtigt, den Kaufvertrag zwischen Klinikum Leverkusen gGmbH als Verkäuferin und den Käufern final zu verhandeln und zu unterzeichnen und den Verkauf operativ abzuwickeln.

3.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkauf der Gesellschaft nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen.

gezeichnet:                                                   

                                                           in Vertretung          

Richrath                                               Molitor                   


Begründung:

Hintergrund:

Die Klinikum Leverkusen gGmbH hat 2009 gemeinsam mit den Herren Frank Heimann, Rolf Mittmann und Klaus Müller die Physio-Centrum MEDILEV GmbH gegründet und hält seither als Mehrheitsgesellschafterin 51% der Anteile. Das Unternehmen wurde zu dem Zweck gegründet, ambulante und stationäre Physiotherapie-Leistungen zu erbringen (vgl. § 2 des Gesellschaftsvertrags). Insbesondere sollte durch die Gesellschaft fortan die Versorgung der Patient:innen der Klinikum Leverkusen gGmbH mit physiotherapeutischen Leistungen erfolgen und somit der Versorgungsauftrag des Klinikums erfüllt werden. Die physiotherapeutischen Leistungen sollen künftig aus den folgenden Gründen durch die Klinikum Leverkusen gGmbH selbst erbracht werden:

- Der Einsatz eigener Mitarbeitender wird sich aufgrund vergangener Änderungen im Heilmittelkatalog positiv auf die Kosten für die Leistungen auswirken.

- Der Einsatz der Therapeut*innen kann durch die eingesetzte Therapiekoordination wesentlich besser in Hinblick auf ihre Qualifikationen und den Indikationsbedarf (insbesondere innerhalb der Komplexbehandlungen) koordiniert werden. Dies hat einen wesentlichen positiven Einfluss auf die Patientenbehandlung und die Mitarbeitendenzufriedenheit.

Der vollständige Verkauf der Mehrheitsanteile in Höhe von 51% an der Physio-Centrum MEDILEV GmbH an die Minderheitsgesellschafter soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen werden.

Die Verkaufserlöse abzgl. des Beteiligungsbuchwertes und der Ertragssteuern wird zusammen mit dem Jahresergebnis 2025 in das Eigenkapital der Klinikum Leverkusen gGmbH eingehen. Die Liquidität der Klinikum Leverkusen gGmbH wird durch den Verkauf gestärkt.

Umsetzung:

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. d) des Gesellschaftsvertrags des Klinikums obliegt die Veräußerung von Geschäftsanteilen der Gesellschafterversammlung. Da es sich außerdem um einen weisungsabhängigen Vorgang handelt, erfolgt der Beschluss vorbehaltlich der Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.

Hinweis: Alle weiteren Details zum Verkauf können der nicht öffentlichen Anlage entnommen werden.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die Vorlage konnte erst jetzt zum Nachtragstermin final erstellt werden. Eine Beschlussfassung sollte noch in der Ratssitzung am 07.07.2025 und somit zeitnah zu den Gremiensitzungen des Klinikums erfolgen.