Beschlussentwurf:
Der mit den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Vorlage vorgelegte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 wird beschlossen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die nichtöffentliche Vorlage Nr. 2025/3359 zum Stellenplan 2025 wurde in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 18.06.2025 in den Rat vertagt. Die Vorlage wurde wegen der zugehörigen Anlagen zu den Stellenplanveränderungen nicht öffentlich beraten, da diese datenschutzrechtliche Belange tangieren. Auf die Vorlage wird Bezug genommen. Sie ist dieser Ergänzungsvorlage Nr. 2025/3359/1 als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Sofern eine detaillierte Beratung zu sensiblen Daten in der Ratssitzung am 07.07.2025 erforderlich sein sollte, ist für diese Diskussion die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Im Übrigen kann der Stellenplan öffentlich beraten werden.
Im Folgenden werden die Stellenplanentwicklung und die Veränderungen im Stellenplan 2025 skizziert. Die aufgeführten Daten entsprechen der nichtöffentlichen Vorlage Nr. 2025/3359.
Die in der nichtöffentlichen Vorlage Nr. 2025/3359 detailliert aufgeführten Veränderungen bilden die Grundlage für den nunmehr zu beschließenden Stellenplan. Der mit den Anlagen 1 – 3 vorgelegte Stellenplan stellt eine Anlage des Haushaltsplans dar und ist daher öffentlich zu behandeln.
1. Stellenplanentwicklung insgesamt
Traditionelle
Betrachtung
Eingangs erfolgt ein Überblick über die Entwicklung des Stellenplanvolumens, einschließlich der maßgeblichen Ausgliederungen. Daran anschließend wird die Stellenplanung für das Jahr 2025 im Detail betrachtet. Die Darstellung beginnt – wie traditionell üblich – mit dem Jahr 1992:
Jahr |
Arbeiter |
Angest. |
Beamte |
Gesamt |
Ausgliederungen und
|
Ausgegl. Stellen |
|
1992 |
820,00 |
1.498,50 |
677,50 |
2.996,00 |
=Vorlage R 827/13.TA |
|
|
… |
|
§ AWL (1993): |
-151,00 |
|||
|
|
§ SPL (1996): |
-93,50 |
||||
|
|
§ TBL (1999): § WFL (1999): |
-205,00 -6,50 |
||||
|
|
|
§ JSL (2000): § JSL (2001): § KSL (2002): |
-9,50 -4,00 -149,87 |
|||
|
2005 |
201,76 |
1.060,06 |
592,24 |
1.854,06 |
=Vorlage R 176/16. TA |
|
|
2006 |
191,95 |
1.036,87 |
594,67 |
1.823,49 |
=Vorlage R 489/16. TA |
|
|
2007 |
185,95 |
1.012,49 |
588,13 |
1.786,57 |
§ Beamtenst. TBL-AöR: = Vorlage R 796/16. TA |
-3,00 |
|
2008 |
176,76 |
1.003,74 |
596,68 |
1.777,18 |
§ NBSO: =Vorlage R 1139/16. TA |
-4,00 |
|
2009 |
171,76 |
1.022,66 |
604,45 |
1.798,87 |
=Vorlage R 1504/16. TA |
|
|
2010 |
167,26 |
1.035,99 |
625,05 |
1.828,30 |
= Vorlage 0163/2009 |
|
|
2011 |
157,17 |
1.012,87 |
632,66 |
1.802,70 |
§ CUI =Vorlage 0917/2011 |
-26,78 |
|
2012 |
153,57 |
1.016,23 |
622,18 |
1.791,98 |
=Vorlage 1526/2012 |
|
|
2013 |
149,57 |
1.071,96 |
622,46 |
1.843,99 |
=Vorlage 1827/2012 |
|
|
2014 |
153,07 |
1.102,89 |
644,00 |
1.899,96 |
=Vorlage 2503/2013 |
|
|
2015 |
151,07 |
1.131,00 |
662,82 |
1.944,89 |
=Vorlage 2015/0389 |
|
|
2016 |
150,07 |
1.192,18 |
663,25 |
2.005,50 |
=Vorlage 2015/0880 |
|
|
2017 |
1.419,91 |
672,17 |
2.092,08 |
=Vorlage 2017/1517, Ratsbeschl. v. 20.02.17 |
||
|
2018 |
1.450,92 |
682,97 |
2.133,89 |
=Vorlage 2017/2019 |
||
|
2019 |
1.539,23 |
681,46 |
2.220,69 |
=Vorlage 2018/2615 |
||
|
2020 |
1.577,72 |
672,65 |
2.250,37 |
=Vorlage 2019/3319 |
||
|
2021 |
1.695,54 |
690,70 |
2.386,24 |
=Vorlage 2021/0556 |
||
|
2022 |
1.739,39 |
768,43 |
2.507,82 |
=Vorlage 2021/1229 |
||
|
2023 |
1.961,81 |
758,23 |
2.720,04 |
=Vorlage 2023/2052 |
||
|
2024 |
2.244,36 |
750,40 |
2.994,76 |
= Vorlage 2023/2616 § Rückf. KSL |
+120,44 |
|
|
2025 |
2.355,29 |
723,42 |
3.078,71 |
|||
|
Ausgliederungen insg. |
-532,71 |
||||
Im direkten Vergleich zwischen der
Stellenplanung zu Beginn der 1990er Jahre und dem aktuellen Stellenplan wird
deutlich, dass das Stellenvolumen in der Kernverwaltung inzwischen ein deutlich höheres Niveau
erreicht hat:
2.342,85 Stellen Kernverwaltung Stellenplan 1992 (2.996,00 - 523,71 Ausgliederungen)
3.078,71 Stellen Kernverwaltung Stellenplan 2025
615,42 Stellen effektiver Zuwachs Kernverwaltung
(24,98%)
Blick auf die
letzten 20 Jahre
In den vergangenen 20 Jahren haben rechtliche Vorgaben sowie die zunehmende Komplexität bei der Aufgabenerfüllung zu einer Erweiterung des kommunalen Aufgabenspektrums geführt. Im Folgenden werden exemplarisch und in chronologischer Reihenfolge zentrale Aufgaben hinzugekommen:
§ Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements – NKF;
§ Bereich der Kindertagesstätten (Kinderbildungsgesetz – KiBiZ – und u3-Ausbau);
§ Stelleneinrichtungen aufgrund des Wegfalls der „z. A.-Zeit“ bei Beamten;
§ Kommunalisierung von Landesaufgaben (z. B. Versorgungsverwaltung);
§ Arbeitszeitreduzierung bei der Feuerwehr;
§ Fallzahlenanstiege im Sozialbereich;
§ Flüchtlingsthematik;
§ „A1-Blitzer“;
§ Änderungen im Unterhaltsvorschussrecht
§ Aufbau einer Feuerwehr- und Rettungsdienstschule
§ Großprojekte im Baubereich, wie z. B. „Innenstadt Ost“
§ Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
§ Stelleneinrichtungen aufgrund der Themen Umwelt/Klimaschutz, Mobilität und ÖPNV
§ Aufbau eines Kommunalen Ordnungsdienstes
§ Stelleneinrichtungen im Rahmen des gpa-Prozesses (u. a. Kinder und Jugend, Gebäudewirtschaft)
§ Ausweitung der Digitalisierung, bspw. im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG)
§ Stelleneinrichtungen bei der städtischen Feuerwehr aufgrund einer Organisationsuntersuchung
§ Recruiting-Projekt „nextLEVel“
§ Ukrainekonflikt und Energiekrise
§ Grundsteuer- und Abfallgebührenreform
§ Stärkung öffentlicher Gesundheitsdienst
§ Zivil- und Katastrophenschutz
§ Ausweitung Schulsozialarbeit
§ Umfassende
Wohngeldreform
§ Reform
des Staatsangehörigkeitenrechts
Anstieg des Stellenvolumens
ab 2013
Die Entwicklung der Planstellenzahlen über die einzelnen Haushaltsjahre hinweg zeigt seit dem Haushaltsjahr 2013 einen kontinuierlichen Anstieg – insgesamt um netto rund 1.290 Planstellen.
Die folgende Grafik veranschaulicht die genannten Netto-Stellenzuwächse, differenziert nach den jeweiligen Aufgabenbereichen:

Haushaltskonsolidierung
Die haushaltskonsolidierenden Maßnahmen bestimmen in Zukunft im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) das Handeln. In Zusammenarbeit mit einem externen Berater ist die Durchführung einer Aufgaben- und Strukturkritik beabsichtigt. In einem ersten Schritt erfolgt eine Zweckkritik, d.h. welche Aufgaben werden durch die Stadtverwaltung zukünftig noch wahrgenommen. Nach dieser Bewertung liegt der Fokus der Stadt Leverkusen auf der sog. Vollzugskritik, d.h. der Prüfung zur Art der Aufgabenwahrnehmung. Hierdurch ist beabsichtigt, Einspareffekte durch den Wegfall von Aufgaben und verbesserten Prozessen – analog wie digital - zu realisieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung eines Personaldispositionskonzepts erforderlich. Ziel dessen ist es, Personalressourcen effizient einzusetzen – unter Berücksichtigung der identifizierten Bedarfe und der Qualifikationen der Mitarbeitenden. Dieses Konzept soll die Aufgabenkritik begleiten, um Personal/Aufgabenfelder flexibel und wirtschaftlich sinnvoll zu steuern. Dazu gehört die optimale Verteilung und Einteilung von Arbeitskräften entsprechend den Anforderungen der Stadt Leverkusen. Dabei soll die Besetzung von Vakanzen in pflichtigen Bereichen möglichst unter Berücksichtigung von qualifizierten Personal intern geschehen.
Für die früheren Jahre bis 2024 liegen aktuell die Daten des bisherigen Controllingverfahrens vor. Durch die in der Vergangenheit eingeführten Wiederbesetzungssperren (vgl. Forderung der Bezirksregierung im Rahmen der Haushaltssicherung) konnten in der Vergangenheit wirtschaftliche Erfolge erzielt werden, die einen wichtigen Beitrag zur Sanierung der kommunalen Finanzen leisten. Seit ihrer (Wieder-) Einführung Ende 2010 bis Mitte 2025 wurde ein Wirtschaftlichkeitserfolg von rd. 20,97 Mio. € generiert; für das Jahr 2024 beläuft sich der Beitrag bis dahin auf ca. 1,47 Mio. €.
Das bisherige WBS-Controlling wird rechnerisch mit Beginn des Jahres 2025 in veränderter Form fortgeführt und durch ein aussagekräftigeres Vakanzcontrolling ersetzt.
2. Betrachtung des Stellenplans 2025
2.1 Gesamtbetrachtung 2025
Gegenüber dem Stellenplan des vergangenen Haushaltsjahres ergibt sich durch den Anstieg von 2.994,76 Stellen im Jahr 2024 auf 3.078,71 Stellen im Jahr 2025 ein Nettozuwachs von 83,95 Stellen. Dieser setzt sich zusammen aus insgesamt +102,49 neu geschaffenen Stellen und -18,54 eingesparten Stellen. Hinsichtlich der Besetzung von Planstellen aus der Stellenplanvorlage (Vorlage Nr. 2025/3359) ist das Verfahren seit 11/2024 angepasst. Höherausweisungen sind aufgrund der Tarifautomatik ausgenommen.
Für die Stellenplanung 2025 ergibt sich – ohne Berücksichtigung der Höhergruppierung der Erzieher*innen – folgende Datenlage:

2.2 Betrachtung der allgemeinen
Stellenplanveränderungen
Insgesamt stehen bei der Stadt Leverkusen +97,12 neu zu schaffenden Planstellen -11,53 zur Einrichtung vorgeschlagene Planstellen gegenüber. Daraus ergibt sich ein Nettozuwachs von 85,59 Stellen. Aufgeschlüsselt nach Dezernaten ergibt sich folgendes:

Die wesentlichen Netto-Stelleneinrichtungen sind dabei:
§ 29 Stellen bei 51 (vor allem in den Bereichen Eingliederungshilfe, Kinderschutz, Wirtschaftliche Jugendhilfe und Schulsozialarbeit sowie aufgrund einer Neustrukturierung)
§ Etwa 23 Stellen Baubereich (insbesondere bei 65 wegen des Konzepts zur Eigenreinigung und wegen Aufgabenzuwächsen)
§ Knapp 13 Stellen bei 33 (vor allem aufgrund einer Neuorganisation der Abteilung 331 – Bürgerbüro und in Zusammenhang mit einer Reform des Staatsangehörigkeitenrechts)
§ Knapp 7 Stellen bei 37 (hauptsächlich im Einsatzdienst der Feuerwehr zur Kompensation der erforderlichen NotSan-Ausbildung)
§ 6 Stellen bei 50 (in Zusammenhang mit der Wohngeldreform, zur Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen und wegen einer erhöhten Belastungssituation)
§ Etwa 4 Stellen bei 40 (insbesondere im Bereich Berufsschulzweckverband und in der Schulbetreuung)
§ 3 Stellen bei 04 (aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der gesamten Stadtverwaltung)
§ 2 Stellen bei 20 (im Bereich Gewerbesteuer und wegen der SAP4-HANA-Umstellung)
Betrachtung der Stellenneueinrichtungen/-einsparungen in den Kinder-
tageseinrichtungen
Auf Basis der jährlichen Jugendhilfeplanung ergeben sich in den Kindertageseinrichtungen Veränderungen in der jeweiligen Gruppenstruktur, die in der jährlichen Personalbemessung Berücksichtigung finden.
Mit der Bedarfs- und Angebotsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025, welche der Kinder- und Jugendhilfeausschuss mit Sitzung vom 18.01.2024 (Vorlage Nr. 2023/2634) beschlossen hat, erfolgte eine Umstrukturierung zu Lasten der 35-Stunden-Betreuungsplätze, die überwiegend in Platzangebote mit 25-Stunden-Betreuung umgewandelt wurden. Mit dieser Entscheidung sollte für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine personelle Entspannung bzw. Entlastung (Vakanzen, Teilschließungen von Gruppen, Reduzierung von Betreuungszeiten, etc.) erwirkt werden, darüber hinaus ist die Bereitstellung von 35-Stunden-Plätzen in manchen Einrichtungen aus technischen Gründen nicht möglich.
Mit der Umstrukturierung hätte sich in der Folge auch die rechnerische Personalbemessung reduziert, dies stünde jedoch nicht im Einklang mit den bereits umgesetzten Maßnahmen, um vakante Fachkraftstunden schnellstmöglich wiederzubesetzen und damit die städtischen Kindertageseinrichtungen künftig wieder auf ein vollumfängliches Betreuungsangebot mit entsprechender Platzbelegung und bedarfsgerechten und auskömmlichen täglichen Betreuungszeiten auszuweiten.
Um ein Absenken des Stellenvolumens von Erzieher*innen und Ergänzungskräften zu vermeiden, wurde, insbesondere auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen (Teilschließungen, Reduzierung von Betreuungszeiten, etc.), folgende Vorgehensweise mit dem Dezernat IV und dem FB 51 abgestimmt:
Die Reduzierung der Personalbemessung wird über die Anbringung von kw-Vermerken an besetzten Planstellen dokumentiert. Damit wird die dezentrale Personalwirtschaft weiterhin ermächtigt, die vakanten Planstellen vor dem Hintergrund der oben genannten Zielsetzung wiederzubesetzen. Für den Stellenplan 2026 sind angepasste Betreuungszeiten im Verhältnis zum Stellenplan 2025 neu zu beurteilen und ggf. entsprechend anzupassen.
Im Bereich städt. Kindertagesstätten ergibt sich im Stellenplan 2025 insgesamt eine Nettominderung um -1,64 Stellen:
|
Neue Stellen |
Eingesparte Stellen |
Ges.kosten |
|||
|
Stellenzahl |
Kosten € |
Stellenzahl |
Eingesp. |
||
|
Dez. IV, Kita |
1,37 |
86.500€ |
-3,00 |
-226.250 € |
-139.750 € |
Seit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes und der daraus resultierenden jährlichen Personalbemessung wurden folgende saldierte Stellenveränderungen in die Stellenplanung aufgenommen:
|
Stellenplan/ |
Planstellen in Kitas insgesamt |
Stellensaldo in Kitas |
Bemerkung |
||
|
Absolut |
% |
||||
|
2008 |
309,73 |
|
|
|
|
|
2009 |
340,65 |
26,92 |
8,69% |
zuzüglich 4
Therapeutenstellen in den Kitas |
|
|
2010 |
348,89 |
8,24 |
2,66% |
|
|
|
2011 |
355,26 |
6,37 |
2,06% |
|
|
|
2012 |
356,53 |
2,27 |
0,73% |
abzüglich einer
Verlagerung FB 51 -> Personalrat |
|
|
2013 |
402,82 |
46,29 |
14,95% |
|
|
|
2014 |
430,87 |
29,05 |
9,38% |
abzüglich einer
Verlagerung FB 51 -> FB 65 |
|
|
2015 |
447,34 |
16,47 |
5,32% |
|
|
|
2016 |
499,67 |
52,33 |
16,90% |
|
|
|
2017 |
509,50 |
9,83 |
3,17% |
|
|
|
2018 |
511,07 |
1,57 |
0,51% |
|
|
|
2019 |
540,51 |
29,44 |
9,51% |
|
|
|
2020 |
545,58 |
5,07 |
1,64% |
||
|
2021 |
568,37 |
22,79 |
7,36% |
|
|
|
2022 |
561,29 |
-7,08 |
-2,29% |
inkl. Einsparung von 6 Therapeutenstellen |
|
|
2023 |
576,75 |
15,46 |
4,99% |
inkl. Einsparung von 0,5 Therapeutenstellen |
|
|
2024 |
597,41 |
20,66 |
6,67% |
inkl. Einsparung von 5 Therapeutenstellen |
|
|
2025 |
595,77 |
-1,64 |
-0,53% |
inkl. Einsparung von 1 Therapeutenstelle |
|
|
|
|
284,04 |
91,71% |
durch
Stelleneinrichtungen/-einsparungen (abzgl. der o. g. Verlagerungen i.H.v. 2,0
VZÄ) |
|
Bis zum Stellenplan 2025 wurden im Ergebnis rund 284 neue Stellen (netto) eingerichtet.
Betrachtung der Mehrkosten für die Höhergruppierung von Erzieher*innen
von EG S 8a TVöD SuE nach EG S 8b TVöD SuE
Der Verwaltungsvorstand beschloss mit Sitzung vom 27.02.2024 die Höhergruppierung der städtischen Erzieher*innen von der EG S 8a TVöD SuE in die EG S 8b TVöD SuE.
Hintergrund dieser Entscheidung ist der im August 2022 erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Unter anderem wurde hier der Katalog der sogenannten „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten“ für staatlich anerkannte Erzieher*innen erweitert.
Die monetären Auswirkungen sind im Folgenden dargestellt:
|
Berechnung Mehrkosten für die Höhergruppierung |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzahl Planstellen f.
Erzieher m. S8A in 2024 |
|
||||
|
|
|
||||
|
S8A |
327,93 |
x |
63.050 € |
= |
20.676.000 € |
|
S8B |
327,93 |
x |
75.150 € |
= |
24.643.950 € |
|
|
3.967.950 € |
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
zzgl. Mehrbedarf aus
Anlage 2 zur Stellenplanvorlage 2025 |
|
||||
|
|
|
||||
|
S8A |
0,5 |
x |
63.050 € |
= |
31.550 € |
|
S8B |
0,5 |
x |
75.150 € |
= |
37.600 € |
|
|
6.050 € |
||||
|
|
|
||||
|
Mehrkosten gesamt |
|
|
|
3.974.000 € |
|
Durch die rückwirkende Höhergruppierung entstehen im Ergebnis Personalmehrkosten in Höhe von 3.974.000 Euro pro Jahr.
