Betreff
Haushalt 2025 - Festsetzung der Höhe der Liquiditätskredite
Vorlage
2025/3406
Aktenzeichen
20-200-01-kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung, im Jahr 2025 Liquiditätskredite zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bis zu einer Gesamtsumme von 1.200.000.000 € aufzunehmen.

gezeichnet:

                                                                   In Vertretung

Richrath                                                       Deppe

                                                                   (In Vertretung des Stadtkämmerers)


Begründung:

Mit der Vorlage Nr. 2025/3228 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 07.04.2025 die Verwaltung legitimiert, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 950 Mio. € aufzunehmen. Bezüglich der Notwendigkeit wird auf die Begründung bei der o. g. Vorlage verwiesen. Wie dieser Vorlage ebenfalls zu entnehmen ist, sollte die Zustimmung des Rates über einen Betrag von 1,2 Mrd. € lauten, damit die Verwaltung die entsprechende Legitimation für das komplette Jahr 2025 erhält. Bereits in der Ratssitzung am 07.04.2025 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine auf 950 Mio. € reduzierte Entscheidung für das Haushaltsjahr 2025 nicht auskömmlich ist und die Verwaltung im weiteren Jahresverlauf eine weitere Vorlage einbringen wird.

Da sich der aktuelle Bestand der Liquiditätskredite zum Zeitpunkt 27.06.2025 auf 909,3 Mio. € beläuft, ist nunmehr die angekündigte Anpassung notwendig.

Die Liquiditätsplanung für die Monate Juli und August geht von weiteren Belastungen i. H. v. 12,58 Mio. € (Juli) bzw. 19,26 Mio. € (August) aus. Insgesamt somit von über 31,8 Mio. €, da den geplanten Einzahlungen von ca. 157,3 Mio. € Auszahlungen i. H. v. ca. 189,1 Mio. € gegenüberstehen. Alleine die Auszahlungen bei den Transferleistungen (ca. 57,6 Mio. €) und die Auszahlungen für die städtischen Bediensteten (ca. 37,7 Mio. €) belaufen sich in diesem Zeitraum auf über 95 Mio. €. Hinsichtlich der genaueren Aufteilung der einzelnen Zahlungsströme wird an dieser Stelle auf den Controllingbericht Juni 2025 verwiesen, der mit der Vorlage Nr. 2025/3214 dem Finanzausschuss am 23.06.2025 als Tagesordnungspunkt 52 zur Kenntnis gegeben wurde. Auf Seite 7 des Controllingberichts ist der geplante Mittelabfluss 2025 dargestellt, unterteilt nach den vorgegebenen Zahlungsarten nach § 3 KomHVO NRW.

Insgesamt muss festgehalten werden, dass die bisherige Legitimation von 950 Mio. € nicht mehr ausreichend ist. Trotz der zu erwartenden Einzahlungen aus dem Steuererhebungszeitpunkt 15.08.2025 bedarf es einer Anpassung auf 1,2 Mrd. €, um auch weiterhin allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

An dieser Stelle wird ebenfalls ergänzend darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung bei einer fehlenden Zustimmung des Rates zu dieser Vorlage zur Anpassung der Liquiditätskredite dieser Ratsbeschluss seitens des Oberbürgermeisters beanstandet werden müsste, da ansonsten der Verwaltung die notwendige Legitimation und Handlungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen fehlen würde. Darüber hinaus hat die Stadt Leverkusen gemäß § 75 GO NRW ihre „Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.“ Hierzu gehört insbesondere auch, dass über das Liquiditätsmanagement der Stadt Leverkusen die bestmöglichen Kreditkonditionen mit dem Ziel der Minimierung der Zinszahlungen realisiert werden können, sowohl für neue Kredite als auch für die Umschuldung bestehender Kredite zu besseren Konditionen. Hierfür ist entsprechende Flexibilität und der Nachweis einer Ermächtigungsgrundlage in Form eines Ratsbeschlusses über ausreichende Liquiditätskredite gegenüber den Kreditinstituten erforderlich.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Um eine notwendige Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, legt die Verwaltung diese nunmehr final abgestimmte Vorlage dem Rat zur Entscheidung vor.