Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung, im Jahr 2025 Liquiditätskredite zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bis zu einer Gesamtsumme von 1.200.000.000 € aufzunehmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(In Vertretung des Stadtkämmerers)
Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 2025/3228 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 07.04.2025 die Verwaltung legitimiert, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 950 Mio. € aufzunehmen. Bezüglich der Notwendigkeit wird auf die Begründung bei der o. g. Vorlage verwiesen. Wie dieser Vorlage ebenfalls zu entnehmen ist, sollte die Zustimmung des Rates über einen Betrag von 1,2 Mrd. € lauten, damit die Verwaltung die entsprechende Legitimation für das komplette Jahr 2025 erhält. Bereits in der Ratssitzung am 07.04.2025 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine auf 950 Mio. € reduzierte Entscheidung für das Haushaltsjahr 2025 nicht auskömmlich ist und die Verwaltung im weiteren Jahresverlauf eine weitere Vorlage einbringen wird.
Da sich der aktuelle Bestand der Liquiditätskredite zum Zeitpunkt 27.06.2025 auf 909,3 Mio. € beläuft, ist nunmehr die angekündigte Anpassung notwendig.
Die Liquiditätsplanung für die Monate Juli und August geht von weiteren Belastungen i. H. v. 12,58 Mio. € (Juli) bzw. 19,26 Mio. € (August) aus. Insgesamt somit von über 31,8 Mio. €, da den geplanten Einzahlungen von ca. 157,3 Mio. € Auszahlungen i. H. v. ca. 189,1 Mio. € gegenüberstehen. Alleine die Auszahlungen bei den Transferleistungen (ca. 57,6 Mio. €) und die Auszahlungen für die städtischen Bediensteten (ca. 37,7 Mio. €) belaufen sich in diesem Zeitraum auf über 95 Mio. €. Hinsichtlich der genaueren Aufteilung der einzelnen Zahlungsströme wird an dieser Stelle auf den Controllingbericht Juni 2025 verwiesen, der mit der Vorlage Nr. 2025/3214 dem Finanzausschuss am 23.06.2025 als Tagesordnungspunkt 52 zur Kenntnis gegeben wurde. Auf Seite 7 des Controllingberichts ist der geplante Mittelabfluss 2025 dargestellt, unterteilt nach den vorgegebenen Zahlungsarten nach § 3 KomHVO NRW.
Insgesamt muss festgehalten werden, dass die bisherige Legitimation von 950 Mio. € nicht mehr ausreichend ist. Trotz der zu erwartenden Einzahlungen aus dem Steuererhebungszeitpunkt 15.08.2025 bedarf es einer Anpassung auf 1,2 Mrd. €, um auch weiterhin allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
An dieser Stelle wird ebenfalls ergänzend darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung bei einer fehlenden Zustimmung des Rates zu dieser Vorlage zur Anpassung der Liquiditätskredite dieser Ratsbeschluss seitens des Oberbürgermeisters beanstandet werden müsste, da ansonsten der Verwaltung die notwendige Legitimation und Handlungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen fehlen würde. Darüber hinaus hat die Stadt Leverkusen gemäß § 75 GO NRW ihre „Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.“ Hierzu gehört insbesondere auch, dass über das Liquiditätsmanagement der Stadt Leverkusen die bestmöglichen Kreditkonditionen mit dem Ziel der Minimierung der Zinszahlungen realisiert werden können, sowohl für neue Kredite als auch für die Umschuldung bestehender Kredite zu besseren Konditionen. Hierfür ist entsprechende Flexibilität und der Nachweis einer Ermächtigungsgrundlage in Form eines Ratsbeschlusses über ausreichende Liquiditätskredite gegenüber den Kreditinstituten erforderlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine notwendige Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, legt die Verwaltung diese nunmehr final abgestimmte Vorlage dem Rat zur Entscheidung vor.