- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
- Änderung des Beschlusspunktes 3
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2.1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A) Äußerungen der Öffentlichkeit:
I/A 1 252/I_Protokoll zur Öffentlichkeitsveranstaltung
I/A 2: 252/I_3(1)_Äußerung_01
I/A 3: 252/I_3(1)_Äußerung_02
I/A 4: 252/I_3(1)_Äußerung_03
I/A 5: 252/I_3(1)_Äußerung_04
I/A 6: 252/I_3(1)_Äußerung_05
I/A 7: 252/I_3(1)_Äußerung_06
I/A 8: 252/I_3(1)_Äußerung_07
I/A 9: 252/I_3(1)_Äußerung_08
I/A 10: 252/I_3(1)_Äußerung_09
I/A 11: 252/I_3(1)_Äußerung_10
I/A 12: 252/I_3(1)_Äußerung_11
I/A 13: 252/I_3(1)_Äußerung_12
I/A 14: 252/I_3(1)_Äußerung_13
I/A 15: 252/I_3(1)_Äußerung_14
I/A 16: 252/I_3(1)_Äußerung_15
I/A 17: 252/I_3(1)_Äußerung_16
I/A 18: 252/I_3(1)_Äußerung_17
I/A 19: 252/I_3(1)_Äußerung_18
I/A 20: 252/I_3(1)_Äußerung_19
I/A 21: 252/I_3(1)_Äußerung_20
I/A 22: 252/I_3(1)_Äußerung_21
I/A 23: 252/I_3(1)_Äußerung_22
I/A 24: 252/I_3(1)_Äußerung_23
I/A 25: 252/I_3(1)_Äußerung_24
I/A 26: 252/I_3(1)_Äußerung_25
I/A 27: 252/I_3(1)_Äußerung_26
I/A 28: 252/I_3(1)_Äußerung_27
I/B und I/C) Äußerungen der Träger öffentlicher Belange
sowie der städtischen Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadt Leverkusen:
I/B 1 Amprion GmbH
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund
I/B 2 Bezirksregierung Köln
Dezernat 53
50606 Köln
I/B 3 Ericsson Services GmbH
Gerberstraße 33
71522 Backnang
I/B 4 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
I/B 5 Evonik Operations GmbH
Paul-Baumann-Straße 1
45772 Marl
I/B 6 GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
I/B 7 Geologischer Dienst NRW
Landesbetrieb
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
I/B 8 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodenpflege
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
I/B 9 Polizei NRW
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
I/B 10 Rheinisch-Bergischer Kreis
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
I/B 11 Regionalforstamt Bergisches Land
Steinmüllerallee 13
51643 Gummersbach
I/B 12 Richtfunk Trassenauskunft
Ziegelleite 2-4
95448 Bayreuth
II/B 13 Deutsche Telekom Technik GmbH
Innere Kanalstraße 98
50672 Köln
I/B 14 Vodafone GmbH
D2-Park 5
40878 Ratingen
I/B 15 Westnetz GmbH
Florianstraße 15 - 21
44139 Dortmund
I/B 16 NABU
Atzlenbacherstraße 77
51381 Leverkusen
I/C 1 Fachbereich 02 – Konzernsteuerung/Liegenschaften
I/C 2 Fachbereich 32 – Umwelt
I/C 3 Fachbereich 36 – Ordnung und Straßenverkehr
I/C 4 Fachbereich 37 – Feuerwehr
I/C 5 Fachbereich 50 – Soziales
I/C 6 Fachbereich 66 – Tiefbau
I/C 7 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen, AöR (TBL)
2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2.2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1: 252/I_3(2)_Stellungnahme_01
II/A 2: 252/I_3(2)_Stellungnahme_02
II/A 3: 252/I_3(2)_Stellungnahme_03
II/A 4: 252/I_3(2)_Stellungnahme_04
II/A 5: 252/I_3(2)_Stellungnahme_05
II/A 6: 252/I_3(2)_Stellungnahme_06
II/A 7: 252/I_3(2)_Stellungnahme_07
II/A 8: 252/I_3(2)_Stellungnahme_08
II/A 9: 252/I_3(2)_Stellungnahme_09
II/A 10: 252/I_3(2)_Stellungnahme_10
II/A 11: 252/I_3(2)_Stellungnahme_11
II/A 12: 252/I_3(2)_Stellungnahme_12
II/B und II/C) Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange sowie der städtischen Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadt
Leverkusen:
II/B 1 Bezirksregierung Köln
Dezernat 25
50606 Köln
II/B 2 Bezirksregierung Köln
Dezernat 53
50606 Köln
II/B 3 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
II/B 4 NABU
Atzlenbacherstraße 77
51381 Leverkusen
II/B 5 Pledoc GmbH
Gladbecker Straße 404
45326 Essen
II/B 6 Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
II/B 7 Technische Betriebe Leverkusen
Friedrich-Ebert-Straße 17
51373 Leverkusen
II/B 8 Vodafone West GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
II/C 1 Fachbereich 31 – Mobilität und Klimaschutz
II/C 2 Fachbereich 32 – Umwelt
II/C 3 Fachbereich 67 – Stadtgrün
3. Der Rat stimmt dem mit Beschlussentwurf 2 (Anlage 2.2 der Vorlage) verbundenen Maßnahmenplan zum Straßenausbau zur Weinhäuserstraße (Anlage 7 der Vorlage) im Vorfeld einer noch zu beschließenden Ausbauplanung zu.
4. Den nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB erfolgten Änderungen und Ergänzungen der Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage), der textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage) und der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 6 der Vorlage) wird zugestimmt.
5. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungen zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung wird verwiesen.
6. Der Bebauungsplan Nr. 252/I „Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage) und textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage), wird mit den unter Beschlusspunkt 3 genannten Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)
und
· § 89 Landesbauordnung (BauO NRW), in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV NRW 2018 S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021; Gesetzt vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172), in Kraft getreten am 1. Januar 2024
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31. Dezember 2023; Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024.
als Satzung beschlossen.
7. Die als Anlage 6 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Zur grundsätzlichen Begründung und die umfangreichen Anlagen wird auf die Bezugsvorlage Nr. 2025/3270 verwiesen.
Es hat sich nach rechtlicher Überprüfung der folgende Änderungsbedarf der vorgenannten Vorlage ergeben:
Die Entscheidungszuständigkeit für den Maßnahmenplan zum Straßenausbau zur Weinhäuserstraße, Punkt 3 des Beschlussentwurfes, liegt nicht bei der Bezirksvertretung I, sondern beim Rat der Stadt Leverkusen.
Erläuterung:
Sowohl § 37 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als auch § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen sehen vor, dass nur dann die Bezirksvertretungen über bestimmte Angelegenheiten entscheiden, soweit der Rat nicht bereits gesetzlich ausschließlich zuständig ist. Nach § 41 Abs. 1 S. 2 g) GO NRW kann der Rat die Entscheidung über abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren und abschließende Satzungsbeschlüsse auf der Grundlage des Baugesetzbuchs und des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch nicht übertragen und ist damit hierfür ausschließlich zuständig. Die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße“ ist ohne den vorgesehenen Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss zur Weinhäuserstraße in Höhe der geplanten Kindertagesstätte an diesem Standort nicht in der vorgesehenen Form möglich. Der Straßenausbau steht somit funktional und planerisch in engem Zusammenhang mit dem gesamtplanerischen Vorhaben und ist in seiner Entscheidungszuständigkeit daher dem Rat zuzuordnen. Eine Entscheidung durch die Bezirksvertretung würde eine künstliche Aufspaltung des Sachzusammenhangs bedeuten und zudem eine Blockademöglichkeit eröffnen, die die GO NRW in dieser Form nicht vorsieht.
Änderung
des Beschlussentwurfes und der Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 2025/3270:
Der Beschlussentwurf wird im Punkt 3 wie folgt geändert:
„Der Rat stimmt dem mit Beschlussentwurf 2 (Anlage 2.2 der Vorlage)
verbundenen Maßnahmenplan zum Straßenausbau zur Weinhäuserstraße (Anlage 7 der
Vorlage) im Vorfeld einer noch zu beschließenden Ausbauplanung zu.“
Die Begründung der Vorlage wird in folgendem Punkt wie folgt geändert:
„Weinhäuserstraße/verkehrstechnische Maßnahmen:
Zum verkehrssicheren Ausbau der Weinhäuserstraße sind verkehrstechnische Maßnahmen vorgesehen, die als Abwägungsergebnis (Anlage 2.2 der Vorlage) Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind. Zur weiteren Konkretisierung der Verkehrsplanung (Anlage 7 der Vorlage) sowie zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird nach der Vorlage einer vom Planungsbüro erstellten Ausbauplanung sowie einer Kostenberechnung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 66) eine Beschlussvorlage vorbereitet und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Zur Umsetzung und Kostenübernahme dieser Maßnahmen, mit Ausnahme einer Bordsteinabsenkung, hat sich die Investorin im städtebaulichen Vertrag verpflichtet.“
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |