Betreff
Bebauungsplan Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße"
- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
- Änderung des Beschlusspunktes 3
Vorlage
2025/3270/1
Aktenzeichen
613-252/I
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2.1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A) Äußerungen der Öffentlichkeit:

I/A 1   252/I_Protokoll zur Öffentlichkeitsveranstaltung

I/A 2:  252/I_3(1)_Äußerung_01

I/A 3:  252/I_3(1)_Äußerung_02

         

I/A 4:  252/I_3(1)_Äußerung_03

I/A 5:  252/I_3(1)_Äußerung_04

I/A 6:  252/I_3(1)_Äußerung_05

         

I/A 7:  252/I_3(1)_Äußerung_06

I/A 8:  252/I_3(1)_Äußerung_07

I/A 9:  252/I_3(1)_Äußerung_08

         

I/A 10: 252/I_3(1)_Äußerung_09

I/A 11: 252/I_3(1)_Äußerung_10

I/A 12: 252/I_3(1)_Äußerung_11

         

I/A 13: 252/I_3(1)_Äußerung_12

I/A 14: 252/I_3(1)_Äußerung_13

I/A 15: 252/I_3(1)_Äußerung_14

         

I/A 16: 252/I_3(1)_Äußerung_15

I/A 17: 252/I_3(1)_Äußerung_16

I/A 18: 252/I_3(1)_Äußerung_17

         

I/A 19: 252/I_3(1)_Äußerung_18

I/A 20: 252/I_3(1)_Äußerung_19

I/A 21: 252/I_3(1)_Äußerung_20

         

I/A 22: 252/I_3(1)_Äußerung_21

I/A 23: 252/I_3(1)_Äußerung_22

I/A 24: 252/I_3(1)_Äußerung_23

         

I/A 25: 252/I_3(1)_Äußerung_24

I/A 26: 252/I_3(1)_Äußerung_25

I/A 27: 252/I_3(1)_Äußerung_26

         

I/A 28: 252/I_3(1)_Äußerung_27

I/B und I/C) Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadt Leverkusen:

I/B 1   Amprion GmbH

          Robert-Schuman-Straße 7

          44263 Dortmund

I/B 2   Bezirksregierung Köln

          Dezernat 53

          50606 Köln

I/B 3   Ericsson Services GmbH

          Gerberstraße 33

          71522 Backnang

I/B 4   Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

          Overfeldweg 23

          51371 Leverkusen

I/B 5   Evonik Operations GmbH

          Paul-Baumann-Straße 1

          45772 Marl

I/B 6   GASCADE Gastransport GmbH

          Kölnische Straße 108-112

          34119 Kassel

I/B 7   Geologischer Dienst NRW

          Landesbetrieb

          De-Greiff-Straße 195

          47803 Krefeld

I/B 8   LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

          Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodenpflege

          Endenicher Straße 133

53115 Bonn

I/B 9   Polizei NRW

          Walter-Pauli-Ring 2-6

          51103 Köln

I/B 10 Rheinisch-Bergischer Kreis

          Am Rübezahlwald 7

          51469 Bergisch Gladbach

I/B 11 Regionalforstamt Bergisches Land

          Steinmüllerallee 13

          51643 Gummersbach

I/B 12 Richtfunk Trassenauskunft

          Ziegelleite 2-4

          95448 Bayreuth

II/B 13 Deutsche Telekom Technik GmbH

          Innere Kanalstraße 98

          50672 Köln

         

I/B 14 Vodafone GmbH

          D2-Park 5

          40878 Ratingen

I/B 15 Westnetz GmbH

          Florianstraße 15 - 21

          44139 Dortmund

I/B 16 NABU

          Atzlenbacherstraße 77

          51381 Leverkusen

I/C 1   Fachbereich 02 – Konzernsteuerung/Liegenschaften

I/C 2   Fachbereich 32 – Umwelt

I/C 3   Fachbereich 36 – Ordnung und Straßenverkehr

I/C 4   Fachbereich 37 – Feuerwehr

I/C 5   Fachbereich 50 – Soziales

I/C 6   Fachbereich 66 – Tiefbau

I/C 7   Technische Betriebe der Stadt Leverkusen, AöR (TBL)

2.     Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2.2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

II/A 1: 252/I_3(2)_Stellungnahme_01

II/A 2: 252/I_3(2)_Stellungnahme_02

         

II/A 3: 252/I_3(2)_Stellungnahme_03

II/A 4: 252/I_3(2)_Stellungnahme_04

II/A 5: 252/I_3(2)_Stellungnahme_05

         

II/A 6: 252/I_3(2)_Stellungnahme_06

II/A 7: 252/I_3(2)_Stellungnahme_07

II/A 8: 252/I_3(2)_Stellungnahme_08

         

II/A 9: 252/I_3(2)_Stellungnahme_09

II/A 10: 252/I_3(2)_Stellungnahme_10

II/A 11: 252/I_3(2)_Stellungnahme_11

         

II/A 12: 252/I_3(2)_Stellungnahme_12

II/B und II/C) Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadt Leverkusen:

II/B 1  Bezirksregierung Köln

          Dezernat 25

          50606 Köln

II/B 2  Bezirksregierung Köln

          Dezernat 53

          50606 Köln

II/B 3  Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG

          Overfeldweg 23

          51371 Leverkusen

II/B 4  NABU

          Atzlenbacherstraße 77

          51381 Leverkusen

II/B 5  Pledoc GmbH

          Gladbecker Straße 404

          45326 Essen

II/B 6  Polizeipräsidium Köln

          Walter-Pauli-Ring 2-6

          51103 Köln

II/B 7  Technische Betriebe Leverkusen

Friedrich-Ebert-Straße 17

51373 Leverkusen

II/B 8  Vodafone West GmbH

          Ferdinand-Braun-Platz 1

          40549 Düsseldorf

II/C 1  Fachbereich 31 – Mobilität und Klimaschutz

II/C 2  Fachbereich 32 – Umwelt

II/C 3  Fachbereich 67 – Stadtgrün

3.   Der Rat stimmt dem mit Beschlussentwurf 2 (Anlage 2.2 der Vorlage) verbundenen Maßnahmenplan zum Straßenausbau zur Weinhäuserstraße (Anlage 7 der Vorlage) im Vorfeld einer noch zu beschließenden Ausbauplanung zu.

4.   Den nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB erfolgten Änderungen und Ergänzungen der Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage), der textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage) und der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 6 der Vorlage) wird zugestimmt.

5.   Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungen zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung wird verwiesen.

6.   Der Bebauungsplan Nr. 252/I „Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage) und textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage), wird mit den unter Beschlusspunkt 3 genannten Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit

·         der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)

und

·       § 89 Landesbauordnung (BauO NRW), in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV NRW 2018 S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021; Gesetzt vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172), in Kraft getreten am 1. Januar 2024

sowie

·       § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31. Dezember 2023; Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024.

als Satzung beschlossen.

7.    Die als Anlage 6 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

gezeichnet:

                                       In Vertretung

Richrath                           Deppe


Begründung:

Zur grundsätzlichen Begründung und die umfangreichen Anlagen wird auf die Bezugsvorlage Nr. 2025/3270 verwiesen.

Es hat sich nach rechtlicher Überprüfung der folgende Änderungsbedarf der vorgenannten Vorlage ergeben:

Die Entscheidungszuständigkeit für den Maßnahmenplan zum Straßenausbau zur Weinhäuserstraße, Punkt 3 des Beschlussentwurfes, liegt nicht bei der Bezirksvertretung I, sondern beim Rat der Stadt Leverkusen.

Erläuterung:

Sowohl § 37 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als auch § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen sehen vor, dass nur dann die Bezirksvertretungen über bestimmte Angelegenheiten entscheiden, soweit der Rat nicht bereits gesetzlich ausschließlich zuständig ist. Nach § 41 Abs. 1 S. 2 g) GO NRW kann der Rat die Entscheidung über abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren und abschließende Satzungsbeschlüsse auf der Grundlage des Baugesetzbuchs und des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch nicht übertragen und ist damit hierfür ausschließlich zuständig. Die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße“ ist ohne den vorgesehenen Ausbau des Wirtschaftsweges als Lückenschluss zur Weinhäuserstraße in Höhe der geplanten Kindertagesstätte an diesem Standort nicht in der vorgesehenen Form möglich. Der Straßenausbau steht somit funktional und planerisch in engem Zusammenhang mit dem gesamtplanerischen Vorhaben und ist in seiner Entscheidungszuständigkeit daher dem Rat zuzuordnen. Eine Entscheidung durch die Bezirksvertretung würde eine künstliche Aufspaltung des Sachzusammenhangs bedeuten und zudem eine Blockademöglichkeit eröffnen, die die GO NRW in dieser Form nicht vorsieht.

Änderung des Beschlussentwurfes und der Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 2025/3270:

Der Beschlussentwurf wird im Punkt 3 wie folgt geändert:

„Der Rat stimmt dem mit Beschlussentwurf 2 (Anlage 2.2 der Vorlage) verbundenen Maßnahmenplan zum Straßenausbau zur Weinhäuserstraße (Anlage 7 der Vorlage) im Vorfeld einer noch zu beschließenden Ausbauplanung zu.“

Die Begründung der Vorlage wird in folgendem Punkt wie folgt geändert:

„Weinhäuserstraße/verkehrstechnische Maßnahmen:

Zum verkehrssicheren Ausbau der Weinhäuserstraße sind verkehrstechnische Maßnahmen vorgesehen, die als Abwägungsergebnis (Anlage 2.2 der Vorlage) Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind. Zur weiteren Konkretisierung der Verkehrsplanung (Anlage 7 der Vorlage) sowie zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird nach der Vorlage einer vom Planungsbüro erstellten Ausbauplanung sowie einer Kostenberechnung durch den Fachbereich Tiefbau (FB 66) eine Beschlussvorlage vorbereitet und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Zur Umsetzung und Kostenübernahme dieser Maßnahmen, mit Ausnahme einer Bordsteinabsenkung, hat sich die Investorin im städtebaulichen Vertrag verpflichtet.“


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein