- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Beschlussentwurf:
1.
Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Zentrum Rheindorf-Nord“ geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2)
zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2.
Dem
Vorentwurf der 33. Änderung Flächennutzungsplan
Bereich „Zentrum Rheindorf-Nord " einschließlich Begründung mit
Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB wird in der vorliegenden
Fassung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
3.
Die
Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu
beteiligen. Der Vorentwurf der 33. Änderung
Flächennutzungsplan Bereich „Zentrum Rheindorf-Nord“ wird für 30 Tage im
Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgehängt. Zudem ist die
Beteiligung in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung der
Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I durchzuführen.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Planungsanlass:
Das Plangebiet um den Königsberger Platz stellt aufgrund seiner Lage, Größe
und verkehrlichen Anbindung als Zentrum von Leverkusen-Rheindorf eine
bedeutende städtebauliche Funktion dar. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels,
steigender Wohnraumnachfrage und sich verändernder Mobilitätsansprüche besteht
dringender Handlungsbedarf, den Standort städtebaulich und funktional
aufzuwerten.
Ziel
und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP):
Mit der 33. Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die angestrebte städtebauliche Entwicklung auf Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung geschaffen werden. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines
urbanen Wohnquartiers durch Gebäudesanierung, Abriss und Neubau von
Wohngebäuden in Verbindung mit der Errichtung einer Quartiersgarage sowie der
Möglichkeit zur Ansiedlung von Dienstleistenden, Einzelhandelsgewerbe und einer/einem
großflächigen Nahversorger*in. Angestrebt wird durch die Wohnungsgesellschaft
Leverkusen GmbH (WGL) die Aufwertung des Quartiers und eine Verbesserung des
Gesamterscheinungsbildes sowie die Schaffung von Verbindungen innerhalb des
Quartiers und der angrenzenden Umgebung.
Der zurzeit vorwiegend als Parkplatz genutzte Königsberger Platz soll im
Zuge der Planungen zu einem Aufenthaltsort und Marktplatz für Bewohnende und
Besucher*innen revitalisiert werden. Der motorisierte Individualverkehr soll
auf das notwendige Maß beschränkt werden, um eine hohe Aufenthaltsqualität,
Verkehrssicherheit und ruhige Freiräume zu gewährleisten. Ziel des Konzeptes
ist die Schaffung einer urbanen und lebendigen Siedlungsstruktur und die
Behebung der bestehenden städtebaulichen Missstände. Die Erschließung des
Gebietes sowie die Bebauungs- und Nutzungsstruktur werden durch den parallel zu
erarbeitenden Bebauungsplan Nr. 281/I festgelegt.
Verfahren:
Durch den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen soll der
Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gefasst werden. Das Verfahren wird parallel zum Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 281/I „Rheindorf - zwischen
Königsberger Platz, Elbestraße, Solinger Straße und Memelstraße“ betrieben
(siehe Vorlage Nr. 2025/3413).
Prüfung der
Umweltbelange:
Die Prüfung der
Umweltbelange ist im Entwurf des Umweltberichts als gesonderter Teil der
Begründung des Bauleitplans dargelegt.
Bodenordnung,
Kosten und Umsetzung der Planung:
Mit der 33. Änderung des FNP entstehen der Stadt Leverkusen zunächst keine
Kosten. Die Kosten der Planerarbeitung, inkl. Gutachten sowie die Investitionen
zur Umsetzung der Planung werden durch die WGL als Vorhabenträgerin getragen.
Weiteres
Vorgehen:
Die
Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung
beteiligt. Im Rahmen einer Bürgerversammlung und eines 30-tägigen Aushangs
werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die
Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während
der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und
Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung
über die öffentliche Auslegung als nächster Verfahrensschritt vorgelegt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung
erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
