Beschlussentwurf:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW)
vom 06.05.2025, das gpa-Kennzahlenset sowie die Stellungnahme der Gesamtverwaltung zur Kenntnis und
unterrichtet den Rat der Stadt Leverkusen über die wesentlichen Inhalte des
Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 105 Abs. 6 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW) spricht die Empfehlung aus, die Prüfungsfeststellungen und -hinweise der gpaNRW im Abgleich der Stellungnahmen aus der Verwaltung weiterzuverfolgen, sofern Verbesserungspotenziale, Synergien und andere begünstigende Faktoren darin begründet liegen. Die Abhängigkeiten zu ggf. personellen Konsequenzen sind dabei entsprechend sorgfältig auszuloten.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Adomat Deppe
(zugleich in Vertretung
des Stadtkämmerers)
Kenntnis genommen gemäß § 2 Abs. 7 RPO
Der Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet:
Krämer
Begründung:
1. Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW:
Ziel der Prüfung der gpaNRW ist es, die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Stadt Leverkusen zu prüfen. Für diesen Zweck werden die kreisfreien Städte in NRW anhand von Kennzahlen miteinander verglichen. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei für die gpaNRW im Vordergrund, um den Rat und die Verwaltung insbesondere beim Prozess der Haushaltskonsolidierung zu unterstützen.
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als Empfehlung aus.
2. Prüfungsergebnis:
Der Prüfbericht der gpaNRW besteht - neben der vorangestellten Managementfassung - aus mehreren Teilberichten. In den Teilberichten wird ausführlich über die Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete im Jahr 2024/2025 berichtet, wobei verschiedene Prüfungsaussagen (in Form von Feststellungen und Empfehlungen) für die folgenden Bereiche getroffen werden:
· Finanzen,
· Mobilitätsmanagement,
· Informationstechnik,
· Gebäudewirtschaft - Klimaschutz,
· Ordnungsbehördliche Bestattungen,
· Kommunales Krisenmanagement,
· Hilfe zur Erziehung,
· Öffentlicher Gesundheitsdienst,
· Bauaufsicht.
Die Prüfung startete im November 2023 und endete im März 2025. Die jeweiligen Teilberichte wurden von der gpaNRW mit den zuständigen Fachbereichen bzw. Dezernenten erörtert. Die Koordination wurde im Dezernat II (Finanzen und Digitalisierung) wahrgenommen. Dem Verwaltungsvorstand der Stadt Leverkusen wurden am 04.03.2025 die wesentlichen Prüfungsergebnisse vorgestellt.
Mit den beigefügten Anlagen wird der Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung am 25.08.2025 über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts informiert (§ 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW).
3. Umgang mit dem Ergebnis der überörtlichen
Prüfung:
Die Stadt Leverkusen nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung. Die Stellungnahmen der Gesamtverwaltung sind in einer Matrix zusammengefasst. Die numerische Reihenfolge gibt die Angaben der gpaNRW wieder. Empfehlungen sind farblich hervorgehoben. Auf Nachfrage erklärte die gpaNRW, dass die Stadtverwaltung Leverkusen getroffene Feststellungen in ihrer Stellungnahme „zur Kenntnis nehmen könne“. Davon wurde in Teilen der Gesamtschau Gebrauch gemacht.
Die Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW sind wertvolle Anregungen, die eine weitere Befassung verdienen. Verbesserungspotenziale, Synergien und andere begünstigende Faktoren sind weiterzuverfolgen und ins Verhältnis benötigter Ressourcen und personeller Konsequenzen zu setzen. Hierdurch soll - unabhängig von der im § 105 GO NRW verankerten Pflicht zur Stellungnahme - die Wirkung der Prüfungsergebnisse und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Verwaltung verstärkt werden.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.08.2025 beraten die Ausschussmitglieder über den vorgelegten Prüfbericht der gpaNRW nach § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW. Der Rat der Stadt Leverkusen wird für die Ratssitzung am 25.08.2025 mit Hilfe einer Ergänzung zur Vorlage Nr. 2025/3404 über das Ergebnis der Beratung und Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.08.2025 informiert.
