Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftsplan 2012 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Vorlage
1396/2011
Aktenzeichen
201-01-06-11-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Weisung, dem in der Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2012 des Klinikums zuzustimmen.

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                                                      Häusler

 

Begründung:

 

Damit der Rat der Stadt Leverkusen den Prozess der Zukunftssicherung des Klinikums weiterhin aktiv steuern kann, wird der aktuelle Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 dem Rat der Stadt Leverkusen zur Erteilung einer Weisung vorgelegt.

 

Im Rahmen der notwendigen Umstrukturierungserfordernisse wurde erstmals der Wirtschaftsplan für das Jahr 2006 dem Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage R 566/16. TA zur Erteilung einer Weisung vorgelegt.

 

Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2012,  bestehend aus Erfolgs-, Investitions-, und Finanzplanung berücksichtigt sowohl die Entwicklungen im Wirtschaftsjahr 2011 als auch die im Jahr 2012 anstehenden Veränderungen. Diese Unterlagen werden um eine mittelfristige Planung ergänzt.

 

Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2012 erfolgte in den Gremien des Klinikums bereits am 14.12.2011, allerdings vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.

Die Geschäftsführung steht in der Sitzung des Finanzausschusses für weitergehende Fragen zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1396/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Vaßen, FB Finanzen/Beteiligungen, 02171/406-2040

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte nach Fertigstellung der Berichterstattung an den Finanzausschuss durch die Verwaltung fertig gestellt werden. Damit die Wirtschaftsführung und die Umsetzung der Investitionsvorhaben auf Grundlage beschlossener Wirtschaftspläne erfolgen können, ist eine Beschlussfassung in der anstehenden Ratssitzung notwendig.