Jahresabschluss 2024 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das LandNordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2024 wird mit einer Bilanzsumme von 140.678.233,95 € und einem Jahresüberschuss von 1.420.792,93 € (inklusive 980.261,76 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gemäß beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).
b)
Der
Bilanzgewinn in Höhe von 4.550.935,41 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in
Höhe 1.420.792,93 € und dem Gewinnvortrag von 3.130.142,48 €, wird mit einem Betrag von 500.000,00 €
dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 500.000,00 €
dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben und
der restliche Betrag in Höhe von 3.550.935,41 € auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.
e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 der Vorlage).
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2024 wird mit einer Bilanzsumme von 76.380,70 € und einem Jahresüberschuss von 2.106,86 € gemäß beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2024 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH, Gummersbach, zur Abschlussprüferin für das Wirtschaftsjahr 2025 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH, Talstaße. 11, 51643 Gummersbach, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft und am 16.05.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss 2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), einschließlich Lagebericht 2024, ist in der Anlage 1 beigefügt. Alleinige Kommanditisten der AVEA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (AVEA Verwaltungs- und Beteiligung GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 04.07.2025. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 18.06.2025, vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband, gefasst.
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung:
Die AVEA GmbH & Co. KG ist eine Managementholding. Auf der Grundlage des Subunternehmerkonzepts werden in der Regel alle externen Umsatzerlöse durch die AVEA GmbH & Co. KG realisiert. Die Umsätze werden im Wesentlichen mit den Gesellschaften erzielt. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Eine Bestätigung dieser Entgeltnachkalkulation erfolgt bei der jährlichen Jahresabschlussprüfung (s. Seite 9 des Anhangs für das Geschäftsjahr 2024). Die Entsorgung der Abfälle im Gebiet der Gesellschafter war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, sodass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde.
Tochtergesellschaften:
Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2024 der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.
Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 04.07.2025 vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.
Konzernabschluss:
Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den AVEA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
AVEA
Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH, Gummersbach, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft. Der Jahresabschluss 2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht 2024 ist in der Anlage 4 beigefügt.
Bestellung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 04.07.2025.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder als auch Mitglieder des Finanz- und Digitalisierungsausschusses, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über den Beschlusspunkt 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder und Mitglieder
des Finanz- und Digitalisierungsausschusses im Aufsichtsrat der AVEA GmbH &
Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
RM Ina Biermann-Tannenberger
RM Dirk Danlowski
RM Tim Feister
RM Alexander
Finke
RM Andreas Keith
RM Laura
Rodriguez
Abschließende
Hinweise:
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte der Jahresabschlüsse der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Einzelvertreter*innen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 111101 Sachkonto: 465100
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
