Betreff
Jahresabschluss 2024 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) und Entlastung
Jahresabschluss 2024 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL Verw.) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
2025/3442
Aktenzeichen
020/205-st
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL) wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2024 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Genehmigung des Lageberichts 2024,

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2024 in Höhe von 11.857.599,69 EUR durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 10.000.000 EUR an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen, entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte, sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 1.857.599,69 EUR in die Kapitalrücklagen,

    (Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen des Sportparks Leverkusen (SPL) wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)

c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024.

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der EVL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der EVL Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL Verw.) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2024 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts 2024,

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2024 in Höhe von 2.040,60 EUR durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024.

gezeichnet:

                                                               In Vertretung

Richrath                                                   Adomat                                                                                                

(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)


Begründung:

EVL - (zu den Ziffern 1. und 2. des Beschlussentwurfs)

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der EVL aufgestellten Jahresabschluss 2024 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, am 22.04.2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 8 lit. h) + i) des Gesellschaftsvertrags der EVL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat und Komplementärin sowie der Geschäftsführung. Die Bestellung der Abschlussprüfung obliegt nach § 13.2 des Gesellschaftsvertrags dem Aufsichtsrat.

Die Beschlussfassung in den Organen der EVL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 08.05.2025 - und damit vor der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen - durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreterinnen und Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die EVL die Bilanz zum 31.12.2024, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie der Lagebericht 2024 beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 zur Verfügung.

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

Über den Beschlusspunkt 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

RM Stefan Hebbel

RM Milanie Kreutz

RM Karl Schweiger

 

 

EVL Verw. - (zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfs)

Dem von der Geschäftsführung der EVL Verw. aufgestellten Jahresabschluss 2024 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 8 lit. j) + l) des Gesellschaftsvertrags der EVL Verw. entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

Der Jahresabschluss 2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht 2024 sind als Anlagen 5 bis 7 beigefügt.

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL Verw. als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 zur Verfügung.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

Die Gesellschaftsanteile an der EVL sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen (SPL) wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den SPL geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben. Ausfallende oder sinkende Ausschüttungen führen somit entsprechend zu einem erhöhten Fremdkapitalbedarf seitens des SPL.

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            




II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein