Jahresabschluss 2024 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL Verw.) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL) wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2024 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Genehmigung des Lageberichts 2024,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2024 in Höhe von 11.857.599,69 EUR durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 10.000.000 EUR an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen, entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte, sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 1.857.599,69 EUR in die Kapitalrücklagen,
(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen des Sportparks Leverkusen (SPL) wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)
c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024.
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der EVL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der EVL Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL Verw.) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2024 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts 2024,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2024 in Höhe von
2.040,60 EUR durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),
c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)
EVL - (zu den Ziffern 1. und 2. des Beschlussentwurfs)
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der EVL aufgestellten Jahresabschluss 2024 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, am 22.04.2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 8 lit. h) + i) des Gesellschaftsvertrags der EVL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat und Komplementärin sowie der Geschäftsführung. Die Bestellung der Abschlussprüfung obliegt nach § 13.2 des Gesellschaftsvertrags dem Aufsichtsrat.
Die Beschlussfassung in den Organen der EVL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 08.05.2025 - und damit vor der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen - durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreterinnen und Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die EVL die Bilanz zum 31.12.2024, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie der Lagebericht 2024 beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 zur Verfügung.
Ergänzend sei auf
Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder,
die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung
als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL
gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht
(Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über den
Beschlusspunkt 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
RM Stefan
Hebbel
RM Milanie
Kreutz
RM Karl Schweiger
EVL Verw. - (zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfs)
Dem von der Geschäftsführung der EVL Verw. aufgestellten Jahresabschluss 2024 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 8 lit. j) + l) des Gesellschaftsvertrags der EVL Verw. entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Der Jahresabschluss 2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht 2024 sind als Anlagen 5 bis 7 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL Verw. als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Die Gesellschaftsanteile an der EVL sind im
Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen (SPL) wirtschaftlich zugeordnet.
Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den SPL
geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben.
Ausfallende oder sinkende Ausschüttungen führen somit entsprechend zu einem
erhöhten Fremdkapitalbedarf seitens des SPL.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
