Betreff
Jahresabschluss 2024 der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
2025/3448
Aktenzeichen
205-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 4.445.566,14 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.499.597,13 € wird festgestellt.

b) Der Jahresfehlbetrag von 1.499.597,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen  

    und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

c) Der Lagebericht 2024 wird genehmigt.

d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Herr Timo Lange-Gerhold, Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40786 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2025 bestellt.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

gezeichnet:

                                                         In Vertretung

Richrath                                             Adomat

(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)


Begründung:

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2024 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld, am 10.06.2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

Zum Jahresabschluss 2024, zur Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie zur Bestellung des Abschlussprüfers wird nach Beschlussfassung der Gremien der WfL am 03.07.2025 eine Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen am 25.08.2025 eingeholt. Die Beschlüsse der Gremiensitzung vom 03.07.2025 stehen somit nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der WfL unter dem Weisungsvorbehalt der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 25.08.2025.

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr 2024 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder (RM) im Aufsichtsrat der WfL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

RM Bruchhausen-Scholich, Annegret

BM Marewski, Bernhard

BM Bunde, Heike

RM Pütz, Lena-Marie

RM Wiese, Claudia

RM Berghöfer, Jörg

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2024, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 beigefügt.

Der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 970015050101 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 184.757,13 € (Verlustausgleich 2024 abzgl. bereits in 2024 geleisteter Vorauszahlungen durch die Stadt)

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein