- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 4.445.566,14 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.499.597,13 € wird festgestellt.
b) Der Jahresfehlbetrag von 1.499.597,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen
und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
c) Der Lagebericht 2024 wird genehmigt.
d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTEGRITAS
Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Herr Timo Lange-Gerhold,
Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40786 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss 2025 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2024
wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung
mbH, 40764 Langenfeld, am 10.06.2025 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des
Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt die Gesellschafterversammlung
aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des
Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat
und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Zum Jahresabschluss
2024, zur Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie zur Bestellung
des Abschlussprüfers wird nach Beschlussfassung der Gremien der WfL am
03.07.2025 eine Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen am 25.08.2025 eingeholt.
Die Beschlüsse der Gremiensitzung vom 03.07.2025 stehen somit nach § 7.2 des
Gesellschaftsvertrages der WfL unter dem Weisungsvorbehalt der Beschlussfassung
durch den Rat der Stadt Leverkusen am 25.08.2025.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr
2024 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43
Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und
abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder (RM) im
Aufsichtsrat der WfL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
RM Bruchhausen-Scholich, Annegret
BM Marewski, Bernhard
BM Bunde, Heike
RM Pütz, Lena-Marie
RM Wiese, Claudia
RM Berghöfer, Jörg
Abschließende Hinweise:
Als Anlagen 1 bis 3
sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2024, die Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) sowie der Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2024 beigefügt.
Der Prüfungsbericht
des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4
allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 970015050101 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: 184.757,13 € (Verlustausgleich
2024 abzgl. bereits in 2024 geleisteter Vorauszahlungen durch die Stadt)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
