Betreff
Jahresabschluss 2024 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des Jahresüberschusses 2024
- Entlastung der Organe
Vorlage
2025/3449
Aktenzeichen
2054-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 3.006.658,61 € einen Teilbetrag in Höhe von 3.000.000,00 € brutto unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 6.658,61 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                              Adomat

(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)


Begründung:

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung am 11.06.2025 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 3.000.000,00 EUR unmittelbar der Stadt Leverkusen zuzuführen. Der Stadt Leverkusen verbleibt nach Steuern ein Betrag von 2.525.250,00 EUR. Gem. § 25 Abs. 3 SpkG NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.658,61 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsmitglieder (RM) im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

RM Löb, Dirk

RM Fraustadt, Jens

RM Arnold, Roswitha

RM Schweiger, Karl

RM Adams, Stephan

Der Jahresabschluss 2024 wird in der Sitzung des Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 21.08.2025 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse zur Verfügung.

Abschließende Hinweise:

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 11.06.2025, die Bilanz zum 31.12.2024, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2023, der Lagebericht 2024 sowie der Anhang 2024 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 970015150102 Sachkonto: 465100

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein