(vormals Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM)) und der Stadtteilentwicklungs- und Projektgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SEPG)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussentwurf:
I. LEVI
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der LEVI gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer
Bilanzsumme von 13.607.172,29 € und einem Jahresfehlbetrag von
148.739,47 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2024 der Geschäftsführung zu genehmigen,
c) den zum 31.12.2024 ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 148.739,47 € auf neue Rechnung vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der LEVI für das
Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der LEVI gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der LEVI für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
II. SEPG
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der SEPG gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit
einer Bilanzsumme von 12.997.889,50 € und einem Jahresfehlbetrag von
1.155.737,90 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2024 der Geschäftsführung zu genehmigen,
c) den zum 31.12.2024 ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.155.737,90 € auf neue Rechnung vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der SEPG für das
Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der LEVI aufgestellten Jahresabschluss 2024 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhpg GmbH, Eichendorffstraße 46, 47800 Krefeld, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt.
Gemäß § 6 Abs. 2
lit. f) + g) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der LEVI beschließt
die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des
Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
Die Beratung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der LEVI über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist für den 26.08.2025 geplant.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der LEVI zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder als auch Mitglieder des Finanz- und Digitalisierungsausschusses, die selbst dem Aufsichtsrat der LEVI angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder und Mitglieder des Finanz- und Digitalisierungsausschusses im Aufsichtsrat der LEVI tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
RM Ina Biermann-Tannenberger,
RM Annegret Bruchhausen-Scholich,
RM Stefan Hebbel,
RM Rüdiger Scholz,
RM Frank Schönberger,
RM Milanie Kreutz,
RM Lena-Marie Pütz,
RM Roswitha Arnold,
RM Christoph Kühl,
RM Markus Pott,
RM Horst Müller,
RM Jörg Berghöfer,
SB Peter Morawietz.
Begründung zu
Beschlusspunkt II – SEPG:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der SEPG aufgestellten Jahresabschluss 2024 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische
Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 6 Abs. 2
lit. f) + g) des Gesellschaftsvertrags der SEPG beschließt die
Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die
Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung der Geschäftsführung.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Die Gesellschaft erzielte im Rumpfgeschäftsjahr im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit noch keine Umsatzerlöse.
Wesentliche Kostenbereiche waren die Absetzungen für Abnutzungen (bis 31.12.2024 5 T€), Gründungskosten und sonstige Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 11 T€ sowie Geschäftsbesorgungsleistungen von 6 T€.
Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gesellschaft weist für das Gründungsgeschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag
von 18 T€ aus. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vergleich Wirtschaftsplan/Ist
Ein Wirtschaftsplan lag noch nicht vor.
Finanzkennzahlen
Keine Aussagekraft aufgrund Rumpfgeschäftsjahr 14.11. - 31.12.2024.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der SEPG zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 5 bis 7 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
