Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die 8. Änderung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen in der in Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Fassung.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Lünenbach
Begründung:
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die materielle Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen (Friedhofssatzung) in mehreren Punkten überarbeitet, um sie an die aktuellen Entwicklungen, rechtlichen Vorgaben und praktischen Erfahrungen anzupassen. Die vom Fachbereich Stadtgrün (FB 67) vorgeschlagenen Änderungen der Friedhofssatzung erfolgen aus drei wesentlichen Gründen:
Erstens ergeben sich diese aufgrund sich wandelnder Entwicklungen auf den Friedhöfen sowie der Erfahrungen des FB 67 mit in der Praxis aufgetretenen Problemstellungen. Dabei geht es insbesondere um die Anpassung der Satzung an die tatsächliche Nutzung der Friedhöfe, geänderte Pflegegewohnheiten und steigende Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht.
Zweitens fließen Anregungen und Hinweise von auf den Friedhöfen tätigen Bestattungsunternehmen, Steinmetzen und Gärtnereien ein, die im Rahmen des regelmäßigen Austauschs mit der Friedhofsverwaltung auf praxisrelevante Aspekte aufmerksam gemacht haben.
Drittens werden politische Beschlüsse berücksichtigt, wie der Ratsbeschluss 2024/2657 „Änderung von § 9 der Friedhofssatzung in Leverkusen – Erlaubnis zur Erdbestattung im Leichentuch ohne Sarg“ vom 08.04.2024 sowie der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II 2024/3173 „Tierbestattungen auf dem Friedhof Birkenberg“ vom 04.02.2025.
Darüber hinaus wurden bei der Überarbeitung auch aktuelle Empfehlungen aus dem „Muster einer kommunalen Friedhofssatzung“ des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen einbezogen, um die Regelungen an den Stand der geltenden Rechtsauffassung und kommunalen Praxis anzupassen. Ziel der Überarbeitung ist es, die Friedhofssatzung insgesamt klarer, rechtssicherer und praxisnäher zu gestalten sowie den sich verändernden gesellschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen im Bereich der Bestattungskultur Rechnung zu tragen.
Eine detaillierte Übersicht der Änderungen ist in der beigefügten Synopse enthalten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
