Der Beschlussentwurf zu 2. wird wie
folgt geändert:
2. Der Rat
der Stadt Leverkusen beauftragt nach § 105 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Verwaltung gemäß der Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum
Prüfbericht der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Adomat (zugleich in Vertretung
des Stadtkämmerers)
Kenntnis genommen gemäß § 2 Abs. 7 RPO
Der Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet:
Krämer
Begründung:
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.08.2025 haben die Ausschussmitglieder über den vorgelegten Prüfbericht der gpaNRW nach § 105 Abs. 5 Satz 2 der GO NRW beraten. Gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu Ziffer 1 der Ursprungsvorlage Nr. 2025/3404 beauftragt der Rat der Stadt Leverkusen nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung, so zu verfahren und die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Aufsichtsbehörde war in der Ursprungsvorlage versehentlich nicht mitaufgenommen worden; die Stellungnahme muss aber gemäß der gesetzlichen Vorgabe auch an die Aufsichtsbehörde abgegeben werden. Daher wird der Beschluss zu Ziffer 2 in aktualisierter Fassung vorgelegt.
