Betreff
Erneuerung von Sinkkastenleitungen in der Friedrich-Ebert-Straße
Vorlage
2025/3510
Aktenzeichen
TBL-693-Ti
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Instandsetzung von Sinkkastenleitungen in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Willy-Brandt-Ring und der Titanstraße in Leverkusen wird zugestimmt.

2.     Der vorzeitigen Freigabe der Haushaltsmittel auf der Finanzstelle 66001205022020 „Erneuerung Sinkkastenleitungen für die Straßenentwässerung“ im investiven Haushalt wird zugestimmt.

gezeichnet:

                                               In Vertretung                            In Vertretung

Richrath                                   Lünenbach                               Adomat

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Entsprechend § 28 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 22.09.2025 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.


Begründung:

Die Fahrbahninstandsetzung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen der Kaiser-Wilhelm-Allee und der Titanstraße wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 27.11.2017 als Reservemaßnahme beschlossen (Vorlage Nr. 2017/1939). Während das Teilstück zwischen der Kaiser-Wilhelm-Allee und dem Willy-Brandt-Ring in 2019 saniert werden konnte, musste der Bereich zwischen dem Willy-Brandt-Ring und der Titanstraße im Rahmen des städtischen Baustellenmanagements mehrfach verschoben werden. Dieser Abschnitt soll nun in den Sommerferien 2026 nachgeholt werden.

Wie vor solchen Instandsetzungsmaßnahmen üblich, wurden auch hier die Entwässerungsleitungen überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass sämtliche Leitungen innerhalb der zu sanierenden Fläche in offener Bauweise erneuert werden müssen. Die Schäden sind zum Teil gravierend, sodass ein Ausspülen von Erdreich in den Kanal und damit eine unterirdische Hohlraumbildung nicht ausgeschlossen werden kann. Im schlimmsten Fall wäre ein unkontrollierter Straßeneinbruch (Tagebruch) die Folge.

Die Arbeiten sollen zeitnah durchgeführt und alle erforderlichen Schritte hierfür eingeleitet werden. Beabsichtigt ist eine Umsetzung der Maßnahme in der ersten Jahreshälfte 2026. Bis zur Erneuerung werden die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) diesen Bereich in einem zeitlich engeren Raster kontrollieren.

Finanzierung:

Die Kosten werden auf ca. 250.000 € geschätzt. Sie sind auf der Finanzstelle 66001205022020 „Erneuerung Sinkkastenleitungen für die Straßenentwässerung“ im investiven Teil des Haushalts der Stadt Leverkusen etatisiert.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66001205022020 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 250.000 €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2026

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 5.000,-

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

Im Vorgriff auf die Entscheidung zum Haushalt 2025 sollen die Finanzmittel bereits jetzt freigegeben werden. Der derzeit in der Beratung befindliche Haushalt 2025 mit der mittelfristigen Finanzplanung beinhaltet folgende Ansätze bei der Finanzstelle 66001205022020:

Jahr 2025:                                                             50.000 €,

Jahr 2025 VE:                                                      400.000 €,

Jahr 2026 – 2028:                                                275.000 €/anno.

Bei einer positiven Beschlussfassung zu dieser Vorlage stehen die nunmehr benötigten Finanzmittel i. H. v. 250.000 € in den kommenden Jahren nicht mehr für Ansatzreduzierungen zur Verfügung.

Unmittelbar nach einer positiven Beschlussfassung leitet der Fachbereich Finanzen (FB 20) eine separate Mittelfreigaben gem. § 82 GO NRW bei der Bezirksregierung Köln ein.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der besonderen Dringlichkeit:

Der Beschluss soll in diesem Sitzungsturnus gefasst werden, um im Anschluss eine Freigabe bei der Bezirksregierung beantragen zu können. Mit einer Freigabe in diesem Herbst ist eine Mittelbindung in diesem Jahr möglich, sodass der geplante Zeitplan für die Maßnahme eingehalten werden kann. Daher wird die Vorlage von der Verwaltung noch zum Nachtragstermin eingebracht.