Beschlussentwurf:
1. Der Instandsetzung von Sinkkastenleitungen in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Willy-Brandt-Ring und der Titanstraße in Leverkusen wird zugestimmt.
2. Der vorzeitigen Freigabe der Haushaltsmittel auf der Finanzstelle 66001205022020 „Erneuerung Sinkkastenleitungen für die Straßenentwässerung“ im investiven Haushalt wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Adomat
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke:
Entsprechend § 28 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 22.09.2025 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
Die Fahrbahninstandsetzung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen der Kaiser-Wilhelm-Allee und der Titanstraße wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 27.11.2017 als Reservemaßnahme beschlossen (Vorlage Nr. 2017/1939). Während das Teilstück zwischen der Kaiser-Wilhelm-Allee und dem Willy-Brandt-Ring in 2019 saniert werden konnte, musste der Bereich zwischen dem Willy-Brandt-Ring und der Titanstraße im Rahmen des städtischen Baustellenmanagements mehrfach verschoben werden. Dieser Abschnitt soll nun in den Sommerferien 2026 nachgeholt werden.
Wie vor solchen Instandsetzungsmaßnahmen üblich, wurden auch hier die Entwässerungsleitungen überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass sämtliche Leitungen innerhalb der zu sanierenden Fläche in offener Bauweise erneuert werden müssen. Die Schäden sind zum Teil gravierend, sodass ein Ausspülen von Erdreich in den Kanal und damit eine unterirdische Hohlraumbildung nicht ausgeschlossen werden kann. Im schlimmsten Fall wäre ein unkontrollierter Straßeneinbruch (Tagebruch) die Folge.
Die Arbeiten sollen zeitnah durchgeführt und alle erforderlichen Schritte hierfür eingeleitet werden. Beabsichtigt ist eine Umsetzung der Maßnahme in der ersten Jahreshälfte 2026. Bis zur Erneuerung werden die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) diesen Bereich in einem zeitlich engeren Raster kontrollieren.
Finanzierung:
Die Kosten werden auf ca. 250.000 € geschätzt. Sie sind auf der Finanzstelle 66001205022020 „Erneuerung Sinkkastenleitungen für die Straßenentwässerung“ im investiven Teil des Haushalts der Stadt Leverkusen etatisiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 66001205022020
Finanzposition/en: 783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 250.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Bilanzielle Abschreibungen: 5.000,- €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings
( 20
12
Im Vorgriff auf die Entscheidung zum Haushalt 2025 sollen die Finanzmittel bereits jetzt freigegeben werden. Der derzeit in der Beratung befindliche Haushalt 2025 mit der mittelfristigen Finanzplanung beinhaltet folgende Ansätze bei der Finanzstelle 66001205022020:
Jahr 2025: 50.000 €,
Jahr 2025 VE: 400.000 €,
Jahr 2026 – 2028: 275.000 €/anno.
Bei einer positiven Beschlussfassung zu dieser Vorlage stehen die nunmehr benötigten Finanzmittel i. H. v. 250.000 € in den kommenden Jahren nicht mehr für Ansatzreduzierungen zur Verfügung.
Unmittelbar nach einer positiven Beschlussfassung leitet der Fachbereich Finanzen (FB 20) eine separate Mittelfreigaben gem. § 82 GO NRW bei der Bezirksregierung Köln ein.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
besonderen Dringlichkeit:
Der Beschluss soll in diesem Sitzungsturnus gefasst werden, um im Anschluss eine Freigabe bei der Bezirksregierung beantragen zu können. Mit einer Freigabe in diesem Herbst ist eine Mittelbindung in diesem Jahr möglich, sodass der geplante Zeitplan für die Maßnahme eingehalten werden kann. Daher wird die Vorlage von der Verwaltung noch zum Nachtragstermin eingebracht.
