- Planungs- und Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Den geplanten Maßnahmen an den Bestandsgebäuden und der Neuerrichtung des Technikgebäudes Dhünnstr. 12a +12c, Leverkusen Wiesdorf, wird zugestimmt.
2.
Die prognostizierten
Gesamtbaukosten für die Baumaßnahmen betragen gemäß Kostenberechnung nach
heutigem Stand 14.000.000,00 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Hierin
enthalten ist ein Risikozuschlag von 20 % und eine Preissteigerung bis zum
Beginn der Bauausführung von 3 %.
3.
Derzeit
stehen lediglich Planungskosten im Finanzplan auf den Finanzstellen 65000170011197
und 65000170011198, Finanzposition 783100, in Höhe von jeweils 700.000,00 €, insgesamt 1.400.000,00 €, zur Verfügung. Die
zusätzlichen Mittel in Höhe von 12.600.000,00 € werden im laufenden
Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2026 ff. angemeldet. Da der Haushalt
2026 erst im Frühjahr 2026 aufgestellt wird, wird die Verwaltung beauftragt,
den Maßnahmenbeginn gemäß § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
4.
Die
Maßnahme ist nach der Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung,
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung, durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Adomat Lünenbach
Begründung:
Mit der Vorlage Nr.
2025/3514 wird für die jeweils 4-gruppige KiTa Dhünnstr. 12a + 12c beschlossen,
dass ein gemeinsamer Planungs- und Baubeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt
wird.
Bestand
Die zu sanierenden
Gebäude befinden sich im Leverkusener Stadtteil Wiesdorf, Flur 6, Flurstück
107, auf einem Grundstück, das unmittelbar an den Fluss Dhünn angrenzt. Die
Bebauung des Grundstücks Dhünnstraße 12 besteht aus insgesamt vier separaten
Gebäuden. Neben den beiden zu sanierenden zweigeschossigen Gebäuden (12a+12c),
befinden sich weitere zwei Bestandsgebäude auf dem Grundstück, die jedoch nicht
Bestandteil der Planungsmaßnahme bzw. dieser Vorlage sind. Die beiden zu
sanierenden Gebäude sind Teil eines Gebäudeensembles, das im Jahr 1963 als
"Katholische Knabenschule" errichtet wurde. Die Gebäude 12a und 12c
werden seit 1994 als Kindertageseinrichtungen genutzt und standen in den
letzten Jahren aufgrund von baulichen Mängeln leer. Bei den beiden Gebäuden 12a
und 12c handelt es sich um, in Grundriss und Konstruktion, weitgehend
identische Bauten, die sich in nur wenigen, einzelnen Raum- und
Fassadenbereichen unterscheiden.
Bei stadtweiten
Untersuchungen zum baulichen Zustand bestehender sogenannter Kriechkeller
(Kellergeschosse, die nicht nutzbar sind und i. d. R. einen Hohlraum zum
Erdreich darstellen) wurde 2014 festgestellt, dass das Betontragwerk der Kitas
mittelfristig saniert werden muss. Diese Maßnahme wurde projektiert und
ausgeschrieben. Zudem wurden Fördermittel in Höhe von 922.250,00 € für die
Durchführung der Maßnahme beantragt, bewilligt und nach Umsetzung der
Betonsanierung im Keller durch die Stadt Leverkusen vereinnahmt. Die Auszahlung
durch den Fördermittelgeber ist an den Weiterbetrieb der Gebäude als Kita gebunden;
erfolgt dies nicht, ist der Förderbetrag in voller Höhe zurückzuzahlen und die
bisher erbrachten und bezahlten Leistungen gehen verloren.
Während der Planung
der Betonsanierung kamen aufgrund Brandschutz-Begehung, Flut, Corona-Pandemie
und Explosion in der Müllverbrennungsanlage weitere Anforderungen an die
Ausstattung hinzu, sodass vor allem im Bereich TGA (Technische
Gebäudeausstattung: Elektrotechnik, Heizungsverteilung und sämtliche
Sanitäreinrichtungen hinsichtlich Leitungen/Installationen) und im Bereich
Seveso-Schutz umfangreiche Sanierungen erforderlich sind und ein neues
Sanierungskonzept aufgestellt werden musste. Nachdem der Objektplaner 2022
verstarb, wurde das Planungsteam nach einem VGV-Verfahren von Grund auf neu
aufgestellt und legt nun die Vorplanung vor.
Planung
Sanierung KiTa:
Ziel der Planung
ist es, die bestehenden Gebäude Dhünnstraße 12a und 12c zu sanieren und nach
Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder einer Nutzung als Kindertagesstätte zuzuführen.
Jedes Gebäude verfügt nach der Sanierung über vier Gruppenräume mit Nebenraum,
WC-Räumen, Schlafraum, Mehrzweckraum, Küche, Personalraum und Leitungsbüro
sowie einen Reserveraum als Werkstatt oder Bistro. Im Zuge des Umbaus erfolgt
eine Komplettsanierung/Erneuerung der gebäudetechnischen Anlagen. Zudem werden
in den Gebäuden Instandsetzungsmaßnahmen an den bestehenden
Stahlbetonrippendecken im EG und OG durchgeführt.
Die geplanten
baulichen Maßnahmen beinhalten sowohl umfassende Sanierungsmaßnahmen im
Innenbereich als auch an den Gebäudefassaden und den Gebäudedächern. Zudem wird
ein zusätzliches zentrales TGA-Gebäude geplant, das die gesamte Haustechnik
flutsicher beherbergt; eine Unterbringung der Gebäudetechnik im KG-Bereich
schließt sich aufgrund der nachgewiesenen Überflutungsgefahr aus; eine
Unterbringung auf dem Dach ist aus statischen Gründen nicht möglich. Das im
Zentrum der Anlage geplante TGA-Gebäude ist aufgrund der schwierigen
Gründungssituation vor Ort als leichte Holzbaukonstruktion geplant. Das TGA-Gebäude
wird durch revisionierbare Schächte mit den Kriechkellern der Gebäude 12a + 12c
verbunden. Die Dachfläche des TGA-Gebäudes ist als Terrassenfläche nutzbar.
Durch die geplanten
Baumaßnahmen wird die Nutzung der Bestandsgebäude als Kindertagesstätte wieder
ermöglicht und der Zustand der Gebäude im Innen- und Außenbereich grundlegend
verbessert. Zudem findet durch entsprechende bauliche Eingriffe eine
energetische Sanierung der Gebäude statt. Im Zuge der Maßnahme wird ein neues
Brandschutzkonzept erstellt. Neben den geplanten baulichen Maßnahmen an den
Bestandsgebäuden Dhünnstraße 12a + 12c und dem neuen TGA-Gebäude ist eine
komplette Überarbeitung der Außenanlagen und der Ver- und Entsorgungsleitungen
auf dem Grundstück vorgesehen.
Die Erschließung
der beiden Kitas erfolgt über die Dhünnstraße und eigene Zugänge. An jedem
Gebäude werden außen drei Stahltreppen vorgesetzt, die den Gruppen im
Obergeschoss den direkten Zugang zur Außenfläche ermöglichen und zusätzlich als
Fluchttreppen dienen. Über einen Windfang gelangt man vom Haupteingang ins
Foyer; von dort aus über einen Vorraum, der als Garderobe genutzt wird, in die
jeweiligen Gruppenräume mit Nebenraum. Eine zentrale Treppe im Foyer führt ins
Obergeschoss, von wo aus, analog zum Erdgeschoss, die Gruppenräume mit
Nebenraum erreichbar sind.
Die Dächer der
Gebäude werden saniert und mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Diese
Ausführung verlängert nicht nur die Lebensdauer der Abdichtung, sondern sorgt
für ein besseres Microklima und dient als Retentionsfläche zur verzögerten Abführung
des Regenwassers auch bei Starkregenereignissen. Eine zusätzliche
Photovoltaikanlage kann aufgrund der limitierten statischen Reserven nicht
wirtschaftlich ausgeführt werden. Das Dach des Haustechnikgebäudes wird als Dachterrasse
nutzbar sein; eine Ausführung mit Photovoltaikanlage wird derzeit noch geprüft.
Gestaltung/Materialen:
Die zu sanierenden
Gebäude 12a und 12c verfügen über Innen- und Außenwände in
Mauerwerkskonstruktion. Die Außenwände sind aktuell ungedämmt. Die Decken über
KG, EG und die Dachkonstruktion sind als Stahlbetonrippenkonstruktion
ausgebildet. Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um eine hinterlüftete
Kaltdachkonstruktion. Der Kriechkeller ist von außen über Einstiegschächte
erschlossen. An den Decken über KG wurden im Vorfeld der Planung
Betoninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Bei den Kellerflächen handelt es
sich um ungenutzte Kriechkeller. Die Gebäude verfügen insgesamt über ungedämmte
bauzeitliche Hüllkonstruktionen, die im Zuge der Sanierung nach den aktuellen
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gedämmt werden. Das neu zu
errichtende TGA-Gebäude ist als Holzständerkonstruktion geplant und wird auf
einer Stahlbetonbodenplatte errichtet. Von diesem aus werden unterirdische Schachtkonstruktionen
in Stahlbetonbauweise zwecks Kanal- bzw. Leitungsführung aus dem TGA-Gebäude in
die jeweiligen Kriechkeller der Gebäude 12a und 12c geführt. Eine Überflutung
der Schachtanlagen im Falle außergewöhnlicher Regenereignisse kann nicht ausgeschlossen
werden. Daher werden die Schächte leicht zu reinigen sein. Das TGA-Gebäude wird
aus Gründen des Schallschutzes gedämmt.
Folgende Materialien werden darüber eingesetzt:
Hochbau:
KiTa:
-
Fassade: Holzfassade senkrecht, Teilbereiche
HPL, hinterlüftete Konstruktion,
-
Fensterfassade: Aluminium, Pfosten-Riegel
Konstruktion,
-
Sonnenschutz: außenliegender Sonnschutz, Screen
Variante,
-
Bodenbeläge: Linoleum oder Kautschuk,
-
Abhangdecke: HWL-Platten naturhell,
-
Wandoberflächen: Putz oder HPL-Platten,
-
Beleuchtung: linear,
-
Innentüren: HPL beschichtet mit Edelstahl
Garnituren,
-
Einbaumöbel/Garderoben: Holzwerkstoffplatte,
HPL an sichtbaren Oberflächen,
-
Einbaumöbel/Sanitär: Wand Fliesen, Boden
Beschichtung, Wickeltisch HPL,
-
Einbaumöbel/Küche: Wand + Boden Fliesen, Möbel
HPL,
-
Dach: Gefälledämmung auf bestehende
Stahlbetondecke, extensive Begrünung,
-
Fluchttreppen: vorgesetzte Stahlkonstruktion.
Technikgebäude:
Bodenbelag:
Terrassenfläche mit Bodendielensystem,
Fassade:
Edelstahlnetz im OG umlaufend (Rankhilfe),
Fassade:
Holz grau, behandelt.
Technik:
-
Entwässerung: gusseiserne SML-Rohre,
-
Trinkwasserleitungen: Edelstahl-Systemrohr,
gedämmt,
-
Warmwasserbereitung: dezentrale elektronische
Durchlauferhitzer, bzw. vereinzelt Mini-Durchlauferhitzer,
-
Wärmeerzeugung: Fernwärme, jedes Gebäude erhält
eine eigene Fernwärmeübergabestation,
-
Wärmeverteilung: Edelstahl-Systemrohr, gedämmt,
-
Raumheizflächen: Erdgeschoss flächendeckend mit
Fußbodenheizung, Obergeschoss Plan-Heizkörper,
-
Be- und Entlüftung: Pro Gebäude zentrales
Lüftungsgerät mit effizienter Wärmerückgewinnung, Aufstellung im Technikgebäude,
-
Brandschutz: Für Lüftungsanlagen wird
Schachtlösung gewählt, mit Brandschutzklappen,
-
Starkstromanlagen: Komplette Erneuerung,
Versorgung aus Technikgebäude,
-
Eigenstromversorgung: Rettungskennzeichen mit
Einzelbatterieleuchten; Haus- sowie Sprachalarmierung für Brand-, Amok- und
Seveso-Alarm,
-
Beleuchtung: Ausschließlich LED-Leuchten,
tageslichtabhängiger Betrieb, teilweise mit Präsenzmeldern,
-
Blitzschutz: Blitzschutzanlage gemäß DIN, mit
äußerem und innerem Blitzschutz sowie Erdungsanlage,
-
Fernmeldeanlagen: Komplette Erneuerung,
-
Such- und Signalanlagen: jeweils eine
Klingelanlage mit Hören und Sehen,
-
Gefahrenmelde- und Alarmanlage: Interne
Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr,
-
Beleuchtung Außengelände: Wegebeleuchtung
Mastleuchten, teilweise über KNX-Bus gesteuert,
-
Vorrüstung E-Mobilität: für spätere E-Car
Mobilität und E-Bike-Mobilität,
Barrierefreiheit:
Die
Erdgeschossflächen sind barrierefrei erschlossen und nutzbar. Eine
Aufzugsanlage ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Barrierefreie
WC-Anlagen werden in den Erdgeschossen vorgesehen.
Vergabeverfahren:
Es ist vorgesehen,
die Ausführungsplanung für den Hochbau mit trx Architekten und die technische
Gebäudeausrüstung mit tr-Planungsgesellschaft fortzuführen.
Die Ausschreibungen
werden in Einzelgewerkausschreibungen durchgeführt.
Außenanlagen:
Die
Außenanlagenplanung ist der parallellaufenden Vorlage Nr. 2025/3509 zu
entnehmen. Die Baukosten der Außenanlagenplanung sind in dieser Vorlage
enthalten.
Abstimmung mit
dem Nutzenden:
Die Planung wurde
eng mit dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) sowie dem Landesjugendamt abgestimmt.
Fortführung der
Planung:
Es ist
beabsichtigt, die Planungsleistung ab Leistungsphase 4 gemäß der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) an nachfolgende Planungsbüros zu
vergeben.
Hochbauplanung: trx
Architekten, Köln,
Tragwerksplanung: IG Dr.-Ing.
Fischbach, Erftstadt-Lechenich,
Planung HLS: GP tr
planungsgesellschaft, Bad Oeynhausen,
Planung Elektro: GP tr
planungsgesellschaft, Bad Oeynhausen,
Brandschutz: P2
Brandschutz GmbH, Dormagen,
Entwässerung
Außenanlagen: Büro
Ennenbach, Overath.
Kosten:
Die vorliegende
Kostenberechnung nach DIN 276 weist prognostizierte Gesamtkosten (KG 100-700)
in Höhe von 11.300.00,00 €, einschließlich 19 % MwSt. und Aufrundung, aus
(Stand Oktober 2025). Mit einem kalkulierten Zuschlag für eine
Baukostensteigerung bis zum Baubeginn von ca. 3 % sowie einem 20%igen
Risikozuschlag, werden Gesamtkosten in Höhe von 14.000.000,00 € veranschlagt.
Über die Sanierung der beiden Kitas und Bau des Technikgebäudes hinaus sind in
den Kosten enthalten:
-
Erneuerung der Entwässerungssituation der
gesamten Liegenschaft,
-
Erneuerung Hausanschluss, inkl. zusätzlicher
Rigolen für das Gesamtgrundstück mit Überflutungsnachweis,
-
Wiederherstellung und Neugestaltung der
gesamten liegenschaftsbezogenen Außenanlagen,
-
Vorrichtung zur E-Mobilität.
Terminplanung:
Entwurfsplanung: bis LP 3 nach HOAI 10/2025.
Baubeschluss: 12/2025.
Einreichung
Bauantrag: 01/2026.
Ausführungsplanung/
Ausschreibungen 02/2026
- 04/2027.
Vergaben 02/2027
- 07/2027.
Fertigstellung: 09/2029.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 65000170011197 Finanzposition/en:
783100
Finanzstelle/n: 65000170011198 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 14.000.000,-
€
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2029
Bilanzielle Abschreibungen: 2029 ca. 198.700,- €
2030 bis 2038 ca. 596.100,- €
ab 2039 ca. 234.840,- €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt
Leverkusen beschlossene Haushalt 2025 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung
bis 2028 (siehe Vorlage Nr. 2025/3235) beinhaltet keine Planansätze (außer den
genannten Ermächtigungsübertragungen aus 2024) für diese Maßnahmen. Da der
Haushalt 2026 erst im Frühjahr 2026 aufgestellt wird, muss direkt nach einer
positiven Beschlussfassung des Rates zu dieser Vorlage ein entsprechender
Antrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden, damit diese Maßnahme im
Haushalt 2026 etatisiert und mit der baulichen Umsetzung begonnen werden kann.
Siehe auch die Vorlage Nr. 2025/3521.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
