- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zur Erweiterung und zum Umbau der GGS Herderstraße, Herderstraße 8 – 10, Leverkusen, wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahmen betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 48.514.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 17 % und eine Indexierung bis zum Baubeginn in Höhe von 10 %.
3. Die zur Finanzierung erforderlichen weiteren Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 € zur Fortführung der Planung bis zum Baubeschluss werden im Finanzplan unter einer noch einzurichtenden Finanzstelle, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
4. Die Planung ist auf der Grundlage der Vorplanung fortzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Adomat Lünenbach
Begründung:
Haushaltrechtliche Bewertung:
Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Haushalt 2025, inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (Vorlage Nr. 2025/3235), ist weiterhin auch im Bereich der Investitionstätigkeiten stark defizitär. Ein Haushalt 2026 oder einen entsprechenden Entwurf ist bisher noch nicht erstellt. Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen laut Haushalt 2025 die entsprechenden Einzahlungen um ca. 123 Mio. € (2025), um 140 Mio. € (2026), um 110 Mio. € (2027) sowie um ca. 70 Mio. € in 2028. Da diese Unterdeckung nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden kann, muss die Aufnahme dieser Kredite gemäß § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 76 GO NRW bei der Bezirksregierung beantragt werden. Ebenso wie jede neu zu beginnende Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Stadtverwaltung Leverkusen hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen (Investitionspriorisierung) beizufügen. Diese soll auf der Basis der aktuell erfolgenden Mittelanmeldungen für den Haushalt 2026 zunächst verwaltungsintern erarbeitet und dann politisch beschlossen werden, damit auf dieser Grundlage die Bezirksregierung um einzelne Freigaben gebeten werden kann. Die Verwaltung geht bei der hier vorliegenden Maßnahme allerdings davon aus, dass diese in der Investitionspriorisierung einen Spitzenplatz einnehmen wird und ein weiteres Warten die folgenden, nicht vertretbaren Auswirkungen hätte (dringende Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs als pflichtige Aufgabe der städtischen Daseinsvorsorge - im Detail siehe Begründungstext der Vorlage). Sie schlägt somit vor, dass die Politik diese Maßnahme im Vorgriff auf die Investitionspriorisierung beschließt und die Bezirksregierung auf der Basis der beiliegenden Begründung um Freigabe gebeten wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass entweder schon die Planungsmittel ohne vorliegende Investitionspriorisierung nicht freigegeben werden oder aber auch die daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen nicht weiter umgesetzt werden können, da die notwendige Genehmigung zur Kreditaufnahme seitens der Bezirksregierung hierfür nicht erteilt wird.
Bestand:
Im Rahmen des
Beschlusses zur Vorlage Nr. 2023/2624 „Maßnahmen zur Schulentwicklung und
Bestandserhaltung - 4. Sachstandsbericht/Fortschreibung“ wurde die GGS
Herderstraße in Kategorie 1 (dringend sanierungsbedürftig) eingestuft und
die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme
vorzubereiten. In der jetzt parallel zu beratenden Vorlage Nr. 2025/0080 „Schulentwicklungsplanung
und Bestandserhaltung - 5. Sachstandsbericht/Fortschreibung –
Maßnahmenübersicht“ wird die Maßnahme
folgerichtig in Kategorie 0 (in Planung oder Bau) gelistet.
Die stetig
steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern machen deutlich, dass die
aktuellen Räumlichkeiten der Schule nicht mehr ausreichen. Für die künftig 3-zügige
Grundschule ist eine Erweiterung dringend erforderlich. Mit der
Entwicklung des Schulstandorts soll ein Wechsel der inneren Organisation der
Lern- und Unterrichtsbereiche zu einem Cluster-Modell ausgeführt werden. Dies
ermöglicht eine kindgerechte Beschulung und Betreuung über den ganzen Tag
sicherzustellen. Um einem modernen
Unterricht gerecht zu werden, fehlt es u. a. an Differenzierungs- und Fachräumen.
Hinsichtlich der Umsetzung des Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 ist
zudem die Mensakapazität nicht ausreichend. Weiterhin bedarf es der Schule im
Verwaltungsbereich an Büroräumen und einem angemessenen großen Zimmer für
Lehrerinnen und Lehrer sowie für diese entsprechende Parkplätze.
Ziel ist ein Umbau
und eine Erweiterung des Schulstandorts, sodass nach Ende der Baumaßnahmen alle
erforderlichen Räume für eine 3-zügige Ganztagsgrundschule vorhanden sind.
Daher gehören neben einem Erweiterungsbau auch die Betrachtung des Altbaus zur
Planungsaufgabe. Im Zuge der
Erweiterung und des Umbaus soll die gesamte Schule im Hinblick auf zeitgemäße
pädagogische Konzepte, die Barrierefreiheit, die Raumakustik und den
Brandschutz angepasst werden. Außerdem sollen bei der Projektbearbeitung
folgende Themen betrachtet werden: Energetische Sanierung des Bestands und
Anpassung der Technik sowie der Außenanlagen, soweit erforderlich. Die
Neubauten sollen als energieeffiziente Gebäude errichtet werden.
Der Gebäudekomplex der Schule gliedert sich in
die folgenden fünf Bauteile (siehe Lageplan):
-
Neubau: Bauteil E, Bauteile C+D als Erweiterung,
-
Umbau: Bauteil A und B.
Neubau (Bauteil E):
Im nördlichen Bereich des Grundstücks befindet sich derzeit eine
Kindertagesstätte in Containerbauweise. Im Zuge der Erweiterung wird der
Kita-Standort in Absprache mit dem FB 51 zum 31.07.2027 aufgegeben, sodass nach
deren Rückbau dieser Grundstücksteil für einen Schulergänzungsbau genutzt
werden kann. Die über den 31.07.2027 noch zu betreuenden Kita-Kinder werden in
die gegenüberliegende städt. Kita Stralsunder Straße 3 integriert. Ein
Ersatzbau für die wegfallenden Betreuungsplätze ist bisher nicht geplant.
Der Erweiterungsbau soll unter anderem eine neue Mensa mit 120
Sitzplätzen mit angeschlossener Aufwärmküche sowie Unterrichtsräume erhalten. Das
Bauteil E wird zweigeschossig in Stahlbetonskelettbauweise mit Flachdach
errichtet. Im Erdgeschoss des zweigeschossigen Riegels befinden sich die neue
Mensa, die Mensaküche, ein Windfang und Foyer sowie der WC-Kern. Die
Zulieferung der Küche erfolgt über den Kücheneingang an der Westseite des
Gebäudes. Ein Aufzug ermöglicht den barrierefreien Zugang zum Obergeschoss.
Im Obergeschoss befinden sich ein Klassencluster mit drei Klassenräumen,
Mehrzweckraum, teilbarem Differenzierungsraum und Nebenräumen. Im
Untergeschoss sind die Technik- und Lagerräume untergebracht.
Bauteil C + D:
Um das komplexe Raumprogramm in dem Gebäudeensemble unterbringen zu
können, wird der Bestand nicht nur umgebaut und saniert, sondern zum Teil auch
neu gebaut. Das aktuell eingeschossige Bauteil C und das Bauteil D werden
abgebrochen und durch einen dreigeschossigen Neubau (Bauteil C + D) ersetzt. Der
dreigeschossige Neubau bildet das Herzstück der Schule. Im Erdgeschoss befinden
sich die Pausenhalle mit einer Sitzstufenanlage, der WC-Kern, ein Mehrzweckraum
und Verwaltungsräume. Über diesen Trakt erfolgt die Haupterschließung und dient
als Bindeglied und zentraler Verteiler der Schule.
Der Aufzug gewährleistet die Barrierefreiheit und die Überbrückung der
Höhenunterschiede im Gebäudeinneren. Im 1. und 2. Obergeschoss sind jeweils
ein Lern-Cluster in Form von drei Klassenräumen, einem teilbaren
Differenzierungsraum, einer gemeinsamen Mitte und einem Lehrmittelraum
untergebracht. Die Pausenhalle verbindet durch seine Glasfassade die drei
Bauteile A, B und D optisch miteinander. Im Untergeschoss befinden sich
Technikräume wie Lüftungszentrale, BMA, EDV etc. und Lagerräume.
Altbau/Umbau (Bauteil A):
Im Erdgeschoss des zweigeschossigen Bestandsriegels von 1951 befinden
sich zukünftig die Verwaltungsräume mit Sekretariat, Hausmeisterbereich,
Schulleitung, Zimmer für die Lehrerinnen und Lehrer etc. Im Obergeschoss
befinden sich zwei Klassenräume, zwei Differenzierungsräume, eine gemeinsame
Mitte, ein Lehrmittel-/Garderobenraum, ein Teamraum und zwei Personal-WCs. Im
Untergeschoss, das über die Bauteile B und C/D zugänglich ist, befinden sich
die Heizungszentrale, die Waschküche, die Technik- und Lagerräume. Das
bestehende Satteldach von Bauteil A wird im Rahmen der energetischen Sanierung
saniert und ertüchtigt, der Anschlussbereich zu Bauteil C wird erneuert.
Bauteil B:
Der zweigeschossige Bestandsbau von 1957 beherbergt laut Vorentwurf ein
weiteres Klassen-Cluster sowie zwei Mehrzweckräume mit gemeinsamer Mitte und
teilbarem Differenzierungsraum. Dort befindet sich zudem das zweite
Treppenhaus des Schulgebäudes (Bauteil A – D). Dieses ist primär durch Bauteil
B und die Pausenhalle in Bauteil C zugänglich. Im Untergeschoss, das über die
Bauteile B und C zu erreichen ist, befinden sich die Lagerräume. Das bestehende
Satteldach von Bauteil B wird im Rahmen der energetischen Sanierung saniert und
ertüchtigt; der Anschlussbereich zu Bauteil C wird erneuert.
Freianlagen:
Der Hauptzugang des Geländes erfolgt über eine Rampe und eine
Treppenanlage an der Herderstraße. Durch ein moderates Gefälle ist der
Haupteingang barrierefrei erreich-bar. Ein weiterer Zugang zur Schule ist über
eine Rampe von der Stralsunder Straße oder über eine Rampen- und Treppenanlage
im Schulhof in die Pausenhalle (Bauteil C) erreichbar.
Der Neubau der Bauteile C und D schafft einen Baukörper, der den
Pausenhof zoniert: Treppen- und Sitzstufenanlage sowie Beete begrenzen den
unteren Schulhof zwischen den Bauteilen A, C und D, leiten zum Eingangsbereich
der Pausenhalle und laden zu einer Nutzung für Veranstaltungen im Außenraum
ein. Der hintere, nördlich gelegene Schulhof wird durch die Neubauten Bauteil D
und E begrenzt. Er erhält eine großzügige Spiel- und Bewegungsfläche mit
Tischtennisplatten, Spielgeräten und einem Ruhebereich. Die Mensa erhält an der
nordöstlichen Gebäudeseite eine Terrasse. Daran schließt sich ein Grünstreifen
mit einem Schattenbaum sowie eine Ballspielfläche parallel zur Turnhalle an.
Fahrradständer sind im Süd-Westen im Bereich des Nebenzugangs an der
Stralsunder Straße vorgesehen. Über die Zufahrt im Westen von der Stralsunder
Straße aus ist der Parkplatz sowie die Anlieferung der Mensa-Küche in Bauteil E
erreichbar.
Technische Ausstattung:
Aufgrund der umfangreichen Umbaumaßnahmen in den Bestandsbauteilen wird
die technische Gebäudeausrüstung nahezu vollständig erneuert. Alle
Elektroinstallationen werden nach modernen Standards erstellt und sowohl der
Bestand als auch der Neubau werden durch eine Photovoltaikanlage und eine
leistungsfähige Wärmepumpe mit erneuerbarer Energie versorgt. Heizkörper in
den Bestandsgebäuden und eine Fußbodenheizung in den Neubauten beheizen die
Schule im Winter. Die Bauteile A, B, C und D erhalten eine zentrale Lüftungsanlage;
das Bauteil E erhält eine separate zentrale Lüftungsanlage für die Mensaküche
und eine für das restliche Gebäude.
Barrierefreiheit:
Der Gebäudekomplex ist grundsätzlich nach DIN
18040 barrierefrei zugänglich. Dies wird durch Höhenanpassungen in den
Freianlagen und durch die Anlage von Rampen erreicht. Zur barrierefreien
Erschließung innerhalb des Gebäudes ist ein Aufzug in den Bauteilen C und E
geplant. Insgesamt zwei barrierefreie WCs sind an den WC-Anlagen im Erdgeschoss
vorgesehen, eines in Bauteil D und eines in Bauteil E. Ein detailliertes
Barrierefrei-Konzept wird in der weiteren Planung aufgestellt.
Energiekonzept/Nachhaltigkeit:
- Beheizung der Liegenschaft:
Die Wärmeversorgung
soll über Luft/Wasser Wärmepumpen erfolgen.
- Lüftung:
Es soll
gemäß Planungsabstimmung die Be- und Entlüftung der Gebäude über zentrale
RLT-Anlagen (Raumlufttechnische Anlage) erfolgen mit Wärmerückgewinnung, diese
können auch eine Nachtauskühlung gewährleisten.
- PV-Anlagen (Photovoltaikanlagen):
Auf den Dachflächen der Gebäudeteile A-E ist die Installation von PV-Anlagen vorgesehen. Zusätzlich soll untersucht werden, ob die Dachfläche der bestehenden Turnhalle mit einer PV-Anlage ausgestattet werden kann. Der Betrieb der PV-Anlage ist als Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung vorgesehen. Die Einspeisung des überschüssigen Stroms erfolgt über den Netzverknüpfungspunkt (Hausanschlusskasten im Hausanschlussraum) im Gebäudeteil A.
- Beleuchtung:
Es werden ausschließlich Leuchten in LED-Technik vorgesehen. Die Beleuchtungsanlage wird in den öffentlichen Bereichen wie Treppenhäusern, Fluren und WC-Bereichen über Präsenzmelder geschaltet. In den übrigen Räumen erfolgt die Schaltung manuell über örtliche Schalter.
Die Versorgung der neuen Sicherheitsbeleuchtung erfolgt über eine Zentralbatterieanlage im Bauteil D, die die Bauteile A bis D versorgt. In Bauteil E wird eine Unterstation vorgesehen. Für die Sicherheitsbeleuchtung werden separate LED-Sicherheitsleuchten vorgesehen. Im Außenbereich wird eine Wegbeleuchtung in LED-Technik vorgesehen. Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt über einen Lichtsensor, der das Einschalten bei Unterschreiten eines definierten Helligkeitswertes steuert, sowie über eine Wochenzeitschaltuhr, die zeitabhängige Ein- und Ausschaltvorgänge ermöglicht.
Umsetzung:
Ob der Teil E und gegebenenfalls der Teil C+D durch eine
Generalunternehmerin bzw. einen Generalunternehmer umgesetzt wird, wird im
Laufe des Planungsfortschritts geklärt.
Termine:
Entwurfsplanung: Bis Ende
2026.
Baubeschluss: März 2027.
Weitere Planung LPH 4-6: Mitte
2027 - Anfang 2028.
Ausschreibungsverfahren
und Vergabe: Bis
Mitte 2028.
Bauausführung: Ende
2028 – 2032.
Umzugskonzept und Bauabschnitte (BA):
Um die Baumaßnahme im laufenden Schulbetrieb umsetzen zu können, sind
die Einteilung in und Koordination von verschiedenen BA sowie die Errichtung
temporärer WC-Anlagen notwendig. Das nachfolgende Umzugskonzept ist in
Abstimmung mit der Schule entwickelt worden und spiegelt den tatsächlichen
Bedarf an Räumlichkeiten während der Bauphase wider.
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1. BA
Abbruch Kita und Neubau Bauteil E
(Mensabereich und ein Klassencluster).
Nach Fertigstellung wird der Bestandsbauteil
C+D freigezogen; die Nutzungen ziehen in den Neubau E.
-
2. BA
Errichtung temporärer WC-Anlagen und Abbruch
Gebäudeteile C und D - im Anschluss Neubau Anbau C+D.
Nach Fertigstellung wird der Bestandsbauteil
B freigezogen; die Nutzungen ziehen in das neue Bauteil C D.
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3. BA
Umbau und Sanierung Bauteil B.
Nach Fertigstellung wird der Bestandsbauteil
A freigezogen; die Nutzungen ziehen in das sanierte Bauteil B.
- 4. BA
Umbau und Sanierung Bauteil A.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: wird nach Beschlussfassung
eingerichtet
Finanzposition/en: 783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: Planungskosten sind Bestandteil der Herstellungskosten und werden nach Fertigstellung der Maßnahme über die Restnutzungsdauer, die durch den Gutachterausschuss neu ermittelt wird, ratierlich abgeschrieben. Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für das Objekt und einer Inbetriebnahme ab 2030 fallen zunächst jährlich Aufwendungen für Abschreibungen (AfA) von ca. 1 Mio. € an. Zusätzlich werden Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Objekts anfallen. Darüber hinaus werden die Baukosten über einen entsprechenden Investitionskredit zu refinanzieren sein, da auch die gesamtstädtische Investitionsplanung einen negativen Saldo aufweist. Es muss mit entsprechenden Kreditzinsbelastungen kalkuliert werden. Diese Haushaltsbelastungen sind im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu kompensieren, um die Genehmigungsfähigkeit des ebenfalls aufzustellenden HSK (Haushaltssicherungskonzepts), das den Zeitraum ab 2030 umfasst, nicht zu gefährden.
Siehe auch Vorlagen Nr. 2025/0054 und Nr. 2025/0065.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertig zu stellen. Um eine Beschlussfassung jedoch im laufenden Turnus zu erreichen, damit Folgemaßnahmen zügig umgesetzt werden können, legt die Verwaltung die Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.
