Betreff
Erweiterung und Neubau der GGS Herderstraße, Herderstraße 8 - 10 in Leverkusen
- Planungsbeschluss
Vorlage
2025/3516
Aktenzeichen
651-Vil
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zur Erweiterung und zum Umbau der GGS Herderstraße, Herderstraße 8 – 10, Leverkusen, wird zugestimmt.

2.     Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahmen betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 48.514.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 17 % und eine Indexierung bis zum Baubeginn in Höhe von 10 %.

3.     Die zur Finanzierung erforderlichen weiteren Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 € zur Fortführung der Planung bis zum Baubeschluss werden im Finanzplan unter einer noch einzurichtenden Finanzstelle, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

4.     Die Planung ist auf der Grundlage der Vorplanung fortzuführen.

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                      In Vertretung

Hebbel                                                 Adomat                                                Lünenbach


Begründung:

Haushaltrechtliche Bewertung:

Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Haushalt 2025, inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (Vorlage Nr. 2025/3235), ist weiterhin auch im Bereich der Investitionstätigkeiten stark defizitär. Ein Haushalt 2026 oder einen entsprechenden Entwurf ist bisher noch nicht erstellt. Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen laut Haushalt 2025 die entsprechenden Einzahlungen um ca. 123 Mio. € (2025), um 140 Mio. € (2026), um 110 Mio. € (2027) sowie um ca. 70 Mio. €  in 2028. Da diese Unterdeckung nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden kann, muss die Aufnahme dieser Kredite gemäß § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 76 GO NRW bei der Bezirksregierung beantragt werden. Ebenso wie jede neu zu beginnende Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Stadtverwaltung Leverkusen hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen (Investitionspriorisierung) beizufügen. Diese soll auf der Basis der aktuell erfolgenden Mittelanmeldungen für den Haushalt 2026 zunächst verwaltungsintern erarbeitet und dann politisch beschlossen werden, damit auf dieser Grundlage die Bezirksregierung um einzelne Freigaben gebeten werden kann. Die Verwaltung geht bei der hier vorliegenden Maßnahme allerdings davon aus, dass diese in der Investitionspriorisierung einen Spitzenplatz einnehmen wird und ein weiteres Warten die folgenden, nicht vertretbaren Auswirkungen hätte (dringende Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs als pflichtige Aufgabe der städtischen Daseinsvorsorge - im Detail siehe Begründungstext der Vorlage). Sie schlägt somit vor, dass die Politik diese Maßnahme im Vorgriff auf die Investitionspriorisierung beschließt und die Bezirksregierung auf der Basis der beiliegenden Begründung um Freigabe gebeten wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass entweder schon die Planungsmittel ohne vorliegende Investitionspriorisierung nicht freigegeben werden oder aber auch die daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen nicht weiter umgesetzt werden können, da die notwendige Genehmigung zur Kreditaufnahme seitens der Bezirksregierung hierfür nicht erteilt wird.

Bestand:

Im Rahmen des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2023/2624 „Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung - 4. Sachstandsbericht/Fortschreibung“ wurde die GGS Herderstraße in Kategorie 1 (dringend sanierungsbedürftig) eingestuft und die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. In der jetzt parallel zu beratenden Vorlage Nr. 2025/0080 „Schulentwicklungsplanung und Bestandserhaltung - 5. Sachstandsbericht/Fortschreibung – Maßnahmenübersicht“ wird die Maßnahme folgerichtig in Kategorie 0 (in Planung oder Bau) gelistet.

Die stetig steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern machen deutlich, dass die aktuellen Räumlichkeiten der Schule nicht mehr ausreichen. Für die künftig 3-zügige Grundschule ist eine Erweiterung dringend erforderlich. Mit der Entwicklung des Schulstandorts soll ein Wechsel der inneren Organisation der Lern- und Unterrichtsbereiche zu einem Cluster-Modell ausgeführt werden. Dies ermöglicht eine kindgerechte Beschulung und Betreuung über den ganzen Tag sicherzustellen. Um einem modernen Unterricht gerecht zu werden, fehlt es u. a. an Differenzierungs- und Fachräumen. Hinsichtlich der Umsetzung des Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 ist zudem die Mensakapazität nicht ausreichend. Weiterhin bedarf es der Schule im Verwaltungsbereich an Büroräumen und einem angemessenen großen Zimmer für Lehrerinnen und Lehrer sowie für diese entsprechende Parkplätze.

Ziel ist ein Umbau und eine Erweiterung des Schulstandorts, sodass nach Ende der Baumaßnahmen alle erforderlichen Räume für eine 3-zügige Ganztagsgrundschule vor­handen sind. Daher gehören neben einem Erweiterungsbau auch die Betrachtung des Altbaus zur Planungsaufgabe. Im Zuge der Erweiterung und des Umbaus soll die gesamte Schule im Hinblick auf zeitgemäße pädagogische Konzepte, die Barrierefreiheit, die Raumakustik und den Brandschutz angepasst werden. Außerdem sollen bei der Projektbearbeitung folgende Themen betrachtet werden: Energetische Sanierung des Bestands und Anpassung der Technik sowie der Außenanlagen, soweit erforderlich. Die Neubauten sollen als energieeffiziente Gebäude errichtet werden.

Der Gebäudekomplex der Schule gliedert sich in die folgenden fünf Bauteile (siehe Lageplan):

-       Neubau: Bauteil E, Bauteile C+D als Erweiterung,

-       Umbau: Bauteil A und B.

Neubau (Bauteil E):

Im nördlichen Bereich des Grundstücks befindet sich derzeit eine Kindertagesstätte in Containerbauweise. Im Zuge der Erweiterung wird der Kita-Standort in Absprache mit dem FB 51 zum 31.07.2027 aufgegeben, sodass nach deren Rückbau dieser Grundstücksteil für einen Schulergänzungsbau genutzt werden kann. Die über den 31.07.2027 noch zu betreuenden Kita-Kinder werden in die gegenüberliegende städt. Kita Stralsunder Straße 3 integriert. Ein Ersatzbau für die wegfallenden Betreuungsplätze ist bisher nicht geplant.

Der Erweiterungsbau soll unter anderem eine neue Mensa mit 120 Sitzplätzen mit angeschlossener Aufwärmküche sowie Unterrichtsräume erhalten. Das Bauteil E wird zweigeschossig in Stahlbetonskelettbauweise mit Flachdach errichtet. Im Erdgeschoss des zweigeschossigen Riegels befinden sich die neue Mensa, die Mensaküche, ein Windfang und Foyer sowie der WC-Kern. Die Zulieferung der Küche erfolgt über den Kücheneingang an der Westseite des Gebäudes. Ein Aufzug ermöglicht den barrierefreien Zugang zum Obergeschoss.

Im Obergeschoss befinden sich ein Klassencluster mit drei Klassenräumen, Mehrzweck­raum, teilbarem Differenzierungsraum und Nebenräumen. Im Untergeschoss sind die Technik- und Lagerräume untergebracht.

Bauteil C + D:

Um das komplexe Raumprogramm in dem Gebäudeensemble unterbringen zu können, wird der Bestand nicht nur umgebaut und saniert, sondern zum Teil auch neu gebaut. Das aktuell eingeschossige Bauteil C und das Bauteil D werden abgebrochen und durch einen dreigeschossigen Neubau (Bauteil C + D) ersetzt. Der dreigeschossige Neubau bildet das Herzstück der Schule. Im Erdgeschoss befinden sich die Pausenhalle mit einer Sitzstufenanlage, der WC-Kern, ein Mehrzweckraum und Verwaltungsräume. Über diesen Trakt erfolgt die Haupterschließung und dient als Bindeglied und zentraler Verteiler der Schule.

 

Der Aufzug gewährleistet die Barrierefreiheit und die Überbrückung der Höhenunter­schiede im Gebäudeinneren. Im 1. und 2. Obergeschoss sind jeweils ein Lern-Cluster in Form von drei Klassenräumen, einem teilbaren Differenzierungsraum, einer gemeinsamen Mitte und einem Lehrmittelraum untergebracht. Die Pausenhalle verbindet durch seine Glasfassade die drei Bauteile A, B und D optisch miteinander. Im Untergeschoss befinden sich Technikräume wie Lüftungszentrale, BMA, EDV etc. und Lagerräume.

Altbau/Umbau (Bauteil A):

Im Erdgeschoss des zweigeschossigen Bestandsriegels von 1951 befinden sich zukünf­tig die Verwaltungsräume mit Sekretariat, Hausmeisterbereich, Schulleitung, Zimmer für die Lehrerinnen und Lehrer etc. Im Obergeschoss befinden sich zwei Klassenräume, zwei Differenzierungsräume, eine gemeinsame Mitte, ein Lehrmittel-/Garderobenraum, ein Teamraum und zwei Personal-WCs. Im Untergeschoss, das über die Bauteile B und C/D zugänglich ist, befinden sich die Heizungszentrale, die Waschküche, die Technik- und Lagerräume. Das bestehende Satteldach von Bauteil A wird im Rahmen der energetischen Sanierung saniert und ertüchtigt, der Anschlussbereich zu Bauteil C wird erneuert.

 

Bauteil B:

Der zweigeschossige Bestandsbau von 1957 beherbergt laut Vorentwurf ein weiteres Klassen-Cluster sowie zwei Mehrzweckräume mit gemeinsamer Mitte und teilbarem Dif­ferenzierungsraum. Dort befindet sich zudem das zweite Treppenhaus des Schulgebäu­des (Bauteil A – D). Dieses ist primär durch Bauteil B und die Pausenhalle in Bauteil C zugänglich. Im Untergeschoss, das über die Bauteile B und C zu erreichen ist, befinden sich die Lagerräume. Das bestehende Satteldach von Bauteil B wird im Rahmen der energetischen Sanierung saniert und ertüchtigt; der Anschlussbereich zu Bauteil C wird erneuert.

Freianlagen:

Der Hauptzugang des Geländes erfolgt über eine Rampe und eine Treppenanlage an der Herderstraße. Durch ein moderates Gefälle ist der Haupteingang barrierefrei erreich-bar. Ein weiterer Zugang zur Schule ist über eine Rampe von der Stralsunder Straße oder über eine Rampen- und Treppenanlage im Schulhof in die Pausenhalle (Bauteil C) erreichbar.

Der Neubau der Bauteile C und D schafft einen Baukörper, der den Pausenhof zoniert: Treppen- und Sitzstufenanlage sowie Beete begrenzen den unteren Schulhof zwischen den Bauteilen A, C und D, leiten zum Eingangsbereich der Pausenhalle und laden zu einer Nutzung für Veranstaltungen im Außenraum ein. Der hintere, nördlich gelegene Schulhof wird durch die Neubauten Bauteil D und E begrenzt. Er erhält eine großzügige Spiel- und Bewegungsfläche mit Tischtennisplatten, Spielgeräten und einem Ruhebereich. Die Mensa erhält an der nordöstlichen Gebäudeseite eine Terrasse. Daran schließt sich ein Grünstreifen mit einem Schattenbaum sowie eine Ballspielfläche parallel zur Turnhalle an. Fahrradständer sind im Süd-Westen im Bereich des Nebenzugangs an der Stralsunder Straße vorgesehen. Über die Zufahrt im Westen von der Stralsunder Straße aus ist der Parkplatz sowie die Anlieferung der Mensa-Küche in Bauteil E erreichbar.

Technische Ausstattung:

Aufgrund der umfangreichen Umbaumaßnahmen in den Bestandsbauteilen wird die technische Gebäudeausrüstung nahezu vollständig erneuert. Alle Elektroinstallationen werden nach modernen Standards erstellt und sowohl der Bestand als auch der Neubau werden durch eine Photovoltaikanlage und eine leistungsfähige Wärmepumpe mit er­neuerbarer Energie versorgt. Heizkörper in den Bestandsgebäuden und eine Fußbodenheizung in den Neubauten beheizen die Schule im Winter. Die Bauteile A, B, C und D erhalten eine zentrale Lüftungsanlage; das Bauteil E erhält eine separate zentrale Lüftungsanlage für die Mensaküche und eine für das restliche Gebäude.

Barrierefreiheit:

Der Gebäudekomplex ist grundsätzlich nach DIN 18040 barrierefrei zugänglich. Dies wird durch Höhenanpassungen in den Freianlagen und durch die Anlage von Rampen erreicht. Zur barrierefreien Erschließung innerhalb des Gebäudes ist ein Aufzug in den Bauteilen C und E geplant. Insgesamt zwei barrierefreie WCs sind an den WC-Anlagen im Erdgeschoss vorgesehen, eines in Bauteil D und eines in Bauteil E. Ein detailliertes Barrierefrei-Konzept wird in der weiteren Planung aufgestellt.

Energiekonzept/Nachhaltigkeit:

-       Beheizung der Liegenschaft:

Die Wärmeversorgung soll über Luft/Wasser Wärmepumpen erfolgen.

-       Lüftung:

Es soll gemäß Planungsabstimmung die Be- und Entlüftung der Gebäude über zentrale RLT-Anlagen (Raumlufttechnische Anlage) erfolgen mit Wärmerückgewinnung, diese können auch eine Nachtauskühlung gewährleisten.

 

-       PV-Anlagen (Photovoltaikanlagen):

Auf den Dachflächen der Gebäudeteile A-E ist die Installation von PV-Anlagen vorgesehen. Zusätzlich soll untersucht werden, ob die Dachfläche der bestehenden Turnhalle mit einer PV-Anlage ausgestattet werden kann. Der Betrieb der PV-Anlage ist als Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung vorgesehen. Die Einspeisung des überschüssigen Stroms erfolgt über den Netzverknüpfungspunkt (Hausanschlusskasten im Hausanschlussraum) im Gebäudeteil A.

-       Beleuchtung:

Es werden ausschließlich Leuchten in LED-Technik vorgesehen. Die Beleuchtungsanlage wird in den öffentlichen Bereichen wie Treppenhäusern, Fluren und WC-Bereichen über Präsenzmelder geschaltet. In den übrigen Räumen erfolgt die Schaltung manuell über örtliche Schalter.  

Die Versorgung der neuen Sicherheitsbeleuchtung erfolgt über eine Zentralbatterie­anlage im Bauteil D, die die Bauteile A bis D versorgt. In Bauteil E wird eine Unterstation vorgesehen. Für die Sicherheitsbeleuchtung werden separate LED-Sicherheitsleuchten vorgesehen. Im Außenbereich wird eine Wegbeleuchtung in LED-Technik vorgesehen. Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt über einen Lichtsensor, der das Einschalten bei Unterschreiten eines definierten Helligkeitswertes steuert, sowie über eine Wochenzeitschaltuhr, die zeitabhängige Ein- und Ausschaltvorgänge ermöglicht.

 

Umsetzung:

Ob der Teil E und gegebenenfalls der Teil C+D durch eine Generalunternehmerin bzw. einen Generalunternehmer umgesetzt wird, wird im Laufe des Planungsfortschritts geklärt.

Termine:

Entwurfsplanung:                             Bis Ende 2026.

Baubeschluss:                                 März 2027.

Weitere Planung LPH 4-6:             Mitte 2027 - Anfang 2028.

Ausschreibungsverfahren

und Vergabe:                                    Bis Mitte 2028.

Bauausführung:                               Ende 2028 – 2032.

Umzugskonzept und Bauabschnitte (BA):

Um die Baumaßnahme im laufenden Schulbetrieb umsetzen zu können, sind die Eintei­lung in und Koordination von verschiedenen BA sowie die Errichtung temporärer WC-Anlagen notwendig. Das nachfolgende Umzugskonzept ist in Abstimmung mit der Schule entwickelt worden und spiegelt den tatsächlichen Bedarf an Räumlichkeiten während der Bauphase wider.

-       1. BA

Abbruch Kita und Neubau Bauteil E (Mensabereich und ein Klassencluster).

Nach Fertigstellung wird der Bestandsbauteil C+D freigezogen; die Nutzungen ziehen in den Neubau E.

-       2. BA

Errichtung temporärer WC-Anlagen und Abbruch Gebäudeteile C und D - im Anschluss Neubau Anbau C+D.

Nach Fertigstellung wird der Bestandsbauteil B freigezogen; die Nutzungen ziehen in das neue Bauteil C D.

-       3. BA

Umbau und Sanierung Bauteil B.

Nach Fertigstellung wird der Bestandsbauteil A freigezogen; die Nutzungen ziehen in das sanierte Bauteil B.

-       4. BA

Umbau und Sanierung Bauteil A.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: wird nach Beschlussfassung eingerichtet

Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500.000,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: Planungskosten sind Bestandteil der Herstellungskosten und werden nach Fertigstellung der Maßnahme über die Restnutzungsdauer, die durch den Gutachterausschuss neu ermittelt wird, ratierlich abgeschrieben. Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      




 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für das Objekt und einer Inbetriebnahme ab 2030 fallen zunächst jährlich Aufwendungen für Abschreibungen (AfA) von ca. 1 Mio. € an. Zusätzlich werden Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Objekts anfallen. Darüber hinaus werden die Baukosten über einen entsprechenden Investitionskredit zu refinanzieren sein, da auch die gesamtstädtische Investitionsplanung einen negativen Saldo aufweist. Es muss mit entsprechenden Kreditzinsbelastungen kalkuliert werden. Diese Haushaltsbelastungen sind im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu kompensieren, um die Genehmigungsfähigkeit des ebenfalls aufzustellenden HSK (Haushaltssicherungskonzepts), das den Zeitraum ab 2030 umfasst, nicht zu gefährden.

Siehe auch Vorlagen Nr. 2025/0054 und Nr. 2025/0065.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertig zu stellen. Um eine Beschlussfassung jedoch im laufenden Turnus zu erreichen, damit Folgemaßnahmen zügig umgesetzt werden können, legt die Verwaltung die Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.