- Planungs- und Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Den geplanten Maßnahmen am Bestandsgebäude der Flüchtlingsunterkunft Sandstraße, Sandstraße 65/67, Leverkusen, für die Komplettsanierung im KfW-Standard 55 (KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird zugestimmt.
2.
Die prognostizierten
Gesamtbaukosten für die Baumaßnahmen betragen gemäß Kostenberechnung nach
heutigem Stand 8.000.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Hierin
enthalten ist ein Risikozuschlag von 20 % und eine Preissteigerung bis zum
Beginn der Bauausführung von 3 %.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel mit der Aufstellung des Haushalts 2026 ff. unter der Finanzstelle 65000170011173 wie folgt zu etatisieren:
2026 1.000.000 €
2027 5.000.000 €
2028 2.000.000 €
Da der Haushalt 2026 erst im Frühjahr 2026 aufgestellt wird, wird die Verwaltung beauftragt, den Maßnahmenbeginn gemäß § 82 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
4. Die Maßnahme ist nach Beschlussfassung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung, gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zur Genehmigung zu bringen und umzusetzen.
5. Auf der Basis der klimapolitischen Entscheidungen der Stadt Leverkusen in der Vergangenheit wird der Untersuchung und Realisierung eines wärmetechnischen Betriebs im Verbund mit den benachbarten Funktionsgebäuden und der Kindertagesstätte (Kita) zur Erreichung eines regenerativen Betriebs der Gesamtliegenschaft zugestimmt. Hierfür sind zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu ca. 700.000 € brutto im Haushalt 2027 unter der Finanzstelle 65000170012006 zu etatisieren.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Adomat Lünebach
Das Bestandsgebäude der
Flüchtlingsunterkunft Sandstraße 65/67 befindet sich in Leverkusen, Ortsteil
Opladen. Es ist Teil der Flüchtlingsunterkunft Sandstraße, welche 2018 neue
Wohngebäude und Sozialgebäude erhalten hat. Zusätzlich wurden 2025 zwei weitere
Wohngebäude errichtet. Das jetzt zu sanierende Gebäude wurde 1968 als
Flüchtlingsunterkunft errichtet und hat seitdem keine nennenswerten Sanierungen
erhalten.
Es besteht aus zwei
Gebäudeteilen mit jeweils drei Geschossen, die über einen Treppenraum verbunden
sind. Die weitere Erschließung vom Treppenraum aus läuft über Laubengänge, von denen
28 Apartments, ein Büro der Gebäudebetreuung und ein Sozialraum des
Sicherheitsdienstes erreicht werden können. Aus Sicht des Fachbereichs Soziales
(FB 50) ist eine Sanierung des Gebäudes von großer Bedeutung, da sie eine
sinnvolle strategische Unterbringungskonzeption innerhalb der Stadt Leverkusen
unterstützt. Das bestehende Gebäude diente derzeit vor allem der Unterbringung
von Wohnungslosen, insbesondere von Familien mit Migrationshintergrund. Derzeit
kann das Gebäude nur sehr reduziert aufgrund des Zustandes belegt werden, durch
eine Sanierung besteht die Möglichkeit, das Gebäude vollständig mit Personen
der Zielgruppe zu belegen und hierdurch Reduzierungen an anderen Standorten
vorzunehmen.
Durch die geplante Umgestaltung
in kleine, abgeschlossene Appartements wird sich darüber hinaus die
Unterbringungssituation insbesondere für vulnerable Gruppen wie Familien,
Frauen und Kinder deutlich verbessern. Zugleich erlaubt eine Zentralisierung
der Unterkünfte an bestehenden Standorten eine effizientere Organisation von
Betreuung, Verwaltung und Bewirtschaftung. Hierdurch können personelle und
finanzielle Ressourcen gebündelt, Synergieeffekte im Betrieb (z. B.
Sicherheitsdienst, soziale Betreuung) effizient genutzt und perspektivisch
Kosten eingespart werden.
Gebäudezustand:
Der Altbau der
Flüchtlingsunterkunft Sandstraße hat aufgrund schwerwiegender Mängel einen
Zustand erreicht, der eine vollumfängliche Belegung nicht mehr zulässt. Unter
anderem bestehen erhebliche Mängel an den vorhandenen Fenstern. Diese sind oft
so defekt, dass Lüften oder die Personenrettung nicht mehr möglich ist.
Wohnräume und Bäder sind aufgrund mangelnder Lüftungsmöglichkeiten
gesundheitsschädlich verschimmelt und weisen teilweise geringfügigen
Schädlingsbefall auf. Sanitärobjekte und Rohrleitungen sind undicht und
beschädigt.
Die Grundleitungen der
Regenentwässerung sind an mehreren Stellen gebrochen, sodass Regenwasser nicht
in die Kanalisation ablaufen kann. Die Kellerabdichtung ist an mehreren Stellen
schadhaft. Die Grundleitungen des Schmutzwassers sind zu weiten Teilen
zugesetzt. Elektrische Leitungen und Installationen sind abgängig und müssen
dringend erneuert werden. Darüber hinaus verfügt der Altbau über keinerlei
Fassadendämmung, sodass in Verbindung mit der veralteten Wärmeerzeugungstechnik
ein sehr hoher Wärmeverlust vorhanden ist.
Komplettsanierung
des Gebäudes:
Aufgrund der oben beschriebenen
Mängel, soll das Bestandsgebäude der Flüchtlingsunterkunft einer
Komplettsanierung unterzogen werden. Hierzu soll das Gebäude entkernt, die
Fassade und das Dach energetisch saniert, der Keller neu abgedichtet und
gedämmt, Wohnräume renoviert und Bäder neu hergestellt werden. Darüber hinaus
soll die gesamte Gebäudetechnik erneuert und durch dezentrale Lüftungsgeräte in
den Wohnungen erweitert werden.
Planung:
Die beauftragte Generalplanerin Weigelt
Ingenieurgesellschaft hat die stufenweise beauftrage
HOAI-Leistungsphase 3 (HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit
der Entwurfsplanung abgeschlossen. Im Einzelnen wurden folgende Baumaßnahmen
geplant.
Energetische Sanierung der
Fassade:
Das Gebäude verfügt im Bestand
über Fenster mit Einscheibenverglasung und keinerlei Fassadendämmung. Lediglich
eine Innendämmung wurde installiert, welche aus bauphysikalischen Gründen
problematisch wurde. Die innenliegenden Wandflächen sind aufgrund des hohen
Feuchtigkeitsaufkommen und der mangelnden Lüftung der Bewohnenden zu großen
Teilen verschimmelt. Da die Kellerabdichtung an mehreren Stellen schadhaft ist,
kommt es an Kellerwänden regelmäßig zu Wassereintritt.
Geplante Maßnahmen:
-
Wärmedämmverbundsystem mit umweltfreundlicher Mineralwolle,
Dämmstärke 200 mm Vorgabe aus KfW 55 Förderung,
-
Wartungsfreie Fassadenoberfläche aus dauerhaften Klinkerriemchen
(wie Neubauten von 2018 und 2025),
-
neue Kunststofffenster mit 3-Fachverglasung,
-
Sonnenschutz über außenliegende Faltschiebeläden (Handbetrieb),
-
Schließung der Laubengänge und Treppenräume mittels
Pfosten-Riegel-Fassade
(erforderlich aus Wärmeschutzgründen),
-
Keller freilegen, abdichten und dämmen, Dämmstärke 120 mm (KfW 55),
-
Kellerdecke von unten dämmen, Dämmstärke 80 mm Mineralwolle (KfW
55).
Dach:
Das Unterkunftsgebäude weist im
Bestand ein ziegelgedecktes Schrägdach auf. Das Dach ist oben auf der
Massivdecke mit einer schadstoffbelasteten KMF-Dämmung (KMF - Künstliche
Mineralfaser) gedämmt. Die Dachkonstruktion ist zu großen Teilen intakt und hat
geringe Reparaturerfordernisse. Alle Dachflächen sind über vorgehängte Dachrinnen
und Fallrohre entwässert.
Geplante Maßnahmen:
-
Dachkonstruktion ertüchtigen,
-
schadstoffbelastete Dämmung entsorgen,
-
Dämmung der Dachebene auf der Betondecke, Dämmstärke 260mm (KfW
55),
-
neue Eindeckung aus Ziegeln, Dachrinnen vorgehängt,
-
Auflegen einer PV-Anlage (Photovoltaikanlage).
Wohnungen/Apartments:
Die meisten Wohnungen sind in
einem unbewohnbaren Zustand, da Wände und Decken verschimmelt sind und eine
Fensterlüftung wegen schadhafter Fenster oft nicht mehr möglich ist. Die Bäder
weisen zu großen Teilen Fliesenschäden und schadhafte Sanitärobjekte auf.
Geplante Maßnahmen:
-
Innendämmung ersatzlos entfernen,
-
Wände werden nur gespachtelt, und gestrichen,
-
Austausch Verbundestrich zu Heizestrich,
-
Bäder erhalten bodengleiche Duschen und Standard-Sanitärobjekte,
-
Einbau von Pantryküchen (wenn möglich Nutzung von gebrauchten
Küchen aus der Olof-Palme-Straße).
Lüftung:
Die Wohnräume haben zu großen
Teilen in den Bädern und an den Außenwänden Schimmelschäden, welche auf
Konstruktionsfehler der Innendämmung, defekte Fenster und schlechtes
Lüftungsverhalten der Bewohnenden zurückzuführen sind.
Geplante Maßnahmen:
-
Vorbeugung gegen Schimmelschäden durch Einbau dezentraler
Lüftungsgeräte,
-
Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung,
-
Direktabsaugung feuchter Luft aus innenliegenden Bädern.
Heizwärme/Warmwasserversorgung:
Das bestehende Gebäude wird über
eine im Keller aufgestellte Gasheizung beheizt. Das Warmwasser wird je
Apartment über Durchlauferhitzer (Strom) erzeugt.
Geplante Maßnahmen:
-
Kein Einsatz von Gas- und Ölheizungen,
-
Beheizung der Wohnräume über Wärmepumpentechnik,
-
Warmwasserversorgung über Durchlauferhitzer (Strom),
-
Sparduschköpfe ohne Komfortverlust (sieben Liter pro Minute),
-
Wasserentnahme mit Zeitintervall (Druckknopf).
Vernetzung/Steuerung/Monitoring:
Die aktuelle Gebäudetechnik ist
aus technischen Gründen nicht in der Lage, aus der Ferne gesteuert bzw. zwecks
Energie- und Wasserverbrauchsmessungen ausgelesen zu werden.
Geplante Maßnahmen:
-
Gebäudevernetzung im Hinblick auf Ressourcenschonung,
-
Minimalverlust erzeugter Energie,
-
zentrale Vorgabe der Heiztemperatur,
-
Fensterkontakte detektieren Fensteröffnung, nach Zeitintervall
geht die Heizung im jeweiligen Apartment aus,
-
Manipulationsschutz durch Verbrauchsmonitoring, Einbau von
vernetzten Wasser-, Wärmemengen- und Stromzähler (in jeder Wohneinheit).
Außenanlage:
Die vorhandene Außenanlage ist
stark in die Jahre gekommen. Es fehlt an Fahrradstellplätzen, Abstellflächen
für Kinderwagen und einem Aufenthaltsbereich für die Bewohnenden. Des Weiteren
ist die Bestandsanlage nicht barrierefrei gestaltet, wodurch die Erschließung
für Personen mit Handicap alleine nicht möglich ist.
Geplante Maßnahmen:
-
Erstellung von zahlreichen Fahrradabstellmöglichkeiten,
-
Errichtung von zwei Überdachungen für Kinderwagen,
-
Errichtung einer Überdachung mit Sitzgruppe,
-
barrierefreie erdgeschossige Erschließung des Gebäudes über
Rampenanlage,
-
Zugang der Außenanlage barrierefrei,
-
keine Fällung von Bestandsbäume (keine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
notwendig),
-
es werden zwei neue Bäume gepflanzt.
Barrierefreiheit:
Das Gebäude ist zurzeit nur über
eine Treppe zugänglich.
Geplante Maßnahmen:
Da in den neu gebauten
Unterkünften von 2018 und 2025 barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen in
hoher Anzahl erstellt wurden, wurde mit dem Fachbereich Soziales (FB 50)
besprochen, dass das Erdgeschoss mittels Rampen erschlossen wird und
bodengleiche Duschen erhält. Personen mit darüberhinausgehenden Erfordernissen
werden in den Neubauten der Sandstraße untergebracht.
Terminplanung:
Geplanter Planungs- und Baubeschluss Dezember 2025.
Bauantrag/Baugenehmigung Dezember
2025 - Juli 2026.
Ausführungsplanung und Ausschreibungen Februar 2026 - Januar 2027.
Baubeginn November
2026.
Fertigstellung April 2028.
Klimaschutz/Nachhaltigkeit:
Durch die Komplettsanierung im KfW
55 Standard und der ressourcenschonenden Maßnahmen wird der Energieverbrauch
stark reduziert. Die zurzeit aufkommenden Unterhaltskosten für den
Energieverbrauch sind mit Blick auf die heutige Technik erheblich. Im Anschluss
an die Sanierung werden die Betriebskosten am Standort um 50 % sinken.
Geplante Maßnahmen:
-
PV-Anlage,
-
Dämmung nach KfW 55 Standard,
-
dezentrale Lüftungsgeräte mit einer Wärmerückgewinnung,
-
ressourcenschonende
Heizung, Wasserentnahmestellen, Gebäudesteuerung,
-
Verbrauchsmonitoring
je Wohneinheit.
Kosten/Einsparungen/Förderung:
Die prognostizierten Gesamtbaukosten
für die Baumaßnahmen betragen nach heutigem Stand 8.000.000 €, einschließlich
Mehrwertsteuer. Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 20 % und eine
Preissteigerung von 3 % bis zur Vergabe. Für das Projekt wurde ein KfW-Bundesförderantrag
für effiziente Gebäude gestellt - Wohngebäude Kommunen Zuschuss (464) für die
Sanierung zum Effizienzhaus 55 Erneuerbare Energien. Aus KfW-Fördermitteln
wurde eine Zuwendung in Höhe von maximal 1.910.000 € bewilligt. Die
tatsächliche Höhe ist abhängig von den tatsächlichen aufkommenden förderfähigen
Kosten.
Der Bewilligungszeitraum endet
am 11.09.2027. Der Zuschuss kann erst ausgezahlt werden, wenn die Baumaßnahme
bis spätestens 11.09.2027 durchgeführt und der Verwendungsnachweis eingereicht
wurde. Die Befristung kann auf begründeten Antrag verlängert werden. Nach
Rücksprache mit dem FB 50 ist es beabsichtigt, dass nach Fertigstellung des
sanierten Gebäudes andere angemietete Wohnungen oder Containeranlagen
abgemietet werden sollen.
Fortführung der Planung und Bauausführung:
Es ist beabsichtigt, die weiteren Planungs- und
Bauleitungsleistungen von der bereits tätigen externen Generalplanerin Weigelt
Ingenieurgesellschaft fortsetzen zu lassen und die Aufträge um die LPh (Leistungsphasen)
4 bis 8 gemäß HOAI zu erweitern.
Gesamtheitliche
Betrachtung von Flüchtlingsunterkunft Sandstraße und benachbarter Kindertageseinrichtung
(Kita) durch Erweiterungsmöglichkeit der Gebäudetechnik:
Das Klimaziel der Stadt Leverkusen formuliert, bis zum Jahr 2033 eine klimaneutrale Energieversorgung des Stadtgebiets sicherzustellen. Die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Senkung des Gesamtenergiebedarfs spielen hierbei eine zentrale Rolle. Zur Erreichung dieser Ziele wurde eine Betrachtung der Gesamtliegenschaft inklusive Kindergarten durchgeführt. Durch den Betrieb aller benachbarten Gebäude im wärmetechnischen Verbund ist eine signifikante Reduzierung der CO2-Emissionen realisierbar.
Die Umsetzung verursacht Kosten in Höhe von bis zu ca. 700.000
€ brutto, welche nicht in den Projektkosten für die Sanierung des Altbaus
enthalten sind. Bei einer Umsetzung halbieren sich die jährlichen
Betriebskosten und die CO2-Emissionen
reduzieren sich um 75 % am Standort. Die Amortisationszeit ist hierbei mit
sechs bis zehn Jahren zu prognostizieren.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv (zu Beschlusspunkt 1-4)
Finanzstelle/n: 65000170011173 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 8.000.000,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: KfW BEG Kommunen
Zuschuss
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 1.910.000,00 €
Zu Beschlusspunkt 5
Finanzstelle/n: 65000170012006 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme:700.000,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe:
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2028
Personal-/Sachaufwand: 200.000,00 €
Bilanzielle Abschreibungen:
In den ersten 10 Jahren ca. 464.000 € p.a.
Ab dem 11. Jahr ca. 392.000,00 € p.a.
Zu Beschlusspunkt 5 ca. 25.000,00 € p.a.
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2028
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 63.666 € bei max. Bewilligung
Produkt: PN0170 Sachkonto 416100
Die Fördersumme wird als Sonderposten
ratierlich über die Laufzeit ertragswirksam aufgelöst.
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
2028
Personal-/Sachaufwand: Aktuell nicht bezifferbar
Abmietung von Wohnungen oder
Containeranlagen
Produkt: PN0170 Sachkonto 542107
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt
Leverkusen beschlossene Haushalt 2025 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung
bis 2028 (siehe Vorlage Nr. 2025/3235) beinhaltet keine Planansätze für diese
Maßnahmen. Da der Haushalt 2026 erst im Frühjahr 2026 aufgestellt wird, muss
direkt nach einer positiven Beschlussfassung des Rates zu dieser Vorlage ein
entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden, damit
diese Maßnahme im Haushalt 2026 etatisiert und mit der baulichen Umsetzung
begonnen werden kann.
Siehe auch Vorlage Nr. 2025/3514.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die Verwaltung eine Beratung und Beschlussfassung dieser Vorlage im laufenden Turnus befürwortet, damit die einhergehenden Maßnahmen zeitnah in die Wege geleitet werden können, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in die politischen Gremien eingebracht.
