Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Finanzierung der Brücke Nord auf dem Gelände der neuen bahnstadt opladen (nbso)
Vorlage
1411/2011
Aktenzeichen
no
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Stadt Leverkusen erklärt verbindlich, das im Rahmen der „neuen bahnstadt opladen“ entwickelte Projekt Rad-/Gehwegbrücke Nord innerhalb des durch die Kommunalaufsicht gezogenen Rahmens für die Investitionstätigkeit der Stadt Leverkusen so zu priorisieren, dass der vorgegebene Höchstbetrag der Investitionskredite nicht überschritten wird.

 

Leverkusen, 23.12.11

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                                    Rh. Paul Hebbel                               Rh. Pockrand

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Die geplante Rad-/Gehwegbrücke Nord mit Baukosten von rd. 8,0 Mio € soll mit Zuschussmitteln aus den Förderbereichen Stadterneuerung, Stadtverkehr und öffentlicher Personennahverkehr finanziert werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist in den Jahren 2012 und 2013 vorgesehen.

 

Die Haushaltssatzung 2012 liegt noch nicht vor und wird erst im kommenden Jahr vom Rat beschlossen. Daher fordert die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung vorab die verbindliche Erklärung der Stadt, dass die Finanzierungskosten innerhalb des vorgegebenen Kreditdeckels priorisiert werden.

 

Erst mit Vorlage dieser Erklärung können die in Aussicht gestellten Bewilligungsbescheide erteilt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1411/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Frau Noreiks / Fb 20 / 2031……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Rad-/Gehwegbrücke Nord

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

           

            Finanzierung des Gesamtprojekts bei

            Finanzstelle               9700 0927 011005

            Finanzposition          783200

 

             

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

           

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

      Geschätzte Betriebskosten für Rolltreppen + Aufzüge

                            30.000 € p.a.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Bezuschussung erfolgt aus Mitteln des Förderprogramms 2011 und kann nur noch bis zum 30.12.2011 bewilligt werden.