Betreff
Entsiegelung Modul 2 und Priorisierung der Umsetzung bestehender Beschlüsse zu Entsiegelungsmaßnahmen
Vorlage
2025/3531
Aktenzeichen
312-sc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Die Verwaltung wird aufgrund der höchsten Realisierungschance im Entsiegelungsmodul 2 beauftragt, unter Berücksichtigung der rechtlichen und fachlichen Regularien eine Planung für die Entsiegelung der Teilfläche am Eingang des Neulandparks zu erstellen (Anlage 1 der Vorlage).

2.     Der Baumaßnahme zur Entsiegelung des Parkplatzes der Musikschule der Stadt Leverkusen mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 879.000 € (davon Eigenanteil: 175.800 €) wird vorbehaltlich der Förderzusage durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugestimmt (vgl. Anlage 2 der Vorlage).

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Beschlüsse zu Entsiegelungsmaßnahmen systematisch nach der festgelegten Priorität umzusetzen (Anlage 2 der Vorlage).

4.     Als Projekt für die Umsetzung von Elementen des Schwammstadtprinzips wird die klimaangepasste Umgestaltung des Quartiersplatzes in Opladen (Kolberger Straße/Adam-Riese-Straße) vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche und fachliche Umsetzungsmöglichkeit sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu prüfen, gemeinsam mit dem Kulturausbesserungswerk und dem Haus der Jugend eine abgestimmte Planung zu erarbeiten und die notwendigen Eigenmittel in den kommenden Haushaltsplan einzustellen.

gezeichnet:

                                               In Vertretung                            In Vertretung

Hebbel                                     Adomat                                    Lünenbach


Begründung:

 

Entsiegelungsmodul 2 (Beschlusspunkt 1):

Aufbauend auf den Vorarbeiten und Ergebnissen des Entsiegelungsmoduls 1 (Vorlage Nr. 2024/2642) wurden im Entsiegelungsmodul 2 weitere städtische Flächen in Leverkusen auf ihr Entsiegelungspotenzial geprüft. Die Auswahl der zu prüfenden Entsiegelungspotenzialflächen sowie ein aktueller Sachstand der Prüfungen im Entsiegelungsmodul 2 wurden Vertreter*innen der Fraktionen in der Sitzung des Forum ZAK (ZAK: Informations- und Diskussionsplattform „Zukunfts-Aufgabe klimaresilientes Leverkusen“) am 05.06.2025 bereits vorgestellt.

Das Prüfverfahren erfolgte analog zum Entsiegelungsmodul 1. Die Mindestgröße der geprüften versiegelten Flächen wurde im Entsiegelungsmodul 2 auf 500 m² herabgesetzt, sodass zusätzliche kleinere Flächen (500 - 1.000 m²) in die Prüfungen einbezogen wurden. Die Plausibilitäts- und Praktikabilitätsprüfung berücksichtigte die aktuelle Flächennutzung. Flächen mit zwingend notwendiger Versiegelung (z. B. Feuerwehr, Werkstatthöfe, Waschanlagen, auf denen umweltgefährdende Stoffe Verwendung finden) wurden nicht für eine tiefer gehende Prüfung im Entsieglungsmodul 2 in Betracht gezogen. Flächen mit Eintragungen im Bodenschutz- und Altlastenkataster, die auf vorliegende altlastenverdächtige Flächen/ Verdachtsflächen, Altlasten und sonstige schädliche Bodenveränderungen hinweisen, welche im Fall einer Entsiegelung eine potentielle Gefährdung von Menschen und/ oder Grundwasser darstellen können, wurden für eine Entsiegelung ausgeschlossen. Aus den verbleibenden Entsiegelungspotenzialflächen wurden 21 vielversprechende Flächen für eine vertiefende Prüfung bestimmt. Diese Auswahl schließt die gemeinsam mit der Politik erarbeiteten Flächen aus der Sitzung des Forum ZAK vom 07.06.2024 und Empfehlungen aus der Verwaltung ein.

Die Flächenevaluationen haben ergeben, dass der Teilbereich der Eingangsfläche am Neulandpark an der Ecke Adolfsstraße/ Nobelstraße (Anlage 1) das höchste Entsiegelungspotenzial sowie die höchste Realisierungschance aufweist. Aufgrund von geringen Nutzungskonkurrenzen wird eine größtmögliche Vollentsiegelung der derzeit vollversiegelten Flächen mit einer hochwertigen Begrünung unter Einbindung der Aspekte der Barrierefreiheit, dem Fußverkehr, dem Klimaanpassungseffekt, dem Regenwassermanagement, der standortgerechten Bepflanzung sowie dem Schutz des vorhandenen Baumbestands, der Biodiversität und der Nutzungsvielfalt (bspw. umweltpädagogischer Nutzen, Aufenthaltsqualität, Naherholung und soziale Begegnung) angestrebt. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden möglichen Fördermittelkulisse soll im nächsten Schritt eine Rahmenplanung für eine Entsiegelung erarbeitet werden. Zu einem geeigneten Zeitpunkt wird eine Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger angestrebt, deren Ergebnisse in die Planung integriert werden.

Im Rahmen des Entsiegelungsmoduls 2 wurden weitere Entsiegelungspotenzialflächen identifiziert, für welche im Jahr 2026 zunächst eine Beprobung des Untergrundes zum Ausschluss von schädlichen Bodenveränderungen und eine Überprüfung der Realisierungschancen erfolgen soll. Über deren Eignung wird gesondert berichtet.

Priorisierung der Umsetzung bestehender Beschlüsse zu Entsiegelungsmaßnahmen (Beschlusspunkte 2 und 3):

Mit der Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag aus dem Ergänzungsantrag Nr. 2025/3416 zur Vorlage Nr. 2025/3319 „Entsiegelung des Parkplatzes an der Musikschule der Stadt Leverkusen“ der CDU-Fraktion nach und legt eine Priorisierungsliste bereits beschlossener Entsiegelungsmaßnahmen vor (Anlage 2). In der Priorisierung wurden die ökologische und soziale Wirkung sowie das Umsetzungspotenzial der Entsiegelungsmaßnahmen bewertet. In die Maßnahmenauflistung wurden alle bestehenden Beschlüsse zu Schulhofentsiegelungen und Beschlüsse zur Entsiegelung von größeren und kleineren versiegelten Flächen im öffentlichen Raum u.a. aus dem Entsiegelungsmodul 1 (Vorlage Nr. 2024/2642) sowie der Entsiegelungsvorschlag aus dem Entsiegelungsmodul 2 aus dieser Vorlage aufgenommen.

Ökologische und soziale Wirkung:

Das Ziel von Entsiegelungsmaßnahmen ist, den Hitzeschutz der Leverkusener Bevölkerung zu gewährleisten, die Lebensqualität zu sichern und eine widerstandsfähige Stadt angesichts der zunehmenden Folgen des Klimawandels aufzubauen. Versiegelte Schulhöfe bieten aufgrund der Hitzebetroffenheit von vulnerablen Personen (Kinder und Jugendliche) ein besonders hohes Potenzial für eine hitzeangepasste Umgestaltung. Doch um die Anforderungen an Funktionalität, Sicherheit und Barrierefreiheit und den Erhalt der Aufenthaltsorte für Kinder und Jugendliche zu erfüllen, ist es erforderlich, einen Teil der Flächen weiterhin zu versiegeln. Denn Aktivitäten wie Bewegung, Sport, Fahrradtraining und Pausenaktivitäten benötigen feste, ebene Flächen. Diese gewährleisten zudem die Barrierefreiheit sowie die witterungsunabhängige und sichere Nutzung ohne Matsch und Rutschgefahr des Schulhofes. Zudem sind auf Schulhöfen befestigte Flächen gesetzlich als Brandschutz und Rettungswege vorzuhalten. Ziel bei einer Schulhofumgestaltung ist daher ein ausgewogenes, bedarfsbedingtes Konzept – mit grünen Rückzugsorten und robusten Nutzflächen, ergänzt durch bauliche und technische Lösungen wie Sonnensegel, Überdachungen, Dach- und Fassadenbegrünung auf und an den Schulgebäuden.

Da Schulhöfe nur begrenzt entsiegelt werden können, ist es unabdingbar, weitere Entsiegelungsflächen im Stadtgebiet zu identifizieren, wie es in den Entsiegelungsmodulen 1 und 2 geschehen ist. Denn große versiegelte Flächen wie bspw. Parkplätze verursachen großflächige Hitzeinseln und behindern die Versickerung von Regenwasser. Eine Entsiegelung solcher Flächen zahlt nachweislich auf die Biodiversitätssteigerung, den Überflutungsschutz, die Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas (Gesundheitsschutz) ein. Zusätzlich bieten großflächige Entsiegelungsmaßnahmen wie bspw. das Anlegen von (Pocket-)Parks oder Freizeitflächen Vorteile für soziale Aspekte wie die Aufwertung der Bereiche, die Schaffung von Erholungs- und Lebensqualität sowie einen Raum für soziale Begegnungen.

Umsetzungspotenzial:

Das Umsetzungspotenzial von Entsiegelungsmaßnahmen hängt neben der ökologischen und sozialen Wirkung von weiteren Faktoren wie den räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Die Umsetzung einer Entsiegelungsmaßnahme hat ein hohes Potenzial, wenn wenig Nutzungskonkurrenzen auf einer Fläche liegen und der Fokus der Umgestaltung auf der Entsiegelung liegen kann. Eine wesentliche Rahmenbedingung bildet angesichts der aktuellen Haushaltslage vor allem die finanzielle Machbarkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Fördermittel auf Landes- und Bundesebene. Die Ausgestaltung von Förderprogrammen wie bspw. die Förderquoten oder thematische Schwerpunkte beeinflusst direkt, welche Maßnahmen realisierbar sind. Maßnahmen mit einem Modell- oder Best-Practice-Charakter sind besonders förderfähig und daher bei der Umsetzung zu priorisieren.

Ergebnis:

Entsiegelungen von Schulhöfen und größeren Flächen erfordern unterschiedliche Gestaltungsbedingungen und Wirkungsweisen, da die Nutzungsanforderungen variieren. Diese beiden Maßnahmenfelder sind daher nicht gegeneinander bilanzierbar, sondern getrennt voneinander zu betrachten. Die Umsetzung beider Maßnahmenfelder nebeneinander und nicht nacheinander ist im Sinne der Fürsorgepflicht der Kommunen (Gemeindeverordnung) notwendig.

Die ökologische und soziale Wirkung ist bei fast allen beschlossenen Entsiegelungsmaßnahmen sowohl der Schulhöfe als auch der Großflächen hoch. Aufgrund der vollständig abgeschlossenen Planung und der fortgeschrittenen Antragsstellung für Fördermittel aus dem Förderprogramm Klimaanpassung.Kommunen.NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) weist die Entsiegelungsmaßnahme „Entsiegelung des Parkplatzes an der Musikschule der Stadt Leverkusen“ (Vorlage Nr. 2025/3319) zum jetzigen Zeitpunkt die höchste Realisierungschance auf. Die Entsiegelungsmaßnahme weist somit zufolge der systematischen Bewertung die höchste Priorität auf (s. Anlage 2).

Schwammstadtprinzip – Projekt Quartiersplatz in Opladen (Beschlusspunkt 4):

Die Prüfungen des Entsiegelungsmoduls 1 und 2 haben gezeigt, dass aufgrund von zahlreichen Nutzungskonflikten sowie umwelttechnischen Hindernissen die Auswahl der zur Verfügung stehenden Entsiegelungsflächen auf dem Stadtgebiet begrenzt ist. Um die Lebensqualität trotz des fortschreitenden Klimawandels in Leverkusen zu erhalten, müssen nicht zu entsiegelnde Flächen im Stadtgebiet zukünftig ebenfalls Beiträge zur Klimaanpassung leisten. Dies kann durch Schwammstadtelemente wie bspw. Gründächer, begrünte Fassaden, dezentrales Regenwassermanagement (bspw. Zisternen, umliegende Mulden und Ableitung in Rigolen), multifunktionale Flächen und grün-blaue Infrastruktur sichergestellt werden. Daher sollen zukünftig verstärkt Klimaanpassungspotenziale im Sinne der Schwammstadt parallel zur reinen Flächenentsiegelung auf dem Stadtgebiet identifiziert und umgesetzt werden.

Die Möglichkeit zur Umsetzung eines Projektes, bei dem einzelne Elemente des Schwammstadtprinzips zur Anwendung kommen können, bietet sich auf dem Quartiersplatz an der Kolberger Straße/Adam-Riese-Straße in Opladen an. Der Quartiersplatz wird durch Bürger*innen aus dem Quartier, vorrangig jedoch von den beiden ansässigen sozialen Einrichtungen (Kulturausbesserungswerk und dem Haus der Jugend), für Kinder- und Jugendaktivitäten sowie für Feste und als Parkplatz während Veranstaltungen genutzt.

Die sozialen Einrichtungen schildern, dass sich der versiegelte Platz im Sommer stark aufheizt und nachts vermehrt Wärme abstrahlt. Die Stadtklimaanalyse für Leverkusen (Vorlage Nr. 2025/3478) bestätigt die nächtliche Überwärmung und die sehr ungünstige bioklimatische Situation der Fläche. Die Stadtklimaprojektionen des Deutschen Wetterdienstes (MI/2025/118) zeigen zudem eine zukünftig zunehmende Erwärmung des gesamten Quartiers und des Platzes. Bereits jetzt ist ein Aufenthalt auf der Fläche in den Sommermonaten besonders für die vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen herausfordernd. In besonders warmen Perioden ist eine Nutzung des Platzes teilweise aufgrund einer zu hohen Hitzebelastung nicht möglich. Das Kulturausbesserungswerk sowie das Haus der Jugend unterstützen eine klimaangepasste Umgestaltung des Platzes, die es den Kindern und Jugendlichen im Sommer ermöglicht, Aktivitäten auf der Fläche weiterhin durchzuführen.

Alle aktuellen Nutzungen müssen auch nach einer Umgestaltung weiterhin möglich sein. Vor diesem Hintergrund sowie weiteren vorliegenden technischen Hindernissen ist eine klassische Voll- oder Teilentsiegelung des Bodens nicht möglich. Daher soll der Platz nach Möglichkeit mit mobilen Elementen klimaangepasst umgestaltet werden. In Zusammenarbeit mit den beiden Einrichtungen und der Stadtverwaltung soll das Aufstellen von Baumkübeln, begrünten Sitzgelegenheiten, das Anbringen von Sonnensegeln und weiteren Grünelementen sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln geprüft und geplant werden.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305011067 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 879.000

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja mind. 80 %

Name Förderprogramm: Klimaanpassung.Kommunen.NRW 2024, MUNV NRW

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 703.200

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

Im am 27.10.2025 beschlossenen Haushalt (siehe Vorlage Nr. 2025/3235) ist die Maßnahme wie folgt etatisiert:

Finanzstelle: 67001305011067 Entsiegelung Musikschule,

Finanzposition: 783300.

Ansatz 2024:                                                                 24.000 €,

Mittelabfluss 2024:                                  0 € (als Reste nach 2025 übertragen),

Ansatz 2025:                                                                 70.000 €,

Ansatz 2025 VE:                                                          785.000 €,

Ansatz 2026:                                                               785.000 €,

Ansatz 2027:                                                                 30.000 €.

Somit stehen im Haushalt 2025 und der Planung bis 2027insgesamt 909.000 € zur Verfügung.

Als Fördermittel beinhaltet der Haushalt 2025 folgende Ansätze:

Ansatz 2025:                                                                 56.000 €,

Ansatz 2026:                                                               314.000 €,

Ansatz 2027:                                                               338.000 €.

Bei einer positiven Beschlussfassung des Beschlusspunktes 2 dieser Vorlage dürfen diese Ansätze in kommenden Haushaltsaufstellungen nicht mehr verändert werden.

Bei einer negativen Beschlussfassung des Beschlusspunktes 2 dieser Vorlage muss der Projektantrag seitens der Stadt Leverkusen beim Fördermittelgeber zurückgezogen werden.

Der städtische Eigenanteil i. H. v. 175.800 € wird über einen entsprechenden Investitionskredit refinanziert werden müssen, da auch die gesamtstädtische Investitionsplanung einen negativen Saldo aufweist. Bei einer unterstellten Laufzeit von zehn Jahren und einem Zinssatz von 3 % wird der konsumtive Haushalt mit jährlich ca. 2.600 € an Zinsaufwendungen belastet. Diese Haushaltsbelastung ist im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu kompensieren, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) nicht zu gefährden. Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, bedarf es vor einer Auftragsvergabe der Freigabe nach § 82 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch die Aufsichtsbehörde.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein