Betreff
Projekt "Herzlich Willkommen in Leverkusen" im Rahmen des Präventionskonzeptes "Frühe Hilfen"
Vorlage
1413/2011
Aktenzeichen
513-Sl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ in 2011 einen Betrag in Höhe von 21.233,97 € zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel stehen unter Innenauftrag 510006150103, Sachkonto 533400 zur Verfügung.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 das Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ mit bis zu 50.000 € jährlich zu fördern. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.

 

Projektträger ist das Diakonische Werk in Leverkusen.

Drittmittel konnten in 2011 lediglich als Sachspenden in Form der Willkommenstaschen und deren Bestückung rekrutiert werden.

 

Die in 2011 aufgewendeten Personal- und Sachkosten für die mit der Durchführung des Projektes betraute Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werkes betragen insgesamt 21.233,97 € (s. Anlage).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1413/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner   Hillen,Angela             Fachbereich                       51       Telefon: -5140

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.10.2010 i. R. des Präventionskonzeptes “Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung

 

-          der Zunahmen von Kindeswohlgefährdungen

-          der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen

-          der wachsenden Kinderarmut.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO sind erfüllt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0615,

Innenauftrag 510006150103

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Einmalig 21.233,97 € aus Rückstellungen

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2012 max. 50.000 €

2013 max. 50.000 €

2014 max. 50.000 €

2015 max. 50.000 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Zahlung erfolgt aus Rückstellungen