Kenntnisnahme:
Der Hitzeaktionsplan wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Lünenbach
Begründung:
Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute in Deutschland und in Leverkusen deutlich spürbar. In Folge des globalen Klimawandels nehmen extreme Wetterereignisse wie langanhaltende Hitzeperioden, aber auch Stürme, Starkregen und Hochwasser zu. Langanhaltende Hitzeperioden betreffen Städte wie Leverkusen in besonderem Maße. Für die Stadtbevölkerung ergeben sich durch die dichte Bebauung und hohe Flächenversiegelung in Kombination mit einer hohen Bevölkerungsdichte zusätzliche Risiken für Gesundheit und Wohlbefinden. Der vorliegende Hitzeaktionsplan der Stadt Leverkusen wurde entwickelt, um die Gesundheit der Menschen in Leverkusen besser zu schützen. Er beinhaltet Maßnahmen, um die gesundheitlichen Folgen von Hitze und Hitzewellen in der Bevölkerung weitgehend zu mindern.
Hitzewellen stellen für alle Menschen in Leverkusen eine gesundheitliche Herausforderung dar. Hohe Temperaturen und Tropennächte (nächtliche Temperaturen nicht unter 20°C) an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen haben zur Folge, dass auch nachts keine Abkühlung durch Lüften möglich ist. Dies hat negative gesundheitliche Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung. Bei längeren Hitzewellen steigen zudem auch die Temperaturen innerhalb von Gebäuden, was Auswirkungen auf Menschen zu Hause, auf der Arbeit und in Schulen und Kindertagesstätten hat. Bei der Prognose der Hitzerisiken sind Innentemperaturen ein wesentlicher Faktor.
Bereits im Klimaanpassungskonzept der Stadt Leverkusen (2020) wurde der Klimawandel als Herausforderung für Leverkusen erkannt und die Anpassung als Querschnittsaufgabe wahrgenommen. Im Folgenden wurden Strukturen zur fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit entwickelt. Die Notwendigkeit für die Erstellung eines Hitzeaktionsplans wurde erkannt und im Klimaanpassungskonzept verankert. Nachdem in den folgenden Jahren bereits viele, einzelne Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze erarbeitet wurden, wurde zum Ende des Jahres 2024 der Fachbereich Medizinischer Dienst mit der zentralen Koordinierung und Erstellung des kommunalen Hitzeaktionsplans der Stadt Leverkusen beauftragt. Zur Erfüllung dieses Auftrags wurde eine abteilungsübergreifende Projektgruppe aus Mitarbeitenden des Infektionsschutzes und der Abteilung für Gesundheitsmanagement des Fachbereichs Medizinischer Dienst gebildet. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, in dem „Gesundheitsschutz, Prävention, Gesundheitsförderung, Information, Beratung, Koordination und Steuerung“ zu den Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören, „insbesondere auch zu den Folgen von Umwelteinflüssen und des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit“ (ÖGDG NRW, 01.07.2025, § 2 Abs. 1 und Abs. 2, Satz 1).
Der vorliegende kommunale Hitzeaktionsplan der Stadt Leverkusen orientiert sich an den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans an den acht Kernelementen nach der Weltgesundheitsorganisation WHO und fasst kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Hitze zusammen. Hier wird abgebildet, welche Maßnahmen bereits in Umsetzung und welche in Planung sind. Es findet eine kontinuierliche Evaluierung und Weiterentwicklung des Maßnahmenkatalogs statt.
Maßnahmen während akuter Hitzephasen werden im Jahresverlauf durch weitere zielgruppenbezogene kurz- und mittelfristige Maßnahmen ergänzt. Die Jahresplanung hierfür erfolgt zu Beginn eines Jahres im Rahmen der Treffen der Fachabteilungen, die bereits im Bereich Klimaanpassung zusammenarbeiten. Weiterhin werden langfristige Maßnahmen jährlich evaluiert und - falls erforderlich - angepasst. Mit dem ersten Hitzeaktionsplan, der eine Zusammenführung der bestehenden Konzepte und Maßnahmen aus verschiedensten Bereichen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels ist, hat die Stadt Leverkusen eine erste Grundlage erarbeitet: Diese soll dabei helfen, Leverkusen auf die Vermeidung und Abmilderung der Folgen von Hitzeereignissen vorzubereiten.
Die nun vorliegende Fassung bietet somit eine auf Daten und prognostizierten Entwicklungen basierende Einordnung des Themas Hitze in Leverkusen sowie eine umfassende Übersicht bestehender Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Folgen durch Extremhitze. Ziel des Hitzeaktionsplanes ist es, Leverkusen auf die sich durch den fortschreitenden Klimawandel verändernden Temperaturen vorzubereiten. Dafür werden relevante Maßnahmen des Hitzeschutzes und der Prävention mit Hilfe zielgruppengenauer Kommunikationskanäle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Vor allem im Bereich der Gesundheitsvorsorge spielen Multiplikatoren wie Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, Ambulante Pflegedienste und Pflegeheime eine übergeordnete Rolle. Die bestehende Kommunikations- und Informationsstrategie wird hier nochmal verstärkt und nach Bedarf den Anforderungen angepasst. Angesichts der angespannten Haushaltssituation liegt dabei ein besonderes Augenmerk auf der fach- und trägerübergreifenden Vernetzung, um kreative und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Hierbei ist es die gemeinsame Verantwortung von Verwaltung und Politik, Maßnahmen zum Hitzeschutz auch in Zeiten knapper Kassen zum Wohle der Bevölkerung zu ermöglichen. Hitzeschutz ist elementar für den Gesundheitsschutz der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger und schlussendlich eine Investition in die Zukunft einer lebenswerten Stadt Leverkusen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
