Beschlussentwurf:
Die „Satzung zur 2.
Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 03.11.2022“
wird gemäß der Anlage 1 dieser Vorlage beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach
Begründung:
Der Klimawandel und die dadurch zunehmenden extremen Hitzeperioden mit Temperaturen von über 30 Grad haben in den letzten Jahren zugenommen. Dies erfordert verschiedene Anpassungsmaßnahmen, auch in der Abfallentsorgung. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und verlässlichen Abfuhr wird daher der AVEA GmbH & Co. KG ermöglicht bei extremer Hitze bereits um 6.00 Uhr mit der Leerung der Abfallbehälter zu beginnen. Dementsprechend wird eine frühere Bereitstellung der Behälter notwendig. Die Behälter können wie bisher am Vorabend ab 19.00 Uhr bzw. am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr zur Leerung bereitgestellt werden. Zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger Lärmbelästigung und Störung der Nachtruhe ist dies an Auflagen geknüpft und auf das notwendige Minimum beschränkt. Hierzu kann der AVEA GmbH & Co. KG eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Derzeit wird zudem der Erlass einer Allgemeinverfügung geprüft, die die Ausnahmegenehmigung ersetzen würde.
Mit Wirkung vom 01.01.2025 ist die Getrennthaltungspflicht für Alttextilien in Kraft getreten. Dadurch bedingt sind klarstellende Anpassungen in der Abfallentsorgungssatzung erforderlich geworden. Mit Wirkung zum 01.01.2026 treten Regelungen des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft. Die hierdurch erforderlichen Anpassungen wurden ebenfalls eingepflegt. Darüber hinaus wurden noch redaktionelle und klarstellende Änderungen vorgenommen. Die Details sind der Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
