Betreff
2. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2025/3547
Aktenzeichen
323-38-81-wb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die „Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 03.11.2022“ wird gemäß der Anlage 1 dieser Vorlage beschlossen.

gezeichnet:

In Vertretung                                        In Vertretung

Adomat                                                Lünenbach


Begründung:

Der Klimawandel und die dadurch zunehmenden extremen Hitzeperioden mit Temperaturen von über 30 Grad haben in den letzten Jahren zugenommen. Dies erfordert verschiedene Anpassungsmaßnahmen, auch in der Abfallentsorgung. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und verlässlichen Abfuhr wird daher der AVEA GmbH & Co. KG ermöglicht bei extremer Hitze bereits um 6.00 Uhr mit der Leerung der Abfallbehälter zu beginnen. Dementsprechend wird eine frühere Bereitstellung der Behälter notwendig. Die Behälter können wie bisher am Vorabend ab 19.00 Uhr bzw. am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr zur Leerung bereitgestellt werden. Zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger Lärmbelästigung und Störung der Nachtruhe ist dies an Auflagen geknüpft und auf das notwendige Minimum beschränkt. Hierzu kann der AVEA GmbH & Co. KG eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Derzeit wird zudem der Erlass einer Allgemeinverfügung geprüft, die die Ausnahmegenehmigung ersetzen würde.

Mit Wirkung vom 01.01.2025 ist die Getrennthaltungspflicht für Alttextilien in Kraft getreten. Dadurch bedingt sind klarstellende Anpassungen in der Abfallentsorgungssatzung erforderlich geworden. Mit Wirkung zum 01.01.2026 treten Regelungen des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft. Die hierdurch erforderlichen Anpassungen wurden ebenfalls eingepflegt. Darüber hinaus wurden noch redaktionelle und klarstellende Änderungen vorgenommen. Die Details sind der Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein