- Kostenanpassung
Beschlussentwurf:
1.
Der Anpassung der
Gesamtbaukosten der Erweiterung der GGS
Morsbroicher Straße 14 auf 23.800.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer, wird
zugestimmt.
2.
Für das Haushaltsjahr
2026 müssen auf der Finanzstelle 65030170011095 zusätzlich 2.500.000 € vorbehaltlich
der Zustimmung der Bezirksregierung zum Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt werden.
3.
Die Verlängerung der
Bauzeit bis Anfang 2027 wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Adomat Lünenbach
Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. 2021/0878
am 04.10.2021 hat der Rat der Stadt Leverkusen dem Bau der Erweiterung der GGS
Morsbroicher Straße 14 in Leverkusen-Schlebusch zugestimmt. In den genehmigten
Baukosten waren ein 10%iger Risikozuschlag, Planungs- und Baukosten und auch
ein Teilabbruch von Bestandsgebäuden enthalten. Die Bestandsturnhalle war nicht
Bestandteil der Baumaßnahme.
zu 1.) Kostenanpassung:
Nach dem Baubeschluss und im weiteren Bauverlauf ist es zu einer Erhöhung der Baukosten gekommen, sodass der 10%ige Sicherheitspuffer aufgebraucht und bereits überschritten ist und eine Kostenanpassung erforderlich wird. Dies betrifft folgende Kostengruppen:
Erweiterungen KG 200 Tiefbau,
Erweiterungen KG 300 Hochbau,
Erweiterungen KG 400 TGA (TGA - Technische Gebäudeausrüstung),
Erweiterungen KG 540 Tiefbau in Außenanlagen,
Erweiterungen KG
700 Planung.
Nachfolgend werden die wesentlichen Ursachen für die Erhöhung der
Planungs- und Baukosten im Vergleich zur Bauvorlage beschrieben.
A)
Die Angebote der TGA-Gewerke,
einschließlich der Tiefbauarbeiten, lagen bereits zum Baubeginn deutlich über
den berechneten Kosten, sodass der 10%ige Projektpuffer durch TGA-Gewerke
bereits zu Baubeginn aufgebraucht war. Folgende Gründe gab es hierfür:
Baupreisentwicklung allgemein:
Die Kostenberechnung zum Baubeschluss datiert vom 05.08.2021. Unter
anderem ausgelöst durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022
ist es zu überdurchschnittlich hohen Baupreissteigerungen gekommen. Zwischen
dem Baubeschluss bis zur Vergabe der Hauptgewerke zwischen dem 2. Quartal 2023 und
dem 2. Quartal 2024 sind die Baupreise gemäß statistischem Bundesamt um 24 %
bis 28 % gestiegen, bei TGA-Gewerken zum Teil deutlich höher. Im Baubeschluss
berücksichtigt waren lediglich 10 %.
Verzögerter Beginn:
Die Planungen hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung in Zusammenhang
mit dem russischen Überfall auf die Ukraine (verlängerte Nutzung des
Ausweichcontainers an der Merziger Straße) haben die Fertigstellung des
Auslagerungsstandortes und damit den für Oktober 2022 geplanten Baubeginn um
ca. 10 Monate verzögert. Die in diesem Zeitraum festzustellenden
Preissteigerungen von ca. 4 % sind in der Kostenberechnung nicht
berücksichtigt.
B)
Im Laufe des
Bauprozesses werden weitere Mehraufwendungen-Nachträge in Höhe von insgesamt
ca. 2,5 Mio. Euro brutto aus den folgenden Gründen erforderlich sein.
Mehraufwand Planung (KG 700) wegen Schlechtleistung HLS-Planung:
Die HLS-Planung (HLS - Heizung, Lüftung und Sanitär) wurde durch das
beauftragte Ingenieurbüro zu langsam und in schlechter Qualität vorangetrieben.
Die Insolvenz des durch das Ingenieurbüro hierfür eingesetzten Subunternehmens
hat die Situation im Sommer 2024 weiter eskaliert. Dies führte zu einer
fehleranfälligen baubegleitenden Planung, die Mehrfachleistungen bei anderen
Planenden notwendig gemacht hat. Hieraus sind Mehrkosten für doppelte Planung
oder Planungsänderungen in verschiedenen Planungsgewerken angefallen oder
werden erwartet.
Mehrkosten TGA - Gewerke
(KG 400) und Tiefbauarbeiten (KG 200 und 540):
Teilweise mussten Gewerke aufgrund der fehlerhaften Planung bereits
fertiggestellte Leistungen umbauen oder neu errichten. Für aus den
Schlechtleistungen resultierende zusätzliche Kosten bzw. Mehraufwendungen ist
beabsichtigt, Regressansprüche geltend zu machen. Die Kostenanpassung bzw.
Mehraufwendungen aus der Schlechtleistung betrifft folgende Gewerke:
KG 220 Technische Erschließung:
Erst im Rahmen der Ausführungsplanung wurde
festgestellt, dass für die Wärmepumpe und die Lüftungsanlagen so hohe
elektrische Leistungen erforderlich sind, dass der bisher geplante,
herkömmliche Hausanschluss nicht mehr ausreicht. Es wurde eine kundeneigene
Trafostation inklusive Mittelspannungsschaltanlage erforderlich.
KG 410-420 Heizung/Sanitär und anteilige Wärme-/Kältedämmarbeiten:
Eine lücken- und
fehlerhafte Planung und Ausschreibung machte die Beauftragung von zusätzlichen
Bauteilen, wie u. a. die Begleitheizung für fetthaltiges Abwasser, die
Erhöhung der Aufständerung Solarthermie für die Einbausituation Gründach etc.
notwendig. Weitere Nachbeauftragungen müssen noch
erfolgen, wie z. B.
die Änderung der Verteilgrößen der Fußbodenheizung, Einlagerungskosten
Solarthermie, Änderung der Heizkörpergrößen, Einbau eines größeren und eines
zusätzlichen Pufferspeichers, erforderliche Beheizung des Gebäudes nach
Estricheinbringung mittels mobiler Heizgeräte, da die Heiztechnik nicht
rechtzeitig fertiggestellt werden kann.
Weiter wurde die
Turnhalle aufgrund einer fehlerhaften Planung im Wärmekonzept der Liegenschaft
nicht berücksichtigt. Die Wärmeerzeugung der Liegenschaft ist zu gering, um die
Turnhalle mit zu versorgen. Die bestehende Altanlage ist nicht geeignet, um die
Turnhalle alleine fachgerecht zu betreiben. Daher muss das Wärmeerzeugersystem der Turnhalle komplett ersetzt werden. Dies
soll unter Verwendung regenerativer Energieträger, hier mittels
Wärmepumpentechnik, erfolgen.
KG 431 Lüftungsanlagen:
Wegen Lücken in der Planung muss die Errichtung fettdichter
Küchenabluftkanäle und notwendiger Dämmschalen für Volumenstrangregler
nachbeauftragt werden.
KG 440 Starkstromanlagen:
Es wurden zusätzliche Leistungen für den effizienteren und sichereren
Betrieb der Gebäude, wie z. B. zur Verbesserung des Einbruchschutzes, des
Verbrauchsmonitorings und der Erhöhung des Ertrages der PV-Anlage beauftragt.
Aus der oben beschriebenen Erhöhung der geplanten elektrischen Leistung resultieren auch für das Gewerk Starkstromanlagen Anpassungen. Durch Verzögerungen im Bauablauf, die sich aus der Örtlichkeit und dem Gebäudebestand ergeben haben, konnten die TGA-Gewerke anstatt im Sommer erst im Dezember ihre Leistungen beginnen. Dies hat eine Bauheizung notwendig gemacht.
KG 480 Gebäudeautomation:
Eine bei den Abrissarbeiten zerstörte Verbindungstrasse muss erneuert
werden.
KG 540 Tiefbauarbeiten:
Aufgrund einer lückenhaften und fehlerhaften
Planung im Zusammenhang mit dem externen HLS-Planenden
und unzureichender Abstimmung der Schnittstellen zwischen Tiefbau/ELT/HLS
waren die Leitungsgräben für Fernwärme und Elektro nicht berücksichtigt. Weiter
wurde eine Entwässerung geplant, die mit den Bestandsleitungen nicht umzusetzen
war und es musste eine zusätzliche Entwässerungsleitung errichtet
werden. Die Tiefbauarbeiten müssen an die neu geplante Trafostation angepasst
werden. Aus den Fehlplanungen des externen HLS-Planenden resultiert ein
Teilaustausch der bereits errichteten Nahwärmeleitungen. Hier
soll nachgelagert Schadensersatz geltend gemacht werden. U. a. durch die
neue Mantelverordnung, die erst nach Beauftragung in Kraft getreten ist, sind
zusätzliche Kosten für die Bodenverwertung bzw. -entsorgung entstanden.
Erforderliche Zusatzleistungen in anderen Kostengruppen:
KG 300 Hochbauarbeiten - hier Dach- und Betonsanierungsarbeiten.
Änderung der Dämmung unter PV-Anlage (Photovoltaik-Anlage):
Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung und der daraus während des
laufenden Bauvorhabens eingeführten AMEV-Empfehlungen (AMEV - Arbeitskreis
Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) muss in
Abstimmung mit der städtischen Gebäudeversicherung zur Aufrechterhaltung des
Versicherungsschutzes der Gebäude unter der für Bauteil 2 geplanten PV- Anlage eine
im Brandfall widerstandsfähigere PIR-Dachdämmung (PIR - Polyisocyanurat-Hartschaum) eingebaut werden. Hieraus
resultieren Mehrkosten für die KG 700 Planungsleistungen und KG 300
Dachdeckerarbeiten.
Verbesserung Betonqualität Bestandsgebäude:
Die Betonqualität der Bestandsdecken erwies sich schlechter als bei den
Stichproben zu Projektbeginn festgestellt. Daher war die Betonsanierung
deutlich aufwändiger als vorher abzusehen. Hieraus resultieren Mehrkosten für
die KG 700 Planung und Überwachung und KG 300 Betoninstandsetzung.
Den mit der Kostenanpassung in einzelnen Gewerken möglicherweise
erforderlichen Auftragserweiterungen wird zugestimmt. Der Sachverhalt ist mit
dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) abgestimmt.
zu 3.) Bauzeitverlängerung
Die Planungen hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung in Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine haben die Fertigstellung des Auslagerungsstandortes und damit den für Oktober 2022 geplanten Baubeginn um ca. zehn Monate verzögert. Ab Herbst 2023 sind Schwierigkeiten bezüglich der Koordination der Tiefbauarbeiten mit den parallel stattfindenden Abbrucharbeiten sowie den Rohbauarbeiten aufgetreten. Unter anderem aufgrund durch die Tiefbauarbeiten versperrten Zufahrtswegen, wegen der vorgefundenen abweichenden Bestandsgründungen, der dadurch notwendigen Änderungen der Tragwerksplanung und den hieraus erforderlichen Anpassungen der Unterfangungsarbeiten sowie Schlechtwetter hat sich die Bauzeit um ca. sechs Monate verlängert.
Im Frühling 2025 hat sich das beauftragte Gerüstbauunternehmen als nicht leistungs-willig erwiesen. Die notwendigen Teilkündigungen und die Neuvergabe der Gerüstarbeiten haben zu weiteren Verzögerungen geführt. Hierdurch werden sich Arbeiten in ungünstigere Jahreszeiten verschieben, sodass hier insgesamt mit weiteren sechs Monaten Bauzeitverlängerung zu rechnen ist. Mit der Fertigstellung wird nun Anfang 2027 gerechnet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 65030170011095 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: inklusive
Kostenanpassung 23.800.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: Beschleunigter Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkionder; Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: in Summe ca. 640.000 €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt
Leverkusen beschlossene Haushalt 2025 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis
2028 (siehe Vorlage Nr. 2025/3235) schließt im Jahr 2026 ohne diese
Kostenerhöhung bei den Investitionstätigkeiten mit einer Unterdeckung von ca.
139 Mio. € ab. Somit muss die Finanzierung über entsprechende Kredite
finanziert werden. Die sich daraus resultierenden Zinsbelastungen sind im
konsumtiven Haushalt zu kompensieren, um den Ausgleich des HSK bis 2040 nicht
zu gefährden.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Verwaltung konnte die Vorlage erst jetzt final erstellen. Um eine Beschlussfassung noch im letzten Turnus dieses Jahres zu erreichen, damit die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen zeitnah in die Wege geleitet werden können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht.
