Betreff
GGS Morsbroicher Straße 14 - Erweiterung zur 3-Zügigkeit
- Kostenanpassung
Vorlage
2025/3553
Aktenzeichen
651NKü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Anpassung der Gesamtbaukosten der Erweiterung der GGS Morsbroicher Straße 14 auf 23.800.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer, wird zugestimmt.

2.     Für das Haushaltsjahr 2026 müssen auf der Finanzstelle 65030170011095 zusätzlich 2.500.000 € vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung zum Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt werden.

3.     Die Verlängerung der Bauzeit bis Anfang 2027 wird zur Kenntnis genommen.

gezeichnet:

                                               In Vertretung                            In Vertretung

Hebbel                                     Adomat                                    Lünenbach


Begründung:

Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. 2021/0878 am 04.10.2021 hat der Rat der Stadt Leverkusen dem Bau der Erweiterung der GGS Morsbroicher Straße 14 in Leverkusen-Schlebusch zugestimmt. In den genehmigten Baukosten waren ein 10%iger Risikozuschlag, Planungs- und Baukosten und auch ein Teilabbruch von Bestandsgebäuden enthalten. Die Bestandsturnhalle war nicht Bestandteil der Baumaßnahme.

zu 1.) Kostenanpassung:

Nach dem Baubeschluss und im weiteren Bauverlauf ist es zu einer Erhöhung der Baukosten gekommen, sodass der 10%ige Sicherheitspuffer aufgebraucht und bereits überschritten ist und eine Kostenanpassung erforderlich wird. Dies betrifft folgende Kostengruppen:

Erweiterungen KG 200 Tiefbau,            

Erweiterungen KG 300 Hochbau,          

Erweiterungen KG 400 TGA (TGA - Technische Gebäudeausrüstung),

Erweiterungen KG 540 Tiefbau in Außenanlagen,

Erweiterungen KG 700 Planung.           

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Ursachen für die Erhöhung der Planungs- und Baukosten im Vergleich zur Bauvorlage beschrieben.

A)    Die Angebote der TGA-Gewerke, einschließlich der Tiefbauarbeiten, lagen bereits zum Baubeginn deutlich über den berechneten Kosten, sodass der 10%ige Projektpuffer durch TGA-Gewerke bereits zu Baubeginn aufgebraucht war. Folgende Gründe gab es hierfür:

Baupreisentwicklung allgemein:

Die Kostenberechnung zum Baubeschluss datiert vom 05.08.2021. Unter anderem ausgelöst durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ist es zu überdurchschnittlich hohen Baupreissteigerungen gekommen. Zwischen dem Baubeschluss bis zur Vergabe der Hauptgewerke zwischen dem 2. Quartal 2023 und dem 2. Quartal 2024 sind die Baupreise gemäß statistischem Bundesamt um 24 % bis 28 % gestiegen, bei TGA-Gewerken zum Teil deutlich höher. Im Baubeschluss berücksichtigt waren lediglich 10 %.

 

Verzögerter Beginn:

Die Planungen hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung in Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine (verlängerte Nutzung des Ausweichcontainers an der Merziger Straße) haben die Fertigstellung des Auslagerungsstandortes und damit den für Oktober 2022 geplanten Baubeginn um ca. 10 Monate verzögert. Die in diesem Zeitraum festzustellenden Preissteigerungen von ca. 4 % sind in der Kostenberechnung nicht berücksichtigt.

B)    Im Laufe des Bauprozesses werden weitere Mehraufwendungen-Nachträge in Höhe von insgesamt ca. 2,5 Mio. Euro brutto aus den folgenden Gründen erforderlich sein.

 

 

Mehraufwand Planung (KG 700) wegen Schlechtleistung HLS-Planung:

Die HLS-Planung (HLS - Heizung, Lüftung und Sanitär) wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro zu langsam und in schlechter Qualität vorangetrieben. Die Insolvenz des durch das Ingenieurbüro hierfür eingesetzten Subunternehmens hat die Situation im Sommer 2024 weiter eskaliert. Dies führte zu einer fehleranfälligen baubegleitenden Planung, die Mehrfachleistungen bei anderen Planenden notwendig gemacht hat. Hieraus sind Mehrkosten für doppelte Planung oder Planungsänderungen in verschiedenen Planungsgewerken angefallen oder werden erwartet.

 

Mehrkosten TGA - Gewerke (KG 400) und Tiefbauarbeiten (KG 200 und 540):

Teilweise mussten Gewerke aufgrund der fehlerhaften Planung bereits fertiggestellte Leistungen umbauen oder neu errichten. Für aus den Schlechtleistungen resultierende zusätzliche Kosten bzw. Mehraufwendungen ist beabsichtigt, Regressansprüche geltend zu machen. Die Kostenanpassung bzw. Mehraufwendungen aus der Schlechtleistung betrifft folgende Gewerke:

KG 220 Technische Erschließung:

Erst im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass für die Wärmepumpe und die Lüftungsanlagen so hohe elektrische Leistungen erforderlich sind, dass der bisher geplante, herkömmliche Hausanschluss nicht mehr ausreicht. Es wurde eine kundeneigene Trafostation inklusive Mittelspannungsschaltanlage erforderlich.

KG 410-420 Heizung/Sanitär und anteilige Wärme-/Kältedämmarbeiten:

Eine lücken- und fehlerhafte Planung und Ausschreibung machte die Beauftragung von zusätzlichen Bauteilen, wie u. a. die Begleitheizung für fetthaltiges Abwasser, die Erhöhung der Aufständerung Solarthermie für die Einbausituation Gründach etc. notwendig. Weitere Nachbeauftragungen müssen noch erfolgen, wie z. B. die Änderung der Verteilgrößen der Fußbodenheizung, Einlagerungskosten Solarthermie, Änderung der Heizkörpergrößen, Einbau eines größeren und eines zusätzlichen Pufferspeichers, erforderliche Beheizung des Gebäudes nach Estricheinbringung mittels mobiler Heizgeräte, da die Heiztechnik nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann.

Weiter wurde die Turnhalle aufgrund einer fehlerhaften Planung im Wärmekonzept der Liegenschaft nicht berücksichtigt. Die Wärmeerzeugung der Liegenschaft ist zu gering, um die Turnhalle mit zu versorgen. Die bestehende Altanlage ist nicht geeignet, um die Turnhalle alleine fachgerecht zu betreiben. Daher muss das Wärmeerzeugersystem der Turnhalle komplett ersetzt werden. Dies soll unter Verwendung regenerativer Energieträger, hier mittels Wärmepumpentechnik, erfolgen.

KG 431 Lüftungsanlagen:

Wegen Lücken in der Planung muss die Errichtung fettdichter Küchenabluftkanäle und notwendiger Dämmschalen für Volumenstrangregler nachbeauftragt werden.

KG 440 Starkstromanlagen:

Es wurden zusätzliche Leistungen für den effizienteren und sichereren Betrieb der Gebäude, wie z. B. zur Verbesserung des Einbruchschutzes, des Verbrauchsmonitorings und der Erhöhung des Ertrages der PV-Anlage beauftragt.

Aus der oben beschriebenen Erhöhung der geplanten elektrischen Leistung resultieren auch für das Gewerk Starkstromanlagen Anpassungen. Durch Verzögerungen im Bauablauf, die sich aus der Örtlichkeit und dem Gebäudebestand ergeben haben, konnten die TGA-Gewerke anstatt im Sommer erst im Dezember ihre Leistungen beginnen. Dies hat eine Bauheizung notwendig gemacht.

KG 480 Gebäudeautomation:

Eine bei den Abrissarbeiten zerstörte Verbindungstrasse muss erneuert werden.

KG 540 Tiefbauarbeiten:

Aufgrund einer lückenhaften und fehlerhaften Planung im Zusammenhang mit dem externen HLS-Planenden und unzureichender Abstimmung der Schnittstellen zwischen Tiefbau/ELT/HLS waren die Leitungsgräben für Fernwärme und Elektro nicht berücksichtigt. Weiter wurde eine Entwässerung geplant, die mit den Bestandsleitungen nicht umzusetzen war und es musste eine zusätzliche Entwässerungsleitung errichtet werden. Die Tiefbauarbeiten müssen an die neu geplante Trafostation angepasst werden. Aus den Fehlplanungen des externen HLS-Planenden resultiert ein Teilaustausch der bereits errichteten Nahwärmeleitungen. Hier soll nachgelagert Schadensersatz geltend gemacht werden. U. a. durch die neue Mantelverordnung, die erst nach Beauftragung in Kraft getreten ist, sind zusätzliche Kosten für die Bodenverwertung bzw. -entsorgung entstanden.

Erforderliche Zusatzleistungen in anderen Kostengruppen:

KG 300 Hochbauarbeiten - hier Dach- und Betonsanierungsarbeiten.

Änderung der Dämmung unter PV-Anlage (Photovoltaik-Anlage):

Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung und der daraus während des laufenden Bauvorhabens eingeführten AMEV-Empfehlungen (AMEV - Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) muss in Abstimmung mit der städtischen Gebäudeversicherung zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes der Gebäude unter der für Bauteil 2 geplanten PV- Anlage eine im Brandfall widerstandsfähigere PIR-Dachdämmung (PIR - Polyisocyanurat-Hartschaum) eingebaut werden. Hieraus resultieren Mehrkosten für die KG 700 Planungsleistungen und KG 300 Dachdeckerarbeiten.

 

Verbesserung Betonqualität Bestandsgebäude:

Die Betonqualität der Bestandsdecken erwies sich schlechter als bei den Stichproben zu Projektbeginn festgestellt. Daher war die Betonsanierung deutlich aufwändiger als vorher abzusehen. Hieraus resultieren Mehrkosten für die KG 700 Planung und Überwachung und KG 300 Betoninstandsetzung.

Den mit der Kostenanpassung in einzelnen Gewerken möglicherweise erforderlichen Auftragserweiterungen wird zugestimmt. Der Sachverhalt ist mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) abgestimmt.

zu 3.) Bauzeitverlängerung

Die Planungen hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung in Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine haben die Fertigstellung des Auslagerungsstandortes und damit den für Oktober 2022 geplanten Baubeginn um ca. zehn Monate verzögert. Ab Herbst 2023 sind Schwierigkeiten bezüglich der Koordination der Tiefbauarbeiten mit den parallel stattfindenden Abbrucharbeiten sowie den Rohbauarbeiten aufgetreten. Unter anderem aufgrund durch die Tiefbauarbeiten versperrten Zufahrtswegen, wegen der vorgefundenen abweichenden Bestandsgründungen, der dadurch notwendigen Änderungen der Tragwerksplanung und den hieraus erforderlichen Anpassungen der Unterfangungsarbeiten sowie Schlechtwetter hat sich die Bauzeit um ca. sechs Monate verlängert.

Im Frühling 2025 hat sich das beauftragte Gerüstbauunternehmen als nicht leistungs-willig erwiesen. Die notwendigen Teilkündigungen und die Neuvergabe der Gerüstarbeiten haben zu weiteren Verzögerungen geführt. Hierdurch werden sich Arbeiten in ungünstigere Jahreszeiten verschieben, sodass hier insgesamt mit weiteren sechs Monaten Bauzeitverlängerung zu rechnen ist. Mit der Fertigstellung wird nun Anfang 2027 gerechnet.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65030170011095 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: inklusive Kostenanpassung 23.800.000 €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkionder; Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: in Summe ca. 640.000

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Haushalt 2025 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (siehe Vorlage Nr. 2025/3235) schließt im Jahr 2026 ohne diese Kostenerhöhung bei den Investitionstätigkeiten mit einer Unterdeckung von ca. 139 Mio. € ab. Somit muss die Finanzierung über entsprechende Kredite finanziert werden. Die sich daraus resultierenden Zinsbelastungen sind im konsumtiven Haushalt zu kompensieren, um den Ausgleich des HSK bis 2040 nicht zu gefährden.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die Verwaltung konnte die Vorlage erst jetzt final erstellen. Um eine Beschlussfassung noch im letzten Turnus dieses Jahres zu erreichen, damit die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen zeitnah in die Wege geleitet werden können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht.