Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan 2026 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen" (SPL) wird wie folgt festgestellt:
1a. Im Erfolgsplan werden festgesetzt:
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Erträge: |
12.267.000 €. |
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Aufwand |
15.157.000 €. |
1b. Im Vermögensplan werden festgesetzt:
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Einnahmen: |
631.000 €. |
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Ausgaben: |
631.000 €. |
1c. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
1d. Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
1e. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2026 wird auf 20.000.000 € festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Adomat
Begründung:
1. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL)
Der SPL wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.
Der SPL wird von der Betriebsleiterin selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihr die laufende Betriebsführung. Dazu gehören unter anderem der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.
Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, die Bürgerinnen und Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.
2. Die Wirtschaftsplanung des SPL
Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der Wirtschaftsplan 2026 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.
Das
Wirtschaftsjahr 2025 ist geprägt durch die anhaltenden hohen Kosten bei Material,
Energie und Personal. Zum jetzigen Zeitpunkt geht der SPL davon aus, dass sich
diese Kostensteigerungen auf das Wirtschaftsjahr 2026 auch weiterhin auswirken
werden. Aus diesem Grund wird der Wirtschaftsplan wie in den Vorjahren
grundsätzlich vorsichtig und konservativ aufgestellt, dennoch wird insbesondere
hinsichtlich der Erträge mit Bedacht zuversichtlicher geplant. Unsicherheiten
in der Planung sind aber nicht auszuschließen.
3. Finanzierung des SPL
Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den akquirierten Drittmitteln ist der SPL zunächst von einem Ertrag von ca. 4,65 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2025 ausgegangen. Prognostisch wird ein betrieblicher Ertrag von ca. 4,81 Mio. € erreicht werden. Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 14,31 Mio. € (Prognose 14,23 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2025 gegenüber. Im Regelfall wird der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten. Der SPL hat auch im Wirtschaftsjahr 2025 rund 692.000 € (Prognose 692.000 €) an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt. Der SPL ist mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.
Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH & Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) und die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2025 auf ca. 5,81 Mio. €.
Der SPL erwartet auch im Wirtschaftsjahr 2026 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren in Höhe von 5,77 Mio. €. Da sich die IVL in einer Transformationsphase befindet, kann dies perspektivisch zu Auswirkungen bei den Beteiligungserträgen führen. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2026 als Sportfördermittel rund 692.000 € zur Förderung des SportBund Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.
Der SPL betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt.
Seit dem Wirtschaftsjahr 2018 erhält der SPL, abgesehen von den „Corona-Zuschüssen“ für 2020 bis 2023 und vom „Ukraine-Zuschuss“ in 2022 und 2023, durch die Kernverwaltung bis auf weiteres keine Verlustabdeckung mehr. Dies wird, wenn nicht dagegen gearbeitet wird, zu einem Verzehr des Eigenkapitals führen.
4. Ergebnisprognose 2025
Das Geschäftsjahr 2025 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 3,50 Mio. € nach GuV ab. Dieses Ergebnis wird maßgeblich beeinflusst durch die Kostensteigerungen bei Material, Energie und Personal. Weiteren Einfluss auf das Ergebnis hat die Beendigung der Sanierungsmaßnahme des Hallenbads Bergisch Neukirchen. Die bereits entstandenen Kosten für die Maßnahme in Höhe von ca. 559.000 € mussten folglich von der AiB (Anlage im Bau) aufwandswirksam erfasst werden. Darüber hinaus ist die ganzjährige Öffnung dieses Hallenbads zu berücksichtigen. Auf das Ergebnis hat auch Einfluss, dass die Dreifach-Sporthalle für die NRW-Sportschule, Landrat-Lucas-Gymnasium in 2025 nicht in Betrieb genommen wurde. Ein weiterer bedeutsamer Einflussfaktor ist die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.
Der Kapitalbedarf des SPL, ermittelt aus dem operativen
Ergebnis ohne Abschreibungen, zuzüglich der Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten, abzüglich des Zinsaufwandes und der Tilgung sowie der sonstigen
Steuern, ohne Berücksichtigung von Beteiligungserträgen und Steuern von
Einkommen und Ertrag, liegt nach dieser aktuellen Prognose bei 8,64 Mio. € und
damit über den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Zuschussdeckel auf
der Grundlage des Kapitalbedarfes von 5.700.000 €. Selbst ohne die Auswirkungen
der Corona-Pandemie wird der v. g. beschlossene Zuschussdeckel seit 2021
überschritten. Damit ist davon auszugehen, dass die vom Rat in 2011
beschlossene Zuschussdeckelung auch in den Folgejahren nicht mehr zu halten
ist.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2026, Kapitel 1, Seite 1 ff. verwiesen.
5. Erfolgsplan 2026
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 16 ff.)
Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen aufgrund der Kostensteigerungen in 2026 mit Bedacht zuversichtlich kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (hoher Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand, Hygieneaufwand) sowie bei den Personalkosten (Tarifsteigerungen), angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.
Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken.
Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.
Weiterhin werden die Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen führen. Der Erfolgsplan 2026 wird auch durch die fehlende Verlustabdeckung der Kernverwaltung negativ tangiert.
6. Vermögensplan 2026
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 30 ff.)
Im Wirtschaftsjahr 2026 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in Höhe von 550.000 € fest verplant. Die restlichen 81.000 € werden als Puffer für unvorhersehbare Ereignisse und für derzeit noch nicht fix planbare Maßnahmen bzw. für Mehrkosten angesetzt. Für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen werden die Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ eingesetzt.
Für die Sanierung und Modernisierung des Hallenbads Bergisch Neukirchen hatte sich der SPL an dem Programmaufruf des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“ beteiligt und eine Förderzusage am 07.08.2023 erhalten. Der Eigenanteil für diese Maßnahme sollte kreditfinanziert werden. Der Kredit wurde zum 01.01.2025 entsprechend aufgenommen. Mit der Vorlage Nr. 2025/3334 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 07.07.2025 die Kostenberechnung nach DIN 276 für die Sanierung des Hallenbad Bergisch Neukirchen in Höhe von 11.443.524 € (inklusive anteiliger Mehrwertsteuer) zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Kostenberechnung ist die Sanierung des Hallenbads Bergisch Neukirchen nicht mehr wirtschaftlich, so dass der Rat der Stadt Leverkusen mit der obigen Beschlussvorlage die Beendigung der geplanten Sanierungsmaßnahme beschlossen hat. Der aufgenommene Kredit soll nun für andere investive Maßnahmen des in die Jahre gekommenen Gebäudebestandes des SPL verwendet werden, für die ein Handlungsbedarf besteht und für die der SPL ohnehin einen weiteren Kredit hätte aufnehmen müssen, (siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 31 ff.)
Zusätzlich sind investive Maßnahmen für das Projekt „Dreifach-Sporthalle für die Sportschule NRW, Landrat-Lucas-Gymnasium“ vorgesehen. Auf die weiteren Erläuterungen wird im Wirtschaftsplan 2026, Kapitel 1, Seite 11 ff. sowie Kapitel 3, Seite 30 ff. verwiesen.
7. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2026
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 38 ff.)
Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der
Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen
entwickelt. Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der
zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt. Auch hier wird sich der
fehlende Ertrag aus der Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung auswirken.
Neben dem
Eigenkapitalverzehr fehlen dem SPL liquide Mittel, die derzeit durch höhere
Kassenkredite aufgefangen werden.
8. Stellenübersicht 2026
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 49 ff.)
In der Stellenübersicht für die Beschäftigten des SPL wird im Stellensoll 2026 eine Gesamtzahl von 81,1 und im Stellensoll 2025 eine Gesamtzahl von 81,1 ausgewiesen.
9. Sportfördermittel
Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 692.000 € verausgabt. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage des SPL, ist es dem SPL weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des SportBund Leverkusen e. V. dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
