Beschlussentwurf:
I. Der kommunale Betrieb des „Freibad Auermühle“ wird aufgegeben.
II. Die technischen Einrichtungen, die Aufbauten und das Außengelände werden vom Sportpark Leverkusen im wirtschaftlich vertretbarem Rahmen gesichert, gewartet und gepflegt, so dass eine mittelfristige Wiederinbetriebnahme durch einen privaten Betreiber möglich ist.
III. Der SPL wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadt-
planung und Bauaufsicht zu prüfen, welche Potentiale die Fläche für die
Stadtentwicklung haben kann. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen die Rahmenbedingungen, insbesondere die benachbarten Nutzungen (Klinikum, Wohnen, Kindergarten), die Umweltbelange (Naturschutz, Gewässerschutz), die verkehrliche Erschließung sowie auch die landesplanerischen Vorgaben konkretisiert und gutachterlich untersucht werden, mit dem Ziel, durch eine europaweite Ausschreibung das Gelände zu vermarkten.
Weiterhin wird der SPL beauftragt, die steuerlichen Auswirkungen einer
Veräußerung des Geländes auf den SPL/ den BgA Bäder gutachterlich prüfen zu lassen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
1.
Bestehende Beschlusslage
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 12.02.2007 mit der Vorlage R 757/16. TA „Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Betriebes der dem Sportpark Leverkusen (SPL) zugeordneten kommunalen Sportstätten und der kommunalen Sportförderung (SPL-Konzept)“ insgesamt 9 Einzelmaßnahmen beschlossen.
Als zentrale Maßnahme enthält das SPL-Konzept die Vermarktung des Freibades Auermühle, dass im Durchschnitt der letzten Wirtschaftsjahre einen Zuschussbedarf von ca. 400.000 € benötigt.
Der SPL wurde beauftragt, das Gelände des Freibades Auermühle mittelfristig zu vermarkten. Hierbei sollte das Freibadgelände neben dem Schwimmen auch für andere, vornehmlich sportliche Nutzungen auf dem Markt angeboten werden.
Das Freibad Auermühle sollte aber solange geöffnet bleiben, bis das Hallen- und Freibad Wiembachtal für die Leverkusener Bevölkerung zur Verfügung steht.
Die Fertigstellung und Eröffnung des Freibades Wiembachtal erfolgte zur Freibadsaison 2011.
Die Vermarktung des Geländes des Freibades Auermühle und die dauerhafte Einsparung von 400.000 € ab 2012 durch den Verzicht auf einen kommunalen Betrieb des Bades durch den SPL ist auch Einzelmaßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Leverkusen und dessen Fortschreibung (siehe hierzu u.a. Vorlage 0600/2010, Anlage 2, Maßnahme 011).
In der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 04.08.2011 zum Haushalt der Stadt Leverkusen (Seite 15. Punkt 8, „Ergänzende Hinweise/Perspektive 2012“) wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass von der Stadt (und seinen eigenbetriebsähnlichen Betrieben) eine konsequente Fortschreibung des HSK und der darin enthaltenen Maßnahmen erwartet wird.
Die
aktuelle Beschlusslage des Rates und die Haushaltsverfügungen der
Bezirksregierung sehen somit eindeutig eine Aufgabe des kommunalen Betriebes
des Freibades Auermühle durch den Sportpark Leverkusen zusammen mit den
entsprechenden Ausgabereduktionen vor.
2.
Investorenakquisition des SPL auf der Basis eines Wertgutachtens
Zur Umsetzung des Beschlusses im Sinne des Ratsbeschlusses zum „SPL Konzept“ hat sich der SPL zu einem mehrstufigen Veräußerungsverfahren entschlossen, um das Gelände Freibad Auermühle am Markt zu positionieren.
Dazu wurde im Wirtschaftsjahr 2008 zuerst eine konkrete Investorenakquisition zur Übernahme des Freibadbetriebes auf Basis des vorliegenden Wertgutachtens und der baurechtlichen Rahmendingungen (FNP Grünfläche, Sondergebiet „Sport“) durchgeführt.
Hierzu wurde ein umfangreiches Verkaufsexposé über das Grundstück/das Gelände Freibad Auermühle entwickelt, mit einem erwarteten Kaufpreis im Höchstgebotsverfahren von 1.180.000 € und einem Abgabebeschluss der Angebote zum 30.11.2008.
Es wurden über 30 weitere namhafte Investoren direkt kontaktiert. Zusätzlich wurde mittels Anzeigenschaltungen in der Fachzeitschrift „Archiv des Badewesens“ auf die Vermarktung des Geländes aufmerksam gemacht.
Trotz einer Verlängerung der Angebotsfrist vom 30.11.2008 auf den 01.06.2009 und einer erneuten Investorenakquisition mit erweitertem Adressaten-Kreis im Wirtschaftsjahr 2010 ist diese Initiative zur Vermarktung des Geländes Freibad Auermühle absolut erfolglos verlaufen. Es hat auch nicht nur ein annährend positives Interesse am Freibadgelände gegeben.
3. Nutzungskonzept für
das Gelände „Freibad Auermühle“ der HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG
Ende des Wirtschaftsjahres 2010 hat das Unternehmen HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG aus Leverkusen eine Konzeption zur Weiterentwicklung des Geländes des Freibades Auermühle unter Beibehaltung des Schwimmbadbetriebes erarbeitet und den politischen Entscheidungsträgern vorgestellt.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat daraufhin am 6. Dezember 2010 einstimmig beschlossen,
dass die Verwaltung eine beschlussreife Vorlage für einen Grundsatzbeschluss
zum Weiterbetrieb des Freibades Auermühle durch den privaten Investor vorlegt.
Weiterhin stellte der Rat im Rahmen des Beschlusses zum Wirtschaftsplan 2011 des Sportpark Leverkusen (Vorlage Nr. 0807/2010/1) als kommunale Unterstützung eines mit Hilfe von privaten Dritten ermöglichten Weiterbetriebes des Freibades Auermühle im Jahr 2011 eine Liquidität von maximal 100.000 € über den Wirtschaftsplan des SPL bereit.
Zudem hatte sich Ende November 2010 der Bürgerverein „Rettet die Auermühle“ gebildet, mit dem Ziel der Unterstützung beim Betrieb des Freibades Auermühle zunächst einmal für die Saison 2011.
Eine Arbeitsgruppe
unter Beteiligung der relevanten städtischen Fachbereiche, dem Sportpark
Leverkusen und dem Investor hat bereits im Dezember 2010 begonnen, das
vorgeschlagene Nutzungskonzept auf seine kurzfristige Umsetzbarkeit hin zu
überprüfen.
Es hat sich jedoch
recht schnell in den intensiven Gesprächen herausgestellt, dass noch zu viele
planungs- und baurechtliche Voraussetzungen geklärt werden müssen, um möglichst
zeitnah definitive Aussagen zu bekommen, ob und unter welchen Voraussetzungen
die Zukunft des Freibads Auermühle gesichert werden kann und arrondierende
Gelände einer neuen Nutzung zugeführt werden können, wie es das Konzept des
Investors vorsieht.
Folgende
grundsätzliche Fragestellungen müssen zunächst einmal geklärt bzw.
berücksichtigt werden:
3.1. Europaweite Ausschreibung
Im Rahmen einer
gutachterlichen Bewertung durch eine renommierte Anwaltskanzlei wurde
dargestellt, dass gewichtige Gründe für eine Verpflichtung zur europaweiten
Ausschreibung sprechen, die sich die Stadt Leverkusen als öffentlich-rechtliche
Körperschaft anschließen muss.
Einen direkten
Vertrag mit einem Investor zu schließen wäre insofern nicht möglich.
3.2. Hochwasserschutz
Das
Festsetzungsverfahren beziehungsweise die Öffentlichkeitsbeteiligung für die
Überschwemmungsgebietsgrenzen
der Dhünn (Amtsblatt/ Auslegung) ist durch die Bezirksregierung Köln als Obere
Wasserbehörde projektiert.
Die aktuellen
hydraulischen Berechnungen lassen gegenüber den bisherigen Festsetzungen bei
einem hundertjährigen Hochwasser (HQ 100) tendenziell eine Reduzierung der für
eine Bebauung grundsätzlich unzulässigen Flächenanteile des Geländes des
Freibades Auermühle erwarten.
Aufgrund der
Berechnungsmodelle sind insbesondere im östlichen Plangebiet bei
Extremhochwasserereignissen (HQ extrem) weitere Flächen betroffen.
Die endgültige
formale Festsetzung für die Überschwemmungsgebietsgrenzen wird voraussichtlich
im Frühsommer 2012 erfolgt sein.
3.3 Änderung Regionalplan
Im Bereich des Freibads Auermühle sind im Regionalplan Köln Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und -in großen Teilen- Regionaler Grünzug dargestellt. Da der Regionalplan aufgrund seines Maßstabes (1:50.000) nicht parzellenscharf ist, hat ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 (Regionalentwicklung und Braunkohle) stattgefunden, um die grobe Grenzziehung zwischen ASB und Regionalem Grünzug besser definieren zu können. Nach Aussage der Bezirksregierung entspricht die im Regionalplan verzeichnete Grenze den Gegebenheiten vor Ort (Bebauungskante, Topographie).
Für die Umsetzung einer Investorenplanung stellt insbesondere die Ausweisung des Regionalen Grünzuges ein großes Hindernis dar, da hier gemäß Regionalplan nicht gebaut werden darf.
Zwar dürfen je nach Art der Nutzung innerhalb der (angrenzenden) Siedlungsbereiche Funktionen in den Regionalen Grünzug hineinreichen, zur Umsetzung des vorliegenden Konzeptes wäre jedoch eine Änderung der planungsrechtlichen Vorgaben erforderlich.
Durch die Bezirksregierung Köln wurde bestätigt, dass nach derzeitigem Stand lediglich eine Bebauung im Bereich der jetzigen Parkplatzflächen entlang der Straße „Am Dhünnberg“ sowie der Schwimmbecken möglich wäre.
Aufgrund eindeutiger Äußerungen der Regionalplanungsbehörde im Hinblick auf eine Regionalplanänderung in der erforderlichen Größenordnung wird die Realisierung der derzeit vorliegenden Investorenplanung als nicht sehr wahrscheinlich eingestuft.
Die Entscheidung zur Regionalplanänderung wird durch den Regionalrat getroffen. Das genaue Verfahren ist in der Vorlage Nr. 1145/2011 vom 30.06.2011 detailliert dargestellt.
Verfahrensführende Stelle ist die Bezirksregierung Köln in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde. Die Regionalplanänderung ist gemäß § 19 Absatz 6 Landesplanungsgesetz NRWG der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Innerhalb von drei Monaten nach Anzeige kann die Landesplanungsbehörde aufgrund einer Rechtsprüfung unter Angabe von Gründen im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien Einwendungen erheben.
Im Rahmen der Rechtsprüfung wird unter anderem ermittelt, ob die Verfahrensschritte ordnungsgemäß durchgeführt und alle Belange berücksichtigt worden sind.
Neben der Änderung des Regionalplanes wären dann in der Folge der Flächennutzungsplan zu ändern sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Insgesamt ist mit
einer Zeitschiene für die Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes von
mindestens 3 Jahren zu rechnen.
3.4.
Steuerliche Konsequenzen
Das Vermögen des
Freibades Auermühle wird in der Steuerbilanz des BgA Bäder bilanziert, in dem
auch das Beteiligungsvermögen (u.a. die städtische Anteile an der
Energieversorgung Leverkusen, die Aktien der RWE GmbH) der Stadt Leverkusen
eingelegt ist.
Darum sollten auch
umfassend die steuerlichen Folgen für den SPL/ den BgA Bäder geklärt werden,
wenn sich ein Veräußerungsprojekt konkretisiert.
Diese Fakten wurden dem Investor HKM Bauentwicklung GmbH & Co. KG von Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn in einem Schreiben mitgeteilt (Anlage 1).
Der Investor hat daraufhin in einem Antwortschreiben mitgeteilt, das er trotz der Veränderung der Rahmenbedingungen und der geänderten Zeitschiene nach wie vor Interesse an einem Invest am Standort Auermühle hat (siehe hierzu auch Anlage 2 zur Vorlage).
4. Die Saison 2011
Über den Wirtschaftsplan
des SPL wurden vom Rat der Stadt Leverkusen Mittel i.H.v. 100.000 €
bereitgestellt, um dem SPL den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle mit
Unterstützung von privaten Dritten (Bürgerverein etc.) im Jahr 2011 zu
ermöglichen.
Unter folgenden Voraussetzungen wurde das Bad im Wirtschaftsjahr weiterbetrieben:
► Die Einnahmekalkulation beruht auf einem durchschnittlichen Sommerwetter, vergleichbar mit dem Sommer 2010 (ca. 100.000 Besucher).
► Das Bad wurde im Einschichtbetrieb gefahren (10.00 Uhr bis 18.00 Uhr/
20.00 Uhr an heißen Tagen). Auf das Frühschwimmerangebot wurde verzichtet (ein qualifiziertes Frühschwimmerangebot besteht im Freibad Wiembachtal).
► Die Saisonkarte wurde abgeschafft. Bei jedem Eintritt wurde von Erwachsenen zusätzlich zu dem Eintrittspreis eine „Sympathieabgabe/Schwimmhilfe“ von
1,50 € erhoben.
► Die Grundtemperatur der Becken wurde auf 22 Grad gesenkt.
► Auf „Schönheitsreparaturen“ wurde komplett verzichtet.
► Nur die absolut notwendigen Maßnahmen zur Betriebssicherheit zur
Durchführung einer Saison wurden unternommen.
► Der Standard der Grünflächenpflege wurde drastisch reduziert.
► Der Bürgerverein beteiligt sich mit einem Sponsoringbetrag von 30.000 €.
► Der Bürgerverein beteiligt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Pflege- und Wartungsarbeiten vor und während der Saison.
Mit der Initiierung des Projektes war aber insbesondere die Hoffnung verbunden, dass die Bevölkerung des Stadtbezirkes III eine große Solidarität mit „ihrem Schwimmbad“ entwickelt, was sich in häufigem Besuch ausdrückt. Hier war insbesondere der neue Bürgerverein aktiv.
Es fand eine
hervorragende und kooperative Zusammenarbeit zwischen Bürgerverein und SPL
statt.
Bei dem Betrieb im
Wirtschaftsjahr 2011 hat sich aber auch herausgestellt, dass sich der
Bürgerverein weder personell noch finanziell in der Lage sieht, das Freibad
eigenständig zu betreiben.
Als Ergebnis des
wetterbedingten schlechten Geschäftsverlaufs im Freibad Auermühle (Besucher
2010: 108.336, Besucher 2011: 15.132) wurde der im Ratsbeschluss genehmigte
Zuschuss um ca. 100.000 € trotz erheblicher Reduzierung der Kosten deutlich
überschritten und belastet in dieser Summe das Ergebnis des SPL.
Die
prognostizierten Ansätze im Aufwand wurden eingehalten.
Das Ergebnis in
Zahlen:
Besucher/Umsatz
Freibad Auermühle 2011 |
Besuche |
Umsatz (€) |
Besuche/ Öffnungstag |
Erlös/ Besuch (€) |
|
15.132 |
48.942 |
163 |
3,23 |
|
|
|
|
|
Ein genaueres Bild
der Betriebsmonate gibt folgende Tabelle:
Monat |
Besuche |
Betriebstage |
Besuche/Tag |
|
|
|
|
Mai |
0 |
0 |
|
Juni |
6.193 |
27 |
229 |
Juli |
2.142 |
31 |
69 |
August |
5.188 |
31 |
167 |
September |
1.609 |
4 |
402 |
|
|
|
|
Aufwand/Ertrag
|
€ |
Bemerkungen |
|
|
|
Materialaufwand davon Energieaufwand: 77.708 € |
166.771 |
Reduzierung der Badewassertemperaturen, bei der Wartung und Instandhaltung Minimalstandard umgesetzt, Mithilfe durch den Bürgerverein, Einsatz der JSL |
sonstiger betrieblicher Aufwand |
7.553 |
Minimalstandard umgesetzt |
Personalaufwand |
91.482 |
Fachpersonal SPL im Einschichtbetrieb, keine Stellung von Aufsichtspersonal durch den Bürgervereines |
|
|
|
Summe Aufwand (ohne Abschreibungen) |
265.806 |
|
|
|
|
Umsätze |
48.699 |
|
sonstiger betrieblicher Ertrag |
10.698 |
Sponsoringertrag durch den Bürgerverein: 7.000 €, geplant waren 30.000 € |
|
|
|
Summe Erträge |
59.397 |
|
|
|
|
Ergebnis |
-206.409 |
|
5.
Die langfristigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
des
Betriebes des Freibades Auermühle
5.1.
Das Freibad Auermühle
Bis zum Wirtschaftsjahr 2007 gehörten zum Betrieb des SPL die beiden Freibäder Auermühle und Wiembachtal,
zwei klassische Freibäder mit 50 Meter Becken und Sprunganlagen,
Nichtschwimmer- und Kleinkindbecken sowie einem großen Außengelände, geöffnet von
Ende Mai bis Ende August für die öffentliche Nutzung, sporadisch auch für
Schulen und Vereine.
Der wirtschaftliche Erfolg der
Freibäder hängt weitestgehend von den vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B.
dem Sommerwetter) ab und ist durch managementbedingte Entscheidungen nur
unwesentlich zu beeinflussen.
Zur Freibadsaison
2007 wurde das Freibad Wiembachtal
im Rahmen der Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“
geschlossen.
Das Freibad wurde
im Wirtschaftsjahr 2011 zur Sommersaison nach durchgeführter Grundsanierung in
Kombination mit dem Hallenbad Wiembachtal (in den Sommerferien im Kombibetrieb)
wieder der Leverkusener Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
Die Besucherzahlen des Freibades Auermühle
haben sich in der Zeit der Schließung des Freibades Wiembachtal, wie eigentlich
hätte erwartet werden können, nicht
verbessert. Sogar ganz im Gegenteil: Die Besucherzahlen der
Wirtschaftsjahre 2007/2008/2009 sowie 2011 im Freibad Auermühle waren mit die
schlechtesten der letzten zehn Jahre.
Das Freibad Auermühle stand in den letzten 10 Wirtschaftsjahren den Gästen
an durchschnittlich 106 Tagen in der
Freibadsaison zur Verfügung.
Ab dem
Wirtschaftsjahr 2004 wurden aus Kostengründen die Öffnungstage reduziert
(Verzicht auf die Öffnung schon im Mai aufgrund sehr hoher Energiekosten
verursacht durch niedrige Nachttemperaturen).
5.2. Sanierungsbedarf
Im Freibad
Auermühle müssen mittelfristig größere Sanierungen durchgeführt werden, wenn
dieses dauerhaft als Freibad weiter betrieben werden soll.
Um das Freibad
Auermühle dauerhaft weiter betreiben zu können, bedarf es der mittelfristigen
(2-3 Jahre) Sanierung/Erneuerung der Freibadaußenbecken analog der
Freibadaußenbecken im Freibad Wiembachtal. Darüber hinaus muss die
Heizkesselanlage für die Beckenwassererwärmung dringend erneuert werden.
5.2.1. Freibadaußenbecken
Die Freibadaußenbecken sind mehr als 37
Jahre alt und wurden in den vergangenen Jahren immer wieder mit Bordmitteln und
durch Eigenleistungen durch die Handwerkergruppe des Sportpark Leverkusen
notdürftig instand gesetzt. Teilweise lösen sich in beiden Becken jedoch
großflächig die Fliesen an den Beckenwänden. Im Schwimmerbecken muss dringend
der Beckenboden saniert werden. Im Nichtschwimmer- und im Schwimmerbecken ist
die Überlaufrinne an mehreren Stellen undicht. Die beiden Becken verlieren hier
im Sommerbetrieb kontinuierlich Wasser.
Die Beckenwasserversorgungsleitungen zu den
beiden Freibadaußenbecken sind aus Stahl und bereits über 37 Jahre alt. Eine
Erneuerung der Beckenwasserleitungen ist dringend erforderlich.
Die horizontale Beckenwasserdurchströmung
der beiden Freibadaußenbecken entspricht bei weitem nicht mehr den heutigen
technischen und hygienischen Anforderungen. Hier muss im Zuge der Sanierung der
Becken eine vertikale Beckendurchströmung eingebaut werden.
5.2.2. Heizkesselanlage
Die
Heizkesselanlage des Freibades Auermühle ist ebenfalls mehr als 37 Jahre alt.
Eine Erneuerung der kompletten Heizkesselanlage ist dringend erforderlich.
5.2.3. Umkleidegebäude
Das Umkleidegebäude
des Freibades Auermühle wurde in den zurückliegenden Jahren durch die
Handwerker des Sportpark Leverkusen soweit wie möglich instand gehalten. Die
alten Holzfenster wurden durch Kunststofffenster ersetzt. Verschiedene Bereiche
innerhalb des Umkleidegebäudes wurden saniert. Insgesamt befindet sich das Umkleidegebäude
in einem „ausreichenden“ Zustand. Ein dringender Handlungsbedarf innerhalb der
nächsten 5 Jahre ist jedoch nicht erforderlich.
5.2.4. Kostenschätzung zum Sanierungsumfang
Die Kostenschätzung basiert auf der
Grundlage der durchgeführten Sanierungsmaßnahme der Freibadaußenbecken im
Freibad Wiembachtal.
Es handelt sich
jedoch um eine grobe Kostenschätzung,
die auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses aus dem Jahre 2008 zur
Generalunternehmerausschreibung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme im Freibad
Wiembachtal ermittelt
wurde. Eingerechnet
ist ein Teuerungsaufschlag von 6% für die Jahre 2008 bis 2010.
Die Sanierung der
Freibadaußenbecken beinhaltet folgende Leistungen:
► Die Freibadaußenbecken erhalten eine
Foliensanierung
► Erneuerung der Beckenwasserzuleitungen
vom Umkleidegebäude bis zu den Freibadaußenbecken
► Erneuerung
der Beckenumgangsflächen und der Flächen zum Umkleidegebäude
► Erneuerung der Beckenwasserdurchströmung
► Sanierung des Sprungturms
Gemäß grober
Kostenschätzung ergeben sich hier Sanierungskosten von
ca. 1.590.000 € (Stand 2010).
Die Erneuerung der
Heizkesselanlage beinhaltet folgende Leistungen:
► Erneuerung des Sommerkessels
► Erneuerung des Winterkessels
► Erneuerung der kompletten
Warmwasserversorgung
► Erneuerung der MSR-Technik und des
Wärmeverteilnetzes
Gemäß grober
Kostenschätzung ergeben sich hier Sanierungskosten von
ca. 310.000 € (Stand 2010).
Demnach beträgt das gesamte
Investitionsvolumen für das Freibad Auermühle, geschätzt ca. 1.900.000 € (Stand 2010). In den geschätzten Kosten sind die Baunebenkosten bereits
enthalten.
5.3. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
5.3.1. Besuche
In den letzten 25
Jahren zählte das Freibad Auermühle ca. 2,4
Mio. Besuche. Nachfolgend die Ergebnisse:
Besucherzahlen 1985 – 2011
1987 |
1988 |
1989 |
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
1994 |
78.712 |
56.714 |
104.435 |
89.436 |
104.582 |
103.957 |
67.055 |
140.000 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
151.74 |
183.000 |
119.024 |
75.729 |
110.119 |
89.224 |
146.014 |
87.088 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
190.798 |
80.600 |
90.903 |
144.561 |
47.151 |
60.469 |
74.308 |
108.336 |
2011 |
|
|
|
|
|
|
|
15.132 |
|
|
|
|
|
|
|
Bei differenzierter Betrachtung der Besucherzahlen zeigen
sich im langfristigen Besucherverhalten keine nennenswerten Veränderungen, es
lässt sich kein eindeutiger langfristiger Trend ablesen.
Fast man in den
letzten 25 Betriebsjahren jeweils 5 aufeinander folgende Jahre zusammen, so
ergibt sich folgendes Bild:
Hier ist
bemerkenswert, dass sich in den letzten 5 Jahren ein dramatischer
Besucherrückgang vollzogen hat, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass das
Freibad Auermühle in 4 von 5 Jahren einziges Freibad in Leverkusen gewesen ist.
Betrachtet man den Gesamtzeitraum von 1987 – 2011, so
ergibt sich ein Besucherdurchschnitt von 94.680
Besuchen pro Saison.
Bei der Analyse des langjährigen Besucherverhaltens
zeigt sich, dass das Freibad Auermühle durchschnittlich an 25 Tagen (von durchschnittlich 106
Öffnungstagen)
über 1.000 Besucher zählt.
An ca. 40% der Öffnungstage kommen weniger als 150 Besucher.
An vielen Tagen
frequentieren fast ausschließlich Frühschwimmer und einige sportliche Schwimmer
über den Tag verteilt das Bad.
Zum Vergleich: Das Freizeitbad CaLevornia hat im Durchschnitt aller Öffnungstage (ca.
350 Tage) über 1.100 Besucher.
Für ein reines
Freibad ergibt sich nur ein Bedarf in nennenswertem Umfang bei einem stabilen
Sommerwetter von dauerhaft über 24 Grad Celsius.
5.3.2. Ertrag
Bei der Analyse des
Ertrages des Bades bleiben die Mieteinnahmen des SPL aus der Vermietung des
Kindergartens, der Umsätze in Zusammenhang mit der Veranstaltung „Ballooning“
(bis 2003) und der Vermietung des Parkplatzes außer Acht, da diese mit der
eigentlichen Kernleistung nicht in Zusammenhang stehen.
In den letzten zehn
Wirtschaftsjahren wurde ein durchschnittlicher Ertrag von 111.732 € erzielt und
zwar im Einzelnen:
Ertrag 2002 – 2011
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011(*) |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
87.692 |
187.874 |
84.307 |
98.565 |
159.212 |
66.131 |
81.495 |
126.198 |
166.451 |
59.397 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
(*)
Einschließlich 7.000 € Sponsoringbeitrag Bürgerverein
Die Zusatzgeschäfte (Gastronomie etc.)
entwickeln sich generell parallel zu den Umsätzen aus Eintritten. Weitere
Umsätze (Vermietungen außerhalb der Saison oder des Parkplatzes) sind schwierig
zu akquirieren und stellen die Ausnahme dar.
Die oftmals als
zusätzliche Einnahme auch von politischer Seite vorgeschlagene Vermarktung des Geländes für Events ist
aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung äußerst problematisch.
5.3.3. Aufwand
Im Aufwandsbereich spielen die
Energiekosten und die Personalkosten die entscheidende Rolle für das Ergebnis
der Anlage.
Den Energiekosten, die sich innerhalb der letzten 10 Jahre fast
verdoppelt haben, konnten obwohl durch Reduzierung der Öffnungszeiten (Verzicht
auf die Öffnung schon Mitte Mai) und der Senkung der Badewassertemperaturen von
Seiten des SPL entgegengewirkt wurde.
Energieaufwand 2002 – 2011
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010(*) |
2011(*) |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
86.352 |
94.098 |
83.297 |
79.804 |
95.167 |
114.716 |
113.518 |
99.722 |
83.859 |
77.708 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
(*) Senkung der Badewassertemperaturen
Das Freibad
Auermühle verfügt über eine enorm große Wasserfläche, der größten von allen
Bädern des SPL
Wasserflächen
Freibad Auermühle
Schwimmerbecken 50
x 21 m = 1.050 qm
Sprungbecken = 217 qm
Nichtschwimmerbecken = 1.320 qm
Planschbecken =
105 qm
Wasserfläche 2.692 qm
Deren Erwärmung
auch nur auf 22 – 24 Grad Celsius ist natürlich enorm kostenaufwendig.
Maßnahmen zur
Reduzierung der Energiekosten (Dämmung der Becken, Modernisierung der
Heizungsanlage, Nutzung alternativer Energien) sind nur durch erhebliche Investitionen
zu erreichen.
Der SPL hat
natürlich aufgrund der bestehenden Beschlusslage ab 2007 (Aufgabe des Betriebes
durch SPL) in den letzten Wirtschaftsjahren konsequent feste Planstellen im
Freibadbereich abgebaut durch natürliche Fluktuation im Personalbereich und nur
noch durch den vermehrten Einsatz von Aushilfspersonal, dass zunehmend
schwieriger zu akquirieren wird, den Betrieb aufrechterhalten.
Obwohl die Saison
2011 nur im Einschichtbetrieb gefahren wurde, kam es im Personalbereich
teilweise zu dauerhaft nicht zu vertretenden Engpässen und Überbelastungen des
Personals.
Sollte der SPL
verpflichtet werden, das Freibad Auermühle weiterhin aufrecht zu halten, muss
zusätzliches Fachpersonal eingestellt werden.
5.3.4. Ergebnis
Ergebnis Freibad Auermühle (ohne
Erträge/Aufwand Kindergarten) nach Gewinn und Verlustrechnung
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
-388.518 |
-474.195 |
-595.629 |
-629.758 |
-521.136 |
-659.552 |
-590.870 |
-480.828 |
-341.397 |
-278.000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im gezeigten
Ergebnis sind durchschnittliche Abschreibungen von ca. 50.000 € und 22.000 € an
Kapitalkosten enthalten.
Beim Vergleich von
Kennzahlen für den Betrieb werden die enormen Jahresschwankungen sehr deutlich.
|
Kostendeckungsgrad |
Zuschuss/ Besucher |
Öffnungstage |
Besucher/ Öffnungstag |
Erlös/ Besucher |
|
% |
€ |
|
|
€ |
Schlechter
Sommer - 2011 |
17,58 |
19,46 |
93 |
163 |
3,23 |
Durchschnittlicher
Sommer - 2009 |
20,79 |
6,47 |
93 |
799 |
1,70 |
Guter
Sommer 2003 |
28,38 |
2,49 |
126 |
1.514 |
0,98 |
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6.
Vorgehensweise zur Entwicklung und Vermarktung des Geländes Freibad Auermühle
6.1. Sicherung der technischen Anlagen, der
Aufbauten und des Außengeländes
Die Option der mittelfristigen Wiederinbetriebnahme der Freibadanlage durch einen privaten Investor sollte aufrechterhalten werden.
Die technischen Einrichtungen, die Aufbauten und das
Außengelände können in einem
wirtschaftlich vertretbarem Rahmen gesichert, gewartet und gepflegt
werden, so dass eine Wiederinbetriebnahme kurzfristig möglich ist.
Bei einer
Stilllegung des Freibades Auermühle und einer damit einhergehenden
„Konservierung“ der technischen und baulichen Anlagen für eine spätere
Wiederinbetriebnahme durch einen Investor müssen zum einen Maßnahmen umgesetzt
werden, die einmal im Stilllegungsjahr 2012 anfallen und entsprechend Kosten
verursachen.
Darüber hinaus
müssen in den Folgejahren 2013 ff Maßnahmen umgesetzt werden, die den Erhalt
der Anlage in allen Bereichen zumindest zum großen Teil ermöglicht.
Für das
Wirtschaftsjahr 2012 würden nach ersten Schätzungen Stilllegungs- und
Sicherungskosten von ca. 45.000 € zu berücksichtigen sein. Für die Jahre 2013
ff sind Kosten in Höhe von ca. 30.000 €/Jahr anzusetzen.
6.2. Schaffung von planungsrechtlichen
Grundlagen/ Machbarkeitsstudie
Das Gelände des Freibades Auermühle ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Freizeitbad“, „Kindereinrichtung“ sowie dem dazugehörigen Parkplatz
dargestellt. Planungsrechtlich ist es dem Außenbereich zuzuordnen (§ 35 BauGB).
Es ist gelegen im
Grünzug „Dhünnkorridor“ angrenzend zum Landschaftsschutzgebiet 2.2-12 „Unteres
Dhünntal“. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich das FFH-Gebiet
„DE-4809-301 Dhünn und Eifgenbach“ festgesetzt als Naturschutzgebiet 2.1-13
Naturschutzgebiet “Dhünn".
Das Denkmal
„Wuppermannpark“ befindet sich östlich des Gebietes.
Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln
ist ein Bereich parallel zum Dhünnberg als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB),
das größere Gebiet des Freibades und des großen Parkplatzes als Freiraum - überlagernd mit der Darstellung „Regionaler
Grünzug“ und „ Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ –
dargestellt.
Sollte der Rat mit dieser Vorlage die Aufgabe der Freibadnutzung beschließen, wird der SPL gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht umfassend prüfen, welche Potentiale die Fläche für eine nachhaltige Stadtentwicklung haben kann.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen auf konzeptioneller Ebene die Rahmenbedingungen, insbesondere die benachbarten Nutzungen (Klinikum, Wohnen, Kindergarten), die Umweltbelange (Naturschutz, Gewässerschutz), die verkehrliche Erschließung sowie auch die landesplanerischen Vorgaben konkretisiert und gutachterlich untersucht werden.
Auf dieser Basis können dann Varianten für die Nutzung und (Teil-) Bebauung der Fläche entwickelt werden.
Für eine
wesentliche Änderung der bestehenden Nutzung ist ein umfassendes
Flächennutzungsplanänderungsverfahren sowie ein Bebauungsplanverfahren - inklusive Bürgerbeteiligung - erforderlich.
Das Projekt ist in
dieser Form nicht Bestandteil des Arbeitsprogramms „Verbindliche Bauleitplanung
2010/2011 (Vorlage Nr. 0415/2010, beschlossen am 12.07.2010 unter
Berücksichtigung des Beschlusses zum Antrag 0559/2010)“. Hier müsste nach
positiver Beschlussfassung über diese Vorlage eine Berücksichtigung des
Projektes im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ für die Zukunft
erfolgen.
Weiterhin sollten die steuerlichen Auswirkungen einer Veräußerung des Geländes auf den SPL/ den BgA Bäder gutachterlich geprüft werden.
Aufgrund der Komplexität der Fläche und der
Rahmenbedingungen ist mit einem Verfahren nicht unter drei Jahren zu rechnen.
7. Fazit
► Die Konsolidierung
der städtischen Finanzen ist von elementarer Bedeutung für die Zukunft der Stadt Leverkusen.
► Auch der kommunale Sport muss hier einen
angemessenen Beitrag leisten.
► Der
Sportpark Leverkusen hat mit dem „SPL
Konzept“ aus dem Wirtschaftsjahr 2007 einen Maßnahmenkatalog entwickelt,
der auch so vom Rat der Stadt
Leverkusen beschlossen wurde, der die Grundversorgung der Leverkusener
Bevölkerung mit qualifizierten und dem heutigen Bedürfnissen angepassten
kommunalen Sportangeboten und einer kommunalen Sportförderung unter geänderten
finanziellen Rahmenbedingungen sicherstellt.
► Elementarer
Bestandteil dieses Konzeptes (Einsparung von 400.000 € pro Jahr) ist die Aufgabe des kommunalen
Betriebes des Freibades Auermühle. Als einziger
Konzeptbaustein ist diese Maßnahme noch nicht umgesetzt.
► Bäder, auch Freibäder, gehören nicht zur
quartiernahen Grundversorgung der
Bevölkerung mit Sportanlagen, sondern sind auch auf Grund der hohen
Betriebskosten und des überörtlichen
Einzugsgebietes Teil einer gesamt-
städtischen Bedarfsplanung.
► Reine
Freibäder gehören zu den unwirtschaftlichsten kommunalen Sport- und Freizeitangeboten, da eine
stärkere Nachfrage nach diesem Angebot nur ab
einer langfristigen Sommertemperatur über 24 Grad Celsius besteht. Kombi- bäder,
wie das Hallen- und Freibad Wiembachtal, sind weitaus kosten- günstiger
zu betreiben.
► Das sommerliche
Freizeitangebot „Freibad“ hat insbesondere in der jüngeren Generation dramatisch an Attraktivität gegenüber anderen Aktivitäten verlo- ren.
► Als
„Sportanlage“ ist ein reines Freibad
nur für eine sehr kleine Gruppe überwiegend gesundheitlich motivierter
Bürgerinnen und Bürger attraktiv.
► Schulen
nutzen das Angebot fast nie.
► Das
Freibad Auermühle wurde nur von wenigen
Sportlern aus Sportvereinen genutzt (z.B. Triathleten des TSV Bayer 04 Leverkusen und Tauchsportvereinen), die aber auch
im Freibad Wiembachtal ihr Training problemlos absolvieren könnten.
► Im
Freibad Auermühle besteht ein altersgemäßer
Bedarf an Sanierung von technischen Anlagen, Becken und Gebäuden. Dieser
Aufwand liegt mittelfristig vorsichtig geschätzt bei ca. 1,9 Mio. € (Stand 2010).
Die Durchführung der Sanierung würde zu einer geschätzten zusätzlichen
Ergebnisverschlechterung von ca. 100.000 € durch zusätzliche Abschreibungen
führen.
Unter besonderer
Berücksichtigung der haushaltspolitischen Lage der Stadt Leverkusen aber auch
nach Würdigung der sportpolitischen Argumente sowie unter Berücksichtigung des
Nachfrageverhaltens der Bürger nach einem Freibadangebot sollte auf den
kommunalen Betrieb des Freibades Auermühle verzichtet werden und der
vorgenannte Weg zur Entwicklung und Vermarktung des Geländes beschritten
werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1414/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: 0214-8684020. SPL, Herr Laux
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Begründung zur Vorlage
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe Begründung zur Vorlage
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Begründung zur Vorlage
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund eventueller Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 2012 des SPL ist die Einbringung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus zwingend erforderlich.