Betreff
Satzung zur 7. Änderung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10.10.1994
Vorlage
2025/0041
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Satzung zur 7. Änderung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10.10.1994 entsprechend der Anlage dieser Vorlage.

gezeichnet:

Hebbel


Begründung:

Die derzeitige Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) der Stadt Leverkusen vom 10.10.1994 soll in „§ 7 Verfahren“ geändert werden, um das Antragsrecht für alle Ausschussmitglieder abschließend festzuschreiben.

Da der Kinder- und Jugendhilfeausschuss Teil der Jugendhilfeverwaltung ist und seine Arbeit mit Hilfe einer für ihn erlassenen Satzung bzw. einer eigenen Geschäftsordnung organisiert werden kann, sind die für die Ratsausschüsse erlassenen Geschäftsordnungsregeln für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht kraft Gesetzes einschlägig. Auch wenn in § 7 der Satzung die Geschäftsordnung des Rates für das Verfahren im Ausschuss und seinen Unterausschüssen für anwendbar erklärt wird, soweit diese Regelungen für Ausschüsse enthält und in den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften nichts Abweichendes bestimmt ist, kann dadurch das Mitwirkungsrecht der gesetzlich vorgegebenen Mitglieder nicht beschnitten werden. Die Satzung soll daher entsprechend angepasst werden.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein