Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den
Umsetzungsstatus zum fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011
bis 2015 (Vorlage Nr. 0600/2010) zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den bis
2021 fortgeschriebenen Ergebnisplan (Anlage 1).
3. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Teilnahme der Stadt Leverkusen am Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) und stimmt dem nach § 6 dieses Gesetzes aufzustellenden Haushaltssanierungsplan (Anlage 2), der kraft Gesetzes das Haushaltssicherungskonzept ersetzt, zu.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und über den Umsetzungsstatus gem. § 7 des Stärkungspaktgesetzes zu berichten.
5. Soweit zur Erreichung der Konsolidierungsziele die Belange von städtischen Gesellschaften betroffen sind, wird den Mitgliedern in den Organen Weisung erteilt, die Geschäftsführung dahingehend zu beauftragen und zu überwachen, dass sie ihr operatives Geschäft auf die Erreichung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungspotentiale ausrichtet.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
1. Vorbemerkung
Entsprechend der Ankündigung des Oberbürgermeisters und des Stadtkämmerers in der Sitzung des Rates am 12.12.2011 legt die Verwaltung mit dieser Vorlage den Entwurf eines Haushaltssanierungsplans vor. Ein Haushaltssanierungsplan tritt an die Stelle des HSK, dessen Vorschriften entsprechend anzuwenden sind.
Die Finanzlage der Kommunen in NRW ist alarmierend. Insbesondere die Not-wendigkeit, nachhaltig und dauerhaft Ausgaben über Kassenkredite zu finanzieren, wird - sofern weiterhin nicht konsequent gegensteuert wird - nach Auffassung vieler Experten zu ernsthaften Problemen im Rahmen der Liquiditätsbeschaffung über den Kapitalmarkt führen.
Diese Problematik wird sich durch „Basel III“ - hiermit sind Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht an Kreditinstitute gemeint - deutlich verschärfen. Zwar wird „Basel III“ erst 2018 in Kraft treten; die Kreditinstitute sind aber bereits jetzt auf dem Weg, ihre Marktstrategie an die neuen Anforderungen anzupassen.
Für Kommunalkredite ist von Bedeutung, dass die Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals von Banken strenger gefasst werden. Viele Kreditinstitute müssen ihr Kernkapital aufstocken, mit der Folge, dass die Banken ihren Fokus zukünftig mehr auf renditestarke Geschäfte legen werden. Da Zinsmargen im kommunalen Bereich sehr gering sind, werden die Banken ihr Angebot diesbezüglich abbauen.
Die wirksamste Methode zur Begrenzung möglicher Auswirkungen aus „Basel III“ ist die Reduzierung von Kreditaufnahmen durch Konsolidierungsmaßnahmen. Mittlerweile zeigt die Eurokrise, dass der Kapitalmarkt die Verschuldungspolitik der öffentlichen Hand nicht unbegrenzt unterstützt. Gegensteuern im Rahmen dieses Haushaltssanierungsplans ist deshalb in der Tat unabdingbar, denn ansonsten ist die kommunale Selbstverwaltung in der Struktur ernsthaft bedroht.
2. Umsetzungsstatus des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2015 (Vorlage 0600/2010)
Am 06.12.2010 hat der Rat mit der Vorlage 0600/2010 das HSK 2011 bis
2015 beschlossen, um eine - zu diesem Zeitpunkt prognostizierte - Überschuldung
im Jahre 2014 abzuwenden. Das Konsolidierungspaket mit insgesamt 99 Maßnahmen
wurde zwischenzeitlich umgesetzt und trägt wesentlich dazu bei, dass der Abbau
des städtischen Eigenkapitals verlangsamt werden konnte.
Die Summe der durch Umsetzung der Maßnahmen vermiedenen Aufwendungen sowie
der Ertragssteigerungen umfassen ein Volumen von über 148,7 Mio. €. Darin sind - nach dem damaligen
Kenntnisstand (November 2010) - die Hilfen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen
mit 20,5 Mio. € eingearbeitet.
Die übrigen beschlossenen Maßnahmen, die sich im gesamten
Konsolidierungs-zeitraum auf rd. 128,2 Mio. € belaufen, wurden darüber hinaus
durch die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft (AG PW) unter der Leitung des
Stadtkämmerers weiter analysiert und verwaltungsübergreifend konkretisiert. Von
der im Rahmen des 99-Punkte-Programms gestellten Aufforderung zur Einsparung
von 170 Planstellen bis einschließlich 2015 sind über die laufende
Organisationsarbeit, die ständige Aufgabenkritik sowie die Ermittlungen der AG
PW bereits folgende Zwischenergebnisse im Stellenplan (brutto) erzielt worden:
1. 20,3 Stellen aus Wiederbesetzungssperren für 1 Jahr
2. 23,5 Stellen aus dem Stellenplan 2011 (beschlossen)
3. 28,0 Stellen aus dem Stellenplan 2012 (noch zu beschließen)
4. 50,0 Stellen ab dem Jahr 2013 (noch zu beschließen)
Die damit vermiedenen Personalaufwendungen werden mit durchschnittlich
4,5 Mio. € bis 5,0 Mio. € jährlich kalkuliert.
Dass diesem Zwischenergebnis zur Haushaltskonsolidierung pflichtige
Neuschaffungen von Planstellen zuwiderlaufen, versteht sich leider von selbst.
Im Einzelnen setzt sich das HSK 2011 bis 2015 aus folgenden Parametern
zusammen:
Maßnahmen |
Konsolidierungsvolumen in Mio. € |
Vermiedene Personalaufwendungen der
AG PW |
23,7 |
Sonstige Aufwandsreduzierungen |
26,3 |
Sonstige Ertragssteigerungen |
3,1 |
Ausschüttungen Beteiligungen |
2,2 |
Ergebnisverbesserungen 09/10 |
30,0 |
Erhöhung Grundsteuer (A+B) |
27,9 |
Erhöhung Hundesteuer |
0,7 |
Erhöhung Spielgerätesteuer |
0,8 |
Finanzhilfen des Landes (Anteil
Grunderwerbsteuer, |
13,5 |
Summe |
128,2 |
3. Zeitraum der Haushaltskonsolidierung
Um die
Genehmigung der Bezirksregierung Köln für ein HSK zu erhalten, musste nach den
bisherigen Regelungen innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung
von vier Jahren ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden.
Diese Vorgabe konnten landesweit nur die wenigsten Kommunen, die sich in
der Haushaltssicherung befinden, erfüllen. Infolgedessen befinden sich in 2011
insgesamt 138 Kommunen im Nothaushalt. Mit Änderung des § 76 der Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) wird den Kommunen fortan eine Genehmigung erteilt, wenn ein
Haushaltsausgleich im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr erreicht
werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Fortschreibung des
HSK-Zeitraums auf diesen Zeitraum erweitert und inhaltlich auf die neue
Zielvorgabe abgestellt.
Die Ermittlung der voraussichtlichen Defizite
der Jahre bis 2021 erfolgt nach detaillierten Vorgaben des Ministeriums für
Inneres und Kommunales vom 09.08.2011, z. B. Einarbeitung von Steigerungsraten
im Aufwandsbereich oder Anwendung von Orientierungsdaten im Bereich der
Erträge. Die Zusammenfassung ist aus der Anlage 1 ersichtlich, d. h., dass von
den hier ermittelten Ergebnissen „abgespart“
(Aufwandsreduzierungen/Ertragssteigerungen) werden muss. Sie sind Bestandteil
des Sanierungsplans (Anlage 2, Zeile 1).
Insbesondere im Bereich Personalaufwendungen
sind die aus der Arbeitsgruppe Personalwirtschaft erarbeiteten
Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin zwingend umzusetzen, um die Jahresergebnisse
aus der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen.
Dies sei vor dem Hintergrund angemerkt, dass
Steigerungsraten im Personalbereich entsprechend der Orientierungsdaten in
zukünftigen Ergebnissen nur mit 1%-igen Steigerungsraten einfließen.
Insofern erklärt es
sich, dass im Sanierungsplan keine weitere Position in Bezug auf
Personalaufwandsreduzierungen aufgenommen werden konnte.
Dieser als Anlage
2 beigefügte Sanierungsplan ersetzt - eine erforderliche Beschlussfassung
dieser Vorlage unterstellt - das HSK vom 06.12.2010 (Vorlage 0600/2010) und stellt die
Basis der zukünftigen Konsolidierungsstrategie der Stadt Leverkusen dar.
4. Aufbau und Inhalt der zukünftigen
Haushaltskonsolidierung
Um den jährlichen Fehlbetrag (Anlage 2, Zeile
1) in den kommenden Jahren kontinuierlich zu senken, schlägt die Verwaltung
folgende Maßnahmen vor, die dazu führen, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr
2018 mit Landeshilfen erreicht wird. Mit Wegfall der Landeshilfen im Jahr 2021
wird der Haushaltsausgleich ebenfalls erreicht.
Maßnahme |
Konsolidierungsvolumen -gerundet in Mio. €- |
Teilnahme
am Stärkungspakt Stadtfinanzen |
57,7 |
Erhöhung
der Gewerbesteuer |
48,6 |
Erhöhung
der Grundsteuer (A+B) |
5,2 |
Erhöhung
der Spielgeräte- und Hundesteuer |
1,6 |
Reduzierung
der Zinsaufwendungen |
33,7 |
Sonstige
Aufwandsreduzierungen |
29,3 |
Wegfall
Fonds Deutscher Einheit |
18,8 |
Ausschüttung
SPL an Kernverwaltung |
13,5 |
Erhöhung
Beteiligungserträge AVEA |
8,8 |
Erhöhung
Beteiligungserträge LPG |
0,2 |
Erhöhung
Beteiligungserträge WGL |
13,5 |
Sonstige
Ertragssteigerungen nbso |
3,1 |
Summe |
234,0 |
Soweit Ausschüttungen von städtischen
Beteiligungen an den Haushalt mit Steuerbelastungen verbunden sind, handelt es
sich um Nettobeträge.
4.1.) Teilnahme
am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Anlage 2, Zeile 2)
Das Stärkungspaktgesetz knüpft die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssanierungsplans im Wesentlichen an nachfolgende Bedingungen:
Ø Antrag auf Konsolidierungshilfe bis 31.03.2012 auf freiwillige Teilnahme,
Ø Beschlussfassung eines Haushaltssanierungsplans durch den Rat,
Ø Darstellung des Haushaltsausgleichs mit Konsolidierungshilfen bis 2018,
Ø Darstellung des Haushaltsausgleichs ohne Konsolidierungshilfen bis 2021.
In welcher Höhe Leverkusen ab 2012 an dem
Stärkungspakt Stadtfinanzen partizipieren wird, lässt sich – trotz intensiver
Recherche diesbezüglich - zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig bestimmen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales
(MIK) hat in 2011 an insgesamt 34 Städte (1. Tranche) 350 Mio. € als
Finanzhilfen des Landes ausgezahlt (Presseinformation vom 21.12.2011). Hierbei
handelt es sich um diejenigen Städte und Gemeinden, welche überschuldet sind
oder denen die Überschuldung bis zum Jahr 2013 droht.
Fakt ist, dass das Zugangskriterium für die
2. Tranche - eine nach den Haushaltsdaten 2010 prognostizierte Überschuldung
bis 2016 - aus Sicht der Verwaltung erfüllt ist.
Nach dem testierten und festgestellten
Jahresabschluss 2010 beträgt das Eigenkapital am 31.12.2010 = 435.653.005 €.
Nach den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden – damals aktuellen - Haushaltsdaten
der mittelfristigen Finanzplanung hätte sich das Eigenkapital bis zum
31.12.2014 auf 73.492.915 € reduziert.
Wird von diesem Stand für die Jahre 2015 und
2016 das durchschnittliche Defizit der Jahre 2011 bis 2014 subtrahiert, hätte
sich bereits im Jahre 2015 eine Überschuldung ergeben.
Des Weiteren weist das Stärkungspaktgesetz
für Leverkusen auf der Basis der Jahre 2004 bis 2007 eine strukturelle Lücke von
durchschnittlich jährlich rd. -24,2 Mio. € aus.
Insofern liegen nach Auffassung der
Verwaltung die Voraussetzungen einer freiwilligen Teilnahme vor.
Für die Kommunen der 2. Tranche stellt das
Land folgende Hilfen zur Verfügung:
·
65 Mio. € in 2012,
·
115
Mio. € in 2013,
·
310
Mio. € in 2014 bis 2020.
Nach welcher "Formel" der konkrete
Unterstützungsbetrag für Leverkusen errechnet werden soll, steht - wie bereits
oben erläutert - nicht eindeutig fest. Insbesondere ist nicht einschätzbar, wie
viele Kommunen die Voraussetzungen zur Teilnahme an der 2. Tranche erfüllen und
ob die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen, alle Bewerber bzw. Teilnehmer
entsprechend ihrer Erwartungshaltung zu bedienen.
Sollten alle Nothaushaltskommunen, die nicht bereits in der 1. Tranche
vertreten sind, Finanzmittel aus dem Stärkungspakt erhalten, ergäben sich für
Leverkusen Mittel aus dem Gesetz von:
·
1,4 Mio. € in 2012,
·
2,4 Mio. € in 2013,
·
7,7 Mio. € in 2014 bis 2020.
Insofern hat die Verwaltung den o. g. Betrag
eher vorsichtig geschätzt.
Als Berechnungsgrundlage wurde das - seitens des Ministeriums für
Inneres und Kommunales für jede Kommune individuell ermittelte - strukturelle
Defizit der Jahre 2004 - 2007 sowie ein Grundbetrag je Einwohner gewählt.
Dieser Grundbetrag wurde aber erst ab 2014 ff. in die Ermittlung aufgenommen,
da andernfalls die Höhe des Grundbetrages aller Kommunen das Gesamtbudget der
Jahre 2012 und 2013 bereits übersteigen würde.
Da nicht davon auszugehen ist, dass alle
Nothaushaltskommunen bis 2016 bilanziell überschuldet sein werden, könnte der
Leverkusener Anteil noch höher liegen.
Nach Auffassung der Verwaltung können nämlich endgültige und belastbare
Haushaltsdaten 2010 erst mit Feststellung der IST-Ergebnisse 2010, also
durch einen entsprechend testierten und festgestellten Jahresabschluss
zum 31.12.2010 vorliegen.
Bisher haben aber nur wenige Kommunen den Jahresabschluss zum 31.12.2010
festgestellt. Insofern bleibt abzuwarten, ob bei allen Kommunen die
Zugangs-voraussetzungen für die Teilnahme an der 2. Tranche auch nach den
Erkenntnissen eines testierten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 vorliegen.
4.2.) Erhöhung
der Gewerbesteuer (Anlage 2, Zeilen 3-4)
Um den Haushalt zu sanieren, ist auch eine Beteiligung der Leverkusener
Unter-nehmen in den kommenden Jahren geplant. Infolgedessen wurde eine -
moderate - Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2013 von 460 % um 15
Prozentpunkte auf 475 % und in 2018 nochmals um 15 Prozentpunkte auf 490 % aufgenommen.
4.3.) Erhöhung
der Grundsteuer A und B (Anlage 2, Zeilen 5-6)
Die Grundsteuererhöhung ist im Jahr 2018 vorgesehen (Anhebung des
Hebesatzes von 295 um 20 Prozentpunkte auf 305 % für die Grundsteuer A und Anhebung
von 590 % um 20 Prozentpunkte auf 610 % für die Grundsteuer B).
4.4.) Erhöhung
der Spielgeräte- und Hundesteuer (Anlage 2, Zeilen 7-8)
Die Spielgerätesteuer wird im
Jahr 2018 von 15 % um 2 Prozentpunkte auf 17 % angehoben. Bei der Hundesteuer
erhöht sich der Jahresbetrag von 132 € auf 156 €.
4.5.) Reduzierung
der Zinsaufwendungen (Anlage 2, Zeilen 10-11)
Es wird ein Sanierungsbeitrag von insgesamt 33,7 Mio. € im Bereich der Zinsen angestrebt. Insbesondere bei
Ø unverändertem, allenfalls leicht steigendem Zinsniveau verbunden mit
Ø einem professionellen Zins- und Schuldenmanagement,
Ø der Generierung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Einnahmen und
Ø der Umsetzung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Ausgabenreduzierungen
bestehen nach Einschätzung der Verwaltung realistische Aussichten, die bisher in der Finanzplanung enthaltenen Zinsaufwendungen zu reduzieren.
4.6.) Sonstige
Aufwandsreduzierungen (Anlage 2, Zeilen 12-16)
Bei den sonstigen Aufwandsreduzierungen sind im Bereich der
Gebäudeunterhaltung in der Mittelfristplanung regelmäßig mehr Mittel
veranschlagt, als letztendlich im jeweiligen Jahr verausgabt werden können. Der
Grund dafür ist, dass die Mittel für Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre
erstrecken, schon in dem Jahr in voller Höhe bereitgestellt werden müssen, in
dem die Maßnahme beginnt. Die Verwaltung hält aufgrund der Erfahrungen aus der
Vergangenheit einen Betrag von jährlich 2,0 Mio. € für „defensiv realistisch“.
Über den Konsolidierungszeitraum ergibt sich hierbei eine Summe von 20,0 Mio.
€.
Zusätzlich sind Aufwandsreduzierungen in Höhe von 8,5 Mio. € gegenüber
den bisherigen Planungen im Beschaffungsbereich sowie bei den EDV-Entgelten
realisierbar. Dies ist u. a. auch eine Folgewirkung aus dem beabsichtigten
Personalabbau. Die Kündigung des Vertrages mit der FernUni Hagen wird eine
zusätzliche Entlastung von jährlich 0,1 Mio. € (Gesamt: 0,8 Mio. €) einbringen.
Weiterhin entfallen ab 2020 die Zahlungen in den Fonds Deutscher
Einheit, deren Höhe sich an der Gewerbesteuerumlage orientiert. Dies summiert
sich bis zum Jahr 2021 auf rd. 18,8 Mio. €.
4.7.) Ausschüttung
Sportpark Leverkusen (SPL) an die Kernverwaltung (Anlage 2, Zeile 18)
Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), die RWE-Aktien
und die 10% unmittelbare Beteiligung an der ivl GmbH sind dem Betriebsvermögen
des SPL zugeordnet. Höhere Ausschüttungen haben zur Folge, dass der SPL Beträge
an die Kernverwaltung weiterleiten kann, sobald seine innerbetrieblichen
Aufwendungen gedeckt sind. Dies ist ab einer Summe von rd. 5,7 Mio. € / Jahr
der Fall.
Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen
Jahresergebnisse (Anlage 2, Zeile 1) enthalten aufgrund sinkender Gewinne bzw.
deutlich reduzierter Dividendenausschüttungen keine Ausschüttungen des SPL an die Kernverwaltung.
Wird das Jahr 2011 als Referenzjahr zu Grunde
gelegt, stellt sich – nach heutigen Erkenntnissen - die Prognose in 2011
voraussichtlich wie folgt dar (gerundet):
Ausschüttung EVL GmbH & Co. KG |
5,3 Mio. € |
IVL GmbH einschl. Steuergutschrift |
0,15 Mio. € |
RWE Aktien einschl. Steuergutschrift |
1,8
Mio. € |
RWE Holding einschl. Steuergutschrift |
0,2
Mio. € |
Summe |
7,45
Mio. € |
Ausschüttungspotential nach Abzug von 5,7
Mio. € |
1,75 Mio. € |
Der Haushaltssanierungsplan sieht vor, dass
das Ziel, ein Potential von 2 Mio. € weiterzuleiten, ab 2018 erreicht wird.
4.8) Erhöhung
Beteiligungserträge AVEA (Anlage 2, Zeile 19)
Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage
2, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 eine Gewinnausschüttung aus dem AVEA -
Konzern in Höhe von je 1,625 Mio. €. Dieser Betrag soll ab 2013 um jeweils 0,25
Mio. € steigen und ab 2017 mit 1,25 Mio. € festgeschrieben werden.
4.9) Erhöhung
Beteiligungserträge LPG (Anlage 2, Zeile 20)
Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage
2, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 keine Ausschüttung der LPG. Hier soll
ab 2014 bis zum Jahre 2021 ein Betrag, der jährlich sukzessive um 5 T € steigt,
an den Haushalt fließen.
4.10) Erhöhung Beteiligungserträge WGL (Anlage 2,
Zeilen 21-22)
Einen wesentlichen Konsolidierungsbeitrag
soll die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) leisten. Zur Vermeidung
einer steuerlichen Belastung in Höhe von rd. 5,3 Mio. € hat sich die WGL im
Jahre 2008 einer 10-jährigen Ausschüttungssperre bis einschl. 2017 unterworfen.
Ab 2018 stehen die operativen Gewinne eines Geschäftsjahres als normales
Ausschüttungspotential zur Verfügung.
Zusätzlich hält die Verwaltung eine
einmalige Sonderausschüttung in 2018 in Höhe von 3,5 Mio. € für vertretbar. Die
WGL hat zum 31.12.2010 ein Eigenkapital von fast 80 Mio. €. Dieser Wert wird
sich voraussichtlich bis zum 31.12.2017 noch deutlich erhöhen.
Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung
zumutbar, in 2018 eine Sonderausschüttung vorzunehmen und ab 2018 –
entsprechend der Handhabung aller anderen städtischen Unternehmen – eine
Ausschüttung der jeweiligen Jahresgewinne bis in Höhe von 2,5 Mio. €
anzustreben.
Dies gilt umso mehr, als dass die
Geschäftsführung bereits heute Maßnahmen einleiten kann, damit im Zeitpunkt der
Ausschüttung die notwendige Liquidität vorhanden ist.
4.11) Sonstige
Ertragssteigerungen nbso (Anlage 21, Zeilen 23-25)
Die sonstigen Ertragssteigerungen ergeben sich aus den gutachterlich
ermittelten Steuermehreinnahmen, die
nach Umsetzung der Variante IV nbso ab 2018 generiert werden können.
4.12)
Ergebnisdarstellung Haushaltssanierungsplan (Anlage 2, Zeilen 1, 27, 28, 30)
Auf den gesamten Zeitraum von 10 Jahren betrachtet ergibt sich
nachfolgende zusammengefasste Darstellung (gerundet):
Jahr |
Ergebnis in Mio. € (Zeile
1) |
Einsparsumme in Mio. € (Zeile
27) |
Ergebnisse
nach
Umsetzung Haushaltssanierungs-plan in
Mio. € (Zeile
28) |
Entwicklung
Eigenkapital nach Umsetzung Sanierungsplan (jeweils
31.12.) in
Mio. € (Zeile
30) |
2012 |
-36,2 |
5,6 |
- 30,6 |
380,0 |
2013 |
-62,4 |
11,2 |
- 51,2 |
328,8 |
2014 |
-45,1 |
17,7 |
- 27,4 |
301,4 |
2015 |
-42,7 |
18,9 |
-23,8 |
277,6 |
2016 |
-41,4 |
19,9 |
-21,5 |
256,1 |
2017 |
-36,1 |
21,0 |
-15,1 |
241,0 |
2018 |
-32,7 |
33,5 |
+ 0,8 |
241,8 |
2019 |
-29,2 |
31,0 |
+ 1,8 |
243,6 |
2020 |
-30,2 |
40,8 |
+10,6 |
254,2 |
2021 |
-26,0 |
34,2 |
+ 8,2 |
262,5 |
5.
Beratungsverlauf
Der Haushaltssanierungsplan (Anlage 2) wird
in Ergänzung zu den Unterlagen des Haushaltes 2012 in die politische Beratung
gegeben. Gemeinsam soll das gesamte „Haushaltspaket“ – einschl. dieses
Haushaltssanierungsplans - unter Einarbeitung aller Veränderungswünsche
zusammengeführt und im Finanzausschuss vorberaten werden. Am Ende dieses
Sitzungsturnus ist eine abschließende Beschlussfassung im Rat vorgesehen.
6.
Berichtswesen
Die Verwaltung wird gem. § 7 des
Stärkungspaktgesetzes den Haushaltssanierungs-plan überwachen und
- jeweils zum 30.06. und zum 15.04. des
Folgejahres sowie
- in den jeweiligen Vorberichten der
Haushaltsplanunterlagen
berichten. Die Berichterstattung erfolgt im
Finanzausschuss.
7. Schlussbemerkung
Mit der Änderung der GO NRW bietet sich der
Stadt Leverkusen erstmals seit 2004 die Chance, den Nothaushalt zu verlassen
und damit die notwendige Handlungsfähigkeit im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung zurück zu erlangen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es dieser
umfangreichen Maßnahmen, die für die Bürger, Unternehmen und die
Stadtverwaltung harte Einschnitte bedeuten. Dafür ist die Unterstützung aller
Beteiligten notwendig.
Anlage 1: Fortgeschriebener Ergebnisplan gem.
Stärkungspaktgesetz
Anlage 2: Sanierungsplan zur Vermeidung des
Eigenkapitalverzehrs
Anlage 3: Grafische Darstellung
Eigenkapitalverzehr
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1400/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Wendling / Herr Geiser / Dezernat II / Fachbereich Finanzen / 88
23 / 20 00
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
s. Begründung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
s. Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Begründung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Begründung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
s. Begründung