- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zur Sanierung und Erweiterung der GGS Astrid-Lindgren-Schule, Brandenburger Str. 26, 51377 Leverkusen, wird zugestimmt.
2. Aufgrund der Risiken im Bestand und des geringen Kostenunterschiedes zwischen Erhalt und Neubau des Klassentraktes wird der Überarbeitung der Planung als Neubauvariante zugestimmt.
3. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Variante Sanierung und Erweiterung betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 45.800.000,00 €, inklusive Mehrwertsteuer. Hierin enthalten sind ein Risikozuschlag in Höhe von 17 % und eine Indexierung bis zum Baubeginn in Höhe von 10 %.
4. Die zur Finanzierung erforderlichen weiteren Planungsmittel in Höhe von 1.500.000,00 € zur Fortführung der Planung bis zum Baubeschluss werden im Finanzplan auf einer noch einzurichtenden Finanzstelle, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
5. Die überarbeitete Planung wird im Rahmen eines kombinierten Planungs- und Baubeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Lünenbach Adomat
Begründung:
Haushaltsrechtliche Bewertung:
Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Haushalt 2025 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (Vorlage Nr. 2025/3235) ist weiterhin auch im Bereich der Investitionstätigkeiten stark defizitär. Ein Haushalt 2026 oder ein entsprechender Entwurf ist bisher noch nicht erstellt. Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen laut Haushalt 2025 die entsprechenden Einzahlungen um ca. 123 Mio. € (2025), um 140 Mio. € (2026), um 110 Mio. € (2027) sowie um ca. 70 Mio. € in 2028. Da diese Unterdeckung nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden kann, muss die Aufnahme dieser Kredite gemäß § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 76 GO NRW bei der Bezirksregierung beantragt werden; ebenso wie jede neu zu beginnende Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Stadtverwaltung Leverkusen hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen (Investitionspriorisierung) beizufügen. Diese soll auf der Basis der aktuell erfolgenden Mittelanmeldungen für den Haushalt 2026 zunächst verwaltungsintern erarbeitet und dann politisch beschlossen werden, damit auf dieser Grundlage die Bezirksregierung um einzelne Freigaben gebeten werden kann. Die Verwaltung geht bei der hier vorliegenden Maßnahme allerdings davon aus, dass diese in der Investitionspriorisierung einen Spitzenplatz einnehmen wird und ein weiteres Warten die folgenden, nicht vertretbaren Auswirkungen hätte (dringende Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs als pflichtige Aufgabe der städtischen Daseinsvorsorge). Im Detail siehe dazu den Begründungstext der Vorlage. Die Verwaltung schlägt somit vor, dass die Politik diese Maßnahme im Vorgriff auf die Investitionspriorisierung beschließt und die Bezirksregierung auf der Basis der beiliegenden Begründung um Freigabe gebeten wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass entweder schon die Planungsmittel ohne vorliegende Investitionspriorisierung nicht freigegeben werden oder aber auch die daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen nicht weiter umgesetzt werden können, da die notwendige Genehmigung zur Kreditaufnahme seitens der Bezirksregierung nicht erteilt wird.
Im Rahmen des
Beschlusses zur Vorlage Nr. 2023/2624 „Maßnahmen zur Schulentwicklung und
Bestandserhaltung - 4. Sachstandsbericht/Fortschreibung“ wurde die GGS Astrid-Lindgren-Schule
in der Brandenburger Straße in Leverkusen-Steinbüchel in die Kategorie
1 (dringend sanierungsbedürftig) eingestuft und die Verwaltung wurde beauftragt,
die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. In der parallel zu beratenden Vorlage
Nr. 2025/0080 „Schulentwicklungsplanung und Bestandserhaltung - 5.
Sachstandsbericht/Fortschreibung - Maßnahmenübersicht“ wird die Maßnahme folgerichtig in Kategorie 0
(in Planung oder Bau) gelistet.
Im Herbst 2023
startete das Projekt mit einem VgV-Verfahren (Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Aufträge) für eine Generalplanerin bzw. einen Generalplaner. Die
Vergabe erfolgte im Juli 2024 an die hks architekten GmbH aus Aachen mit der
Beauftragung der LPH (Leistungsphasen) 1 und 2 (siehe Vergabevorlage Nr. 2024/2897).
Die Aufgabenstellung an die Planerin war eine Sanierung und Erweiterung der
Schule sowie den Abriss und Neubau der Sporthalle umzusetzen. Hierbei sollten
auch überschläglich Kosten für eine Neubauvariante mit Rückbau aller Altgebäude
ermittelt und gegenübergestellt werden.
Die GGS
Astrid-Lindgren-Schule, erbaut in den Jahren 1958 bis 1960, hat bislang keine
umfassende Sanierung erfahren. Die Gebäude befinden sich noch im Urzustand. Durch
einen Wasserschaden im Herbst 2025 im südlichsten Trakt sind umfangreiche
statische Schäden an der Holzbalkendecke sichtbar geworden, sodass dieser
Gebäudeteil der Schule, in dem sich die Mensa und die Nachmittagsbetreuung
befanden, geschlossen wurde. Die Schule ist ein KIEZ-Standort (Krisen-,
Informations- und Ersthilfe-Zentrum).
Planungskonzept
Sanierung und Erweiterung:
Die Schwerpunkte
der Planung liegen in der energetischen und baukonstruktiven Ertüchtigung, der
Erneuerung der kompletten Haustechnik und in der funktional-räumlichen
Umgestaltung. Im Fokus stehen hierbei die Themen Barrierefreiheit, Inklusion
und zeitgemäße Lernumgebungen. Auf der Grundlage eines bedarfsgerechten und
zeitgemäßen pädagogischen Konzepts soll die Grundschule saniert und erweitert
werden, um den Anforderungen an eine 2,5-zügige Clusterschule gerecht zu
werden. Darüber hinaus ist der Rück- und Neubau einer Einfeldsporthalle Teil
der Aufgabenstellung, welche auch als Versammlungsstätte genutzt werden soll. Die
Mensa soll die Verpflegung von insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler in einem Dreischichtbetrieb
ermöglichen.
Erste
Untersuchungen ergaben, dass nur der Klassenriegel der Bestandsgebäude
erhaltenswert ist, jedoch auch Risiken und Zwänge aufweist, die die Planung
beeinflussen. Ein Anbau wäre räumlich möglich, aber da die Untersuchung der
Bestandsgebäude zu diesem Planungszeitpunkt nur in einer geringen Tiefe
erfolgen konnte, bestehen hierbei bautechnische Restrisiken.
Schulgebäude,
Verwaltung und Unterrichtsräume:
Eingangsbereich
und Verwaltungsräume:
In unmittelbarer
Nähe zum Eingang befinden sich das Treppenhaus 1, die Räumlichkeiten des
Familiengrundschulzentrums sowie der Zugang zu den öffentlichen
Verwaltungsbereichen wie dem Sekretariat, der Hausmeisterloge und den Büros der
OGS-Betreuung (Offener Ganztag) und der Schulsozialarbeit. Über den zentralen
Verbindungsflur werden das Treppenhaus 2 und der Aufzug erreicht. An das
Treppenhaus 2 schließt einer der Mehrzweckräume an. Zudem befinden sich hier
die Pausen-WCs sowie der Zugang zu den vertraulicheren Verwaltungsräumen wie
dem Zimmer für die Lehrkräfte und den Büros der Schulleitung.
Unterrichtsräume
mit Clusterstruktur in den Obergeschossen:
Die Obergeschosse
sind in je zwei Clustereinheiten gegliedert, die jeweils um eine gemeinsame
Mitte organisiert sind. Diese zentrale Fläche, die direkt an das zugehörige
Treppenhaus anschließt, dient als Treffpunkt und fördert die Interaktion
zwischen den Schülerinnen und Schülern.
Jedes Cluster
besteht aus drei Klassen- bzw. Mehrzweckräumen und zwei Differenzierungsräumen.
Die Klassenräume sind so gestaltet, dass sie direkten Zugang zu den
Differenzierungsräumen bieten, um individuelles Lernen und gezielte Förderung
zu unterstützen. Im zentralen Kern der Clustergeschosse sind die gemeinsamen
Garderobenflächen und Sanitärräume untergebracht, die geschlechtsneutrale WCs
und ein barrierefreies WC umfassen. Zusätzlich sind in diesem zentralen Bereich
angrenzend an die gemeinsamen Mitten die Team- und Lehrmittelräume der Cluster
angeordnet.
Mensa-/Sporthallengebäude:
Der Neubau des Mensa-
und Sporthallengebäudes ist so konzipiert, dass eine multifunktionale Nutzung
der Räumlichkeiten ermöglicht wird. Das Gebäude schließt im Süden des
Grundstücks an die eingeschossige Eingangshalle des Schulgebäudes an.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss
dieses Gebäudeteils ist die Mensa der Schule untergebracht. Der Speisesaal ist
auf eine Bestuhlung für maximal 100 Personen ausgelegt. Das Mittagessen erfolgt
in einem Dreischichtbetrieb. Der Speisesaal verfügt über eine unmittelbar
begehbare Außenterrasse. Die Mensa ist für Veranstaltungen mit einer
Personenzahl unter 200 Personen konzipiert. Die Anlieferung des Küchenbereichs
erfolgt über einen separaten Zugang neben dem Haupteingang. Der Küchenbereich
verfügt über eine Aufwärmküche, eine Spülküche sowie diverse Lagerräume.
Untergeschoss:
Die Sporthalle wird
als Versammlungsstätte für maximal 500 Besuchende ausgelegt, sodass hier auch
Einschulungs- oder zum Beispiel Karnevalsveranstaltungen der Schule stattfinden können. Die Halle, die im
Untergeschoss des Gebäudes angeordnet ist, wird über ein repräsentatives
Treppenhaus erschlossen. Für einen barrierefreien Zugang steht zusätzlich ein
Aufzug zur Verfügung. Vom Treppenhaus gelangen die Nutzenden direkt in den
vorgelagerten Flur der Sporthalle, der den Zugang zu den Umkleidebereichen
ermöglicht. Von der Sporthalle und dem Flur ist ein direkter Zugang zum
Außenraum vorgesehen. Über das Treppenhaus wird darüber hinaus der
Technikkeller erreicht.
Äußere
Gestaltung:
Der Fassadenentwurf sieht eine leichte
Fassadenkonstruktion vor und ist sowohl als hinterlüftete, vertikale
Holzverkleidung als auch als hinterlüftete Trapezblechfassade denkbar. Eine
Holzfassade bietet dabei den Vorteil einer hohen Flexibilität und Nachhaltigkeit
gegenüber einer Metallfassade. Zur Regulierung der Sonneneinstrahlung sind die
Fenster mit einem außenliegenden Sonnenschutz ausgestattet. Die Dächer der
Neubauten erhalten eine extensive Dachbegrünung. Auf dem Dach des Mensa- und
Sporthallengebäudes wird eine Photovoltaikanlage (PV) installiert.
Technische
Ausstattung:
Die
Wärmeerzeugung erfolgt mittels elektromotorisch betriebener Wärmepumpen. Zur
Wärmeübergabe in den Räumen wird in erster Linie eine Fußbodenheizung
eingesetzt. In untergeordneten Räumen kommen auch Heizkörper zum Einsatz; in
der Turnhalle ist eine Deckenstrahlheizung vorgesehen. Das Gebäude wird durch
mehrere mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den verschiedenen
Nutzungsbereichen be- und entlüftet. Die Beleuchtung erfolgt über LED-Leuchten,
die mit Präsenzmeldern geschaltet werden.
Barrierefreiheit:
Das Gebäude wird barrierefrei nach DIN 18040
hergestellt. Daneben werden zusätzliche Räume zur Inklusion/Sprachförderung
etc. vorgehalten. In den Klassenräumen, der Mensa und der Sporthalle werden
soweit möglich erhöhte Anforderungen an die Raumakustik umgesetzt. Ein
barrierefreier Aufzug erschließt alle Ebenen. Die Gebäudezugänge sind ebenerdig
und barrierefreie WCs sind vorgesehen. Für die Anforderungen der Inklusion gibt
es Differenzierungsräume, einen Pflegeraum und eine hohe Qualität der
Raumakustik in den Klassen.
Energiekonzept:
Gemäß den
Baustandards der Stadt Leverkusen werden über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinausgehende energetische Standards festgelegt. Nach GEG
2024 (Gebäudeenergiegesetz) werden sowohl Anforderungen an die Begrenzung des
Jahres-Primärenergiebedarfs als auch an die Wärmedurchgangskoeffizienten der
Gebäudehülle gestellt. Die thermische Gebäudehülle wird derart dimensioniert,
dass sie in etwa den erhöhten Anforderungen eines Effizienzgebäudes 55 (EG 55)
nach dem BEG (Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude) entspricht, um dem
Leitbild der Stadt Leverkusen für erhöhte Energieeffizienz zu entsprechen.
Die Dachfläche der
Sporthalle wird mit einer PV-Anlage ausgestattet, die der nachhaltigen Nutzung
erneuerbarer Energien dient. Überschüssig erzeugte Energie wird in einem
Energiespeicher vorgehalten, welcher vorrangig zur Deckung des eigenen
Energiebedarfs genutzt wird. Zusätzlich werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge
errichtet, die ebenfalls mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben
werden.
Tiefbau:
Im Rahmen der
Maßnahme werden die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert,
optimiert und an die geltenden Normen und technischen Regelwerke angepasst.
Konzepte für die Grundstückentwässerungsanlagen und zum Überflutungsschutz bei
Starkregen wurden in der Vorplanung entwickelt. Der vollständige
Überflutungsnachweis erfolgt in LPH 3, in der die hydraulischen Bemessungen und
technischen Nachweise erbracht werden.
Interimsplanung:
Die Durchführung
der Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Zuerst werden die Mensa,
die OGS und die Verwaltung ausgelagert, im Nachgang folgt die Auslagerung der
Klassen in ein Interim, welches nördlich des Schultrakts auf dem Grundstück
verortet sein kann.
Freianlagen:
Der Schulhof wird
im Zuge der Gebäudesanierung bzw. des Neubaus umfassend neugestaltet und zu
einem vielseitig nutzbaren Raum entwickelt. Ein zentrales Element ist das neue
„Grüne Klassenzimmer“: Eine offene Lernfläche im Freien, umgeben von viel Grün
und zahlreichen neu gepflanzten Bäumen, die angenehmen Schatten spenden. Hier
wird Lernen in direktem Kontakt mit der Natur möglich.
Die Spielflächen
werden nach unterschiedlichen Interessensstufen gestaltet, sodass jedes Kind
passende Angebote zum Entdecken, Spielen und Bewegen findet. Besonderer Wert
wird auf die Barrierefreiheit gelegt. Der gesamte Schulhof wird so gestaltet,
dass alle Bereiche stufenlos erreichbar sind und auch Kinder mit
Mobilitätseinschränkungen ohne Hindernisse teilnehmen können. Breite Wege und
barrierefreie Spielgeräte sorgen dafür, dass der Schulhof ein Ort für alle ist.
Durch die Maßnahme
im Hochbau sind Bestandsbäume zu fällen, die im Zuge der Neuplanung der Außenanlagen
ersetzt werden. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wird in der weiteren
Planung durchgeführt.
Fördermöglichkeiten:
Mögliche
Förderungen werden in der LPH 3 geprüft.
Risiken des
Bestands:
Der Gebäuderiegel
im Bestand, der weitergenutzt werden
soll, weist einen unklaren Bauzustand auf. Teilweise wurden bereits
stichprobenhafte Untersuchungen an den vorhandenen Bauteilen durchgeführt und
die Notwendigkeit für statische, brandschutztechnische und
abdichtungstechnische Ertüchtigungen erkannt. Der Umfang der notwendigen
Maßnahmen kann erst im Zuge der Entwurfsplanung tiefergehend untersucht werden.
Auch nach weiteren stichprobenhaften Bauteilöffnungen bleiben Risiken
hinsichtlich der Bauzeit und Kosten bestehen.
Die Gebäudeart aus den 1960er Jahren bereitet derzeit an diesem Standort,
wie auch an anderen Standorten, Probleme. Ein Gebäudeteil der Schule musste vor
Kurzem wegen aufgetretener Schäden geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund
und aufgrund der geringfügig
geschätzten Mehrkosten eines Neubaus mit dem Vorteil eines dauerhafteren und
energetisch besseren Gebäudes sowie frei wählbaren Grundrissen mit den
Ansprüchen an ein modernes Schulgebäude ist es wahrscheinlich wirtschaftlicher
und nachhaltiger, den Bestand komplett zurückzubauen und einen umfassenden
Schulneubau zu errichten. Ob das Grundstück hierbei neu überplant werden muss
oder auf der Basis der vorliegenden Planung nur der Gebäuderiegel mit den
Klassen und der Verwaltung überarbeitet wird, muss bei der Weiterverfolgung der
Planung entschieden werden.
Termine zur
Umsetzung:
Bei umgehender
Erwirkung des Planungsbeschlusses mit der Bereitstellung der Planungsmittel und
einer Überplanung des Gebäuderiegels Klassen/Verwaltung (unveränderte Planung
Sporthalle und Mensa) ist von folgenden Terminen auszugehen:
Kombinierter Planungs-
und Baubeschluss 2. Quartal 2027.
Baubeginn 4.
Quartal 2028.
Fertigstellung Anfang
2031.
Bei vollständiger
Änderung des Gesamtentwurfs würden sich die Termine um ca. 1,5 Jahre verschieben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: wird nach Beschlussfassung
eingerichtet
Finanzposition/en: 783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2031
Bilanzielle Abschreibungen: Planungskosten sind Bestandteil der Herstellungskosten und werden nach Fertigstellung der Maßnahme über die Restnutzungsdauer, die durch den Gutachterausschuss neu ermittelt wird, ratierlich abgeschrieben. €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
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Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für das Objekt und einer Inbetriebnahme ab 2031 fallen zunächst jährlich Aufwendungen für Abschreibungen (AfA) von ca. 0,9 Mio. € an. Zusätzlich werden Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Objekts anfallen. Darüber hinaus werden die Baukosten über einen entsprechenden Investitionskredit zu refinanzieren sein, da auch die gesamtstädtische Investitionsplanung einen negativen Saldo aufweist. Es muss mit entsprechenden Kreditzinsbelastungen kalkuliert werden. Diese Haushaltsbelastungen sind im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu kompensieren, um die Genehmigungsfähigkeit des ebenfalls aufzustellenden HSK (Haushaltssicherungskonzepts), das den Zeitraum ab 2030 umfasst, nicht zu gefährden.
Siehe auch Vorlagen Nr. 2025/0065 und Nr. 2025/3516
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die im Zeitraum von 1958 bis 1960 erbaute Grundschule hat bislang keine
umfassende Sanierung erfahren. Um die Funktionstüchtigkeit der Schule zu
erhalten und sie zu einem modernen und zeitgemäßen Schulbau umzubauen, der
weiterhin einen hohen Bildungsstandard unterstützen kann, ist eine nachhaltige
Sanierung erforderlich. Durch einen Wasserschaden im Herbst 2025 im südlichsten
Trakt sind umfangreiche statische Schäden an der Holzbalkendecke sichtbar
geworden, sodass dieser Gebäudeteil der Schule, in dem sich die Mensa und die
Nachmittagsbetreuung befanden, geschlossen wurde.
Die nunmehr final von der Verwaltung abgestimmte Vorlage wird zur Beschlussfassung zum Nachtragstermin vorgelegt, um die entsprechenden Folgemaßnahmen zeitnah und ohne weitere Verzögerung in die Wege leiten zu können.
