Betreff
Sanierung und Erweiterung der GGS Astrid-Lindgren-Schule, Brandenburger Str. 26, 51377 Leverkusen
- Planungsbeschluss
Vorlage
2025/0054
Aktenzeichen
651-kf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.  Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zur Sanierung und Erweiterung der GGS Astrid-Lindgren-Schule, Brandenburger Str. 26, 51377 Leverkusen, wird zugestimmt.

2.  Aufgrund der Risiken im Bestand und des geringen Kostenunterschiedes zwischen Erhalt und Neubau des Klassentraktes wird der Überarbeitung der Planung als Neubauvariante zugestimmt.

3.  Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Variante Sanierung und Erweiterung betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 45.800.000,00 €, inklusive Mehrwertsteuer. Hierin enthalten sind ein Risikozuschlag in Höhe von 17 % und eine Indexierung bis zum Baubeginn in Höhe von 10 %.

4.  Die zur Finanzierung erforderlichen weiteren Planungsmittel in Höhe von 1.500.000,00 € zur Fortführung der Planung bis zum Baubeschluss werden im Finanzplan auf einer noch einzurichtenden Finanzstelle, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

5.  Die überarbeitete Planung wird im Rahmen eines kombinierten Planungs- und Baubeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                      In Vertretung

Hebbel                                                 Lünenbach                                         Adomat


Begründung:

Haushaltsrechtliche Bewertung:

Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Haushalt 2025 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (Vorlage Nr. 2025/3235) ist weiterhin auch im Bereich der Investitionstätigkeiten stark defizitär. Ein Haushalt 2026 oder ein entsprechender Entwurf ist bisher noch nicht erstellt. Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen laut Haushalt 2025 die entsprechenden Einzahlungen um ca. 123 Mio. € (2025), um 140 Mio. € (2026), um 110 Mio. € (2027) sowie um ca. 70 Mio. € in 2028. Da diese Unterdeckung nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden kann, muss die Aufnahme dieser Kredite gemäß § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 76 GO NRW bei der Bezirksregierung beantragt werden; ebenso wie jede neu zu beginnende Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Stadtverwaltung Leverkusen hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen (Investitionspriorisierung) beizufügen. Diese soll auf der Basis der aktuell erfolgenden Mittelanmeldungen für den Haushalt 2026 zunächst verwaltungsintern erarbeitet und dann politisch beschlossen werden, damit auf dieser Grundlage die Bezirksregierung um einzelne Freigaben gebeten werden kann. Die Verwaltung geht bei der hier vorliegenden Maßnahme allerdings davon aus, dass diese in der Investitionspriorisierung einen Spitzenplatz einnehmen wird und ein weiteres Warten die folgenden, nicht vertretbaren Auswirkungen hätte (dringende Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs als pflichtige Aufgabe der städtischen Daseinsvorsorge). Im Detail siehe dazu den Begründungstext der Vorlage. Die Verwaltung schlägt somit vor, dass die Politik diese Maßnahme im Vorgriff auf die Investitionspriorisierung beschließt und die Bezirksregierung auf der Basis der beiliegenden Begründung um Freigabe gebeten wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass entweder schon die Planungsmittel ohne vorliegende Investitionspriorisierung nicht freigegeben werden oder aber auch die daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen nicht weiter umgesetzt werden können, da die notwendige Genehmigung zur Kreditaufnahme seitens der Bezirksregierung nicht erteilt wird.

Im Rahmen des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2023/2624 „Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung - 4. Sachstandsbericht/Fortschreibung“ wurde die GGS Astrid-Lindgren-Schule in der Brandenburger Straße in Leverkusen-Steinbüchel in die Kategorie 1 (dringend sanierungsbedürftig) eingestuft und die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. In der parallel zu beratenden Vorlage Nr. 2025/0080 Schulentwicklungsplanung und Bestandserhaltung - 5. Sachstandsbericht/Fortschreibung - Maßnahmenübersicht“ wird die Maßnahme folgerichtig in Kategorie 0 (in Planung oder Bau) gelistet.

Im Herbst 2023 startete das Projekt mit einem VgV-Verfahren (Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge) für eine Generalplanerin bzw. einen Generalplaner. Die Vergabe erfolgte im Juli 2024 an die hks architekten GmbH aus Aachen mit der Beauftragung der LPH (Leistungsphasen) 1 und 2 (siehe Vergabevorlage Nr. 2024/2897). Die Aufgabenstellung an die Planerin war eine Sanierung und Erweiterung der Schule sowie den Abriss und Neubau der Sporthalle umzusetzen. Hierbei sollten auch überschläglich Kosten für eine Neubauvariante mit Rückbau aller Altgebäude ermittelt und gegenübergestellt werden.

Die GGS Astrid-Lindgren-Schule, erbaut in den Jahren 1958 bis 1960, hat bislang keine umfassende Sanierung erfahren. Die Gebäude befinden sich noch im Urzustand. Durch einen Wasserschaden im Herbst 2025 im südlichsten Trakt sind umfangreiche statische Schäden an der Holzbalkendecke sichtbar geworden, sodass dieser Gebäudeteil der Schule, in dem sich die Mensa und die Nachmittagsbetreuung befanden, geschlossen wurde. Die Schule ist ein KIEZ-Standort (Krisen-, Informations- und Ersthilfe-Zentrum).

Planungskonzept Sanierung und Erweiterung:

Die Schwerpunkte der Planung liegen in der energetischen und baukonstruktiven Ertüchtigung, der Erneuerung der kompletten Haustechnik und in der funktional-räumlichen Umgestaltung. Im Fokus stehen hierbei die Themen Barrierefreiheit, Inklusion und zeitgemäße Lernumgebungen. Auf der Grundlage eines bedarfsgerechten und zeitgemäßen pädagogischen Konzepts soll die Grundschule saniert und erweitert werden, um den Anforderungen an eine 2,5-zügige Clusterschule gerecht zu werden. Darüber hinaus ist der Rück- und Neubau einer Einfeldsporthalle Teil der Aufgabenstellung, welche auch als Versammlungsstätte genutzt werden soll. Die Mensa soll die Verpflegung von insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler in einem Dreischichtbetrieb ermöglichen.

Erste Untersuchungen ergaben, dass nur der Klassenriegel der Bestandsgebäude erhaltenswert ist, jedoch auch Risiken und Zwänge aufweist, die die Planung beeinflussen. Ein Anbau wäre räumlich möglich, aber da die Untersuchung der Bestandsgebäude zu diesem Planungszeitpunkt nur in einer geringen Tiefe erfolgen konnte, bestehen hierbei bautechnische Restrisiken.

 

Schulgebäude, Verwaltung und Unterrichtsräume:

Das Bestandsgebäude des aktuellen Klassentrakts wird um die zusätzlich erforderliche Fläche in Richtung Norden erweitert, um die Räumlichkeiten der Schul- und Verwaltungsnutzung unterzubringen.

 

Eingangsbereich und Verwaltungsräume:

In unmittelbarer Nähe zum Eingang befinden sich das Treppenhaus 1, die Räumlichkeiten des Familiengrundschulzentrums sowie der Zugang zu den öffentlichen Verwaltungsbereichen wie dem Sekretariat, der Hausmeisterloge und den Büros der OGS-Betreuung (Offener Ganztag) und der Schulsozialarbeit. Über den zentralen Verbindungsflur werden das Treppenhaus 2 und der Aufzug erreicht. An das Treppenhaus 2 schließt einer der Mehrzweckräume an. Zudem befinden sich hier die Pausen-WCs sowie der Zugang zu den vertraulicheren Verwaltungsräumen wie dem Zimmer für die Lehrkräfte und den Büros der Schulleitung.

 

Unterrichtsräume mit Clusterstruktur in den Obergeschossen:

Die Obergeschosse sind in je zwei Clustereinheiten gegliedert, die jeweils um eine gemeinsame Mitte organisiert sind. Diese zentrale Fläche, die direkt an das zugehörige Treppenhaus anschließt, dient als Treffpunkt und fördert die Interaktion zwischen den Schülerinnen und Schülern.

Jedes Cluster besteht aus drei Klassen- bzw. Mehrzweckräumen und zwei Differenzierungsräumen. Die Klassenräume sind so gestaltet, dass sie direkten Zugang zu den Differenzierungsräumen bieten, um individuelles Lernen und gezielte Förderung zu unterstützen. Im zentralen Kern der Clustergeschosse sind die gemeinsamen Garderobenflächen und Sanitärräume untergebracht, die geschlechtsneutrale WCs und ein barrierefreies WC umfassen. Zusätzlich sind in diesem zentralen Bereich angrenzend an die gemeinsamen Mitten die Team- und Lehrmittelräume der Cluster angeordnet.

Mensa-/Sporthallengebäude:

Der Neubau des Mensa- und Sporthallengebäudes ist so konzipiert, dass eine multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten ermöglicht wird. Das Gebäude schließt im Süden des Grundstücks an die eingeschossige Eingangshalle des Schulgebäudes an.

Erdgeschoss:

Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils ist die Mensa der Schule untergebracht. Der Speisesaal ist auf eine Bestuhlung für maximal 100 Personen ausgelegt. Das Mittagessen erfolgt in einem Dreischichtbetrieb. Der Speisesaal verfügt über eine unmittelbar begehbare Außenterrasse. Die Mensa ist für Veranstaltungen mit einer Personenzahl unter 200 Personen konzipiert. Die Anlieferung des Küchenbereichs erfolgt über einen separaten Zugang neben dem Haupteingang. Der Küchenbereich verfügt über eine Aufwärmküche, eine Spülküche sowie diverse Lagerräume.

Untergeschoss:

Die Sporthalle wird als Versammlungsstätte für maximal 500 Besuchende ausgelegt, sodass hier auch Einschulungs- oder zum Beispiel Karnevalsveranstaltungen der Schule stattfinden können. Die Halle, die im Untergeschoss des Gebäudes angeordnet ist, wird über ein repräsentatives Treppenhaus erschlossen. Für einen barrierefreien Zugang steht zusätzlich ein Aufzug zur Verfügung. Vom Treppenhaus gelangen die Nutzenden direkt in den vorgelagerten Flur der Sporthalle, der den Zugang zu den Umkleidebereichen ermöglicht. Von der Sporthalle und dem Flur ist ein direkter Zugang zum Außenraum vorgesehen. Über das Treppenhaus wird darüber hinaus der Technikkeller erreicht.

Äußere Gestaltung:

Der Fassadenentwurf sieht eine leichte Fassadenkonstruktion vor und ist sowohl als hinterlüftete, vertikale Holzverkleidung als auch als hinterlüftete Trapezblechfassade denkbar. Eine Holzfassade bietet dabei den Vorteil einer hohen Flexibilität und Nachhaltigkeit gegenüber einer Metallfassade. Zur Regulierung der Sonneneinstrahlung sind die Fenster mit einem außenliegenden Sonnenschutz ausgestattet. Die Dächer der Neubauten erhalten eine extensive Dachbegrünung. Auf dem Dach des Mensa- und Sporthallengebäudes wird eine Photovoltaikanlage (PV) installiert.

Technische Ausstattung:

Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels elektromotorisch betriebener Wärmepumpen. Zur Wärmeübergabe in den Räumen wird in erster Linie eine Fußbodenheizung eingesetzt. In untergeordneten Räumen kommen auch Heizkörper zum Einsatz; in der Turnhalle ist eine Deckenstrahlheizung vorgesehen. Das Gebäude wird durch mehrere mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den verschiedenen Nutzungsbereichen be- und entlüftet. Die Beleuchtung erfolgt über LED-Leuchten, die mit Präsenzmeldern geschaltet werden.

Barrierefreiheit:

Das Gebäude wird barrierefrei nach DIN 18040 hergestellt. Daneben werden zusätzliche Räume zur Inklusion/Sprachförderung etc. vorgehalten. In den Klassenräumen, der Mensa und der Sporthalle werden soweit möglich erhöhte Anforderungen an die Raumakustik umgesetzt. Ein barrierefreier Aufzug erschließt alle Ebenen. Die Gebäudezugänge sind ebenerdig und barrierefreie WCs sind vorgesehen. Für die Anforderungen der Inklusion gibt es Differenzierungsräume, einen Pflegeraum und eine hohe Qualität der Raumakustik in den Klassen.

 

Energiekonzept:

Gemäß den Baustandards der Stadt Leverkusen werden über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende energetische Standards festgelegt. Nach GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) werden sowohl Anforderungen an die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs als auch an die Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle gestellt. Die thermische Gebäudehülle wird derart dimensioniert, dass sie in etwa den erhöhten Anforderungen eines Effizienzgebäudes 55 (EG 55) nach dem BEG (Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude) entspricht, um dem Leitbild der Stadt Leverkusen für erhöhte Energieeffizienz zu entsprechen.

Die Dachfläche der Sporthalle wird mit einer PV-Anlage ausgestattet, die der nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien dient. Überschüssig erzeugte Energie wird in einem Energiespeicher vorgehalten, welcher vorrangig zur Deckung des eigenen Energiebedarfs genutzt wird. Zusätzlich werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtet, die ebenfalls mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.

 

Tiefbau:

Im Rahmen der Maßnahme werden die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert, optimiert und an die geltenden Normen und technischen Regelwerke angepasst. Konzepte für die Grundstückentwässerungsanlagen und zum Überflutungsschutz bei Starkregen wurden in der Vorplanung entwickelt. Der vollständige Überflutungsnachweis erfolgt in LPH 3, in der die hydraulischen Bemessungen und technischen Nachweise erbracht werden.

Interimsplanung:

Die Durchführung der Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Zuerst werden die Mensa, die OGS und die Verwaltung ausgelagert, im Nachgang folgt die Auslagerung der Klassen in ein Interim, welches nördlich des Schultrakts auf dem Grundstück verortet sein kann.

Freianlagen:

Der Schulhof wird im Zuge der Gebäudesanierung bzw. des Neubaus umfassend neugestaltet und zu einem vielseitig nutzbaren Raum entwickelt. Ein zentrales Element ist das neue „Grüne Klassenzimmer“: Eine offene Lernfläche im Freien, umgeben von viel Grün und zahlreichen neu gepflanzten Bäumen, die angenehmen Schatten spenden. Hier wird Lernen in direktem Kontakt mit der Natur möglich.

Die Spielflächen werden nach unterschiedlichen Interessensstufen gestaltet, sodass jedes Kind passende Angebote zum Entdecken, Spielen und Bewegen findet. Besonderer Wert wird auf die Barrierefreiheit gelegt. Der gesamte Schulhof wird so gestaltet, dass alle Bereiche stufenlos erreichbar sind und auch Kinder mit Mobilitätseinschränkungen ohne Hindernisse teilnehmen können. Breite Wege und barrierefreie Spielgeräte sorgen dafür, dass der Schulhof ein Ort für alle ist.

Durch die Maßnahme im Hochbau sind Bestandsbäume zu fällen, die im Zuge der Neuplanung der Außenanlagen ersetzt werden. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wird in der weiteren Planung durchgeführt.

Fördermöglichkeiten:

Mögliche Förderungen werden in der LPH 3 geprüft.

Risiken des Bestands:

Der Gebäuderiegel im Bestand, der weitergenutzt werden soll, weist einen unklaren Bauzustand auf. Teilweise wurden bereits stichprobenhafte Untersuchungen an den vorhandenen Bauteilen durchgeführt und die Notwendigkeit für statische, brandschutztechnische und abdichtungstechnische Ertüchtigungen erkannt. Der Umfang der notwendigen Maßnahmen kann erst im Zuge der Entwurfsplanung tiefergehend untersucht werden. Auch nach weiteren stichprobenhaften Bauteilöffnungen bleiben Risiken hinsichtlich der Bauzeit und Kosten bestehen.

Die Gebäudeart aus den 1960er Jahren bereitet derzeit an diesem Standort, wie auch an anderen Standorten, Probleme. Ein Gebäudeteil der Schule musste vor Kurzem wegen aufgetretener Schäden geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der geringfügig geschätzten Mehrkosten eines Neubaus mit dem Vorteil eines dauerhafteren und energetisch besseren Gebäudes sowie frei wählbaren Grundrissen mit den Ansprüchen an ein modernes Schulgebäude ist es wahrscheinlich wirtschaftlicher und nachhaltiger, den Bestand komplett zurückzubauen und einen umfassenden Schulneubau zu errichten. Ob das Grundstück hierbei neu überplant werden muss oder auf der Basis der vorliegenden Planung nur der Gebäuderiegel mit den Klassen und der Verwaltung überarbeitet wird, muss bei der Weiterverfolgung der Planung entschieden werden.

Termine zur Umsetzung:

Bei umgehender Erwirkung des Planungsbeschlusses mit der Bereitstellung der Planungsmittel und einer Überplanung des Gebäuderiegels Klassen/Verwaltung (unveränderte Planung Sporthalle und Mensa) ist von folgenden Terminen auszugehen:

Kombinierter Planungs- und Baubeschluss        2. Quartal 2027.

Baubeginn                                                                4. Quartal 2028.

Fertigstellung                                                           Anfang 2031.

Bei vollständiger Änderung des Gesamtentwurfs würden sich die Termine um ca. 1,5 Jahre verschieben.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: wird nach Beschlussfassung eingerichtet

Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500.000,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2031

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: Planungskosten sind Bestandteil der Herstellungskosten und werden nach Fertigstellung der Maßnahme über die Restnutzungsdauer, die durch den Gutachterausschuss neu ermittelt wird, ratierlich abgeschrieben.  

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      


 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für das Objekt und einer Inbetriebnahme ab 2031 fallen zunächst jährlich Aufwendungen für Abschreibungen (AfA) von ca. 0,9 Mio. € an. Zusätzlich werden Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Objekts anfallen. Darüber hinaus werden die Baukosten über einen entsprechenden Investitionskredit zu refinanzieren sein, da auch die gesamtstädtische Investitionsplanung einen negativen Saldo aufweist. Es muss mit entsprechenden Kreditzinsbelastungen kalkuliert werden. Diese Haushaltsbelastungen sind im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu kompensieren, um die Genehmigungsfähigkeit des ebenfalls aufzustellenden HSK (Haushaltssicherungskonzepts), das den Zeitraum ab 2030 umfasst, nicht zu gefährden.

Siehe auch Vorlagen Nr. 2025/0065 und Nr. 2025/3516

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die im Zeitraum von 1958 bis 1960 erbaute Grundschule hat bislang keine umfassende Sanierung erfahren. Um die Funktionstüchtigkeit der Schule zu erhalten und sie zu einem modernen und zeitgemäßen Schulbau umzubauen, der weiterhin einen hohen Bildungsstandard unterstützen kann, ist eine nachhaltige Sanierung erforderlich. Durch einen Wasserschaden im Herbst 2025 im südlichsten Trakt sind umfangreiche statische Schäden an der Holzbalkendecke sichtbar geworden, sodass dieser Gebäudeteil der Schule, in dem sich die Mensa und die Nachmittagsbetreuung befanden, geschlossen wurde.

Die nunmehr final von der Verwaltung abgestimmte Vorlage wird zur Beschlussfassung zum Nachtragstermin vorgelegt, um die entsprechenden Folgemaßnahmen zeitnah und ohne weitere Verzögerung in die Wege leiten zu können.