- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zum Neubau der GGS Waldschule, Carl-Maria-von-Weber-Platz 1 - 3 in Leverkusen-Schlebusch wird zugestimmt.
2.
Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die
Maßnahme betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 46.512.500 €, einschließlich Mehrwertsteuer.
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 15 %
und eine Indexierung bis zum Baubeginn in Höhe von 10 %.
3. Die zur Finanzierung erforderlichen weiteren Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 € zur Fortführung der Planung bis zum Baubeschluss werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 65030170011143, Finanzposition 783 100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
4. Die Planung ist auf der Grundlage der Vorplanung fortzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Adomat Lünenbach
Begründung:
Haushaltsrechtliche Bewertung:
Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Haushalt 2025, inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (Vorlage Nr. 2025/3235), ist weiterhin auch im Bereich der Investitionstätigkeiten stark defizitär. Ein Haushalt 2026 oder ein entsprechender Entwurf ist bisher noch nicht erstellt. Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen laut Haushalt 2025 die entsprechenden Einzahlungen um ca. 123 Mio. € (2025), um 140 Mio. € (2026), um 110 Mio. € (2027) sowie um ca. 70 Mio. € in 2028. Da diese Unterdeckung nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden kann, muss die Aufnahme dieser Kredite gemäß § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 76 GO NRW bei der Bezirksregierung beantragt werden, ebenso wie jede neu zu beginnende Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Stadtverwaltung Leverkusen hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen (Investitionspriorisierung) beizufügen. Diese soll auf der Basis der aktuell erfolgenden Mittelanmeldungen für den Haushalt 2026 zunächst verwaltungsintern erarbeitet und dann politisch beschlossen werden, damit auf dieser Grundlage die Bezirksregierung um einzelne Freigaben gebeten werden kann. Die Verwaltung geht bei der hier vorliegenden Maßnahme allerdings davon aus, dass diese in der Investitionspriorisierung einen Spitzenplatz einnehmen wird und ein weiteres Warten die folgenden nicht vertretbaren Auswirkungen hätte (dringende Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes als pflichtige Aufgabe der städtischen Daseinsvorsorge - im Detail siehe Begründungstext der Vorlage). Sie schlägt somit vor, dass die Politik diese Maßnahme im Vorgriff auf die Investitionspriorisierung beschließt und die Bezirksregierung auf der Basis der beiliegenden Begründung um Freigabe gebeten wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass entweder schon die Planungsmittel ohne vorliegende Investitionspriorisierung nicht freigegeben werden oder aber auch die daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen nicht weiter umgesetzt werden können, da die notwendige Genehmigung zur Kreditaufnahme seitens der Bezirksregierung nicht erteilt wird.
Im Rahmen des
Beschlusses zur Vorlage Nr. 2023/2624 „Maßnahmen zur Schulentwicklung und
Bestandserhaltung - 4. Sachstandsbericht/Fortschreibung“ wurde die GGS Waldschule
Carl-Maria-von-Weber-Platz in die Kategorie 1 (dringend
sanierungsbedürftig) eingestuft und die Verwaltung wurde beauftragt, die
Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. In der jetzt parallel zu beratenden
Vorlage Nr. 2025/0080 „Schulentwicklungsplanung und Bestandserhaltung - 5.
Sachstandsbericht/Fortschreibung – Maßnahmenübersicht“ wird die Maßnahme
folgerichtig in die Kategorie 0 (in Planung oder Bau) gelistet.
Im Rahmen eines
Grundsatzbeschlusses hat der Rat der Stadt Leverkusen am 11.03.2021 mit der
Vorlage Nr. 2020/0223 beschlossen, dass die GGS Waldschule
Carl-Maria-von-Weber-Platz als vollständiger Neubau entsprechend der damaligen
Variante 2 der Machbarkeitsstudie ersetzt werden soll. Auf Wunsch der Politik
soll das Gebäude in einer Holzbauweise errichtet werden (siehe Ergänzungsantrag
Nr. 2021/0499).
Aufgrund der Flutprojekte nach dem Hochwasser im Juli 2021 wurde
die weitere Planung seinerzeit ausgesetzt. Ende 2023 startete
das Projekt mit einem VgV-Verfahren (Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung)
unter der Vergabe Nr. 2023-0233 für eine Generalplanerin bzw. einen
Generalplaner. Die Vergabe erfolgte im November 2024 an die tr.
Planungsgesellschaft mbH aus Bad Oeynhausen mit trx Architekten aus Köln mit
der Beauftragung der LPH (Leistungsphasen) 1 und 2 (siehe Vorlage Nr. 2024/3088).
Auf dieser Grundlage soll nun die Planung weiter fortgesetzt werden.
Planungsziel ist ein Ersatzneubau einer 3-zügigen Grundschule, inklusive einer
Einfeldsporthalle in Holzbauweise.
Bestand:
Das heutige
Schulgebäude wurde bereits im Jahr 1952 errichtet und steht auf einem ca.
32.500 m² großen Grundstücksareal. Es besteht aus zwei Einzelgebäuden mit
Schulräumen und einer Sporthalle mit angeschlossenem Verwaltungstrakt. Der
Schulstandort zeichnet sich durch seine besondere Lage im unmittelbaren
Anschlussbereich der Waldsiedlung in Leverkusen-Schlebusch am Rand eines
Waldgebiets aus.
Planungskonzept:
Ziel der Planung ist der Neubau der GGS Walschule am Schulstandort Carl-Maria-von-Weber-Platz. Vorgesehen ist der Rückbau der bestehenden Gebäudesubstanz auf dem Grundstück und der Neubau eines kompakten Schulgebäudes in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise mit direkter anschließender Sporthalle im Bereich des zurückgebauten Schulkörpers. Die Schule wird während der Bauzeit komplett in die Containeranlage in der Merziger Straße ausgelagert.
In der ersten Bauphase wird der reine Schulbau zurückgebaut
und ersetzt. Das bestehende Verwaltungs- und Sporthallengebäude bleibt während
der Bauphase bis zur Fertigstellung des Neubaus in Nutzung und wird im
Anschluss nach der Inbetriebnahme des Neubaus in einer zweiten Bauphase
zurückgebaut. Der Neubau wird in Anlehnung der zugrundeliegenden
Machbarkeitsstudie als freistehendes Solitärgebäude mit zwei funktional
unterschiedlichen Gebäudeteilen geplant. Im Zuge der Entwicklung des
Schulstandorts soll die innere Organisation des Lern- und Unterrichtsbereichs
in ein Cluster-Modell überführt werden. Im
Fokus stehen hierbei die Themen Barrierefreiheit, Inklusion und zeitgemäße
Lernumgebungen (Inklusion und Barrierefreiheit). Die Planung ist mit dem
Fachbereich Schulen (FB 40) sowie der Schule abgestimmt.
Städtebau:
Der geplante Baukörper wird im Bereich des zuvor zurückgebauten Bestandsbaus der Schule platziert. Der Eingriff in die bestehende Gehölzstruktur auf dem Grundstück kann hierdurch in einem für die Umsetzung der Maßnahme minimal notwendigen Rahmen gehalten werden. Die Planung sieht einen längsorientierten, zweigeschossigen Baukörper vor, an dem seitlich die Sporthalle anschließt. An der Schnittstelle beider Gebäudeteile befinden sich die zentralen Eingänge, von denen die Nutzungseinheiten Schule und Sporthalle jeweils separat erschlossen werden können.
Die Nutzungsebene der Sporthalle mit ihren Nebenflächen ist entsprechend der Topografie des Grundstücks auf einer unteren Ebene, der dritten Ebene, vorgesehen, sodass sich der Schulbaukörper nach Süden zu einer Dreigeschossigkeit entwickelt. Durch die bauliche Trennung der Eingänge für die Schul- und Sportnutzung ist eine unabhängige Nutzung der Sporthalle möglich. Die Erschließung des Schulstandorts erfolgt fußläufig über den Carl-Maria-von-Weber-Platz. Der motorisierte Individualverkehr nutzt eine neue Zufahrt über die Bensberger Straße. Eine separate Anlieferzufahrt für die Küche gewährleistet zudem die Trennung der Lieferverkehre vom allgemeinen Schul- und Besuchsverkehr.
Konstruktion und Gestaltung:
Das zwei - bis
dreigeschossige Grundschulgebäude wird als Holz- bzw. Holzhybridbau konzipiert.
Die oberirdischen Geschosse des Schulgebäudes werden in einer Holzbauweise
errichtet und über zwei Treppenhauskerne in Massivbauweise ausgesteift. Die
Teilunterkellerung wird ebenfalls in einer Massivbauweise errichtet. Im Bereich
des nicht unterkellerten Erdgeschosses wird die Bodenplatte mit einem
umlaufenden massiven Randsockel ausgeführt. Auf dem Schulgebäude ist ein
ungleich geneigtes Satteldach, das zum Teil extensiv begrünt und zum Teil als
Metalldach mit integrierter PV-Anlage ausgeführt wird, vorgesehen.
Die zweigeschossige
Sporthalle erhält eine Holzdachkonstruktion, die auf Stahlbetonstützen gelagert
ist. Die gesamte Dachfläche der Sporthalle ist als extensives Gründach geplant.
Die beiden Baukörper erhalten eine homogene Gestaltung in Form einer
hinterlüfteten Fassadenkonstruktion aus Holzprofilen und Faserzementplatten.
Sämtliche erdberührten Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
Pädagogische Konzept:
Geplant ist, die 3-zügige Grundschule mit ca. 300 Schülerinnen und
Schüler mit jahrgangsübergreifendem Unterricht in Anlehnung an die
Montessoripädagogik in Lerncluster zu strukturieren und die OGS-Räume (Offene
Ganztagsschule) in die Cluster einzubinden und so die Beschulung und Betreuung
über den ganzen Tag kindgerecht sicherzustellen.
Barrierefreiheit:
Das Gebäude,
einschließlich der Freianlagen, wird barrierefrei erschlossen. Alle Ebenen sind
über einen barrierefreien und rollstuhlgerechten Aufzug zugänglich. Dazu sind
barrierefreie Sanitäranlagen in jedem Geschoss geplant.
Küchenplanung:
Im Zuge der Planung wurde eine Gegenüberstellung von
Frischküchen zu Regenerationsküchen (gesamtstädtischer Standard) untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass Regenerationsküchen kostengünstiger sowohl in
der Errichtung wie auch in den Folgekosten sind. Die Anlieferung erfolgt über
eine separate Zufahrt von der Bensberger Straße aus.
Außenanlagen:
Der Schulhof, bzw. die Außenanlagen, einschließlich der
Ver- und Entsorgungsleitungen, wird im Zuge des Neubaus umfassend neugestaltet,
erneuert und zu einem vielseitigen nutzbaren Raum entwickelt. Die durch den
Neubau erforderliche Neustrukturierung der Flächen erfolgt mit größtmöglicher
Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand. Der überwiegende Teil des Schulhofs
besteht aus großzügigen, baumbestandenen Flächen, die unbefestigt sind. Der
Charakter des Waldbodens wird erhalten, sodass der Eingriff in Wurzelbereiche
minimiert werden kann.
Die Hauptwegeverbindungen werden barrierefrei ausgestaltet. Die Anbindung des südlichen Schulhofs erfolgt aufgrund der starken Topografie innerhalb des Schulgebäudes über einen Aufzug. Die vielfältigen naturnahen Spielbereiche, die durch die Schulkinder selbst hergestellt wurden, bleiben in großen Teilen erhalten. Die Spielflächen werden nach unterschiedlichen Interessengruppen gestaltet. Der neu platzierte, räumlich begrenzte Parkplatz erhält eine neue Zufahrt von der Bensberger Straße. Die ehemalige Parkplatzfläche soll als Potenzialfläche für eine spätere Entwicklung des Standorts freigehalten und mit einer Zwischennutzung gestaltet werden.
Nachhaltigkeit/Ökologie/Energieeffizienz/Zertifizierung:
Nachhaltigkeit
und Ökologie: Die Bauausführung
wird überwiegend in Holzbauweise erfolgen. Die erdberührenden Bauteile werden
massiv ausgeführt.
Energieeffizienz:
Es soll ein energieeffizientes
Gebäude im Energiestand „Energiegebäude 40“/KFW 40NH entstehen. Die
Planungsleistung strebt zusätzlich an, BEG-Fördermittel (Bundesförderung für
effiziente Gebäude) zu erhalten.
Zertifizierung:
Angestrebt wird die Bundesförderung für „Klimafreundlicher Neubau-Nichtwohngebäude mit QNG-Siegel mit DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - Qualitätsstufe Silber).
Baukosten:
Die
Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme betragen nach einer Kostenschätzung und
heutigem Stand gerundet 37.210.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer (ohne
Sicherheitszuschlag und Baupreisindex - mit Sicherheitszuschlag und
Baupreisindex: gerundet 46.512.500 €.)
Förderung:
Angestrebt wird
die Bundesförderung für „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ mit QNG-Siegel
und DGNB (Qualitätsstufe Silber) im Rahmen der KFW-Förderung (Förderung der
Kreditanstalt für Wiederaufbau). Für die GGS Waldschule hieße das einen max.
Zuschuss bis zu 1.000.000,00 €. Darüber hinaus wird die Gesamtfördermöglichkeit
aufmerksam verfolgt. Die neue, im Holzbau errichtete GGS Waldschule, wird durch
die Zertifizierung neben der Akquise von Fördermitteln auch ein gelebtes
Beispiel für Ressourcenschonung, Klimaschutz und Verantwortung für die Umwelt
sein.
Fortführung
der Planung:
Für
die Vergabe der weiteren Architektenleistungen wird im Anschluss an diesen
Planungsbeschluss die Beauftragung der LPH 3 an die Generalplanerin trx
Architekten beabsichtigt.
Terminplan:
Die Fortführung
der Planung hängt maßgeblich von der Bereitstellung der Mittel ab. Sollten
diese unmittelbar anschließend an diesen Planungsbeschluss zur Verfügung
stehen, erfolgt das weitere Vorgehen entsprechend der folgenden aufgelisteten
Termine:
-
LPH 3
(Entwurfsplanung): Bis Ende 2026 mit abschließenden Baubeschluss.
-
LPH 4
(Baugenehmigung) + 5 (Ausführungsplanung mit Leitdetails): Bis Mitte 2027.
-
LPH 6
(Vorbereitung der Vergabe) + 7 (Mitwirkung der Vergabe): Bis Mitte 2028.
-
Umzug
Schule in Container Merziger Straße: Mitte 2028.
-
LPH 8
(bauliche Umsetzung durch Generalunternehmen (GU): Bis Mitte 2030.
-
Inbetriebnahme
durch Schule: Mitte 2030.
-
Abbruch
Sporthalle: Bis Ende 2030.
Planungsunterlagen:
Alle
Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des Rates im
Ratsinformationssystem bzw. Session als verbindlicher Bestandteil der Vorlage
vor. Zudem besteht für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die
Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die
interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auf der
städtischen Homepage ebenfalls alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 65030170011143 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2030
Bilanzielle Abschreibungen: Planungskosten
sind Bestandteil der Herstellungskosten und werden nach Fertigstellung der
Maßnahme über die Restnutzungsdauer, die durch den Gutachterausschuss neu
ermittelt wird, ratierlich abgeschrieben.
€
€
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings (20 12
Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für das Objekt und einer Inbetriebnahme ab 2030 fallen zunächst jährlich Aufwendungen für Abschreibungen (AfA) von ca. 0,9 Mio. € an. Zusätzlich werden Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Objekts anfallen. Darüber hinaus werden die Baukosten über einen entsprechenden Investitionskredit zu refinanzieren sein, da auch die gesamtstädtische Investitionsplanung einen negativen Saldo aufweist. Es muss mit entsprechenden Kreditzinsbelastungen kalkuliert werden. Diese Haushaltsbelastungen sind im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu kompensieren, um die Genehmigungsfähigkeit des ebenfalls aufzustellenden HSK (Haushaltssicherungskonzepts), das den Zeitraum ab 2030 umfasst, nicht zu gefährden.
Siehe auch die Vorlagen 2025/0054 und 2025/3516.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertig zu stellen. Um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, damit Folgemaßnahmen zügig umgesetzt werden können, legt die Verwaltung die Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.
