Beschlussentwurf:

1.    Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) zum Neubau der GGS Waldschule, Carl-Maria-von-Weber-Platz 1 - 3 in Leverkusen-Schlebusch wird zugestimmt.

2.    Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 46.512.500 €, einschließlich Mehrwertsteuer.
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 15 % und eine Indexierung bis zum Baubeginn in Höhe von 10 %.

3.    Die zur Finanzierung erforderlichen weiteren Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 € zur Fortführung der Planung bis zum Baubeschluss werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 65030170011143, Finanzposition 783 100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

4.    Die Planung ist auf der Grundlage der Vorplanung fortzuführen.

gezeichnet:

                                               In Vertretung                                    In Vertretung

Hebbel                                  Adomat                                             Lünenbach


Begründung:

Haushaltsrechtliche Bewertung:

Der am 27.10.2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Haushalt 2025, inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (Vorlage Nr. 2025/3235), ist weiterhin auch im Bereich der Investitionstätigkeiten stark defizitär. Ein Haushalt 2026 oder ein entsprechender Entwurf ist bisher noch nicht erstellt. Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen laut Haushalt 2025 die entsprechenden Einzahlungen um ca. 123 Mio. € (2025), um 140 Mio. € (2026), um 110 Mio. € (2027) sowie um ca. 70 Mio. €  in 2028. Da diese Unterdeckung nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden kann, muss die Aufnahme dieser Kredite gemäß § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 76 GO NRW bei der Bezirksregierung beantragt werden, ebenso wie jede neu zu beginnende Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Stadtverwaltung Leverkusen hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen (Investitionspriorisierung) beizufügen. Diese soll auf der Basis der aktuell erfolgenden Mittelanmeldungen für den Haushalt 2026 zunächst verwaltungsintern erarbeitet und dann politisch beschlossen werden, damit auf dieser Grundlage die Bezirksregierung um einzelne Freigaben gebeten werden kann. Die Verwaltung geht bei der hier vorliegenden Maßnahme allerdings davon aus, dass diese in der Investitionspriorisierung einen Spitzenplatz einnehmen wird und ein weiteres Warten die folgenden nicht vertretbaren Auswirkungen hätte (dringende Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes als pflichtige Aufgabe der städtischen Daseinsvorsorge - im Detail siehe Begründungstext der Vorlage). Sie schlägt somit vor, dass die Politik diese Maßnahme im Vorgriff auf die Investitionspriorisierung beschließt und die Bezirksregierung auf der Basis der beiliegenden Begründung um Freigabe gebeten wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass entweder schon die Planungsmittel ohne vorliegende Investitionspriorisierung nicht freigegeben werden oder aber auch die daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen nicht weiter umgesetzt werden können, da die notwendige Genehmigung zur Kreditaufnahme seitens der Bezirksregierung nicht erteilt wird.

Im Rahmen des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2023/2624 „Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung - 4. Sachstandsbericht/Fortschreibung“ wurde die GGS Waldschule Carl-Maria-von-Weber-Platz in die Kategorie 1 (dringend sanierungsbedürftig) eingestuft und die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. In der jetzt parallel zu beratenden Vorlage Nr. 2025/0080 Schulentwicklungsplanung und Bestandserhaltung - 5. Sachstandsbericht/Fortschreibung – Maßnahmenübersicht“ wird die Maßnahme folgerichtig in die Kategorie 0 (in Planung oder Bau) gelistet.

Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses hat der Rat der Stadt Leverkusen am 11.03.2021 mit der Vorlage Nr. 2020/0223 beschlossen, dass die GGS Waldschule Carl-Maria-von-Weber-Platz als vollständiger Neubau entsprechend der damaligen Variante 2 der Machbarkeitsstudie ersetzt werden soll. Auf Wunsch der Politik soll das Gebäude in einer Holzbauweise errichtet werden (siehe Ergänzungsantrag Nr. 2021/0499).

Aufgrund der Flutprojekte nach dem Hochwasser im Juli 2021 wurde die weitere Planung seinerzeit ausgesetzt. Ende 2023 startete das Projekt mit einem VgV-Verfahren (Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung) unter der Vergabe Nr. 2023-0233 für eine Generalplanerin bzw. einen Generalplaner. Die Vergabe erfolgte im November 2024 an die tr. Planungsgesellschaft mbH aus Bad Oeynhausen mit trx Architekten aus Köln mit der Beauftragung der LPH (Leistungsphasen) 1 und 2 (siehe Vorlage Nr. 2024/3088). Auf dieser Grundlage soll nun die Planung weiter fortgesetzt werden. Planungsziel ist ein Ersatzneubau einer 3-zügigen Grundschule, inklusive einer Einfeldsporthalle in Holzbauweise.

Bestand:

Das heutige Schulgebäude wurde bereits im Jahr 1952 errichtet und steht auf einem ca. 32.500 m² großen Grundstücksareal. Es besteht aus zwei Einzelgebäuden mit Schulräumen und einer Sporthalle mit angeschlossenem Verwaltungstrakt. Der Schulstandort zeichnet sich durch seine besondere Lage im unmittelbaren Anschlussbereich der Waldsiedlung in Leverkusen-Schlebusch am Rand eines Waldgebiets aus.

Planungskonzept:

Ziel der Planung ist der Neubau der GGS Walschule am Schulstandort Carl-Maria-von-Weber-Platz. Vorgesehen ist der Rückbau der bestehenden Gebäudesubstanz auf dem Grundstück und der Neubau eines kompakten Schulgebäudes in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise mit direkter anschließender Sporthalle im Bereich des zurückgebauten Schulkörpers. Die Schule wird während der Bauzeit komplett in die Containeranlage in der Merziger Straße ausgelagert.

In der ersten Bauphase wird der reine Schulbau zurückgebaut und ersetzt. Das bestehende Verwaltungs- und Sporthallengebäude bleibt während der Bauphase bis zur Fertigstellung des Neubaus in Nutzung und wird im Anschluss nach der Inbetriebnahme des Neubaus in einer zweiten Bauphase zurückgebaut. Der Neubau wird in Anlehnung der zugrundeliegenden Machbarkeitsstudie als freistehendes Solitärgebäude mit zwei funktional unterschiedlichen Gebäudeteilen geplant. Im Zuge der Entwicklung des Schulstandorts soll die innere Organisation des Lern- und Unterrichtsbereichs in ein Cluster-Modell überführt werden. Im Fokus stehen hierbei die Themen Barrierefreiheit, Inklusion und zeitgemäße Lernumgebungen (Inklusion und Barrierefreiheit). Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen (FB 40) sowie der Schule abgestimmt.

Städtebau:

Der geplante Baukörper wird im Bereich des zuvor zurückgebauten Bestandsbaus der Schule platziert. Der Eingriff in die bestehende Gehölzstruktur auf dem Grundstück kann hierdurch in einem für die Umsetzung der Maßnahme minimal notwendigen Rahmen gehalten werden. Die Planung sieht einen längsorientierten, zweigeschossigen Baukörper vor, an dem seitlich die Sporthalle anschließt. An der Schnittstelle beider Gebäudeteile befinden sich die zentralen Eingänge, von denen die Nutzungseinheiten Schule und Sporthalle jeweils separat erschlossen werden können.

Die Nutzungsebene der Sporthalle mit ihren Nebenflächen ist entsprechend der Topografie des Grundstücks auf einer unteren Ebene, der dritten Ebene, vorgesehen, sodass sich der Schulbaukörper nach Süden zu einer Dreigeschossigkeit entwickelt. Durch die bauliche Trennung der Eingänge für die Schul- und Sportnutzung ist eine unabhängige Nutzung der Sporthalle möglich. Die Erschließung des Schulstandorts erfolgt fußläufig über den Carl-Maria-von-Weber-Platz. Der motorisierte Individualverkehr nutzt eine neue Zufahrt über die Bensberger Straße. Eine separate Anlieferzufahrt für die Küche gewährleistet zudem die Trennung der Lieferverkehre vom allgemeinen Schul- und Besuchsverkehr.

Konstruktion und Gestaltung:

Das zwei - bis dreigeschossige Grundschulgebäude wird als Holz- bzw. Holzhybridbau konzipiert. Die oberirdischen Geschosse des Schulgebäudes werden in einer Holzbauweise errichtet und über zwei Treppenhauskerne in Massivbauweise ausgesteift. Die Teilunterkellerung wird ebenfalls in einer Massivbauweise errichtet. Im Bereich des nicht unterkellerten Erdgeschosses wird die Bodenplatte mit einem umlaufenden massiven Randsockel ausgeführt. Auf dem Schulgebäude ist ein ungleich geneigtes Satteldach, das zum Teil extensiv begrünt und zum Teil als Metalldach mit integrierter PV-Anlage ausgeführt wird, vorgesehen.

Die zweigeschossige Sporthalle erhält eine Holzdachkonstruktion, die auf Stahlbetonstützen gelagert ist. Die gesamte Dachfläche der Sporthalle ist als extensives Gründach geplant. Die beiden Baukörper erhalten eine homogene Gestaltung in Form einer hinterlüfteten Fassadenkonstruktion aus Holzprofilen und Faserzementplatten. Sämtliche erdberührten Bauteile bestehen aus Stahlbeton.

Pädagogische Konzept:

Geplant ist, die 3-zügige Grundschule mit ca. 300 Schülerinnen und Schüler mit jahrgangsübergreifendem Unterricht in Anlehnung an die Montessoripädagogik in Lerncluster zu strukturieren und die OGS-Räume (Offene Ganztagsschule) in die Cluster einzubinden und so die Beschulung und Betreuung über den ganzen Tag kindgerecht sicherzustellen.

Barrierefreiheit:

Das Gebäude, einschließlich der Freianlagen, wird barrierefrei erschlossen. Alle Ebenen sind über einen barrierefreien und rollstuhlgerechten Aufzug zugänglich. Dazu sind barrierefreie Sanitäranlagen in jedem Geschoss geplant.

Küchenplanung:

Im Zuge der Planung wurde eine Gegenüberstellung von Frischküchen zu Regenerationsküchen (gesamtstädtischer Standard) untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass Regenerationsküchen kostengünstiger sowohl in der Errichtung wie auch in den Folgekosten sind. Die Anlieferung erfolgt über eine separate Zufahrt von der Bensberger Straße aus.

Außenanlagen:

Der Schulhof, bzw. die Außenanlagen, einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen, wird im Zuge des Neubaus umfassend neugestaltet, erneuert und zu einem vielseitigen nutzbaren Raum entwickelt. Die durch den Neubau erforderliche Neustrukturierung der Flächen erfolgt mit größtmöglicher Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand. Der überwiegende Teil des Schulhofs besteht aus großzügigen, baumbestandenen Flächen, die unbefestigt sind. Der Charakter des Waldbodens wird erhalten, sodass der Eingriff in Wurzelbereiche minimiert werden kann.

Die Hauptwegeverbindungen werden barrierefrei ausgestaltet. Die Anbindung des südlichen Schulhofs erfolgt aufgrund der starken Topografie innerhalb des Schulgebäudes über einen Aufzug. Die vielfältigen naturnahen Spielbereiche, die durch die Schulkinder selbst hergestellt wurden, bleiben in großen Teilen erhalten. Die Spielflächen werden nach unterschiedlichen Interessengruppen gestaltet. Der neu platzierte, räumlich begrenzte Parkplatz erhält eine neue Zufahrt von der Bensberger Straße. Die ehemalige Parkplatzfläche soll als Potenzialfläche für eine spätere Entwicklung des Standorts freigehalten und mit einer Zwischennutzung gestaltet werden.

Nachhaltigkeit/Ökologie/Energieeffizienz/Zertifizierung:

Nachhaltigkeit und Ökologie: Die Bauausführung wird überwiegend in Holzbauweise erfolgen. Die erdberührenden Bauteile werden massiv ausgeführt.

Energieeffizienz: Es soll ein energieeffizientes Gebäude im Energiestand „Energiegebäude 40“/KFW 40NH entstehen. Die Planungsleistung strebt zusätzlich an, BEG-Fördermittel (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zu erhalten.

Zertifizierung:

Angestrebt wird die Bundesförderung für „Klimafreundlicher Neubau-Nichtwohngebäude mit QNG-Siegel mit DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - Qualitätsstufe Silber).

Baukosten:

Die Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme betragen nach einer Kostenschätzung und heutigem Stand gerundet 37.210.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer (ohne Sicherheitszuschlag und Baupreisindex - mit Sicherheitszuschlag und Baupreisindex: gerundet 46.512.500 €.)

Förderung:

Angestrebt wird die Bundesförderung für „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ mit QNG-Siegel und DGNB (Qualitätsstufe Silber) im Rahmen der KFW-Förderung (Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau). Für die GGS Waldschule hieße das einen max. Zuschuss bis zu 1.000.000,00 €. Darüber hinaus wird die Gesamtfördermöglichkeit aufmerksam verfolgt. Die neue, im Holzbau errichtete GGS Waldschule, wird durch die Zertifizierung neben der Akquise von Fördermitteln auch ein gelebtes Beispiel für Ressourcenschonung, Klimaschutz und Verantwortung für die Umwelt sein.

Fortführung der Planung:

Für die Vergabe der weiteren Architektenleistungen wird im Anschluss an diesen Planungsbeschluss die Beauftragung der LPH 3 an die Generalplanerin trx Architekten beabsichtigt.

Terminplan:

Die Fortführung der Planung hängt maßgeblich von der Bereitstellung der Mittel ab. Sollten diese unmittelbar anschließend an diesen Planungsbeschluss zur Verfügung stehen, erfolgt das weitere Vorgehen entsprechend der folgenden aufgelisteten Termine:

-       LPH 3 (Entwurfsplanung): Bis Ende 2026 mit abschließenden Baubeschluss.

-       LPH 4 (Baugenehmigung) + 5 (Ausführungsplanung mit Leitdetails): Bis Mitte 2027.

-       LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) + 7 (Mitwirkung der Vergabe): Bis Mitte 2028.

-       Umzug Schule in Container Merziger Straße: Mitte 2028.

-       LPH 8 (bauliche Umsetzung durch Generalunternehmen (GU): Bis Mitte 2030.

-       Inbetriebnahme durch Schule: Mitte 2030.

-       Abbruch Sporthalle: Bis Ende 2030.

Planungsunterlagen:

Alle Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des Rates im Ratsinformationssystem bzw. Session als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage ebenfalls alle öffentlichen Unterlagen einsehen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65030170011143 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500.000,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2030

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: Planungskosten sind Bestandteil der Herstellungskosten und werden nach Fertigstellung der Maßnahme über die Restnutzungsdauer, die durch den Gutachterausschuss neu ermittelt wird, ratierlich abgeschrieben. 

     

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      




 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings (20 12

Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für das Objekt und einer Inbetriebnahme ab 2030 fallen zunächst jährlich Aufwendungen für Abschreibungen (AfA) von ca. 0,9 Mio. € an. Zusätzlich werden Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Objekts anfallen. Darüber hinaus werden die Baukosten über einen entsprechenden Investitionskredit zu refinanzieren sein, da auch die gesamtstädtische Investitionsplanung einen negativen Saldo aufweist. Es muss mit entsprechenden Kreditzinsbelastungen kalkuliert werden. Diese Haushaltsbelastungen sind im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu kompensieren, um die Genehmigungsfähigkeit des ebenfalls aufzustellenden HSK (Haushaltssicherungskonzepts), das den Zeitraum ab 2030 umfasst, nicht zu gefährden.

Siehe auch die Vorlagen 2025/0054 und 2025/3516.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertig zu stellen. Um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, damit Folgemaßnahmen zügig umgesetzt werden können, legt die Verwaltung die Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.