Betreff
Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region "Köln.Rhein.Ruhr" für das Jahr 2036, 2040 oder 2044
- Durchführung eines Ratsbürgerentscheides
Vorlage
2025/0078
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen befürwortet die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region "Köln.Rhein.Ruhr" in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 unter der Voraussetzung der überwiegenden Zustimmung der Bevölkerung und beschließt, dass über die folgende Fragestellung ein Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW durchgeführt wird:

„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Leverkusen an der gemeinsamen Bewerbung der Region "Köln.Rhein.Ruhr" um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

2.    Als Abstimmungstag wird gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Stadt Leverkusen über das Verfahren bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der 19. April 2026 festgelegt.

3.    Gemäß § 4 Abs.3 der Satzung wird festgelegt, dass die Abstimmung ausschließlich durch Abstimmungsschein per Brief erfolgt und die Abstimmungsberechtigten die Unterlagen hierfür ohne Antrag automatisch erhalten.

4.    Der Rat bringt die Erwartung zum Ausdruck, dass die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat, des Oberbürgermeisters und ggf. einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder am 55.Tag vor der Abstimmung (23. Februar 2026) in geeigneter Form vorliegen.

5.    Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in Höhe von 400.000 Euro zur Kenntnis. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt von den voraussichtlichen Durchführungskosten einen Anteil von 85 %, sodass für die Stadt Leverkusen 60.000 Euro Eigenfinanzierung anfallen. Der Rat der Stadt Leverkusen erkennt den voraussichtlichen Bedarf der Gesamtkosten in Höhe von 400.000 Euro an.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)


Begründung:

Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung der Welt, bei der alle vier Jahre rund 15.000 Athletinnen und Athleten aus etwa 200 Nationen teilnehmen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris im Jahr 2024 haben gezeigt, dass dieses Ereignis nachhaltig organisiert werden kann und nicht nur sportliche Bestleistungen fördert, sondern zu Völkerverständigung und Toleranz beiträgt. Leverkusen erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten Sportveranstaltung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber mitzuwirken.

1. Das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr

Am 28.05.2025 hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit den Spitzen der beteiligten Städte und den Präsidenten des Landessportbundes NRW sowie des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) im Deutschen Sport- und Olympiamuseum (DSOM) das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr vorgestellt. Die eingereichte Bewerbung, die in enger Abstimmung zwischen Kommunen, Fachleuten und Athletinnen und Athleten entstanden ist, basiert auf dem Konzept „Rhein Ruhr City 2032", das mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit von Olympischen und Paralympischen Spielen seinerzeit große Zustimmung erfuhr.

Das Konzept der Region "Köln.Rhein.Ruhr" bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal. Diese werden für die Wettbewerbe im Segeln um die Stärken von Kiel oder Warnemünde und für Kanu-Slalom von Markkleeberg ergänzt. Auf diese Weise kann der Verbund "Köln.Rhein.Ruhr" für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ein Konzept anbieten, das zu 100 % auf bereits bestehende oder temporär errichtete oder ertüchtigte Sportstätten zurückgreift. Neben etablierten Sportstätten ist das Konzept in der Lage, rund 95 % der Sportlerinnen und Sportler im Olympischen und Paralympischen Dorf unterzubringen und hält damit die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) geforderten maximalen Reisezeiten zu den Wettkampfstätten ein. Darüber hinaus wirbt der Verbund mit der Sportbegeisterung, Leidenschaft und Expertise der Menschen im Rheinland und im Ruhrgebiet. In den vergangenen zehn Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen rund 30 Welt- und Europameisterschaften sowie Weltcups durchgeführt. Erstmals in der olympischen und paralympischen Geschichte sollen für die Spiele an Rhein und Ruhr rund 14 Millionen Tickets angeboten werden. Das bedeutet eine sehr hohe Teilhabe der Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, da die Ticketpreise entsprechend gestaltet werden können.

Im Rahmen seiner Präsidiumssitzung Ende September 2025 hat der DOSB nach intensiver Prüfung bestätigt, dass das von der Region "Köln.Rhein.Ruhr" eingereichte Konzept zur Austragung von Olympischen und Paralympischen Spielen alle sportfachlichen Anforderungen erfüllt. Das Konzept wurde dabei in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Landessportbund NRW und dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW federführend durch D.SPORTS, als Tochter der Stadt Düsseldorf in ihrer Funktion als Vertreter der Kommunen, erarbeitet. Somit hat die Region "Köln.Rhein.Ruhr" die zweite Stufe im insgesamt dreistufigen, nationalen Bewerbungsprozess erreicht. Schritt zwei sieht die Durchführung von Bürgerbeteiligungen in den jeweiligen Bewerberregionen bis Ende Juni 2026 vor. Der dritte Schritt ist dann die Entscheidung des DOSB für eines der vier Bewerberkonzepte im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung voraussichtlich im September 2026.

Die Landesregierung, die Stadt Leverkusen und alle weiteren am Konzept beteiligten Kommunen sind überzeugt: Moderne, nachhaltige Spiele kann es nur mit und nicht gegen den Willen der Menschen im Land geben. Deshalb hat die Landesregierung die Federführung für die weiteren Schritte, insbesondere in Vorbereitung der kommunikativen Maßnahmen zur Bewerbung der Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und Ruhr übernommen. Die verbindliche Bürgerbeteiligung wird von allen am Konzept beteiligten Kommunen unterstützt; damit setzt man sich bewusst von den anderen Bewerbern ab und macht die Unterstützung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu einem zentralen Bestandteil des selbst gewählten Bewerbungsprozesses.

Neben der Region "Köln.Rhein.Ruhr" haben auch Berlin, Hamburg und München ihre Bewerbungen fristgerecht beim DOSB eingereicht. Der Bürgerentscheid in der Stadt München, die am 26.10.2025 als erste Bewerberregion eine Bürgerbeteiligung durchgeführt hat, fiel mit 66,4 % deutlich positiv aus. Ein Bürgerentscheid in Hamburg ist für den 31.05.2026 geplant. Berlin beabsichtigt, ausschließlich auf Beteiligungsformate und nicht auf einen Bürgerentscheid zu setzen.

Die Austragungsjahre, für die sich der DOSB bewerben will, wurden von 2036 und 2040 nun auch auf 2044 erweitert. Hintergrund ist, dass eine Vergabe für 2036 schon bald erfolgen könnte und somit dieses Jahr nicht mehr in Frage kommen würde. Vergangene Bewerbungsprozesse haben zudem gezeigt, dass es zielführend ist, eine Bewerbung über mehre Entscheidungszyklen beim IOC aufrecht zu erhalten, um die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags zu erhöhen.

Die Entscheidung, mit welchem Konzept sich der DOSB um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewerben wird, soll im September 2026 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fallen.

2. Leverkusen als Austragungsort

Als Austragungsort für die Sportart Fußball könnte die BayArena fungieren.

Die BayArena in Leverkusen zählt seit Jahren zu den modernsten Fußballstadien Deutschlands. Mit ihrer kompakten Architektur, der hervorragenden Infrastruktur und ihrer starken regionalen Verankerung steht sie beispielhaft für effiziente Stadionplanung und nachhaltige Nutzung im Profisport. Mit einem Zuschauervermögen von 30.210 Plätzen ist die BayArena eines der kleineren Stadien der Fußball-Bundesliga. Außerdem gibt es noch zehn VIP-Logen für insgesamt 140 Personen mit Tiefgaragen-Parkplätzen.

Die BayArena wurde als multifunktionaler Komplex errichtet und beinhaltet neben Tagungsräumen auch einen offiziellen Fanshop. Des Weiteren war die BayArena das erste Stadion Europas mit einem McDonalds-Restaurant und einem Vier-Sterne-Hotel der Lindner-Gruppe mit 200 Betten. Das Hotel hinter der Nordtribüne besitzt im vierten Stock 120 Logenplätze mit freiem Blick auf den Stadioninnenraum. Als Heimspielstätte von Bayer 04 Leverkusen verbindet sie sportliche Spitzenleistung mit einer offenen, fanfreundlichen Atmosphäre und ist zugleich ein wichtiger wirtschaftlicher Impulsgeber für die Region.

Die BayArena könnte im Kontext der Olympischen und Paralympischen Spiele als Austragungsort für Fußballturniere dienen und/oder als multifunktionale Trainingsstätte genutzt werden. Dank ihrer zentralen Lage zwischen Köln, Düsseldorf, Essen und Dortmund ist sie optimal in das regionale Verkehrsnetz eingebunden und unterstützt das Konzept "Köln.Rhein.Ruhr" der kurzen Wege. Die Kombination aus moderner Technik, nachhaltigem Facility-Management und langjähriger Event-Erfahrung macht das Stadion zu einem idealen Bestandteil der olympischen Gesamtplanung.

Die Olympischen Spiele Köln.Rhein.Ruhr stünden nicht nur für sportliche Exzellenz, sondern auch für ökologische Verantwortung, städteübergreifende Kooperation und ein neues Verständnis von Großveranstaltungen. Mit Orten wie der BayArena würde die Region demonstrieren, wie bestehende Infrastruktur intelligent genutzt und zugleich sportliche Begeisterung für Millionen Menschen geschaffen werden kann.

3. Ratsbürgerentscheid

Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides sind § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheid DVO) sowie die Satzung der Stadt Leverkusen über das Verfahren bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 15.12.2025. Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In Leverkusen sind somit rund 120.000 Personen abstimmungsberechtigt.

Nach den Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ratsbürgerentscheid in den teilnehmenden Kommunen einheitlich am 19. April 2026 durchgeführt werden. Zur Festlegung dieses Abstimmungstages bedarf es nach § 4 Abs. 2 der Satzung eines entsprechenden Beschlusses des Rates. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung der Abstimmungsunterlagen bedarf. Dies stellt gleichzeitig die abstimmorganisatorisch aufwandsärmste und wirtschaftlichste Abstimmungsvariante dar und hat zudem das größte Potential einer hohen Abstimmungsbeteiligung.

Die Entscheidung, dass der Ratsbürgerentscheid ausschließlich durch Abstimmungsschein per Brief und durch automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten erfolgt, erfordert gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung einen entsprechenden Beschluss des Rates.

Nach § 10 Abs. 3 der Satzung werden die Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der Zusendung der Briefabstimmungsunterlagen über die Abstimmung sowie in kurzer und sachlicher Form über die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat, des Oberbürgermeisters und (auf Verlangen) einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder mit Verlinkung auf die städtische Homepage und zeitgleicher Auslage in Papierform in den städtischen Verwaltungsgebäuden informiert. Dabei werden gemäß § 19 Abs. 5 der Satzung nur solche Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen aufgenommen, die der Verwaltung (Wahlamt) am 55. Tag vor der Abstimmung (23. Februar 2026) in geeigneter Form vorliegen. Den Fraktionen und Ratsmitgliedern sowie dem Oberbürgermeister verbleibt nach dem Ratsbeschluss am 19. Januar 2026 somit noch genügend Zeit für die Formulierung der Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen.

Insgesamt ergibt sich folgender Zeitplan für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides:

19. Januar 2026:                  Ratsbeschluss (siehe oben)

23. Februar 2026:                Stichtag: Eingang Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen, Gruppe und Einzelvertreter bzw. einzelner Ratsmitglieder im Rat und des Oberbürgermeisters (siehe oben)

08. März 2026:                     Stichtag für die Eintragung aller Personen in das Abstimmungsverzeichnis, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie abstimmungsberechtigt und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind

                                                Stichtag für die Veröffentlichung der Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen, Gruppe und Einzelvertreter bzw. einzelner Ratsmitglieder im Rat und des Oberbürgermeisters auf der Homepage der Stadt

09. März - 03. April 2026:  Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (z. B. Zu- und Wegzüge)

09. - 29. März 2026:            Produktion und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen

Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen und
-unterlagen

30. März - 03. April 2026:   Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis

09. März - 19. April 2026:   Briefabstimmungszeitraum (am 19. April bis 16 Uhr)

19. April 2026:                      Abstimmungstag: Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung

4. Kosten

(1) Ratsbürgerentscheid

Nach aktuellen Schätzungen liegt die Kostenprognose für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids als Briefwahl ohne Antragsverfahren wie oben bereits beschrieben bei 400.000 Euro.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für alle am Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr beteiligten Kommunen einen Anteil von 85 % an den Durchführungskosten des Ratsbürgerentscheids. Für die Stadt Leverkusen bedeutet dies, dass ein Eigenanteil i. H. v. 60.000 Euro anfällt.

(2) Kommunikationskampagne zum Ratsbürgerentscheid

Für eine erfolgreiche Begleitung der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele ist eine fortlaufende Kommunikation an die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar im Anschluss an den Ratsbeschluss bzw. mit Beginn des Jahres 2026 erforderlich, um eine möglichst große Teilnahme an der Abstimmung per Briefwahl zu erzielen. Eine breit aufgestellte Kommunikationskampagne, die möglichst alle Alters- und Zielgruppen in Leverkusen anspricht, umfasst u. a. klassische Pressearbeit, Öffentlichkeitskampagnen über Out-of-Home Medien, Medien- und Pressetermine sowie Bürgerinformationsveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Partnern und Social-Media-Aktivitäten. Aufgrund der noch relativ unbekannten Thematik auf Seiten der Öffentlichkeit und des kurzen Zeitraums ist es erforderlich, eine intensive Kommunikation in den verbleibenden Wochen bis zur Abstimmung zu betreiben.

Ein Mindestmaß der Erfüllung des Informationsauftrages erfordert eine Kommunikationskampagne vor, während und nach dem Ratsbürgerentscheid, die das geplante Vorhaben transparent darstellt, um die Bürgerinnen und Bürger zur Abstimmung aufzurufen und eine Informationsbasis als Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung zu geben. Die zentrale Kommunikationskampagne für Köln.Rhein.Ruhr wird das Projektteam der Staatskanzlei NRW als Grundlage zur Verfügung stellen. Werbeflächen müssen durch die jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen und auch bezüglich finanzieller Unterstützung sind die Kommunen mit dem Land NRW im Austausch. Die Stadt Leverkusen unterstützt die Kommunikationskampagne der Staatskanzlei unter dem Vorbehalt, dass der Stadt Leverkusen hierfür keine finanziellen Belastungen/Kosten entstehen.

(3) Kosten für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele

Bei der Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ist zwischen zwei Formen von Kosten zu differenzieren. Dies sind zum einen die „Durchführungskosten“ für die Spiele (sog. Games Organizing Budget, kurz „OCOG-Budget“ oder „GOB“) und zum anderen die Kosten für die „Infrastrukturinvestitionen“ (sog. NON OCOG-Budget), die bis zur Durchführung der Spiele getätigt werden würden.

a)    Die Durchführungskosten, das GOB, für die Durchführung der Spiele in der Region Rhein-Ruhr sind vom DOSB zusammen mit externen Partnern ermittelt worden. Hierbei zeichnet sich nach aktuellen Berechnungen ab, dass zur Deckung der Durchführungskosten keine öffentlichen Mittel benötigt werden. Entstehende Kosten werden durch Sponsorengelder, Ticketing und Beiträge des IOC finanziert. Einzig für die Durchführungskosten der Paralympischen Spiele ist voraussichtlich ein Zuschuss aus der öffentlichen Hand einzuplanen. Derzeitige Berechnungen gehen davon aus, dass das GOB bei rund 4,800 Mrd. € liegen wird, die Einnahmepotenziale bei rund 5,200 Mrd. € und damit bei der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele an Rhein und Ruhr ein positives Ergebnis erzielt werden würde.

b)    Das Budget für mögliche Infrastrukturinvestitionen lässt sich in der jetzigen Phase der Bewerbung noch nicht beziffern. Eine Notwendigkeit von Investitionen in Mobilität, Infrastruktur o. ä. ist außer beim Olympischen und Paralympischen Dorf, das nach den Spielen als Wohnquartier weitergenutzt werden wird, nicht gegeben. Vielmehr stellt die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele einen Anreiz dar, ohnehin in den nächsten Jahren geplante und notwendige Investitionen z. B. in die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität, zielstrebiger voranzutreiben und damit schneller und mutiger umzusetzen. Gleiches gilt für potenzielle Kosten im Bereich der Sicherheit im öffentlichen Raum. Sicherheitskosten innerhalb der Wettkampfstätten sind hingegen bereits im GOB enthalten und basieren auf den Erfahrungen der Durchführung einer Vielzahl von Welt- und Europameisterschaften in den letzten zehn Jahren, bei denen die Sicherheitskonzepte immer eine umfassende und den unterschiedlichen Lagen angepasste Sicherheit gewährleisten konnten.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Kostenentwicklung bei einem Projekt dieser Größenordnung stets von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und der allgemeinen Kostensteigerung unterliegt, insbesondere mit Blick auf die Durchführung erst in vielen Jahren.

5. Mehrwerte für die Gesellschaft und volkswirtschaftlicher Nutzen bei der Durchführung Olympischer und Paralympischer Spiele

Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind mehr als nur ein sportlicher Wettbewerb. Die Ausrichtung des größten Sportfests der Welt stellt für die Stadt Leverkusen als Partnerin im Verbund mit den anderen teilnehmenden Städten in Nordrhein-Westfalen eine einmalige Chance dar, durch gemeinsame Projekte und Investitionen – die größtenteils den Infrastrukturinvestitionen (siehe Punkt 4) zugeordnet werden können – den Bedarfen und Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und sich gleichzeitig weltweit als gastfreundliche und weltoffene Region zu präsentieren. Neben auf der Hand liegenden Effekten hinsichtlich des Standortmarketings sowie direkten und indirekten fiskalischen und privatwirtschaftlichen Effekten, die unmittelbar durch die Veranstaltung ausgelöst werden, kann die Perspektive „Olympia und Paralympics an Rhein und Ruhr“ auch Katalysator für wichtige Zukunftsthemen sein.

Gesellschaftlicher Mehrwert:

           Förderung von Gemeinschaftsgefühl und Identifikation: Eine gemeinsame Großveranstaltung fördert lokalen Zusammenhalt, das Zugehörigkeits- und das Wir-Gefühl innerhalb Leverkusens und über Stadtgrenzen hinweg (Leverkusen, Rhein-Ruhr).

           Inspiration für junge Menschen: Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, die besten Sportlerinnen und Sportler der Welt live und hautnah mitzuerleben. Die Leistungen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern sind häufig Motivation und Inspiration für Kinder und Jugendliche, selbst sportlich aktiv zu werden, die dann davon träumen, selbst einmal bei Olympischen und Paralympischen Spielen teilzunehmen.

           Bildung, Sportkultur- und Jugendarbeit: Kultur- und Bildungsprojekte rund um den Sport und seiner Geschichte tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. In Kombination mit Sport- und Bewegungsangeboten in Schulen werden die Gesundheit, die Bewegungskompetenzen und Talente bereits im jungen Alter gefördert. In Paris wurden beispielsweise täglich 30 Minuten Bewegung in 36.500 Grundschulen durchgeführt, 36.000 Kinder erhielten kostenlosen Schwimmunterricht und fünf Millionen Kinder und Jugendliche haben an landesweiten Olympischen und Paralympischen Wochen teilgenommen.

           Förderung des (Breiten-)Sports: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 17.450 Sportvereine mit 5,3 Millionen Mitgliedern. Somit ist jede/r dritte Einwohnerin und Einwohner in NRW-Mitglied eines Sportvereines. 500.000 Menschen engagieren sich zudem ehrenamtlich in diesen Organisationen. Die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Spielen ist gleichzeitig eine aktive Förderung der bestehenden Strukturen im Sport. Egal ob im Breiten-, Nachwuchs- und Inklusionssport oder Sport der Älteren. Sport ist ein bedeutender Teil der Gesellschaft.

           Inklusion und Teilhabe: Alle Menschen ungeachtet einer Behinderung sollen die Möglichkeit haben, die Olympischen und Paralympischen Spiele miterleben zu können. Das bedeutet, dass nicht nur die Sportstätten, sondern auch der Verkehr und die gesamte städtische Infrastruktur barrierearm gestaltet werden müssen. Damit wären die Spiele ein Impulsgeber für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Darüber hinaus tragen die Paralympischen Spiele sowie die beeindruckenden Spitzenleistungen von Athletinnen und Athleten mit Behinderung dazu bei, die Möglichkeiten und Potenziale einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft und Stadtentwicklung für alle zu präsentieren.
Mit Investitionen in Höhe von rund 125 Mio. Euro hat Paris im Vorfeld der Spiele unter anderem Schulen barrierefrei angepasst, Hindernisse in den Stadtteilen abgebaut und den ÖPNV, Sportstätten sowie öffentliche Gebäude barrierefreier gestaltet und damit die Stadt für die Menschen nachhaltig inklusiver gemacht.

Volkswirtschaftlicher Nutzen:

           Vernetzte und nachhaltige Mobilität:

Während der Olympischen und Paralympischen Spiele reisen rund 14 Mio. Besuchende zwischen den Wettkampfstätten und nutzen dafür größtenteils den ÖPNV. Sowohl Leverkusen als auch der gesamte Verbund der 17 Kommunen würde von einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie einem zentral gesteuerten Mobilitätskonzept langfristig profitieren. Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) verbindet die Olympia-Region von Aachen über Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Der RRX könnte die publikumsintensiven olympischen und paralympischen Standorte im 15 Minutentakt verbinden. Mit dem Zuschlag für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele würden die städtischen Aktivitäten in den Kommunen beflügelt werden, um eine emissionsfreie Mobilität während der Spiele zu gewährleisten. In Paris profitieren die Menschen auch nach den Spielen beispielsweise von mehr als 180 km neu geschaffenen Radwegen.

           Digitalisierung:

Die Initiative einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele kann ebenso Beschleuniger für die Entwicklung einer zukünftigen tragfähigen digitalen Infrastruktur sein. Als Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen muss sich die Region Rhein Ruhr auch in diesem Bereich weiterentwickeln. Vielfach bereits angestoßene Maßnahmen würden durch die Veranstaltung zusätzlichen Rückenwind erhalten.

           Verstärker von Infrastrukturprojekten:

Sportgroßevents wie die Olympischen und Paralympische Spiele wirken häufig als Beschleuniger von großen Bauvorhaben.

           Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft:

Die Ausrichtung dieses Sportgroßevents schafft sowohl im Sport als auch in anderen Gesellschaftsbereichen neue Arbeitsplätze. In Paris wurden beispielsweise 181.000 neue Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Organisation und Tourismus geschaffen. Zudem kommen während der Spiele Millionen Menschen aus der ganzen Welt in die Region, die durch ihre Ausgaben den Tourismus, den Handel und die Gastronomie ankurbeln, sodass mit kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen zu rechnen ist.

           Internationale Stärkung des Images:

Während der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele liegt die Aufmerksamkeit der ganzen Welt für mehrere Wochen auf der Ausrichterstadt bzw. -region. Die positiven Bilder und Emotionen, die ausgelöst von den sportlichen Wettbewerben in die ganze Welt ausgestrahlt werden, würden zu einer immensen Imagesteigerung beitragen. Dies kann langfristige Auswirkungen auf Messen, den Handel und das Gewerbe haben.

6. Fazit

Die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in der Region "Köln.Rhein.Ruhr" und insbesondere in Leverkusen wäre eine historische Chance und könnte als Katalysator für eine Aufbruchsstimmung in Rheinland und im Ruhrgebiet sowie in ganz Deutschland sorgen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind in der Lage, die Bedeutung des Sports als sozial integrative Kraft für gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander in den Mittelpunkt zu rücken. Mit der Ausrichtung des weltweit größten Sportereignisses sind zahlreiche Projekte und Investitionen verbunden, die maßgebliche Zukunftsthemen für unsere Gesellschaft voranbringen. Finanzielle Mittel, die in die verschiedenen Leverkusener Sportstätten sowie mögliche Trainingsanlagen fließen, würden eine dringend benötigte Modernisierung vieler teils maroder Einrichtungen ermöglichen, wovon insbesondere der Breitensport nachhaltig profitieren könnte. Darüber hinaus würde die Infrastruktur im gesamten Stadtbild einschließlich dem Straßen- und Radwegenetz sowie dem gesamten Öffentlichen Personennahverkehr, im Hinblick auf relevante Aspekte wie Barrierefreiheit und Digitalisierung, erheblich an Qualität dazu gewinnen und damit in der Lage sein, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen.

Die Zustimmung zu Olympischen und Paralympischen Spielen an Rhein und Ruhr ist demnach weitaus mehr als nur ein Bekenntnis zu einem bedeutenden Sportevent - es ist ein Bekenntnis zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen und inklusiven Stadtentwicklung durch und mit Hilfe des Sports.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 025001 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 400.000 €

Hinweis zu den veranschlagten Kosten: Der Ratsbürgerentscheid wird ca. 400.000 € kosten. Das Land NRW hat jedoch zugesagt, 85 % der Kosten zu übernehmen, sodass der Stadt Leverkusen nur Kosten in Höhe von 60.000 € entstehen.

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

Die Aufwendungen in Höhe von 400.000 € sowie die Zuweisung in Höhe von 340.000 € sind unter dem Innenauftrag 330002500101 beim FB 33 im Haushalt 2026 zu etatisieren. Der Haushalt 2026 ff. befindet sich derzeit in der Aufstellungsphase und soll am 23.03.2026 in den Rat der Stadt Leverkusen mit dem ebenfalls aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) eingebracht werden. Die Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 16.05.2026 geplant. Anschließend wird das förmliche Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln eingeleitet, so dass sich die Stadt bis zu einem positiven Abschluss dieses Verfahrens in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO befindet.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein