- Durchführung eines Ratsbürgerentscheides
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen befürwortet die
Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region "Köln.Rhein.Ruhr" in
den Jahren 2036, 2040 oder 2044 unter der Voraussetzung der überwiegenden
Zustimmung der Bevölkerung und beschließt, dass über die folgende Fragestellung
ein Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW durchgeführt
wird:
„Sind Sie dafür, dass sich die
Stadt Leverkusen an der gemeinsamen Bewerbung der Region "Köln.Rhein.Ruhr" um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040
oder 2044 beteiligt?“
2. Als Abstimmungstag wird gemäß § 6 Abs. 1 der
Satzung der Stadt Leverkusen über das Verfahren bei Einwohneranträgen,
Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der 19. April 2026 festgelegt.
3. Gemäß § 4 Abs.3 der Satzung wird festgelegt,
dass die Abstimmung ausschließlich durch Abstimmungsschein per Brief erfolgt
und die Abstimmungsberechtigten die Unterlagen hierfür ohne Antrag automatisch
erhalten.
4. Der Rat bringt die Erwartung zum Ausdruck,
dass die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat, des
Oberbürgermeisters und ggf. einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von
Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder
am 55.Tag vor der Abstimmung (23. Februar 2026) in geeigneter Form vorliegen.
5. Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die
Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in Höhe von 400.000 Euro zur Kenntnis.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt von den voraussichtlichen
Durchführungskosten einen Anteil von 85 %, sodass für die Stadt Leverkusen 60.000
Euro Eigenfinanzierung anfallen. Der Rat der Stadt Leverkusen erkennt den
voraussichtlichen Bedarf der Gesamtkosten in Höhe von 400.000 Euro an.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung der Welt, bei der alle vier Jahre rund 15.000 Athletinnen und Athleten aus etwa 200 Nationen teilnehmen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris im Jahr 2024 haben gezeigt, dass dieses Ereignis nachhaltig organisiert werden kann und nicht nur sportliche Bestleistungen fördert, sondern zu Völkerverständigung und Toleranz beiträgt. Leverkusen erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten Sportveranstaltung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber mitzuwirken.
1. Das Konzept für
Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr
Am 28.05.2025 hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit den Spitzen der beteiligten Städte und den Präsidenten des Landessportbundes NRW sowie des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) im Deutschen Sport- und Olympiamuseum (DSOM) das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr vorgestellt. Die eingereichte Bewerbung, die in enger Abstimmung zwischen Kommunen, Fachleuten und Athletinnen und Athleten entstanden ist, basiert auf dem Konzept „Rhein Ruhr City 2032", das mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit von Olympischen und Paralympischen Spielen seinerzeit große Zustimmung erfuhr.
Das Konzept der Region "Köln.Rhein.Ruhr" bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal. Diese werden für die Wettbewerbe im Segeln um die Stärken von Kiel oder Warnemünde und für Kanu-Slalom von Markkleeberg ergänzt. Auf diese Weise kann der Verbund "Köln.Rhein.Ruhr" für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ein Konzept anbieten, das zu 100 % auf bereits bestehende oder temporär errichtete oder ertüchtigte Sportstätten zurückgreift. Neben etablierten Sportstätten ist das Konzept in der Lage, rund 95 % der Sportlerinnen und Sportler im Olympischen und Paralympischen Dorf unterzubringen und hält damit die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) geforderten maximalen Reisezeiten zu den Wettkampfstätten ein. Darüber hinaus wirbt der Verbund mit der Sportbegeisterung, Leidenschaft und Expertise der Menschen im Rheinland und im Ruhrgebiet. In den vergangenen zehn Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen rund 30 Welt- und Europameisterschaften sowie Weltcups durchgeführt. Erstmals in der olympischen und paralympischen Geschichte sollen für die Spiele an Rhein und Ruhr rund 14 Millionen Tickets angeboten werden. Das bedeutet eine sehr hohe Teilhabe der Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, da die Ticketpreise entsprechend gestaltet werden können.
Die Landesregierung, die Stadt Leverkusen und alle weiteren am Konzept beteiligten Kommunen sind überzeugt: Moderne, nachhaltige Spiele kann es nur mit und nicht gegen den Willen der Menschen im Land geben. Deshalb hat die Landesregierung die Federführung für die weiteren Schritte, insbesondere in Vorbereitung der kommunikativen Maßnahmen zur Bewerbung der Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und Ruhr übernommen. Die verbindliche Bürgerbeteiligung wird von allen am Konzept beteiligten Kommunen unterstützt; damit setzt man sich bewusst von den anderen Bewerbern ab und macht die Unterstützung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu einem zentralen Bestandteil des selbst gewählten Bewerbungsprozesses.
Neben der Region "Köln.Rhein.Ruhr" haben auch Berlin, Hamburg und München ihre Bewerbungen fristgerecht beim DOSB eingereicht. Der Bürgerentscheid in der Stadt München, die am 26.10.2025 als erste Bewerberregion eine Bürgerbeteiligung durchgeführt hat, fiel mit 66,4 % deutlich positiv aus. Ein Bürgerentscheid in Hamburg ist für den 31.05.2026 geplant. Berlin beabsichtigt, ausschließlich auf Beteiligungsformate und nicht auf einen Bürgerentscheid zu setzen.
Die Austragungsjahre, für die sich der DOSB bewerben will, wurden von 2036 und 2040 nun auch auf 2044 erweitert. Hintergrund ist, dass eine Vergabe für 2036 schon bald erfolgen könnte und somit dieses Jahr nicht mehr in Frage kommen würde. Vergangene Bewerbungsprozesse haben zudem gezeigt, dass es zielführend ist, eine Bewerbung über mehre Entscheidungszyklen beim IOC aufrecht zu erhalten, um die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags zu erhöhen.
Die Entscheidung, mit welchem Konzept sich der DOSB um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewerben wird, soll im September 2026 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fallen.
2. Leverkusen als
Austragungsort
Als Austragungsort für die Sportart Fußball könnte die BayArena fungieren.
Die BayArena in Leverkusen zählt seit Jahren zu den modernsten Fußballstadien Deutschlands. Mit ihrer kompakten Architektur, der hervorragenden Infrastruktur und ihrer starken regionalen Verankerung steht sie beispielhaft für effiziente Stadionplanung und nachhaltige Nutzung im Profisport. Mit einem Zuschauervermögen von 30.210 Plätzen ist die BayArena eines der kleineren Stadien der Fußball-Bundesliga. Außerdem gibt es noch zehn VIP-Logen für insgesamt 140 Personen mit Tiefgaragen-Parkplätzen.
Die BayArena wurde als multifunktionaler Komplex errichtet und beinhaltet neben Tagungsräumen auch einen offiziellen Fanshop. Des Weiteren war die BayArena das erste Stadion Europas mit einem McDonalds-Restaurant und einem Vier-Sterne-Hotel der Lindner-Gruppe mit 200 Betten. Das Hotel hinter der Nordtribüne besitzt im vierten Stock 120 Logenplätze mit freiem Blick auf den Stadioninnenraum. Als Heimspielstätte von Bayer 04 Leverkusen verbindet sie sportliche Spitzenleistung mit einer offenen, fanfreundlichen Atmosphäre und ist zugleich ein wichtiger wirtschaftlicher Impulsgeber für die Region.
Die BayArena könnte im Kontext der Olympischen und Paralympischen Spiele als Austragungsort für Fußballturniere dienen und/oder als multifunktionale Trainingsstätte genutzt werden. Dank ihrer zentralen Lage zwischen Köln, Düsseldorf, Essen und Dortmund ist sie optimal in das regionale Verkehrsnetz eingebunden und unterstützt das Konzept "Köln.Rhein.Ruhr" der kurzen Wege. Die Kombination aus moderner Technik, nachhaltigem Facility-Management und langjähriger Event-Erfahrung macht das Stadion zu einem idealen Bestandteil der olympischen Gesamtplanung.
Die Olympischen Spiele Köln.Rhein.Ruhr stünden nicht nur für sportliche Exzellenz, sondern auch für ökologische Verantwortung, städteübergreifende Kooperation und ein neues Verständnis von Großveranstaltungen. Mit Orten wie der BayArena würde die Region demonstrieren, wie bestehende Infrastruktur intelligent genutzt und zugleich sportliche Begeisterung für Millionen Menschen geschaffen werden kann.
3.
Ratsbürgerentscheid
Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides sind § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheid DVO) sowie die Satzung der Stadt Leverkusen über das Verfahren bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 15.12.2025. Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In Leverkusen sind somit rund 120.000 Personen abstimmungsberechtigt.
Nach den Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ratsbürgerentscheid in den teilnehmenden Kommunen einheitlich am 19. April 2026 durchgeführt werden. Zur Festlegung dieses Abstimmungstages bedarf es nach § 4 Abs. 2 der Satzung eines entsprechenden Beschlusses des Rates. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung der Abstimmungsunterlagen bedarf. Dies stellt gleichzeitig die abstimmorganisatorisch aufwandsärmste und wirtschaftlichste Abstimmungsvariante dar und hat zudem das größte Potential einer hohen Abstimmungsbeteiligung.
Die Entscheidung, dass der Ratsbürgerentscheid ausschließlich durch Abstimmungsschein per Brief und durch automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten erfolgt, erfordert gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung einen entsprechenden Beschluss des Rates.
Nach § 10 Abs. 3 der Satzung werden die
Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der Zusendung der
Briefabstimmungsunterlagen über die Abstimmung sowie in kurzer und sachlicher
Form über die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat,
des Oberbürgermeisters und (auf Verlangen) einzelner Ratsmitglieder bzw.
Gruppen von Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner
Ratsmitglieder mit Verlinkung auf die städtische Homepage und zeitgleicher
Auslage in Papierform in den städtischen Verwaltungsgebäuden informiert. Dabei
werden gemäß § 19 Abs. 5 der Satzung nur solche Auffassungen und
Abstimmungsempfehlungen aufgenommen, die der Verwaltung (Wahlamt) am 55. Tag
vor der Abstimmung (23. Februar 2026) in
geeigneter Form vorliegen. Den Fraktionen und Ratsmitgliedern sowie dem
Oberbürgermeister verbleibt nach dem Ratsbeschluss am 19. Januar 2026 somit
noch genügend Zeit für die Formulierung der Auffassungen und
Abstimmungsempfehlungen.
Insgesamt ergibt sich folgender Zeitplan für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides:
19. Januar 2026: Ratsbeschluss (siehe oben)
23. Februar 2026: Stichtag: Eingang Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen, Gruppe und Einzelvertreter bzw. einzelner Ratsmitglieder im Rat und des Oberbürgermeisters (siehe oben)
08. März 2026: Stichtag für die Eintragung aller Personen in das Abstimmungsverzeichnis, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie abstimmungsberechtigt und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind
Stichtag für die Veröffentlichung der Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen, Gruppe und Einzelvertreter bzw. einzelner Ratsmitglieder im Rat und des Oberbürgermeisters auf der Homepage der Stadt
09. März - 03. April 2026: Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (z. B. Zu- und Wegzüge)
09. - 29. März 2026: Produktion und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen
Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen und
-unterlagen
30. März - 03. April 2026: Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis
09. März - 19. April 2026: Briefabstimmungszeitraum (am 19. April bis 16 Uhr)
19. April 2026: Abstimmungstag: Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung
4. Kosten
(1) Ratsbürgerentscheid
Nach aktuellen Schätzungen liegt die Kostenprognose für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids als Briefwahl ohne Antragsverfahren wie oben bereits beschrieben bei 400.000 Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für alle am Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr beteiligten Kommunen einen Anteil von 85 % an den Durchführungskosten des Ratsbürgerentscheids. Für die Stadt Leverkusen bedeutet dies, dass ein Eigenanteil i. H. v. 60.000 Euro anfällt.
(2) Kommunikationskampagne zum Ratsbürgerentscheid
Für eine erfolgreiche Begleitung der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele ist eine fortlaufende Kommunikation an die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar im Anschluss an den Ratsbeschluss bzw. mit Beginn des Jahres 2026 erforderlich, um eine möglichst große Teilnahme an der Abstimmung per Briefwahl zu erzielen. Eine breit aufgestellte Kommunikationskampagne, die möglichst alle Alters- und Zielgruppen in Leverkusen anspricht, umfasst u. a. klassische Pressearbeit, Öffentlichkeitskampagnen über Out-of-Home Medien, Medien- und Pressetermine sowie Bürgerinformationsveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Partnern und Social-Media-Aktivitäten. Aufgrund der noch relativ unbekannten Thematik auf Seiten der Öffentlichkeit und des kurzen Zeitraums ist es erforderlich, eine intensive Kommunikation in den verbleibenden Wochen bis zur Abstimmung zu betreiben.
Ein Mindestmaß der Erfüllung des Informationsauftrages erfordert eine Kommunikationskampagne vor, während und nach dem Ratsbürgerentscheid, die das geplante Vorhaben transparent darstellt, um die Bürgerinnen und Bürger zur Abstimmung aufzurufen und eine Informationsbasis als Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung zu geben. Die zentrale Kommunikationskampagne für Köln.Rhein.Ruhr wird das Projektteam der Staatskanzlei NRW als Grundlage zur Verfügung stellen. Werbeflächen müssen durch die jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen und auch bezüglich finanzieller Unterstützung sind die Kommunen mit dem Land NRW im Austausch. Die Stadt Leverkusen unterstützt die Kommunikationskampagne der Staatskanzlei unter dem Vorbehalt, dass der Stadt Leverkusen hierfür keine finanziellen Belastungen/Kosten entstehen.
(3) Kosten für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele
Bei der Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ist zwischen zwei Formen von Kosten zu differenzieren. Dies sind zum einen die „Durchführungskosten“ für die Spiele (sog. Games Organizing Budget, kurz „OCOG-Budget“ oder „GOB“) und zum anderen die Kosten für die „Infrastrukturinvestitionen“ (sog. NON OCOG-Budget), die bis zur Durchführung der Spiele getätigt werden würden.
a) Die Durchführungskosten, das GOB, für die Durchführung der Spiele in der Region Rhein-Ruhr sind vom DOSB zusammen mit externen Partnern ermittelt worden. Hierbei zeichnet sich nach aktuellen Berechnungen ab, dass zur Deckung der Durchführungskosten keine öffentlichen Mittel benötigt werden. Entstehende Kosten werden durch Sponsorengelder, Ticketing und Beiträge des IOC finanziert. Einzig für die Durchführungskosten der Paralympischen Spiele ist voraussichtlich ein Zuschuss aus der öffentlichen Hand einzuplanen. Derzeitige Berechnungen gehen davon aus, dass das GOB bei rund 4,800 Mrd. € liegen wird, die Einnahmepotenziale bei rund 5,200 Mrd. € und damit bei der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele an Rhein und Ruhr ein positives Ergebnis erzielt werden würde.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Kostenentwicklung bei einem Projekt dieser Größenordnung stets von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und der allgemeinen Kostensteigerung unterliegt, insbesondere mit Blick auf die Durchführung erst in vielen Jahren.
5. Mehrwerte für
die Gesellschaft und volkswirtschaftlicher Nutzen bei der Durchführung
Olympischer und Paralympischer Spiele
Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind mehr als nur ein sportlicher Wettbewerb. Die Ausrichtung des größten Sportfests der Welt stellt für die Stadt Leverkusen als Partnerin im Verbund mit den anderen teilnehmenden Städten in Nordrhein-Westfalen eine einmalige Chance dar, durch gemeinsame Projekte und Investitionen – die größtenteils den Infrastrukturinvestitionen (siehe Punkt 4) zugeordnet werden können – den Bedarfen und Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und sich gleichzeitig weltweit als gastfreundliche und weltoffene Region zu präsentieren. Neben auf der Hand liegenden Effekten hinsichtlich des Standortmarketings sowie direkten und indirekten fiskalischen und privatwirtschaftlichen Effekten, die unmittelbar durch die Veranstaltung ausgelöst werden, kann die Perspektive „Olympia und Paralympics an Rhein und Ruhr“ auch Katalysator für wichtige Zukunftsthemen sein.
Gesellschaftlicher Mehrwert:
• Förderung von Gemeinschaftsgefühl und Identifikation: Eine gemeinsame Großveranstaltung fördert lokalen Zusammenhalt, das Zugehörigkeits- und das Wir-Gefühl innerhalb Leverkusens und über Stadtgrenzen hinweg (Leverkusen, Rhein-Ruhr).
• Inspiration für junge Menschen: Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, die besten Sportlerinnen und Sportler der Welt live und hautnah mitzuerleben. Die Leistungen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern sind häufig Motivation und Inspiration für Kinder und Jugendliche, selbst sportlich aktiv zu werden, die dann davon träumen, selbst einmal bei Olympischen und Paralympischen Spielen teilzunehmen.
• Bildung, Sportkultur- und Jugendarbeit: Kultur- und Bildungsprojekte rund um den Sport und seiner Geschichte tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. In Kombination mit Sport- und Bewegungsangeboten in Schulen werden die Gesundheit, die Bewegungskompetenzen und Talente bereits im jungen Alter gefördert. In Paris wurden beispielsweise täglich 30 Minuten Bewegung in 36.500 Grundschulen durchgeführt, 36.000 Kinder erhielten kostenlosen Schwimmunterricht und fünf Millionen Kinder und Jugendliche haben an landesweiten Olympischen und Paralympischen Wochen teilgenommen.
• Förderung des (Breiten-)Sports: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 17.450 Sportvereine mit 5,3 Millionen Mitgliedern. Somit ist jede/r dritte Einwohnerin und Einwohner in NRW-Mitglied eines Sportvereines. 500.000 Menschen engagieren sich zudem ehrenamtlich in diesen Organisationen. Die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Spielen ist gleichzeitig eine aktive Förderung der bestehenden Strukturen im Sport. Egal ob im Breiten-, Nachwuchs- und Inklusionssport oder Sport der Älteren. Sport ist ein bedeutender Teil der Gesellschaft.
• Inklusion und Teilhabe: Alle Menschen ungeachtet einer
Behinderung sollen die Möglichkeit haben, die Olympischen und Paralympischen
Spiele miterleben zu können. Das bedeutet, dass nicht nur die Sportstätten,
sondern auch der Verkehr und die gesamte städtische Infrastruktur barrierearm
gestaltet werden müssen. Damit wären die Spiele ein Impulsgeber für mehr
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Darüber hinaus tragen die Paralympischen
Spiele sowie die beeindruckenden Spitzenleistungen von Athletinnen und Athleten
mit Behinderung dazu bei, die Möglichkeiten und Potenziale einer inklusiven und
barrierefreien Gesellschaft und Stadtentwicklung für alle zu präsentieren.
Mit Investitionen in Höhe von rund 125 Mio. Euro hat Paris im Vorfeld der
Spiele unter anderem Schulen barrierefrei angepasst, Hindernisse in den
Stadtteilen abgebaut und den ÖPNV, Sportstätten sowie öffentliche Gebäude
barrierefreier gestaltet und damit die Stadt für die Menschen nachhaltig
inklusiver gemacht.
Volkswirtschaftlicher Nutzen:
• Vernetzte und nachhaltige Mobilität:
Während der Olympischen und Paralympischen Spiele reisen rund 14 Mio. Besuchende zwischen den Wettkampfstätten und nutzen dafür größtenteils den ÖPNV. Sowohl Leverkusen als auch der gesamte Verbund der 17 Kommunen würde von einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie einem zentral gesteuerten Mobilitätskonzept langfristig profitieren. Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) verbindet die Olympia-Region von Aachen über Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Der RRX könnte die publikumsintensiven olympischen und paralympischen Standorte im 15 Minutentakt verbinden. Mit dem Zuschlag für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele würden die städtischen Aktivitäten in den Kommunen beflügelt werden, um eine emissionsfreie Mobilität während der Spiele zu gewährleisten. In Paris profitieren die Menschen auch nach den Spielen beispielsweise von mehr als 180 km neu geschaffenen Radwegen.
• Digitalisierung:
Die Initiative einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele kann ebenso Beschleuniger für die Entwicklung einer zukünftigen tragfähigen digitalen Infrastruktur sein. Als Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen muss sich die Region Rhein Ruhr auch in diesem Bereich weiterentwickeln. Vielfach bereits angestoßene Maßnahmen würden durch die Veranstaltung zusätzlichen Rückenwind erhalten.
• Verstärker von Infrastrukturprojekten:
Sportgroßevents wie die Olympischen und Paralympische Spiele wirken häufig als Beschleuniger von großen Bauvorhaben.
• Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft:
Die Ausrichtung dieses Sportgroßevents schafft sowohl im Sport als auch in anderen Gesellschaftsbereichen neue Arbeitsplätze. In Paris wurden beispielsweise 181.000 neue Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Organisation und Tourismus geschaffen. Zudem kommen während der Spiele Millionen Menschen aus der ganzen Welt in die Region, die durch ihre Ausgaben den Tourismus, den Handel und die Gastronomie ankurbeln, sodass mit kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen zu rechnen ist.
• Internationale Stärkung des Images:
Während der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele liegt die Aufmerksamkeit der ganzen Welt für mehrere Wochen auf der Ausrichterstadt bzw. -region. Die positiven Bilder und Emotionen, die ausgelöst von den sportlichen Wettbewerben in die ganze Welt ausgestrahlt werden, würden zu einer immensen Imagesteigerung beitragen. Dies kann langfristige Auswirkungen auf Messen, den Handel und das Gewerbe haben.
6. Fazit
Die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in der Region "Köln.Rhein.Ruhr" und insbesondere in Leverkusen wäre eine historische Chance und könnte als Katalysator für eine Aufbruchsstimmung in Rheinland und im Ruhrgebiet sowie in ganz Deutschland sorgen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind in der Lage, die Bedeutung des Sports als sozial integrative Kraft für gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander in den Mittelpunkt zu rücken. Mit der Ausrichtung des weltweit größten Sportereignisses sind zahlreiche Projekte und Investitionen verbunden, die maßgebliche Zukunftsthemen für unsere Gesellschaft voranbringen. Finanzielle Mittel, die in die verschiedenen Leverkusener Sportstätten sowie mögliche Trainingsanlagen fließen, würden eine dringend benötigte Modernisierung vieler teils maroder Einrichtungen ermöglichen, wovon insbesondere der Breitensport nachhaltig profitieren könnte. Darüber hinaus würde die Infrastruktur im gesamten Stadtbild einschließlich dem Straßen- und Radwegenetz sowie dem gesamten Öffentlichen Personennahverkehr, im Hinblick auf relevante Aspekte wie Barrierefreiheit und Digitalisierung, erheblich an Qualität dazu gewinnen und damit in der Lage sein, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen.
Die Zustimmung zu Olympischen und Paralympischen Spielen an Rhein und Ruhr ist demnach weitaus mehr als nur ein Bekenntnis zu einem bedeutenden Sportevent - es ist ein Bekenntnis zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen und inklusiven Stadtentwicklung durch und mit Hilfe des Sports.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 025001 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 400.000 €
Hinweis zu den veranschlagten Kosten: Der
Ratsbürgerentscheid wird ca. 400.000 € kosten. Das Land NRW hat jedoch
zugesagt, 85 % der Kosten zu übernehmen, sodass der Stadt Leverkusen nur Kosten
in Höhe von 60.000 € entstehen.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Die Aufwendungen in Höhe von 400.000 € sowie
die Zuweisung in Höhe von 340.000 € sind unter dem Innenauftrag 330002500101
beim FB 33 im Haushalt 2026 zu etatisieren. Der Haushalt 2026 ff. befindet sich
derzeit in der Aufstellungsphase und soll am 23.03.2026 in den Rat der Stadt
Leverkusen mit dem ebenfalls aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept (HSK)
eingebracht werden. Die Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 16.05.2026
geplant. Anschließend wird das förmliche Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung
Köln eingeleitet, so dass sich die Stadt bis zu einem positiven Abschluss
dieses Verfahrens in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO befindet.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
