Beschlussentwurf:

1.    Die in der Anlage 1 der Vorlage beigefügte Maßnahmenliste zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen in der Abfolge der aufgezeigten Kategorien vorzubereiten.

3.    Die gesondert dargelegte Maßnahme „Zusammenführung der Käthe-Kollwitz-Schule“ an einen Standort wird umgesetzt.

4.    Die Schule an der Wupper zieht an den Schulstandort Elbestraße (vormals Teilstandort der Käthe-Kollwitz-Schule).

gezeichnet:

                                                      In Vertretung                                    In Vertretung

Hebbel                                         Adomat                                              Lünenbach


Begründung:

Ausgangslage und Sachstand:

Die Schulplatzversorgung in Leverkusen ist weiterhin gefährdet, obwohl viele Maßnahmen in Umsetzung sind oder vor der Fertigstellung stehen bzw. fertiggestellt sind. Grundsätzlich ist mit Sorge zu betrachten, dass derzeit keine Mittel für Planungen bereitstehen und somit z. B. auch im Fall von Förderprogrammen keine Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht. Dies bedeutet für die Zukunft, dass keine Kontinuität in Planung und Umsetzung existiert. Drastisch ist ebenso die Situation der Versorgung mit Sportkapazitäten (u. a. verschärft durch notwendige Sanierungen, die zusätzliche Verlängerung des Ausfalls durch den Brandschaden an der Sporthalle der Gesamtschule Schlebusch, den Hallenabgang durch Flutschaden an der Theodor-Heuss-Realschule und die bekannte Situation das Hallenbad Bergisch Neukirchen betreffend).

Da die Finanzlage und die gesetzlichen Vorgaben nicht veränderbar sind, ist zur Erledigung dieser kommunalen Pflichtaufgabe eine höhere Gewichtung der Schulentwicklungsmaßnahmen insgesamt erforderlich. Dazu gehört zum einen das gemeinsame Verständnis, dass keine weitere Priorisierung der baulichen Maßnahmen mehr möglich ist. Zum anderen sind die nachfolgenden Maßnahmen dringend erforderlich, um neben einer quantitativen Versorgung auch die nötigen Qualitäten für gutes Lernen und gute Ausbildung (wieder) zu ermöglichen.

In enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Schulen (FB 40) im Dezernat IV (Bildung, Jugend und Sport) und dem Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) im Dezernat V (Planen und Bauen) wurde die als Anlage 1 beiliegende Maßnahmenliste „Schulentwicklung und Bestandserhaltung“ erneut aktualisiert. Sie baut auf den Vorlagen Nr. 2019/2724, Nr. 2020/0263, Nr. 2022/1816 und Nr. 2023/2624 auf.

Die fortgeschriebene Auflistung in der Anlage der Vorlage benennt alle aktuellen Schulbauprojekte, die aus schulorganisatorischer Sicht notwendig sind, so u.a.:

·         Die Schulplatzkapazitätserweiterung zur Beschulung der Grundschulkinder in Wohnortnähe,

·         die Sicherstellung der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule (OGS-Platz),

·         die Schulplatzversorgung der Leverkusener Schülerinnen und Schüler an einer weiterführenden Schule,

·         die Sicherstellung der Beschulung an einer Förderschule,

·         die Sicherstellung einer Beschulung an Gymnasien in G9,

·         die Profilbildung an den Berufskollegs

sowie alle aus baufachlicher Sicht notwendigen Ersatzbauten, General- oder Teilsanierungen von bestehenden Schulgebäuden, deren Durchführung dringend und mittelfristig erforderlich sind, um keine bestehenden Schulgebäude aufgrund erheblicher Mängel aufgeben zu müssen. In der Liste sind kleinere Baumaßnahmen sowie bauunterhaltende Maßnahmen unterhalb der Teil- bzw. Generalsanierung nicht erfasst. Insgesamt sind in der Liste noch 42 anstehende Schulbaumaßnahmen enthalten.


 

Zentrale Anpassungen im Vergleich zum letzten Sachstandsbericht (Vorlage Nr. 2023/2624) und im Kontext der sog. Schulbaubeschleunigungsprojekte (Projektübertragung an die Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI)):

Mit Blick auf die umfangreichen Maßnahmen im Bereich Schulentwicklung und Bestandserhaltung gab es in 2024 eine politische Vorlage der Verwaltung zur Vergabe von drei Projekten an einen Totalunternehmer, um eine Beschleunigung zu erzielen. Zu dieser Vorlage gab es mehrere Prüfaufträge der Politik sowie Vertagungen. In der Ratssitzung vom 07.07.2025 wurde die Gründung einer Schulbaugesellschaft als 100%ige Tochter der LEVI beschlossen. In diesem Zuge wurden drei konkrete Maßnahmen zur Abwicklung an die Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI) übertragen. Hierbei handelt es sich um folgende Standorte:

-       FöS (Förderschule) Hugo Kükelhaus-Schule,

-       FöS (Förderschule) Schule an der Wupper,

-       GGS Im Kirchfeld.

Für alle drei Standorte haben Auftaktgespräche zur Projektübernahme und erste Ortstermine durch die LEVI stattgefunden.

Situation FÖS Hugo-Kükelhaus-Schule:

Insbesondere für die Hugo-Kükelhaus-Schule besteht ein dramatischer Umsetzungsdruck. Dies zum einen mit Blick auf die weiter steigende Anzahl der zu beschulenden Schülerinnen und Schüler, wie aber auch der nicht adäquaten Beschulungssituation mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse und Notwendigkeiten dieser, denen gerade nicht auskömmlich Rechnung getragen wird. Durch die Dependance-Situation entstehen zudem Transportkosten für die Schülerinnen und Schüler, um den pflichtigen Fachunterricht überhaupt darstellen zu können. Hier ist schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

Situation FöS Schule an der Wupper:

Die gleiche Problematik greift auch für die FöS Schule an der Wupper. Die baulich und schulorganisatorisch notwendigen Maßnahmen für die Förderschule an der Wupper sind der Politik seit Jahren bekannt. Bekannt ist, dass das Gebäude der Schule an der Wupper abgängig ist und eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre. Des Weiteren gibt es eine große Platznot im Gebäude. Im Sommer 2025 mussten aus diesem Grund zwei Containerklassen errichtet werden, um alle Schülerinnen und Schüler beschulen zu können. Die Zahl der Kinder in Förderschulen insgesamt ist in den letzten Jahren gestiegen. Ein weiterer Anstieg wird erwartet.


Auch für die Kinder in Förderschulen gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung im Rahmen der OGS. Bislang ist die Platzanzahl in der OGS auf 70 Personen begrenzt, da die räumlichen Kapazitäten schlichtweg keine weiteren Aufnahmen erlauben. Nach Mitteilung des Trägers aus Kalenderwoche 47 (im Jahr 2025) befinden sich 20 Schülerinnen und Schüler aktuell bereits auf der Warteliste. Bislang ist nicht gesichert, dass alle Erziehungsberechtigten, die eine Aufnahme in der OGS zum Schuljahr 2026/2027 wünschen, einen Platz erhalten. Im Falle von Ablehnungen drohen Klageverfahren gegen die Stadt Leverkusen.

In einem Schreiben an die Schulträgerin seitens des schulfachlichen Dezernenten der Förderschulen, Martin Schneider, vom 27.10.2025 (Anlage 2) verweist dieser erneut auf den erheblichen Handlungsdruck bezüglich der Förderschule an der Wupper. Bei einem weiteren Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler ist eine adäquate Beschulung nicht mehr gesichert. Es gibt keine Differenzierungsräume und die Schulbibliothek musste bereits aufgelöst werden. Herr Schulrat Schneider bittet die Schulträgerin um Prüfung, ob in erster Priorität ggf. freiwerdende Raumkapazitäten „sinnvoll und in einer sonderpädagogisch angemessenen Weise nutzbar gemacht werden können“.

Exkurs Käthe-Kollwitz-Gesamtschule (Rheindorf):

Die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule ist seit vielen Jahren auf zwei Standorte aufgeteilt. Die Jahrgänge 5 und 6 werden am Standort Elbestraße beschult; die übrigen Jahrgänge befinden sich am Hauptstandort Deichtorstraße. Seither wurden durch die Schulleitungen immer wieder der Wunsch geäußert und die pädagogische Notwendigkeit dargelegt, die Schule an einen gemeinsamen Standort zu bringen. Diesem Wunsch konnte in den vergangenen Jahren, u. a. aus finanziellen Gründen, nicht entsprochen werden.

Seit Beginn des Schuljahres 2025/2026 nimmt die Schule am Förderprogramm „Startchancen“ teil. In diesem Rahmen führen die Schulleitungen zusammen mit der jeweiligen Schulaufsicht Standortbestimmungen durch und identifizieren so zentrale Handlungsfelder sowie daraus resultierende Zielvereinbarungen für die Teilnahme am Programm. Dieses Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2034. In diesem Zusammenhang erreichte den Fachbereich Schulen (FB 40) mit Datum vom 24.09.2025 ein Prüfauftrag des schulfachlichen Dezernenten der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Herrn Carlos Sánchez (Anlage 3).

In diesem Prüfauftrag bittet er die Schulträgerin „inständig und mit Nachdruck um intensive Prüfung der Möglichkeiten für eine mittelfristige Herstellung einer Schule für alle an einem Standort“ im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch die Säule I (Investitionsprogramm) des Startchancenprogramms. Aus seiner Sicht ist diese Möglichkeit der Zusammenführung beider Standorte ggf. nur jetzt und nur ein einziges Mal mit Hilfe dieses Förderprogramms gegeben. Im weiteren Verlauf des Schreibens verweist Herr Sánchez darauf, „inwieweit die Gebäudesituation mit zwei Standorten insbesondere den pädagogischen und erzieherischen Zielen der Schule wie Schulform im Allgemeinen entgegensteht und sogar abträglich ist“.

Handlungsoption/Lösungsansatz:

Die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule soll am Standort Deichtorstraße zusammengezogen werden. Hierfür sind zusammengefasst folgende Maßnahmen notwendig:

Kurzfristig:

·         Reaktivierung der vorhandenen Containeranlage (u. a. Akustikmaßnahmen, bauliche Instandsetzung, Einbau eingelagerte Schulküche).

·         Aufstellen einer weiteren Containeranlage mit ca. zehn Klassenräumen. Genauer Bedarf ist mit der Schule noch abzustimmen.

·         Ausstattung/Möblierung über das Startchancen-Programm beantragen.

·         Umzug der Schule geplant im Schuljahr 2026/2027.

Mittelfristig:

·         Bau eines Erweiterungsbaus am Standort Deichtorstraße, Rückbau Containeranlagen.

Die FöS An der Wupper soll in das Gebäude Elbestraße einziehen. Hierfür sind zusammengefasst folgende Maßnahmen notwendig:

·         Auszug der VHS (Volkshochschule) aus dem Standort Elbestraße. Alternativen zur Unterbringung bestehen und werden weiter betrachtet. Untergeordnete bauliche Maßnahmen am Standort Elbestraße (u. a. Einbau von Lehrküchen). Erforderliche Maßnahmen wären noch mit der Schule und dem Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) abzustimmen

·         Einzug der Schule an der Wupper nach Fertigstellung baulicher Maßnahmen.

·         Ggf. Ausstattung/Einrichtung über das Startchancenprogramm (Säule I) beantragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Aus heutiger Sicht wird die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (ohne Rückbau Gebäude Schule an der Wupper und Nachfolgenutzung, ohne mögliche Herrichtung/Anmietung Räume VHS) als grober Kostenrahmen ca. 1/3 unterhalb der geschätzten Kosten Drees und Sommer für eine Neubaumaßnahme mit Interim für die Schule an der Wupper in Höhe von 72 Mio. liegen.

Eine seriöse Konkretisierung der Zahlen kann jedoch erst nach weitergehender Abstimmung der Raumprogramme und Fortführung der Vorplanungen erfolgen. 

Der ganz wesentliche Vorteil der Gesamtkonzeptionierung liegt in der erheblich verkürzten Zeitspanne zur Bereitstellung zusätzlicher qualitativ hochwertiger Schulplätze für die Schule an der Wupper einhergehend mit dem nachvollziehbaren Wunsch der Käthe-Kollwitz Gesamtschule organisatorisch an einem Schulstandort verortet zu werden.

Zeitnah wird eine gesonderte Vorlage zu dieser Thematik eingebracht.

Da durch diese Schulentwicklungsmaßnahme ein Projekt bei der LEVI entfällt, kann ein anderes, sich noch nicht in der Planung befindliches Projekt an die LEVI übertragen werden.

GGS Im Kirchfeld:

Das Projekt kann in Anlehnung an die weiteren Ausbauten im Kontext „Rechtsanspruch OGS“ durch die LEVI wie geplant Umsetzung finden.

Gesamtfazit:

Die zeitnahe Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist dringend notwendig, um die Schulplatzversorgung und eine qualitative Beschulungssituation sicherzustellen. Im Rahmen der Priorisierung wurden vier Prioritätskategorien (in absteigender Auflistung) 0, 1, 2 und 3 ausdifferenziert, die im Folgenden beschrieben und in der Anlage der Vorlage hinsichtlich der jeweils dazugehörigen Schulbaumaßnahmen konkretisiert werden. Die Reihenfolge der Maßnahmen innerhalb der Kategorien entspricht der Sortierung nach „Sachstand“ und „Adressbezeichnung“ und ist nicht gleichzusetzen mit einer Rangfolge. Die Verwaltung wird diese grundsätzlich in der Reihenfolge der Kategorien abarbeiten. Gesetzliche Änderungen oder besondere Erfordernisse könnten jedoch zu einer veränderten Reihenfolge der Abarbeitung führen.

Derzeit befinden sich 26 Schulbaumaßnahmen in der Planung oder im Bau (weiterhin beinhaltet sind auch immer noch Flutsanierungsprojekte). Diese sind in der Prioritätskategorie 0 zusammengefasst. Zehn Maßnahmen sind bereits abgeschlossen oder werden in Kürze beendet. In der Anlage noch nicht erfasst (da noch nicht hinreichend konkret, aber in den Blick zu nehmen) ist die Schaffung eines „zentralen Auslagerungsschulstandorts“. Dieser könnte sowohl für geplante Auslagerungen als auch für unvorhergesehene Ereignisse Einsatz finden.

 

Schulbaumaßnahmen/Überblick nach Prioritätskategorien:

 

Priorität

Anzahl

Status

Kategorie 0

26

in Planung oder Bau (ohne fertige Projekte)

Kategorie 1

  3

kurzfristig dringend erforderlich 

Kategorie 2

  6

mittelfristig erforderlich

Kategorie 3

  7

mittel- bis langfristig erforderlich

Hinweis: In der Anlage 1 sind die Schulbauprojekte des FB 65 mit „G“ und die Projekte der LEVI mit „L“ gekennzeichnet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Bildungsbericht verwiesen.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein