- 5. Sachstandsbericht/Fortschreibung
- Maßnahmenübersicht
Beschlussentwurf:
1.
Die in der Anlage 1 der Vorlage beigefügte
Maßnahmenliste zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen in der Abfolge der aufgezeigten Kategorien vorzubereiten.
3. Die gesondert dargelegte Maßnahme „Zusammenführung der Käthe-Kollwitz-Schule“ an einen Standort wird umgesetzt.
4. Die Schule an der Wupper zieht an den Schulstandort Elbestraße (vormals Teilstandort der Käthe-Kollwitz-Schule).
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Adomat Lünenbach
Begründung:
Ausgangslage und Sachstand:
Die
Schulplatzversorgung in Leverkusen ist weiterhin gefährdet, obwohl viele
Maßnahmen in Umsetzung sind oder vor der Fertigstellung stehen bzw.
fertiggestellt sind. Grundsätzlich ist mit Sorge zu betrachten, dass derzeit
keine Mittel für Planungen bereitstehen und somit z. B. auch im Fall von
Förderprogrammen keine Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht. Dies bedeutet
für die Zukunft, dass keine Kontinuität in Planung und Umsetzung existiert. Drastisch
ist ebenso die Situation der Versorgung mit Sportkapazitäten (u. a. verschärft
durch notwendige Sanierungen, die zusätzliche Verlängerung des Ausfalls durch
den Brandschaden an der Sporthalle der Gesamtschule Schlebusch, den
Hallenabgang durch Flutschaden an der Theodor-Heuss-Realschule und die bekannte
Situation das Hallenbad Bergisch Neukirchen betreffend).
Da die Finanzlage
und die gesetzlichen Vorgaben nicht veränderbar sind, ist zur Erledigung dieser
kommunalen Pflichtaufgabe eine höhere Gewichtung der Schulentwicklungsmaßnahmen
insgesamt erforderlich. Dazu gehört
zum einen das gemeinsame Verständnis, dass keine weitere Priorisierung
der baulichen Maßnahmen mehr möglich ist. Zum anderen sind die nachfolgenden
Maßnahmen dringend erforderlich, um neben einer quantitativen Versorgung auch
die nötigen Qualitäten für gutes Lernen und gute Ausbildung (wieder) zu ermöglichen.
In enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Schulen (FB 40)
im Dezernat IV (Bildung, Jugend und Sport) und dem Fachbereich
Gebäudewirtschaft (FB 65) im Dezernat V (Planen und Bauen) wurde die als
Anlage 1 beiliegende Maßnahmenliste „Schulentwicklung und Bestandserhaltung“
erneut aktualisiert. Sie baut auf den Vorlagen Nr. 2019/2724, Nr.
2020/0263, Nr. 2022/1816 und Nr. 2023/2624 auf.
Die fortgeschriebene Auflistung in der Anlage der Vorlage
benennt alle aktuellen Schulbauprojekte, die aus schulorganisatorischer Sicht
notwendig sind, so u.a.:
· Die Schulplatzkapazitätserweiterung zur Beschulung der Grundschulkinder in Wohnortnähe,
· die Sicherstellung der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule (OGS-Platz),
· die Schulplatzversorgung der Leverkusener Schülerinnen und Schüler an einer weiterführenden Schule,
· die Sicherstellung der Beschulung an einer Förderschule,
· die Sicherstellung einer Beschulung an Gymnasien in G9,
· die Profilbildung an den Berufskollegs
sowie alle aus baufachlicher Sicht notwendigen Ersatzbauten,
General- oder Teilsanierungen von bestehenden Schulgebäuden, deren Durchführung
dringend und mittelfristig erforderlich sind, um keine bestehenden Schulgebäude
aufgrund erheblicher Mängel aufgeben zu müssen. In der Liste sind kleinere
Baumaßnahmen sowie bauunterhaltende Maßnahmen unterhalb der Teil- bzw.
Generalsanierung nicht erfasst. Insgesamt sind in der Liste noch 42 anstehende
Schulbaumaßnahmen enthalten.
Zentrale Anpassungen im Vergleich
zum letzten Sachstandsbericht (Vorlage Nr. 2023/2624) und im Kontext der sog.
Schulbaubeschleunigungsprojekte (Projektübertragung an die Leverkusener
Immobiliengesellschaft mbH (LEVI)):
Mit Blick auf die
umfangreichen Maßnahmen im Bereich Schulentwicklung und Bestandserhaltung gab
es in 2024 eine politische Vorlage der Verwaltung zur Vergabe von drei
Projekten an einen Totalunternehmer, um eine Beschleunigung zu erzielen. Zu
dieser Vorlage gab es mehrere Prüfaufträge der Politik sowie Vertagungen. In
der Ratssitzung vom 07.07.2025 wurde die Gründung einer Schulbaugesellschaft
als 100%ige Tochter der LEVI beschlossen. In diesem Zuge wurden drei konkrete
Maßnahmen zur Abwicklung an die Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI)
übertragen. Hierbei handelt es sich um folgende Standorte:
-
FöS (Förderschule)
Hugo Kükelhaus-Schule,
-
FöS (Förderschule) Schule an der Wupper,
-
GGS Im Kirchfeld.
Für alle drei Standorte haben Auftaktgespräche zur
Projektübernahme und erste Ortstermine durch die LEVI stattgefunden.
Situation FÖS Hugo-Kükelhaus-Schule:
Insbesondere für die Hugo-Kükelhaus-Schule besteht ein
dramatischer Umsetzungsdruck. Dies zum einen mit Blick auf die weiter steigende
Anzahl der zu beschulenden Schülerinnen und Schüler, wie aber auch der nicht
adäquaten Beschulungssituation mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse und
Notwendigkeiten dieser, denen gerade nicht auskömmlich Rechnung getragen wird.
Durch die Dependance-Situation entstehen zudem Transportkosten für die
Schülerinnen und Schüler, um den pflichtigen Fachunterricht überhaupt darstellen
zu können. Hier ist schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
Situation FöS Schule an der Wupper:
Die gleiche
Problematik greift auch für die FöS Schule an der Wupper. Die baulich und
schulorganisatorisch notwendigen Maßnahmen für die Förderschule an der Wupper
sind der Politik seit Jahren bekannt. Bekannt ist, dass das Gebäude der Schule
an der Wupper abgängig ist und eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre. Des
Weiteren gibt es eine große Platznot im Gebäude. Im Sommer 2025 mussten aus
diesem Grund zwei Containerklassen errichtet werden, um alle Schülerinnen und
Schüler beschulen zu können. Die Zahl der Kinder in Förderschulen insgesamt ist
in den letzten Jahren gestiegen. Ein weiterer Anstieg wird erwartet.
Auch für die Kinder in Förderschulen gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 einen
Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung im Rahmen der OGS. Bislang ist die
Platzanzahl in der OGS auf 70 Personen begrenzt, da die räumlichen Kapazitäten
schlichtweg keine weiteren Aufnahmen erlauben. Nach Mitteilung des Trägers aus Kalenderwoche
47 (im Jahr 2025) befinden sich 20 Schülerinnen und Schüler aktuell bereits auf
der Warteliste. Bislang ist nicht gesichert, dass alle Erziehungsberechtigten, die
eine Aufnahme in der OGS zum Schuljahr 2026/2027 wünschen, einen Platz
erhalten. Im Falle von Ablehnungen drohen Klageverfahren gegen die Stadt
Leverkusen.
In einem Schreiben
an die Schulträgerin seitens des schulfachlichen Dezernenten der Förderschulen,
Martin Schneider, vom 27.10.2025 (Anlage 2) verweist dieser erneut auf den
erheblichen Handlungsdruck bezüglich der Förderschule an der Wupper. Bei einem
weiteren Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler ist eine adäquate
Beschulung nicht mehr gesichert. Es gibt keine Differenzierungsräume und die
Schulbibliothek musste bereits aufgelöst werden. Herr Schulrat Schneider bittet
die Schulträgerin um Prüfung, ob in erster Priorität ggf. freiwerdende
Raumkapazitäten „sinnvoll und in einer sonderpädagogisch angemessenen Weise
nutzbar gemacht werden können“.
Exkurs
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule (Rheindorf):
Die
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule ist seit vielen Jahren auf zwei Standorte
aufgeteilt. Die Jahrgänge 5 und 6 werden am Standort Elbestraße beschult; die
übrigen Jahrgänge befinden sich am Hauptstandort Deichtorstraße. Seither wurden
durch die Schulleitungen immer wieder der Wunsch geäußert und die pädagogische
Notwendigkeit dargelegt, die Schule an einen gemeinsamen Standort zu bringen.
Diesem Wunsch konnte in den vergangenen Jahren, u. a. aus finanziellen Gründen,
nicht entsprochen werden.
Seit Beginn des
Schuljahres 2025/2026 nimmt die Schule am Förderprogramm „Startchancen“ teil.
In diesem Rahmen führen die Schulleitungen zusammen mit der jeweiligen
Schulaufsicht Standortbestimmungen durch und identifizieren so zentrale
Handlungsfelder sowie daraus resultierende Zielvereinbarungen für die Teilnahme
am Programm. Dieses Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2034. In diesem
Zusammenhang erreichte den Fachbereich Schulen (FB 40) mit Datum vom 24.09.2025
ein Prüfauftrag des schulfachlichen Dezernenten der
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Herrn Carlos Sánchez (Anlage 3).
In diesem
Prüfauftrag bittet er die Schulträgerin „inständig und mit Nachdruck um
intensive Prüfung der Möglichkeiten für eine mittelfristige Herstellung einer
Schule für alle an einem Standort“ im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
durch die Säule I (Investitionsprogramm) des Startchancenprogramms. Aus seiner
Sicht ist diese Möglichkeit der Zusammenführung beider Standorte ggf. nur jetzt
und nur ein einziges Mal mit Hilfe dieses Förderprogramms gegeben. Im weiteren
Verlauf des Schreibens verweist Herr Sánchez darauf, „inwieweit die
Gebäudesituation mit zwei Standorten insbesondere den pädagogischen und
erzieherischen Zielen der Schule wie Schulform im Allgemeinen entgegensteht und
sogar abträglich ist“.
Handlungsoption/Lösungsansatz:
Die
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule soll am Standort Deichtorstraße zusammengezogen
werden. Hierfür sind zusammengefasst folgende Maßnahmen notwendig:
Kurzfristig:
·
Reaktivierung der vorhandenen Containeranlage (u. a.
Akustikmaßnahmen, bauliche Instandsetzung, Einbau eingelagerte Schulküche).
·
Aufstellen einer weiteren Containeranlage mit ca. zehn
Klassenräumen. Genauer Bedarf ist mit der Schule noch abzustimmen.
·
Ausstattung/Möblierung über das
Startchancen-Programm beantragen.
·
Umzug der Schule geplant im Schuljahr 2026/2027.
Mittelfristig:
·
Bau eines Erweiterungsbaus am Standort
Deichtorstraße, Rückbau Containeranlagen.
Die FöS An der
Wupper soll in das Gebäude Elbestraße einziehen. Hierfür sind zusammengefasst
folgende Maßnahmen notwendig:
·
Auszug der VHS (Volkshochschule) aus dem Standort
Elbestraße. Alternativen zur Unterbringung bestehen und werden weiter
betrachtet. Untergeordnete bauliche Maßnahmen am Standort Elbestraße (u. a.
Einbau von Lehrküchen). Erforderliche Maßnahmen wären noch mit der Schule und
dem Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) abzustimmen
·
Einzug der Schule an der Wupper nach Fertigstellung
baulicher Maßnahmen.
·
Ggf. Ausstattung/Einrichtung über das Startchancenprogramm
(Säule I) beantragen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Aus
heutiger Sicht wird die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (ohne Rückbau Gebäude Schule
an der Wupper und Nachfolgenutzung, ohne mögliche Herrichtung/Anmietung Räume
VHS) als grober Kostenrahmen ca. 1/3 unterhalb der geschätzten Kosten Drees und
Sommer für eine Neubaumaßnahme mit Interim für die Schule an der Wupper in Höhe
von 72 Mio. liegen.
Eine
seriöse Konkretisierung der Zahlen kann jedoch erst nach weitergehender
Abstimmung der Raumprogramme und Fortführung der Vorplanungen erfolgen.
Der ganz wesentliche Vorteil der
Gesamtkonzeptionierung liegt in der erheblich verkürzten Zeitspanne zur
Bereitstellung zusätzlicher qualitativ hochwertiger Schulplätze für die Schule
an der Wupper einhergehend mit dem nachvollziehbaren Wunsch der Käthe-Kollwitz
Gesamtschule organisatorisch an einem Schulstandort verortet zu werden.
Zeitnah wird eine gesonderte Vorlage zu dieser Thematik
eingebracht.
Da durch diese
Schulentwicklungsmaßnahme ein Projekt bei der LEVI entfällt, kann ein anderes,
sich noch nicht in der Planung befindliches Projekt an die LEVI übertragen
werden.
GGS Im Kirchfeld:
Das Projekt kann
in Anlehnung an die weiteren Ausbauten im Kontext „Rechtsanspruch OGS“ durch
die LEVI wie geplant Umsetzung finden.
Gesamtfazit:
Die zeitnahe Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist dringend
notwendig, um die Schulplatzversorgung und eine qualitative
Beschulungssituation sicherzustellen. Im Rahmen der Priorisierung wurden vier
Prioritätskategorien (in absteigender Auflistung) 0, 1, 2 und 3
ausdifferenziert, die im Folgenden beschrieben und in der Anlage der Vorlage
hinsichtlich der jeweils dazugehörigen Schulbaumaßnahmen konkretisiert werden.
Die Reihenfolge der Maßnahmen innerhalb der Kategorien entspricht der
Sortierung nach „Sachstand“ und „Adressbezeichnung“ und ist nicht
gleichzusetzen mit einer Rangfolge. Die Verwaltung wird diese grundsätzlich in
der Reihenfolge der Kategorien abarbeiten. Gesetzliche Änderungen oder
besondere Erfordernisse könnten jedoch zu einer veränderten Reihenfolge der
Abarbeitung führen.
Derzeit befinden sich 26 Schulbaumaßnahmen in der Planung
oder im Bau (weiterhin beinhaltet sind auch immer noch Flutsanierungsprojekte).
Diese sind in der Prioritätskategorie 0 zusammengefasst. Zehn Maßnahmen sind
bereits abgeschlossen oder werden in Kürze beendet. In der Anlage noch nicht
erfasst (da noch nicht hinreichend konkret, aber in den Blick zu nehmen) ist
die Schaffung eines „zentralen Auslagerungsschulstandorts“. Dieser könnte
sowohl für geplante Auslagerungen als auch für unvorhergesehene Ereignisse
Einsatz finden.
Schulbaumaßnahmen/Überblick nach Prioritätskategorien:
|
Priorität |
Anzahl |
Status |
|
Kategorie 0 |
26 |
in Planung
oder Bau (ohne fertige Projekte) |
|
Kategorie 1 |
3 |
kurzfristig dringend erforderlich |
|
Kategorie 2 |
6 |
mittelfristig erforderlich |
|
Kategorie 3 |
7 |
mittel- bis langfristig erforderlich |
Hinweis: In der Anlage 1 sind die Schulbauprojekte des FB 65 mit „G“ und die Projekte der LEVI mit „L“ gekennzeichnet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Bildungsbericht verwiesen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
