Betreff
Neufassung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen
Vorlage
2025/0041/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Neufassung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) der Stadt Leverkusen entsprechend der Anlage dieser Vorlage.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)


Begründung:

Diese Ergänzungsvorlage Nr. 2025/0041/1 ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2025/0041.

Die derzeit geltende Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) der Stadt Leverkusen stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1994 und wurde seitdem mehrfach punktuell geändert. Trotz dieser Änderungen entspricht die Satzung in ihrer Systematik, Terminologie und in einzelnen Regelungsinhalten nicht mehr vollständig den aktuellen rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Anforderungen an die öffentliche Jugendhilfe. Mit der vorliegenden Neufassung wird das Ziel verfolgt, die Satzung insgesamt zu aktualisieren, zu strukturieren und rechtlich zu präzisieren, ohne dabei die bewährten Grundprinzipien der Jugendhilfe in Frage zu stellen.

1. Aktualisierung der Rechtsgrundlagen:

Seit Inkrafttreten der bisherigen Satzung haben sich die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe erheblich weiterentwickelt. Insbesondere sind:

·         Das frühere Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vollständig im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) aufgegangen,

·         landesrechtliche Ausführungsgesetze (AG-KJHG) sowie

·         spezialgesetzliche Regelungen, etwa im Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

in ihrer Systematik und Bedeutung fortentwickelt worden. Die Neufassung der Satzung für den FB 51 trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem sämtliche Rechtsverweise aktualisiert, präzisiert und eindeutig gefasst werden. Die konkreten Änderungen der jeweiligen Rechtsverweise und Regelungsinhalte sind der als Anlage beigefügten Synopse im Einzelnen zu entnehmen.

2. Strukturelle und redaktionelle Überarbeitung:

Die bisherige Satzung weist eine über Jahrzehnte gewachsene Struktur auf, in der zahlreiche Regelungsinhalte in einzelnen Paragraphen gebündelt waren. Die Neufassung nimmt eine klare strukturelle Neuordnung vor, insbesondere im Bereich der Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Durch die Aufteilung, die Präzisierung sowie die systematische Gliederung einzelner Paragraphen wird die Lesbarkeit verbessert, die Zuordnung von Zuständigkeiten erleichtert und die Transparenz der Entscheidungs- und Beteiligungsstrukturen erhöht. Zugleich wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, unter anderem zur geschlechtergerechten Sprache und zur Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten.

3. Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten:

Die Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfeausschusses werden in der Neufassung ausführlicher und differenzierter beschrieben. Dabei werden gesetzliche Aufgaben ausdrücklich benannt und mit konkreten Rechtsgrundlagen versehen. Ziel ist es, die Rolle des Ausschusses als zentrales Fachgremium der kommunalen Jugendhilfe klarer zu definieren und die bestehenden Zuständigkeiten transparent darzustellen. Eine materielle Ausweitung der Aufgaben ist damit nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine Klarstellung und Konkretisierung der bereits gesetzlich bestehenden Aufgaben.

 

4. Stärkung von Beteiligung und Transparenz:

Mit der Neufassung werden Beteiligungsstrukturen innerhalb des Kinder- und Jugendhilfeausschusses weiterentwickelt. Hierzu zählen insbesondere:

·         Der Wegfall bisheriger Teilnahmebeschränkungen für einzelne beratende Mitglieder,

·         die ausdrückliche Regelung der Beteiligung selbstorganisierter Zusammenschlüsse im Sinne des SGB VIII,

·         klarere Vorgaben zu Amtszeiten, Stellvertretungen und dem Ende der Mitgliedschaft.

Die jeweiligen Änderungen und Ergänzungen sind vollständig und differenziert in der beigefügten Synopse dargestellt.

5. Fazit:

Die Neufassung der Satzung stellt keine grundlegende Neuausrichtung der kommunalen Jugendhilfe dar. Sie verfolgt vielmehr das Ziel, die bestehende Satzung an geltendes Recht anzupassen, strukturell zu ordnen und redaktionell zu modernisieren. Die konkreten Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Synopse, in der die bisherige Fassung der Neufassung der Satzung paragraphenweise gegenübergestellt ist.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein