Betreff
Förderung der Leverkusener Betreuungsvereine
Vorlage
2026/0154
Aktenzeichen
513-5-be
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die drei in Leverkusen ansässigen anerkannten Betreuungsvereine:

-        Sozialdienst katholischer Männer e. V. Leverkusen, Rat-Deycks-Str. 15-17,

51379 Leverkusen,

-        Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Leverkusen, Düsseldorfer Straße 2,

51379 Leverkusen,

-        Diakonische Werk des Kirchenkreises Leverkusen, Bielertstr. 16a, 51379 Leverkusen,

erhalten zur Sicherstellung der weiteren Aufgabenwahrnehmung im Bereich der zu führenden Betreuungen und somit zur Verhinderung von Behördenbetreuungen eine Förderung für die Jahre 2026 und 2027. Die zur Förderung mit jedem der drei Betreuungsvereine inhaltlich gleiche Vereinbarung wird in den Bedingungen zur Laufzeit und der Grundlage der Vollzeitäquivalente angepasst. Die jährliche Förderung wird auf der Grundlage der aktuellen Daten für alle drei Betreuungsvereine zusammen mit rd. 50.000 € pro Jahr beziffert, insgesamt 100.000 € für die Jahre 2026 und 2027.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des Oberbürgermeisters)


Begründung:

Die drei in Leverkusen ansässigen anerkannten Betreuungsvereine (Sozialdienst katholischer Männer e. V. Leverkusen, Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Leverkusen, Diakonisches Werk des Kirchenkreises Leverkusen) führen u. a. rechtliche Betreuungen für Erwachsene mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen sowie körperlich behinderte und suchterkrankte Menschen mit dem Ziel der Selbstbestimmung des betreuten Menschen, der Erhaltung der Eigenständigkeit und der Verbesserung der Lebensqualität durch. Sie stellen damit ein wichtiges Standbein zur Aufgabensicherung im Betreuungsrecht dar.

Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2024 hatte der Rat der Stadt Leverkusen die Förderung der Leverkusener Betreuungsvereine befristet für die Jahre 2024 und 2025 durch die Gewährung der Bezuschussung genehmigt (vgl. Beschluss zur Vorlage Nr. 2024/2972). Es wurden durch die jeweiligen Vereine erneut Anträge auf kommunale Bezuschussung für das Jahr 2026 bei der Betreuungsbehörde gestellt. Mit Schreiben vom 19.08.2025 begründeten die Betreuungsvereine in einer gemeinschaftlichen Stellungnahme zudem ihre Bitte, die kommunale Förderung auch weiterhin sicherzustellen, da die Aufgabenerledigung nicht mehr kostendeckend umgesetzt werden kann.

Auf der Grundlage der durch die Vereine zur Verfügung gestellten Fallzahlen sowie unter Berücksichtigung der zum 01.01.2026 in Kraft getretenen Neuerungen im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) wurde die jeweilige Zuschussgewährung der Vereine auf der Grundlage der letzten Zuschussgewährung mit veranlagten 45 Fällen je Vollzeitäquivalent (VZÄ) geprüft. Die Betrachtung der Ergebnisse spiegelte nicht die Tatsache wider, dass durch den Anstieg der tarifgebundenen Personalkosten und der dagegenstehenden starren Einnahmen gemäß des VBVG je Fall weiterhin eine Deckungsdiskrepanz für alle Betreuungsvereine entsteht.

Der Gesetzgeber (vgl. Gesetzentwurf zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes aus dem Jahr 2023 und der vorliegenden Stellungnahmen der Bundesverbände) hatte für die Berücksichtigung der Inflationsausgleichsbeträge eine Fallzahl von 41,3 Fällen pro VZÄ angesetzt. Auf dieser Grundlage wurde eine weitere Berechnung mit den vorliegenden Fallzahlen durchgeführt. Unter Berücksichtigung dieses Ansatzes würde eine Zuschussgewährung für jeden Verein erfolgen können.

Von den ortsansässigen Betreuungsvereinen werden derzeit insgesamt rund 260 Betreuungen geführt. Gegenwärtig führt die Betreuungsbehörde keine eigenständigen Betreuungen. Sollten die Betreuungsvereine die Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, so muss die Stadt Leverkusen die Betreuungen übernehmen, da auch andere Berufsbetreuende keine Kapazitäten mehr aufweisen und auch dort ein massiver Fachkräftemangel zu verzeichnen ist. Sofern die Betreuungsbehörde bestellt wird, besteht für die Übernahme der Betreuungen kein Vergütungsanspruch (§ 14 Abs. 3 VBVG). Zur Wahrnehmung der Aufgabe müsste die Stadt Leverkusen zusätzliche Planstellen einrichten und entsprechendes Fachpersonal einstellen. Zu den Betreuungen müsste die Betreuungsbehörde als „Ausfallgarant“ ebenfalls die Querschnittsarbeit bezüglich der ehrenamtlichen Betreuungen übernehmen, die derzeit noch durch die Betreuungsvereine geleistet werden. Auch dieser Umstand würde zu einer Erhöhung des notwendigen Stellenumfangs führen und den Haushalt der Stadt Leverkusen zusätzlich belasten.

Damit die Zukunft der ansässigen Betreuungsvereine gesichert ist, sie ihre qualitativ hochwertigen Aufgaben umsetzen können und die Stadt Leverkusen nicht als „Ausfallgarant“ einspringen muss, wird vorgeschlagen, die drei anerkannten Betreuungsvereine für die Jahre 2026 und 2027 bei entsprechend nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit auf Grundlage der angepassten bestehenden Vereinbarung zu fördern. Die jährliche Förderung wird auf Grundlage der aktuellen Daten für alle drei Betreuungsvereine zusammen mit rd. 50.000 € beziffert.

Eine zeitnahe Entscheidung ist erforderlich, da die Vereine die Rückmeldung zur weiteren Bezuschussung zwingend benötigen, damit eine Planungssicherheit zum Einsatz des Personals gewährleistet ist. Die Kurzfristigkeit ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass zunächst die Mittelanmeldungen zum Haushalt 2026 ff. abgewartet werden sollten. Mit Blick darauf, dass der Haushalt nunmehr erst im zweiten Sitzungsturnus 2026 eingebracht wird, die Trägerinnen und Träger jedoch Planungssicherheit benötigen, ist die Entscheidung besonders dringlich.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0510 Sachkonto: 531800

Aufwendungen für die Maßnahme: 50.000 € jährlich für 2026 und 2027

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle: 0510

 in Höhe von je 50.000 €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 2012

In der aktuellen Haushaltsplanung 2025 sind bei dem Innenauftrag 510005100101 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz - und dem Sachkonto 531800 - Zuwendungen übriger Bereich - derzeit jährlich 75.000 € für die Jahre 2026 – 2028 etatisiert. Damit steht das benötigte Budget zur Verfügung.

Der Haushalt 2026 ff. befindet sich derzeit in der Aufstellungsphase und soll am 23.03.2026 in den Rat der Stadt Leverkusen mit dem ebenfalls aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) eingebracht werden. Die Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 16.05.2026 geplant. Anschließend wird das förmliche Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln eingeleitet, so dass sich die Stadt bis zu einem positiven Abschluss dieses Verfahrens in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO befindet.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

Ansprechpartner/in /Fachbereich / Telefon: Frau Dogan / Frau Berg, FB 51, Tel. 406-5100/-5150

Nach § 1818 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestellt das Betreuungsgericht anerkannte Betreuungsvereine zu Betreuenden. Sofern eine Betreuung durch einen anerkannten Betreuungsverein oder aber auch durch andere Berufsbetreuende nicht gewährleistet ist, muss die Betreuungsbehörde als Ausfallbürge bei vorliegender Notwendigkeit die Betreuung übernehmen.

Die Betreuungsbehörde ist grundsätzlich Ausfallbürge, wenn sonst niemand die Betreuung übernehmen kann. Aufgrund der bereits bestehenden geringen Kapazitäten in der Betreuungslandschaft wäre dies der Fall, wenn die Betreuungsvereine diese Aufgabe zukünftig nicht mehr wahrnehmen würden. Die Übernahme von Behördenbetreuungen hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt Leverkusen, da für diese Aufgabenwahrnehmung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen und hierfür zusätzliche Stellen in der Betreuungsbehörde einzurichten wären. Die Einrichtung neuer Planstellen würde deutlich höhere Kosten verursachen als die Förderung der anerkannten drei Betreuungsvereine.

A)

Finanzstelle:                        PN0510

Teilprodukt:               05100101

Innenauftrag:            510005100101

Sachkonto:               531800

B)

Förderung der Betreuungsvereine in 2026 und 2027 jeweils pro Jahr rd. 50.000 €, insgesamt rd. 100.000 €.