Beschlussentwurf:
Die drei in Leverkusen ansässigen anerkannten Betreuungsvereine:
-
Sozialdienst katholischer Männer e. V.
Leverkusen, Rat-Deycks-Str. 15-17,
51379
Leverkusen,
-
Sozialdienst
katholischer Frauen e. V. Leverkusen, Düsseldorfer Straße 2,
51379 Leverkusen,
-
Diakonische Werk des Kirchenkreises Leverkusen,
Bielertstr. 16a, 51379 Leverkusen,
erhalten zur Sicherstellung der weiteren Aufgabenwahrnehmung im Bereich
der zu führenden Betreuungen und somit zur Verhinderung von Behördenbetreuungen
eine Förderung für die Jahre 2026 und 2027. Die zur Förderung mit jedem der
drei Betreuungsvereine inhaltlich gleiche Vereinbarung wird in den Bedingungen
zur Laufzeit und der Grundlage der Vollzeitäquivalente angepasst. Die jährliche
Förderung wird auf der Grundlage der aktuellen Daten für alle drei Betreuungsvereine
zusammen mit rd. 50.000 € pro Jahr beziffert, insgesamt 100.000 €
für die Jahre 2026 und 2027.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die drei in Leverkusen ansässigen anerkannten Betreuungsvereine (Sozialdienst
katholischer Männer e. V. Leverkusen, Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Leverkusen, Diakonisches Werk des Kirchenkreises Leverkusen) führen u. a. rechtliche
Betreuungen für Erwachsene mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen
sowie körperlich behinderte und suchterkrankte Menschen mit dem Ziel der
Selbstbestimmung des betreuten Menschen, der Erhaltung der Eigenständigkeit und
der Verbesserung der Lebensqualität durch. Sie stellen damit ein wichtiges
Standbein zur Aufgabensicherung im Betreuungsrecht dar.
Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2024 hatte der Rat der Stadt
Leverkusen die Förderung der Leverkusener Betreuungsvereine befristet für die Jahre
2024 und 2025 durch die Gewährung der Bezuschussung genehmigt (vgl. Beschluss
zur Vorlage Nr. 2024/2972). Es wurden durch die jeweiligen Vereine erneut
Anträge auf kommunale Bezuschussung für das Jahr 2026 bei der Betreuungsbehörde
gestellt. Mit Schreiben vom 19.08.2025 begründeten die Betreuungsvereine in
einer gemeinschaftlichen Stellungnahme zudem ihre Bitte, die kommunale
Förderung auch weiterhin sicherzustellen, da die Aufgabenerledigung nicht mehr
kostendeckend umgesetzt werden kann.
Auf der Grundlage der durch die Vereine zur Verfügung gestellten Fallzahlen
sowie unter Berücksichtigung der zum 01.01.2026 in Kraft getretenen Neuerungen
im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) wurde die
jeweilige Zuschussgewährung der Vereine auf der Grundlage der letzten
Zuschussgewährung mit veranlagten 45 Fällen je Vollzeitäquivalent (VZÄ) geprüft.
Die Betrachtung der Ergebnisse spiegelte nicht die Tatsache wider, dass durch
den Anstieg der tarifgebundenen Personalkosten und der dagegenstehenden starren
Einnahmen gemäß des VBVG je Fall weiterhin eine Deckungsdiskrepanz für alle
Betreuungsvereine entsteht.
Der Gesetzgeber (vgl. Gesetzentwurf zur Regelung einer
Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine
und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
aus dem Jahr 2023 und der vorliegenden Stellungnahmen der Bundesverbände) hatte
für die Berücksichtigung der Inflationsausgleichsbeträge eine Fallzahl von 41,3
Fällen pro VZÄ angesetzt. Auf dieser Grundlage wurde eine weitere Berechnung
mit den vorliegenden Fallzahlen durchgeführt. Unter Berücksichtigung dieses
Ansatzes würde eine Zuschussgewährung für jeden Verein erfolgen können.
Von den ortsansässigen Betreuungsvereinen werden derzeit insgesamt rund 260
Betreuungen geführt. Gegenwärtig führt die Betreuungsbehörde keine eigenständigen
Betreuungen. Sollten die Betreuungsvereine die Aufgaben nicht mehr wahrnehmen,
so muss die Stadt Leverkusen die Betreuungen übernehmen, da auch andere
Berufsbetreuende keine Kapazitäten mehr aufweisen und auch dort ein massiver
Fachkräftemangel zu verzeichnen ist. Sofern die Betreuungsbehörde bestellt
wird, besteht für die Übernahme der Betreuungen kein Vergütungsanspruch (§ 14
Abs. 3 VBVG). Zur Wahrnehmung der Aufgabe müsste die Stadt Leverkusen
zusätzliche Planstellen einrichten und entsprechendes Fachpersonal einstellen.
Zu den Betreuungen müsste die Betreuungsbehörde als „Ausfallgarant“ ebenfalls
die Querschnittsarbeit bezüglich der ehrenamtlichen Betreuungen übernehmen, die
derzeit noch durch die Betreuungsvereine geleistet werden. Auch dieser Umstand
würde zu einer Erhöhung des notwendigen Stellenumfangs führen und den Haushalt
der Stadt Leverkusen zusätzlich belasten.
Damit die Zukunft der ansässigen Betreuungsvereine gesichert ist, sie
ihre qualitativ hochwertigen Aufgaben umsetzen können und die Stadt Leverkusen
nicht als „Ausfallgarant“ einspringen muss, wird vorgeschlagen, die drei
anerkannten Betreuungsvereine für die Jahre 2026 und 2027 bei entsprechend
nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit auf Grundlage der angepassten
bestehenden Vereinbarung zu fördern. Die jährliche Förderung wird auf Grundlage
der aktuellen Daten für alle drei Betreuungsvereine zusammen mit rd. 50.000 €
beziffert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0510 Sachkonto: 531800
Aufwendungen für die Maßnahme: 50.000 €
jährlich für 2026 und 2027
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle: 0510
in
Höhe von je 50.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 2012
In der aktuellen Haushaltsplanung 2025 sind
bei dem Innenauftrag 510005100101
- Betreuung nach dem Betreuungsgesetz - und dem Sachkonto 531800 - Zuwendungen
übriger Bereich - derzeit jährlich 75.000 € für die Jahre 2026 – 2028
etatisiert. Damit steht das benötigte Budget zur Verfügung.
Der Haushalt 2026 ff. befindet sich derzeit
in der Aufstellungsphase und soll am 23.03.2026 in den Rat der Stadt Leverkusen
mit dem ebenfalls aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) eingebracht
werden. Die Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 16.05.2026 geplant.
Anschließend wird das förmliche Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung
Köln eingeleitet, so dass sich die Stadt bis zu einem positiven Abschluss
dieses Verfahrens in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO befindet.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Ansprechpartner/in
/Fachbereich / Telefon: Frau Dogan / Frau Berg, FB 51, Tel. 406-5100/-5150
Nach § 1818 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestellt das Betreuungsgericht
anerkannte Betreuungsvereine zu Betreuenden. Sofern eine Betreuung durch einen
anerkannten Betreuungsverein oder aber auch durch andere Berufsbetreuende nicht
gewährleistet ist, muss die Betreuungsbehörde als Ausfallbürge bei vorliegender
Notwendigkeit die Betreuung übernehmen.
Die Betreuungsbehörde ist grundsätzlich Ausfallbürge, wenn sonst niemand
die Betreuung übernehmen kann. Aufgrund der bereits bestehenden geringen
Kapazitäten in der Betreuungslandschaft wäre dies der Fall, wenn die
Betreuungsvereine diese Aufgabe zukünftig nicht mehr wahrnehmen würden. Die
Übernahme von Behördenbetreuungen hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen für
die Stadt Leverkusen, da für diese Aufgabenwahrnehmung keine personellen
Kapazitäten zur Verfügung stehen und hierfür zusätzliche Stellen in der
Betreuungsbehörde einzurichten wären. Die Einrichtung neuer Planstellen würde
deutlich höhere Kosten verursachen als die Förderung der anerkannten drei
Betreuungsvereine.
A)
Finanzstelle: PN0510
Teilprodukt: 05100101
Innenauftrag: 510005100101
Sachkonto: 531800
B)
Förderung der Betreuungsvereine in 2026 und 2027 jeweils pro Jahr rd.
50.000 €, insgesamt rd. 100.000 €.
